ADB:Wilhelm I. (Herzog von Jülich)

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Artikel „Wilhelm I., Herzog von Jülich“ von Otto Reinhard Redlich in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 43 (1898), S. 97–99, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wilhelm_I._(Herzog_von_J%C3%BClich)&oldid=- (Version vom 8. Dezember 2024, 12:03 Uhr UTC)
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Wilhelm I., Herzog von Jülich, folgte als Graf Wilhelm V. seinem Vater Gerhard am 29. Juli 1328 in der Regierung. Als ein Mann von großen politischen Fähigkeiten hat er es verstanden, sich bei dem jeweiligen Reichsoberhaupt bedeutenden Einfluß zu sichern, gegen alle Eventualitäten sich den Rücken zu decken und auf diese Weise sein Haus zu einer fürstlichen Dynastie zu erheben. Dadurch, daß er seinem Bruder Walram das Erzbisthum Köln zu verschaffen wußte, hat er sich selbst den besten Dienst geleistet, da er an diesem Bruder Zeit seines Lebens den treusten Bundesgenossen hatte.

Sein erster Kriegszug galt der Stadt Lüttich, die ihren Bischof zur Flucht gezwungen hatte. Der Krieg verlief indessen, ohne W. oder seinem Land irgend welchen Gewinn zu bringen. Im allgemeinen suchte W. von vornherein mit seinen nächsten Nachbarn in gutes Einvernehmen zu kommen; das beweisen seine Bündnisse mit Kurköln und Geldern, sowie mit den Reichsstädten Köln und Aachen. Zu König Philipp von Frankreich trat W. zwar in Vasallitätsverhältniß, bewies sich jedoch als einen der treuesten Anhänger des deutschen Königs Ludwig. Besonders eng schloß er sich an diesen an nach dem Tode des Papstes Johann XXII., auf den er bis dahin insofern Rücksicht nehmen mußte, als er dessen Hülfe zur Erlangung des erzbischöflichen Stuhles in Köln für seinen Bruder Walram bedurfte. Bald darauf, 26. Februar 1335, erhielt er von Ludwig das sogen. Reich von Aachen in Pfandbesitz. Noch höhere Gunstbezeugungen brachte ihm das folgende Jahr. Im Lager bei Schärding ertheilte der Kaiser dem mit Margarete von Ravensberg verlobten gleichnamigen Sohn Wilhelm’s Anwartschaft auf alle Reichslehen und Pfandschaften der Grafen von Berg. Da Ludwig’s Vorgänger bedeutende Anleihen beim Hause Jülich erhoben hatten (77 500 Gulden), erhielt W. jetzt Düren, Kaiserswerth, Sinzig, die Meierei Aachen, Boppard und Oberwesel in Pfandbesitz. Auch durfte er fortan die Propsteien zu Aachen, Kerpen und Kaiserswerth besetzen. Wenige Tage später wurde W. durch einen neuen Beweis der kaiserlichen Gunst ausgezeichnet: [98] im Lager bei Landau wurde er am 21. August 1336 zum Markgrafen und Fürsten des Reiches erhoben, sein Land zur Markgrafschaft und zum Fürstenthum. Er erhielt dabei das Recht, bei feierlichen Gelegenheiten dem König das Scepter vorzutragen und vier Hofämter erblich zu verleihen. So waren Truchseß, Marschall, Schenk und Kämmerer fortan Erbämter in Jülich. Außerdem erhielt W. den Reichswald zwischen Cornelimünster und Montjoie, sowie das Recht, Münzen zu schlagen.

Auch abgesehen von diesen Gunstbezeugungen tritt es an den Tag, daß der Kaiser große Stücke auf seinen Schwager W. hielt. In Paris und Avignon führte W. für Ludwig diplomatische Verhandlungen, die allerdings nicht zu dem gewünschten Ziele führten. Ebenso gingen auch die Verhandlungen mit England durch Wilhelm’s Hand und verschafften ihm neue Ehren. Zum Dank für das glückliche Zustandekommen eines gegen Frankreich gerichteten Bündnisses mit England wurde W. vom Kaiser am 25. Juli 1338 zum Reichsmarschall und zwei Jahre später von König Richard zum Pair und Grafen von England ernannt.

Bei aller Treue gegen den Kaiser vermied es W. sorgfältig, alles auf eine Karte zu setzen. So z. B. sicherte er sich im Jahre 1338 eine bedeutende Stellung für den Fall, daß Graf Reinald von Geldern zum römischen König gewählt würde. Und als Erzbischof Walram aus finanziellen Gründen im J. 1346 durch die Wahl und Krönung Karl’s IV. eine politische Schwenkung machte, betheiligte sich W. zwar nicht daran, hatte sich aber doch durch den Bruder die günstigsten Zusagen des Königs Johann von Böhmen für den Fall der allgemeinen Anerkennung Karl’s IV. zu verschaffen gewußt. Erst nach Ludwig’s Tod verständigte er sich mit dem neuen König, von dem er im Januar 1348 mit dem vierten Theil der Lande Hennegau, Holland, Friesland und Seeland belehnt und in seinen Pfandschaften bestätigt wurde. Wilhelm’s vorhin angedeutete Beziehung zum englischen Hof befähigte ihn, jetzt auch dem König Karl wichtige diplomatische Dienste zu leisten und zwischen ihm und England den Vermittler zu spielen. Karl IV. dankte es ihm, indem er ihn zu seinem Geheimen Rath und „Gesellen“ machte mit der Erlaubnis, die gleiche Kleidung wie der König zu tragen; zugleich gelobte er, ohne Wilhelm’s Rath und Einverständniß in wichtigen Dingen nichts zu unternehmen, und ertheilte ihm Anwartschaft auf ein heimfallendes Reichslehen.

