ADB:Wilhelm III. (Graf von Holland-Hennegau und Seeland)
Grafen Johann II. (s. A. D. B. XIV, 221) um das Jahr 1285 geboren. Des älteren Bruders Tod in der Schlacht bei Kortryk 1302 machte ihn zum Grafen von Oostervant und verlieh ihm die Anwartschaft auf des Vaters Besitzungen. Von diesem im J. 1304 mit dem Befehl in Seeland betraut, wurde er auf der Insel Duiveland von Guy von Dampierre so gänzlich geschlagen, daß er sich kaum in Zierikzee bergen konnte. Hier hielt er tapfer aus, bis die Niederlage der in Holland eingefallenen Vläminger ihm Luft schaffte. Dann schlüpfte er durch die Belagerer hindurch und sammelte in Holland eine Anzahl Schiffe, mit welchen er sich der französischen Flotte unter dem Genuesen Grimaldi anschloß und mit diesem vereint auf der Gouwe (einem Arm der Oster-Schelde) unweit Zierikzee die vlämische Flotte so vollständig schlug (10./11. August 1304), daß seitdem die Vläminger nie wieder in Seeland festen Fuß gefaßt haben. Nur vierzehn Tage später starb Graf Johann und W. wurde als Graf sowol in Hennegau wie in Holland und Seeland gehuldigt. Er trat die Regierung unter schwierigen Umständen an; das Haus Avesnes hatte in Holland und Seeland noch manchen Gegner, wenn auch der gefährlichste Johann von Renesse (s. A. D. B. XXVIII, 213) eben den Tod gefunden hatte. Dazu blieb die drohende Gefahr von Seite Flanderns, denn wenn auch König Philipp IV. von Frankreich fürs erste den Status quo handhabte, ein andauernder Frieden war nicht erreicht, und die Heirath Wilhelm’s mit des Königs Nichte Jeanne von Valois im J. 1305 versicherte ihm noch keineswegs den dauernden Besitz der zwischen ihm und dem flandrischen Grafen streitigen Länder. Wie bekannt, stammten seine Ansprüche einestheils aus dem schon mehr als ein Jahrhundert währenden Streit der Grafen von Holland und [84] Flandern über West-Seeland, anderntheils aus dem Kampfe der Avesnes und Dampierres über Reichs-Flandern. Zwanzig Jahre fast hat W. mit zäher Beharrlichkeit und unerschöpflicher diplomatischer Kunstfertigkeit den Kampf geführt, in welchem ihm namentlich das Streben der letzten Capetingischen Könige, Hennegau und Holland so gut wie Flandern ihrem Einfluß vollständig zu unterwerfen, die größten Schwierigkeiten bereitete. Doch wußte W. sich immer in seinem vom Vater übernommenen Besitzthum zu handhaben und zuletzt beim Vertrag von Paris vom 6. März 1323 gegen Abtretung aller Ansprüche auf Reichs-Flandern u. s. w. die Anerkennung des freien Besitzes von West-Seeland zu erreichen. Von jetzt an waren die Fesseln gelöst, welche ihn an Frankreich schmiedeten, und W. wandte sich je länger je mehr der englischen Partei zu, als deren Mittelpunkt er gewissermaßen gegolten hat so lange er lebte. Diese Schwenkung war wahrscheinlich schon lange vorbereitet: schon gleich nach der doppelten deutschen Königswahl des Jahres 1314 hatte er sich dem englisch-welfischen Prätendenten Ludwig dem Baiern angeschlossen, der sich beeilte, seine Rechte anzuerkennen und mit dem er von jetzt an in so enger Verbindung blieb, daß derselbe, als er Witwer geworden war, schon nach zwei Jahren Wilhelm’s Tochter Margarethe heimführte (1324). Indessen hatte W. seine Macht gewaltig erweitert. Hatte schon sein Onkel, der Bischof Guy von Utrecht (s. A. D. B. X, 238), ihm nicht allein den Beistand seines Stifts versichert, sondern ihm auch den Besitz der Amstel’schen und Woerden’schen Länder abgetreten, welche