Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Skaria
Band: 35 (1877), ab Seite: 51. (Quelle)
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Skarda, Jacob (Rechtsgelehrter und Fachschriftsteller, geb. zu Skorńa im Pilsener Kreise Böhmens am 11. März 1828). Das Gymnasium besuchte er in Pilsen, wo damals Professor Smetana lehrte, der auf S.’s geistige Entwicklung nicht unwesentlichen Einfluß übte. Als es galt ein Berufsstudium zu wählen, wendete er sich jenem der Rechtswissenschaft zu, bezog im Jahre 1848 die Prager Hochschule und erlangte an derselben im Jahre 1857 die Doctorwürde. Nebenbei aber betrieb er eifrig das Studium der Muttersprache, hörte zu diesem Zwecke die Vorlesungen Celakowsky’s [Bd. II, S. 315] und Koubek’s [Bd. XIII, S. 54], und machte auch unter Kulik [Bd. XIII, S. 356] zwei Jahre hindurch Studien aus der höheren Mathematik. Nach Freigebung der Advocatur eröffnete er in Prag seine eigene Kanzlei und wurde bald ein sehr gesuchter Rechtsanwalt. Im Jahre 1861 wurde S. im Wahlbezirke Domazlice und Nowokdyn in den Landtag gewählt, wo er mehrere Jahre hindurch thätig war. Daselbst zählte er auch zu den rüstigsten Arbeitern und war seine Stimme in allen wichtigeren Fragen immer maßgebend. Mehrere Jahre hindurch war S. Ausschuß-Mitglied der Vertrauensmänner des Clubs der böhmischen Abgeordneten und im Jahre 1868 setzte auch er seine Unterschrift unter die seiner Zeit vielbesprochene Acte der Declaration. Im Jahre 1862 wurde S. in den Gemeinderath der Stadt Prag, im Jahre 1865 zum Mitgliede des Pilsener Kreisrathes gewählt. Die schriftstellerische Laufbahn betrat S. seit dem Jahre 1860, in welchem er in der „Praszki novine“ verschiedene Aufsätze meist culturgeschichtlichen Inhaltes, darunter über die Hochzeitsbräuche in der Umgegend von Pilsen, veröffentlichte. Ohne diese Richtung ganz aufzugeben, wendete er sich nunmehr seiner Fachwissenschaft zu und zuerst gab er heraus: „Návod k úřadování pro obecní starostij“, d. i. Instruction für die Amtsführung des Gemeinderathes (Prag 1861, Haase); – im Jahre 1862 begann und vollendete er die Umarbeitung des ursprünglich von Joh. Vočadlo verfaßten „Český Právník“, d. i. Der čechische Jurist, wovon in kurzer Zeit mehrere Auflagen nöthig wurden. Als dann das juridische Fachblatt „Pravnik“ nach Jahresfrist zu erscheinen aufhörte, verband sich Dr. S. mit Dr. Kučera zur neuerlichen Herausgabe der Zeitschrift und es gelang ihm, die den Fortgang desselben hemmenden Umstände zu überwinden und so den čechischen Juristen, das erste nationale juridische Fachblatt zu erhalten. Noch gab er heraus: „Výklad zákonů pro králostvi české o záložnách hospodářských, o kontribučenských sýpkách a peněžných fondech kontribučenských“, d. i. Erläuterung des Gesetzes für das Königreich [52] Böhmen über die landwirthschaftlichen Vorschußcassen ... (Prag 1865), und besorgte er die Redaction des bei Kober in Prag im Jahre 1863 unter dem Titel „Sbírka zákonů rakouských“, d. i. Sammlung österreichischer Gesetze, begonnenen Sammelwerkes. Dabei rühmt man S. nach, daß seine Bemühungen vornehmlich darauf gerichtet sind, in allen seinen juridischen Arbeiten die heutige čechische Schreibweise anzuwenden. Auch hat S. wesentlich zur Gründung der unter dem Namen „Pravnicka jednota“, d. i. Juridischer Verein, in Prag bestehenden Gesellschaft beigetragen, welche die Entwicklung und Förderung des nationalen Rechtslebens sich sehr angelegen sein läßt, und auch sonst für deren Erhaltung sich verdient gemacht. So ist S. einer der rüstigsten Förderer der nationalen Partei in Böhmen und die verschiedenen Vereine und Gesellschaften, welche sich die Hebung und Entwicklung nationalen Lebens angelegen sein lassen, zählen den in der Vollkraft des Mannesalters stehenden S. zu ihren Hauptstützen.

Květy. Národnj zábawnjk pro Čechy, Morawany a Slowaky, d. i. Blüthen. Nationales Unterhaltungsblatt für Böhmen, Mährer und Slovaken (Prag, 4°.) Jahrg. 1870, Nr. 10, S. 78.
Porträt. Unterschrift: Dr. Jakob Škarda. Kreslil B. Kriehuber d. i. Dr. J. Skarda. Gezeichnet von Kriehuber. Holzschnitt ohne Angabe des Xylographen.