BLKÖ:Haßlwanter, Johann

Biographisches Lexikon des Kaiserthums Oesterreich
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Haßlwander, Joseph
Band: 8 (1862), ab Seite: 43. (Quelle)
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Haßlwanter, Johann (Deputirter des Tiroler Landtages, geb. in Tirol). Zeitgenoß. Bekleidete bis vor dem Jahre 1848, um welche Zeit sein Name kaum über die Grenzen des Weichbildes seiner Wirksamkeit gedrungen war, die Stelle eines Advocaten in Tirol und wurde 1848 vom Bezirke Sillein im Tiroler Pusterthale zum Abgeordneten des ersten österreichischen Reichstages gewählt. In den anfänglichen Berathungen desselben betheiligte er sich nur mit einigen zweckmäßigen Amendements bei Berathung der Geschäftsordnung, dann in der 17. Sitzung (9. August) mit einem Antrage, betreffend die von Kudlich angeregte Aufhebung und Ablösung der die Freiheit des bäuerlichen Grundbesitzes beschränkenden Lasten. Dieser rein formelle Antrag, die Bildung von Commissionen aus drei Mitgliedern für jedes Gouvernement vorschlagend, welche einen dießfälligen Antrag nach den Besonderheiten ihrer Gouvernements zu entwerfen hatten, trug durch seine Annahme wesentlich zur entsprechenden Abwicklung dieser wichtigsten Frage bei, welche durchgeführt zu haben ein unvergängliches Verdienst des ersten österreichischen Reichstages bleibt. Mit einer die Interessen des Kronlandes, das ihn als Vertreter gewählt, betreffenden Interpellation trat er in der denkwürdigen 45. Sitzung (22. September) auf, in welcher Rieger Marsano’s Gedicht „Eine Warnungsstimme aus Italien“ der Versammlung vorlas. Haßlwanter interpellirte nämlich kurz vor Rieger den Minister des Innern über das ausgestreute Gerücht, daß das Ministerium beschlossen haben soll, die Hochschule in Innsbruck aufzuheben; worauf der Minister jeden [44] Grund zu einer Besorgniß in Abrede stellte. In der 63. (11. Kremsierer) Sitzung (20. December) wurde H. unter 251 Stimmenden mit 130 Stimmen zum zweiten Vicepräsidenten der Versammlung gewählt und leitete als solcher in der 74. (22. Kremsierer) Sitzung (19. Jänner 1849) die Debatte über §. 4 der Grundrechte, in welchem die Freiheit der Person gewährleistet und die Aufhebung der privilegirten und Ausnahmsgerichte ausgesprochen wird. In der 76. (24. Kremsierer) Sitzung (23. Jänner 1849) eröffnete H. die Debatte über den §. 5 der Grundrechte, welcher die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerichte in Civil- und Strafsachen ausspricht und Schwurgerichte für Verbrechen, politische und Preßvergehen fordert, indem er als Redner gegen den Paragraph auftrat und denselben modificirt wissen wollte, und zwar sollten nur schwere Verbrecher vor die Assisen gestellt, dann die Gerichtsbarkeit durch vom Staate bestellte Richter geübt werden, wenn auch Schwurgerichte bestünden. In einer schwungvollen, öfter von Beifall unterbrochenen und am Schlusse von anhaltendem Beifall begleiteten Rede sprach er seine Ansichten aus. Seine parlamentarische Wirksamkeit gipfelte aber erst kurz vor dem Schlusse des Reichstages in der denkwürdigen Debatte über den §.14 der Grundrechte, die Stellung der Kirche zum Staate betreffend. In der 92. (oder 40. zu Kremsier gehaltenen) Sitzung am 22. Februar 1849 hielt er seine denkwürdige Rede, beginnend „daß die katholische Kirche bisher in Oesterreich in unverdienter Knechtung lag (?), daß sie, obwohl sie die herrschende Kirche hieß, doch nur eine Magd im Staate war (!), und schließend mit der vom Beifall der Tribune begleiteten Phrase: „Dem Kaiser eine feste Krone, der Kirche eine freie Mitra, dem Volke den grünenden Bürgerkranz“. Nach der Auflösung des Reichstages kehrte H. in seine Heimat zurück, war aber zugleich in den Staatsdienst getreten und zuerst Ministerialcommissär in Grundentlastungs-Angelegenheiten in Tirol und rückte in demselben unter Bach’s Ministerium zum Hofrath vor. In der Zwischenzeit wurde sein Name nur Einmal genannt, als er mit populären Erläuterungen in der Grundentlastungsfrage auftrat, welche, in vielen Tausenden Exemplaren gedruckt, zur Belehrung unter das Landvolk vertheilt wurden. Stark in den Vordergrund und gleichsam als Führer einer durch künstliche Agitation gebildeten Partei trat er zu Anfang 1861 im Tiroler Landtage auf, zu dessen Deputirten er gewählt worden. Kaum war das von Sr. Majestät in heiliger Regentenweisheit erlassene Protestantengesetz erschienen, welches die protestantische Kirche in Oesterreich nicht mehr als eine geduldete, sondern als eine in ihren Rechten der katholischen gleichgestellte erklärt, so begann im Tiroler Landtage eine die Rechte der Krone tief verletzende Agitation. Die Tiroler wollten keine Protestanten im Lande dulden. An der Spitze dieser Agitation stand Haßlwanter, die Agitation selbst aber erschien in allen anderen Kronländern als Auflehnung gegen das von Sr. Majestät sanctionirte Gesetz. Als am 24. April der Landtag geschlossen worden, richtete der Erzherzog-Statthalter Karl Ludwig an Hofrath H. die Worte: „Das ernste und mannhafte Wort, das Sie in der Religionsfrage gesprochen, hat mich gefreut, ich sage Ihnen hiermit meinen Dank“. Nun war das Signal gegeben zu einer Reihe von Huldigungen, welche H. erwiesen wurden; nicht nur sehr viele weltliche Gemeinden ernannten H. zum Ehrenbürger, auch die Tiroler [45] Künstler[1] überreichten ihm (am 17. April) ein im mittelalterlichen Styl ausgeführtes polychromes Gedenkblatt, und sogar das Benedictinerstift Fiecht ernannte H. zum Ehrenmitgliede, ein Fall, der in den Annalen der katholischen Kirche wohl noch nicht vorgekommen sein mag. In dieser Weise gingen die Sachen fort, als die Allerhöchste Entschließung vom 13. Juni, den Gesetzentwurf des Tiroler Landtages betreffend, die Bestimmungen über die Religionsübung der Nichtkatholiken und deren Fähigkeit, unbewegliches Vermögen zu erwerben, in der Form, in welcher er gefaßt war, ablehnte; worauf der Minister des Innern diesen Allerhöchsten Beschluß in der Versammlung der Abgeordneten des österreichischen Reichsrathes verkündete und unter Einem den Bischof von Brixen aufforderte, zur Beseitigung dieser ungehörigen und provocirten Agitation mitzuwirken. Die nächste Folge dieses Actenstückes war ein Pastoralschreiben des hochwürdigen Bischofs von Brixen Vincenz Gasser [s. d. Bd. V, S. 95] vom 21. Juni 1861 [siehe Beilage zu den „Tiroler Stimmen“ 1861, Nr. 70], über dessen Charakter die öffentliche Meinung und die Journalpresse ein vernichtendes Urtheil gefällt hat. Hofrath Haßlwanter, welcher das Amt eines Staatsanwaltes bekleidet, hat, wie die „Tiroler Stimmen“ in Nr. 85, 1861, berichten, an das Ministerium die Bitte gestellt, daß ihm entweder die Pension mit der Hälfte seines Gehaltes ausgeworfen und eine Advocatenstelle in Innsbruck verliehen werde, oder, daß seine Einberufung in’s Gremium des Oberlandesgerichtes erfolge, so lange, bis die brennende (?) Frage in Tirol in Hinsicht auf die Glaubenseinheit gelöst sei. Mittlerweile aber hat er an den Vorbereitungen zur Absendung einer Monstredeputation nach Wien an Se. Majestät den Kaiser theilgenommen, die jedoch, weil jeder Deputirte auf eigene Kosten hätte reisen sollen, unterblieb.