nach dessen Tode im J. 1317 für immer Holland anheimfielen, dessen Nachfolger, Friedrich von Zijrick (s. A. D. B. VIII, 42, wo statt 1307 1317 als Anfangsjahr seiner Regierung gelesen werden muß), verdankte seine Erhebung namentlich seinem Einfluß und blieb kaum weniger als der ihm folgende elende Johann von Diest (s. A. D. B. XIV, 431) sein Werkzeug. Es gelang W., sich über jene Wahlen mit seinen Brabanter und Geldrischen Nachbarn zu vereinigen und zusammen das Stift mit sammt der Stadt, damals wol der bedeutendsten der nördlichen Niederlande, unter ihrer Botmäßigkeit zu erhalten, wobei W. freilich sich den Löwenantheil zu sichern wußte. Nicht weniger gelang ihm, wie keinem seiner Vorgänger oder Nachfolger, die Festsetzung und Aufrechterhaltung seiner Herrschaft in Oster- und Westergo, den nach der Einverleibung Westfrieslands Holland zunächst liegenden friesischen Ländern, welche zusammen die spätere niederländische Provinz Friesland bildeten. Stavoren, die damals noch blühende Handelsstadt am Zuiderzee, galt fast als eine holländische Stadt. Auch am Niederrhein galt seine Macht. Als Landfriedensvogt schirmte er dort die Freiheit des Handels und zerstörte mehrere Raubschlösser.
Wilhelm (als Graf von Holland W. III.) der Gute, Graf von Hennegau, Holland und Seeland, wurde als zweiter Sohn desDas war überhaupt im Einklang mit seinem Wirken als Landesfürst. Denn namentlich dadurch hat W. sich einen verdienten Namen gewonnen und erhalten. Er war wirklich ein guter Regent. Seine Regierung war für seine Länder eine Zeit fast ungestörten Friedens und Gedeihens, trotzdem sowol seine auswärtige Politik wie seine prächtige Hofhaltung und die kostspieligen Verbindungen mit fremden Königsfamilien ihn zwangen, seinen Unterthanen schwere Beden abzufordern. Aber die Lasten seines Regiments kamen kaum in Betracht den vielen Segnungen gegenüber. Im Hennegau freilich, dem auserwählten Boden der Feudalität, wo Messire Jean Froissard als sein Unterthan geboren zu sein sich rühmte, galt W. namentlich als der Beschützer der höfischen Sitte und des ritterlichen Lebens. Dort verweilte er auch am liebsten unter der zu jedem Kampfe für den Landesherrn bereiten Ritterschaft, welche in seinem Bruder, Johann von Beaumont (s. A. D. B. XIV, 222), ihr Muster erblickte. In Holland und Seeland war mit ihm eine neue Zeit eingezogen, er setzte mit mehr Umsicht und weit größerem Erfolg die Arbeit des dem Volke immer im Andenken [85] gebliebenen Florens V. (s. A. D. B. VII, 126) fort. Die Städte rühmten sich ihrer von ihm kräftig geschirmten Freiheit; fast noch mehr die Bauern, namentlich im erst vor kurzem einverleibten Westfriesland, wo er ein Aufkommen feudaler Zustände nicht gestattete, wie er denn überhaupt keine Uebergriffe des Adels zuließ. Freilich auch seinen anderen Unterthanen gönnte er sie nicht. Das empfand Dordrecht, das, seine Machtprivilegien willkürlich zu Schaden des sonstigen Landes auslegend, die Handelsfreiheit arg beeinträchtigte. Kaum durch Anrufung seiner Gnade wendete die Stadt seinen Zorn ab: ihre Privilegien wurden eingezogen. Nicht weniger empfanden die Kennemer Bauern die Schwere seines Zornes, als sie an das Aufbringen ihrer außerordentlichen Beden Forderungen ihrerseits anknüpften, welche ihm unbillig schienen. Aber so streng er war, er war auch gerecht und handhabte unerbittlich das Gesetz. Die von ihm neugeordnete Verwaltung, welche in dem zu einer