ADB:Ziemssen, Johann Christoph

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Artikel „Ziemssen, Johann Christoph“ von Adolf Häckermann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 45 (1900), S. 197–198, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ziemssen,_Johann_Christoph&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 07:22 Uhr UTC)
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Ziemssen: Dr. Johann Christoph Z., praktischer Theolog und Universitätslehrer, geboren am 6. October 1747 zu Stralsund, † am 17. August 1824, besuchte das Gymnasium der Vaterstadt, wo der später in Gotha verstorbene Kirchenrath Stroth sein Schulfreund und Jugendgefährte war, und studirte dann seit Ostern 1766 in Greifswald. Er besuchte anfangs die philosophischen und mathematischen Vorlesungen der Professoren Ahlwardt und Röhl, erlernte jedoch zugleich unter Brockmann’s und des jüngeren Stenzler Anleitung die hebräische Sprache. Dem theologischen Studium widmete er sich unter dem Generalsuperintendenten Stenzler, dem Professor Quistorp und dem von Helmstedt nach Greifswald berufenen Oberkirchenrath Schubert. In der Folge zum Magister und Doctor der Philosophie zu Greifswald promovirt, wurde er 1776 Diakonus und Nachfolger des Pastor Reimarus an der Marienkirche daselbst, mit dessen Tochter Luise er sich vermählte. Im J. 1788 begann er als Docent in der theologischen Facultät der Greifswalder Universität zahlreich besuchte Vorlesungen, vornehmlich über Exegese des Neuen Testaments und über Kirchengeschichte zu halten und richtete einen zweijährigen exegetischen Cursus ein, an dem die Theologie Studirenden regelmäßig Theil nahmen. In Anerkennung seiner Leistungen ward er bald als ordentlicher Adjunct bei der theologischen Facultät angestellt und widmete sich zugleich der Leitung des am 1. November 1791 neu errichteten Schullehrerseminars, einem Berufe, der für ihn ein besonderes Interesse hatte, insofern er schon längere Zeit der Pädagogik und Didaktik eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt hatte und die Verbesserung des Volksunterrichts überhaupt ein allgemein gefühltes Zeitbedürfniß war. Sich litterarisch hervorzuthun verhinderte seine Belastung mit einer dreifachen Amtsthätigkeit, da er nach dem am 9. December 1800 erfolgten Tode Brockmann’s 1802 als dessen Nachfolger die ordentliche Professur der Theologie und das Pastorat an der Marienkirche erhielt und auch zum Beisitzer des königlichen Consistorii in Greifswald ernannt wurde. Die theologische Doctorwürde ertheilte ihm die benachbarte Universität zu Rostock, zweimal ward ihm das Rectorat übertragen und nach Schlegel’s Tode 1811 auch die Generalsuperintendentur von Pommern und Rügen, mit welcher zugleich die Würde eines Prokanzlers der Universität und das Präsidium des Consistoriums verbunden war. Die Führung seiner Aemter [198] fiel in eine schwierige durch Krieg und Unruhe bedrängte Zeit. Nach der seit der Reformation bestehenden Kirchenverfassung war der amtliche Wirkungskreis des Generalsuperintendenten für Pommern und Rügen ein sehr ausgedehnter und umfaßte ein Gesammtephorat über Kirche und Schule; derselbe war auch nach der Einführung der neuen ständischen Verfassung der gesetzliche Sprecher des geistlichen Standes. Bei der Uebergabe der Provinz an den König von Preußen im J. 1815 hielt er in Stralsund die nachher gedruckte Festpredigt und brachte als Sprecher seines Standes dem neuen Landesherrn die Huldigung dar. Den preußischen Behörden leistete Z. bei der administrativen Neugestaltung willkommene Dienste, seinem Einflusse gelang es, die bestehenden Verhältnisse, welche er für rechtlich begründet hielt, beizubehalten. Als aber mit dem Jahre 1818 eine neue Einrichtung der Regierung in Stralsund erfolgte, wurde von den eigentlichen Generalsuperintendenturgeschäften ein Zweig nach dem anderen abgelöst und den Behörden übertragen, doch hatte er in der Abiturienten-Prüfungscommission den alleinigen und in der Provinzialsynode den getheilten Vorsitz; dagegen legte er wegen amtlicher Ueberbürdung die Superintendentur der Greifswalder Landsynode nieder. Mit der fortschreitenden Wissenschaft suchte er nach Kräften gleichen Schritt zu halten und fügte seinen exegetischen Vorlesungen ein Examinatorium über Dogmatik in lateinischer Sprache hinzu. Ausnahmsweise verwaltete er mehrere Monate hindurch während der Abwesenheit des Kanzlers der Akademie, des Fürsten zu Putbus, das Cancellariat. Inmitten seines Berufes, in einer akademischen Concilsitzung, welche er zum Zwecke einer Pfarrwahl berufen hatte, starb er am 17. August 1824 an einer plötzlichen Herzlähmung.

Neuer Nekrolog der Deutschen, 2. Jahrg. 1824, 2. Heft. Ilmenau 1826, S. 845–872. – Kosegarten, Gesch. d. Univ. Greifswald, I, 311.