Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Band: 2 (1857), ab Seite: 330. (Quelle)
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Chambon, Eduard (Doctor der Rechte und Professor, geb. zu Hamburg 23. Juni 1822, gest. zu Prag [331] 3. März 1857). Ist der Sohn eines Leipziger Kaufmanns. Seine Universitätsstudien machte C. in Leipzig, Berlin und Göttingen und bildete sich unter Männern wie Savigny, Jhering und Puchta in der Wissenschaft, die er gewählt hatte, aus. In Göttingen erwarb C. das Doctorat; die erste größere Arbeit, womit der junge Rechtsgelehrte vor die Oeffentlichkeit trat, war die: „Negotiorum gestio“, welche civilistische Abhandlung im Jahre 1848 erschien. Dann trat C. als Privatdocent in Jena auf, aber schon 1851 ist er daselbst Professor und Beisitzer des Schöppenstuhles und im nämlichen Jahre erschienen auch seine „Beiträge zum Obligationsrecht“, 1 Bd., womit er seinen Ruf in den juridischen Kreisen begründete. Im J. 1853 folgte er einem Rufe als ordentlicher Professor des römischen Rechtes nach Prag, wo er schon im Wintersemester 1853/4 seine Vorlesungen begann. Bald nach seiner Uebersiedelung nach Prag vermälte er sich mit Caroline Güyet, Tochter des berühmten Rechtsgelehrten und Professor Hofrath Güyet in Jena. Im Febr. d. J. (1857) wurde C. von einem Typhus befallen, der ihn schon nach 14 Tagen in der besten Manneskraft der Wissenschaft seiner Gattin und einem 2jährigen Söhnlein entriß. In den letzten Jahren war C. mit einer größeren Arbeit über die Novation beschäftigt, welche den zweiten Band der oben erwähnten „Beiträge“ hätte bilden sollen, u. dem Vernehmen nach von Freundeshand veröffentlicht werden wird. C. war auch eifriger Mitarbeiter an den „Oestr. Blättern f. Lit. u. Kunst“. Dr. Unger schreibt in seinem Nekrologe über C.: „C. war einer der kräftigsten Vermittler unseres einheimischen Civilrechtes mit dem gemeinen Recht. Er war durchaus nicht einseitiger Romanist. Seine Ansichten über die Bedeutung des Studiums des römischen Rechtes für Oesterreich hat C., der trotz seiner Jugend nicht erst eine werdende, sondern eine bereits anerkannte Autorität war, in einigen meisterhaft geschriebenen Aufsätzen (in den obenerwähnten „Oestr. Bl.“, ausgesprochen: ... Es ist nicht zu erwarten, daß wir sobald wieder einem Gelehrten begegnen werden, der die Aufgabe, welche die Wissenschaft des Civilrechtes gegenwärtig in Oesterreich zu lösen hat, in so wohlwollender und zugleich so wirksamer Weise fördern wird, wie dies C. gethan hat“. Mehrere Professoren und eine Anzahl seiner Zuhörer, Fürst Rudolph Thurn-Taxis an der Spitze, brachten die Leiche nach Jena u. waren dort als Repräsentanten der Prager Hochschule bei der Bestattung zugegen.

Oestr. Blätter für Literatur u. Kunst (Beilage der amtlichen Wiener Zeitung) 1857, Nr. 13, S. 100: „Dr. Eduard Chambon. Nekrolog“, von Unger. – Abendblatt der östr. kais. Wiener Zeitung, 1857, Nr. 54: „Aus Prag im März.“ – Oestr. kais. Wiener Zeitung 1857, Nr. 54, S. 656, 3. Sp. rechts. – Gerichtshalle. Redigirt von Dr. F. Pisko (Wien, Manz) 1857, I. Jahrg. Nr. 1. – Grazer Zeitung 1857, Nr. 56.