regelmäßigen Behörde organisirten gräflichen Rath gipfelte, der zugleich den höchsten Gerichtshof für Holland und Seeland bildete, führte in seiner Abwesenheit (und er war, wie die Holländer klagten, weit mehr im Ausland oder im Hennegau) die Regierung, ohne so viel wir wissen zu Klagen Veranlassung zu geben, was wol ebenso sehr für seine scharfe Oberaufsicht als für die Trefflichkeit ihrer Mitglieder, meistens hoher Edelleute, aber auch einiger Bürgerlichen zeugt. Die Seele derselben war der Herr von Oosterbout, Wilhelm von Duvenvoirde, der Ahnherr seines in der holländischen Geschichte immer mit Ehren genannten Geschlechts, der von ihm mit Würden und Gunst überladen wurde, so daß er unter den reichsten Edelleuten des Landes genannt wurde. Daneben galt namentlich der Rentmeister Gerhard Alwynsz aus Leiden viel, der, wie es scheint, zuerst eine regelmäßige Registratur in der gräflichen Kanzlei einführte. Auch dieser war in dem gräflichen Dienst ein reicher, hochangesehener Mann geworden. Namentlich hat er sich an der unter Wilhelm’s Herrschaft mit großem Eifer in Thätigkeit gesetzten Trockenlegung zahlreicher Binnenwasser und Landgewinnungen an den Küsten der südholländischen und seeländischen Inseln betheiligt. Erst jetzt wurde dort der Kampf mit dem Wasser mit stetigem Erfolg geführt. Unter dem Rath standen die gräflichen von ihm vermehrten und besser eingetheilten Rentämter und die nicht selten mit denselben zusammenfallende Bailliagen (baljuwschappen). Er folgte überall dem französischen Muster, wie denn überhaupt sein Hof und Regiment einen französischen Anstrich hatte und französisch ihm die Muttersprache war. Die Städte Hollands und Seelands gelangten erst jetzt zu einer gewissen Bedeutung, wenn sie auch kein politisches Uebergewicht erwarben, wie im Norden Groningen und Utrecht es sich errangen, geschweige denn wie das von Lüttich, Brügge oder Gent oder der brabantischen Städte. Neben den älteren kamen Amsterdam, Gouda und Schoonhoven auf, auch die Anfänge Rotterdams fallen in jene Zeit. Den Einfluß der Geistlichkeit scheint er dagegen wenig gefördert zu haben; nur in Seeland galt der Abt von Middelburg als der ansehnlichste unter den zur Ständeversammlung Berufenen; die Egmonder Aebte fingen schon an, von ihren früheren Ministerialen, den Herren von Egmond, verdunkelt zu werden. Ueberhaupt kamen neben den älteren Adelsgeschlechtern, den Brederode und Wassenaer u. s. w., jüngere Ministerialgeschlechter, wie die Pollanen und Duvenvoirde auf. Daß ein Fürst wie W. die Interessen des Handels und der Gewerbe sorgfältig schirmte, namentlich auch bei seiner auswärtigen Politik darauf bedacht war, braucht kaum gesagt zu werden; er gehört gewiß unter die Begründer der später von den Burgundern und Oesterreichern so eifrig geförderten Blüthe von Holland und Seeland. Nach dem Pariser Vertrag traten bei W. die Interessen der auswärtigen Politik je länger je mehr in den Vordergrund. Ihm verdankte die Königin Isabeau und ihr Sohn, der [86] bald als König Eduard III. Wilhelm’s Tochter Philippa, Froissard’s berühmte Gönnerin, heirathete, den Beistand, der sie in Stand setzte, den unglücklichen Gemahl und Vater, Eduard II., vom Thron herabzustoßen und England wieder zu der unter Eduard I. erreichten, doch jetzt verloren gegangenen Führerschaft in Westeuropa zu erheben. Namentlich holländische Schiffe führten sie und die sie begleitenden, meistens hennegauischen