Das intime Verhältniß Wilhelm’s zu seinem Bruder Walram tritt bei verschiedenen Gelegenheiten zu Tage; wechselseitig stehen sie einander bei, theils kämpfend, theils vermittelnd. So finden wir W. beteiligt an den Fehden Walram’s gegen die Grafen von Loen, Arnsberg, Mark und Waldeck in den Jahren 1344 und 1345. Und als W. in dem schlimmen Jahr des schwarzen Todes (1349) mit einer Auflehnung seiner Söhne Gerhard von Berg und Ravensberg und Wilhelm zu kämpfen hatte, gelang es ihm vor allem durch Walram’s treuen Beistand seine Autorität zu wahren und die übel berathenen Söhne zum Gehorsam zurückzubringen. Die Veranlassung zu dieser Empörung der Söhne ist wohl in den übeln finanziellen Verhältnissen zu suchen, in die W. durch seine Theilnahme an der großen Politik gerathen war. W. hatte sich genötigt gesehen, Geldsummen gegen Verschreibung von Leibrenten zu erwerben und das Land um Bürgschaft anzugehen. Auf diese Weise wuchs die Macht der Landstände in einer die Actionsfreiheit des Landesherrn beschränkenden Weise. Ob mit diesen Verhältnissen auch der Zwist mit Wilhelm’s Erbdrost Dietrich Schimman von Aldenhoven im J. 1355 in Zusammenhang zu bringen ist, läßt sich nicht mit Sicherheit behaupten.

Die Verdienste, welche W. sich durch seine Bemühungen um das Zustandekommen [99] des Landfriedens erworben hatte, blieben nicht unbelohnt. Auf einem großen Hoftag in Metz am 21. December 1356 wurde er vom Kaiser zum Herzog von Jülich und Grafen von Valkenburg erhoben. Die Markgrafschaft sollte fortan ein Herzogthum, die Reichsherrlichkeit Valkenburg eine Grafschaft sein, mit der W. bei dieser Gelegenheit belehnt wurde. Dieser Besitz wurde ihm jedoch von Walram von Valkenburg streitig gemacht. Man kam schließlich dahin überein, den Streit der Entscheidung des Kaisers zu unterwerfen; bis dahin sollte Wenzel, Herzog von Brabant, die Grafschaft verwalten. Bevor jedoch diese Entscheidung erfolgte, starb W. in der Nacht auf den 26. Februar 1361. Mit seiner Gemahlin Johanna, der Tochter des Grafen Wilhelm von Holland, die ihm am 24. Juni 1317 verlobt worden war, hatte er drei Söhne und vier oder fünf Töchter erzeugt. Sein ältester Sohn Gerhard bekam durch die Heirath die Grafschaften Berg und Ravensberg. In Jülich folgte ihm sein zweiter Sohn Wilhelm. Sein dritter Sohn hieß Reinhard. Rikarda scheint die älteste Tochter gewesen zu sein; 1330 wurde sie Gattin des Herzogs Otto IV. von Niederbaiern, der jedoch schon am 14. December 1334 kinderlos starb. 1339 vermählte sie sich mit dem Grafen Engelbert von der Mark. Philippa war seit 1357 Gemahlin des Gotthard von Heinsberg zu Dahlenbroich und starb am 24. August 1390. Elisabeth heirathete nach dem Tod ihres ersten Gatten, des Grafen Johann von Kent (1352) den Eustach von Anbrechicourt. Johanna heirathete den Grafen Wilhelm von Wied und starb vor 1367. Eine Tochter, ob eine fünfte ist ungewiß, wurde am 4. August 1334 dem dritten Sohn des Herzogs von Brabant, Gottfried, zu Cambray verlobt; die Verlobung bestand noch im J. 1345. W. wurde, wie seine ihn überlebende Gattin, in der Kirche zu Nideggen beigesetzt, die er durch Verlegung des Stifts Stommeln zur Collegiatkirche gemacht hatte.

Lacomblet, Urkundenbuch für d. Gesch. des Niederrheins, III. – Lacomblet, Archiv f. d. Gesch. d. Niederrh. IV, 50 ff. – v. Mirbach, Beiträge zur Geschichte der Grafen von Jülich (Zeitsch. d. Aachener Gesch.-Ver. XIII, 123 ff.).