Verhandlungen des österreichischen Reichstages nach der stenographischen Aufnahme (Wien 1848, Staatsdruckerei, 4°.) Bd. I, S. 346, 348, 357 u. 396 [in der Debatte über die Geschäftsordnung]; S. 407, 452 [in der Grundentlastungsfrage, wo H. zur Behandlung derselben für jedes Gouvernement eine Commission von drei Mitgliedern zur Entwerfung des dießfälligen Antrages bestellt wissen will]; – Bd. II, S. 77 [anläßlich des §. 51 der Geschäftsordnung]; S. 532 [Interpellation, die Universität Innsbruck betreffend]; – Bd. III, S. 21 [über die entsprechendste Verbreitung einer kais. Proklamation, statt auf dem Umwege durch die Behörden, auf kurzem Wege durch Journale und Plakate]; – Bd. IV, S. 120 [über die Geschäftsordnung]; S. 191 [Wahl zum zweiten Vizepräsidenten]; S. 473–496 [leitet als Vicepräsident die Debatte über §. 4 der Grundrechte in zweiter Lesung]; S. 517–522 [Rede über §. 5 der Grundrechte, betreffend die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit der Gerichte in Civil- und Strafsachen]; S. 619 [unterstützt den Antrag, daß der Entwurf eines Gemeindegesetzes ausgearbeitet werde]; – Bd. V, S. 199–204 [Rede über das Verhältniß der katholischen Kirche zum Staate in Oesterreich]; S. 247, 256 [die Stellung der Kirche und die Behandlung ihres Besitzes betreffend]. – Allgemeine Zeitung 1861, Nr. 132, S. 2145. – Presse (Wiener polit. Journal) 1861, Nr. 162: „Correspondenz aus Innsbruck vom 11. Juni“; – dieselbe Nr. 181: „Correspondenz aus Innsbruck vom 2. Juli“ [Enthüllungen über den clericalen Sonderlandtag]. – Frankfurter Journal 1861, Zweite Beilage zu Nr. 153 (4. Juni): „Correspondenz aus Innsbruck vom 2. Juni“ [dieses Blatt und die „Presse“ geben ein ausführliches Bild der Agitationen in Tirol betreffs der Protestantenfrage und hüllen auch deren Motive auf]. – [46] Tiroler Stimmen (Innsbrucker, im Jahre 1861 in’s Leben gerufenes Journal der orthodoxen Partei) 1861, Nr. 17, Beilage zu Nr. 21, 33, 43, 56, 57 und Nr. 85 [enthalten Gedichte, andere H. dargebrachte Ovationen und sonstige Nachrichten über H.’s Wirken und Absichten]. –

  1. Die Namen dieser Künstler sind: Rich. von Attlmayer, Ant. Geppert, Fr. Hellweger, Jos. Hölzl, Kaspar Jele, Gr. Mader, Jos. Müller, G. Niederkofler, Fr. Plattner, K. Redlich, F. Spörr[WS 1], Mich. Stolz, Jos. Stadl, Aug. v. Wörndle. Da dieß nicht alle Künstler Tirols sind, wurde noch Raum gelassen für fernere Unterschriften.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: F. Spöer.