Ritter über das Meer. Wilhelm’s Bruder, der gute Ritter Johann von Beaumont (s. A. D. B. XIV, 222), befehligte ihr Heer. Meistens waren es aber keine Heereszüge, welchen W. seine Stellung verdankte, sondern seine Diplomatie und sein Geld, was ihn auch in Stand setzte, zahlreiche Güter außerhalb seiner Länder zu erwerben, wie z. B. die Herrschaft Mecheln, deren Besitz aber nicht dauerhaft war. Wenn auch seit Eduard III. Erhebung eng mit England verbunden, blieb W. doch in einer vermittelnden Stellung zwischen Frankreich und England, zwar dann und wann feindselig gegen erstere Macht, aber immer so, daß er die freie Hand behielt. Ein wunderliches Schauspiel, dieser kleine Landesherr, eigentlich nur der Vasall des deutschen Reiches für wenige, ziemlich wenig bedeutende Grafschaften, der als der ebenbürtige Bundesgenosse seines eigenen Lehnsherrn, des Kaisers und der englischen und französischen Könige, sozusagen als eine europäische Macht galt. Wunderlich namentlich auch den Zeitgenossen, die es Wunder nahm, daß W. den ihm von seinem kaiserlichen Schwiegersohn angebotenen Herzogstitel abwies und doch einen Hofhalt wie ein König führte und sich in alle politischen Verwicklungen in der näheren oder weiteren Nachbarschaft einmischte, während er in dem eigenen Lande keine Fehde aufkommen ließ und trotzdem er alle Unterthanen, Edelen wie Bürger, Freie oder Unfreie, unter seine Herrschaft beugte, doch beim Adel wie beim Volke, bei den ritterlichen Hennegauern wie bei den holländischen Bürgern und den friesischen Bauern seine Popularität erhielt. Nur schade, daß er seinem Sohne, als er 1337 starb, dieses alles hinterlassen konnte, nur nicht das Talent, es zu erhalten. Obgleich wir über W. besser unterrichtet sind als über seine Vorgänger und uns die Motive seiner Handlungen meistens auch bei seiner sehr gewundenen und öfter mehr schlauen als großartigen Politik ziemlich klar werden, bleibt uns doch sein innerstes Wesen ziemlich verschlossen, und ist es schwer, von seiner Persönlichkeit ein klares Bild zu bekommen. Inwieweit er sich bloß von dynastischen Motiven leiten ließ und inwieweit er bestrebt war, aus seinen Besitzungen ein Ganzes zu bilden, läßt sich durchaus nicht bestimmen. Das allein steht fest, daß durch ihn zuerst Holland unter den nördlichen Niederlanden eine führende Stellung eingenommen hat, und daß es damals zuerst durch die Verbindung mit Seeland, Westfriesland und Utrecht die Vortheile auszubeuten begann, welche ihm die Lage an der Mündung der großen Flüsse von Nordwesteuropa sicherte.
- Vgl. namentlich van Mieris, Groot Charterboek van Holland en Zeeland, Bd. II, meine Regesta Hannonensia; v. d. Bergh, Gedenkstukken, Bd. I; Kluit, Historia critica comitatus Hollandiae; Hamaker, Rekeningen der grafelijkheid van Holland onder het Henegausche huis und derselbe Rekeningen enz., van Zeeland; Lodewyk van Velthem, Spieghel Historiael; die Chroniken von Wilhelmus Procurator (Fortsetzung der Egmonder Chronik), Melis Stoke, Beka, und die späteren, nicht zeitgenössischen Chroniken. Dazu außer den älteren Geschichtsschreibern, Wagenaar und Bilderdijk, Arend, Alg. Gesch. des Vaderlands, Bd. II, 2. – Wenzelburger, Geschichte der Niederlande, Bd. I. – Blok, Gesch. v. h. Nederlandsche Volk, Bd. I und II, und zahlreiche Monographien, namentlich in Bijdragen voor Vaderlandsche Geschiedenis en Oudheidkunde und sonstiges von Blok, Frederiks, van Riemsdyk u. s. w.