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Artikel „Zincke, Georg Heinrich“ von Paul Zimmermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 45 (1900), S. 313–315, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Zincke,_Georg_Heinrich&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 06:50 Uhr UTC)
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Zincke: Georg Heinrich Z., Cameralist, † 1768, wurde am 27. September 1692 zu Altenrode unweit Naumburg geboren. Sein Vater, Georg Heinr. Z., war dort Prediger; seine Mutter, Johanne geb. Brückner, war die Tochter des Advocaten und Amtmanns Nikolaus Brückner in Nebra. Hierher kam der Sohn, als er drei Viertel Jahr alt war, und blieb im großelterlichen Hause bis zum neunten Jahre, wo er zu den Eltern zurückkehrte. Bis zum 13. Lebensjahre erhielt er Privatunterricht, dann kam er auf die Stadtschule zu Naumburg. Er verließ sie, um seiner Neigung für den Soldatenstand zu folgen, kam dann aber bald von seinem Vorsatze zurück und wurde von den Eltern auf die Schule in Sorau geschickt, wo er bei dem als Dichter bekannten Superintendenten Erdmann Neumeister Aufnahme fand. Ein früherer Mitschüler, der in Dresden in Garnison stand, verleitete ihn bald darauf, abermals unter die Soldaten zu gehen. Er mußte 1708 mit nach Brabant ausmarschiren, wurde zum Unterofficier befördert, aber noch in demselben Jahre von den Franzosen gefangen genommen und nach Frankreich gebracht. Von hier gelang es ihm [314] durch eine glückliche Flucht nach Westfalen zu entkommen. Wiederum kehrte er zu den Studien zurück und, nachdem er diesen bei Tobias Eckhard in Quedlinburg mit Erfolg obgelegen hatte, bezog er zu Ende des Jahres 1709 die Universität Jena. Dem Wunsche der Mutter folgend widmete er sich dem Studium der Theologie, obwol seine eigene Neigung ihn mehr zur Rechtswissenschaft zog, die er auch schon in dieser Zeit nebenbei zu betreiben begann. Im J. 1713 errang er die Magisterwürde und hielt nun über deutschen und lateinischen Stil, Moral und Gelehrtengeschichte Collegien; eine Zeit lang war er auch als Hofmeister bei einem jungen Brückner, einem Verwandten, thätig. Nicht lange darauf wandte er sich nach Erfurt, wo er bei der philosophischen Facultät ein Colloquium, bei dem geistlichen Ministerium ein Tentamen bestand und dadurch sich das Recht erwarb, Collegien zu lesen und zu predigen. Da die Liebe zur Rechtswissenschaft immer stärker in ihm wurde und eine Schwäche des Halses ihm das Predigen erschwerte, so ging er bald ganz von der Theologie zur Jurisprudenz über. Er wandte sich nach Halle, wo er theils selbst in den früheren Fächern lehrte, theils bei J. P. v. Ludewig, G. L. Böhmer, Chr. Thomasius u. A. eifrig juristische Studien trieb. Im J. 1720 promovirte er in Erfurt zum Dr. juris; er disputirte de receptione in cauponam. Dann wurde er ordentlicher Advocat in Halle, Secretär und Syndikus bei den Coloniegerichten der Pfälzer daselbst und bei Commissionen in Kammersachen beschäftigt; daneben hielt er besonders über Cameralwissenschaften auch Vorträge. Später ward er zum Fiscal der Kriegs- und Domänenkammer im Saalkreise und im Mansfeldischen ernannt, dann zum wirklichen Commissionsrath, schließlich auch zum Criminalrath im Herzogthum Magdeburg. Diese vielseitige und angesehene Stellung verließ er 1731, um einem Rufe des Herzogs Ernst August nach Weimar zu folgen. Er wurde hier zum Hofrathe ernannt, wußte sich aber bald bei dem Herzoge in große Gunst zu setzen und auch in anderen Collegien bei Angelegenheiten, die gar nicht zu seinem Geschäftskreise gehörten, Einfluß zu verschaffen. Ob und wie weit er dadurch den Fürsten auf falsche Bahnen führte und die Interessen des Landes schädigte, muß hier unerörtert bleiben. Jedenfalls rief er eine starke Opposition gegen sich wach; es kam zu einer gerichtlichen Untersuchung, die mit der Verurtheilung und Gefangensetzung Zincke’s endigte. Drei Jahre mußte er in strenger Haft zubringen; erst 1738 wurde er – man sagt, auf Fürsprache des Markgrafen von Brandenburg-Baireuth – daraus entlassen. Krank, und durch die lange Kerkerhaft geschwächt, nahm ihn Herzog Christian in Saalfeld auf. Nachdem er sich erholt hatte, begab er sich zu den Reichsgrafen von Reuß, die ihm verschiedene Anerbietungen machten. Doch entschloß er sich nach Petersburg zu gehen, um dort eine Lehrerstelle, die seinen Wünschen entsprach, zu übernehmen. Er war schon auf dem Wege dorthin, als er sich im Mai 1740 in Leipzig bereden ließ, jenen Plan aufzugeben, in Leipzig zu bleiben und hier Rechts- und Cameralwissenschaften zu lesen. Er entfaltete nun auch litterarisch eine sehr erfolgreiche Thätigkeit. Sein „Allgemeins ökonomisches Lexicon“, das er in dieser Zeit (1742) veröffentlichte, erlebte mehrere Auflagen und ist auch noch nach seinem Tode von D. J. J. Volkmann 1780 in 5. und von C. A. Leich 1800 in 6. Auflage herausgegeben worden. Der wissenschaftliche Ruf, den Z. dadurch erwarb, war wol die Veranlassung, ihn um das Ende 1745 nach Braunschweig zu ziehen. Er wurde hier zum Hof- und Kammerrath und ordentlichen Professor der Rechte und Cameralwissenschaften am Collegium Carolinum ernannt, bald darauf auch zum Mitcurator dieser Anstalt. Zu großem Einflusse hat er es in Braunschweig offenbar nicht gebracht. Neben seinen Geschäften auf der Fürstlichen Kammer, wo u. a. besonders die Aufsicht über die Maulbeerplantagen ihm obgelegen zu haben scheint, [315] hielt er am Carolinum seit Ostern 1746 Vorlesungen über die Cameral- und Polizeiwissenschaften, die er bis zu seinem Tode unverändert ankündigte. An der Leitung der Anstalt, die fast ganz in den Händen des Abts Jerusalem lag, hat er wol niemals den geringsten Antheil gehabt. Er sprach sich zwar in einem Berichte vom 29. Januar 1748 äußerst ungünstig über viele Einrichtungen des Carolinums aus. Als aber Jerusalem unterm 29. Februar dess. Js. dagegen eine ausführliche und scharfe Rechtfertigung einreichte, erhielt dieser an maßgebender Stelle so vollständig Recht, daß jenem die Lust zu ähnlichen Versuchen vergangen sein wird. Seine schriftstellerische Thätigkeit setzte er auch in Braunschweig mit Eifer fort; seine Werke sind bei Meusel a. a. O. verzeichnet. Eine Anerkennung verlieh ihm dafür die königliche Gesellschaft zu Duisburg, die ihn zu ihrem Mitgliede ernannte. Er starb an einem Schlagflusse am 15. August 1768. Zwei Frauen waren ihm im Tode schon vorangegangen, Eva Margarethe geb. Stüberitz, die Tochter eines Lehrers in Jena, die ihm eine später an einen Herrn v. Rehbinder verheirathete Tochter gebar, und Sophie Juliane Marie geb. Alverdessen, die Wittwe des Landbaumeisters Brauns in Halberstadt, die ihm 1720 die Hand gereicht und dann drei Söhne geschenkt hatte. Ihn überlebte die dritte Frau, Anna Dorothee geborene Wiedemann, bis zum 6. Mai 1789.

Vgl. J. Chr. Strodtmann, Gesch. jetztleb. Gelehrten. Th. XII, S. 257 bis 273. – Chr. Weidlich, Gesch. d. jetztleb. Rechts-Gelehrten. II. Th., S. 681–698. – Meusel, Lex. d. 1750–1800 verstorb. teutschen Schriftsteller XV, 418–424. – Herzogliches Landeshauptarchiv in Wolfenbüttel.