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Artikel „Guy (Guido), Bischof von Utrecht“ von Pieter Lodewijk Muller in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 238–239, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Guido&oldid=- (Version vom 2. November 2024, 22:50 Uhr UTC)
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Guy: G. (Guido), Bischof von Utrecht, war der zweite Sohn des Grafen Johann von Hennegau aus dem Hause Avesnes und Bruder des Grafen Johann I. von Hennegau-Holland. Letzterer suchte seine noch wankende Macht in Holland dadurch zu befestigen, daß er seinen Bruder, der schon früh hohe kirchliche Würden besaß, zum Bischof von Utrecht wählen ließ, als nach dem Tode des streitlustigen, Holland feindlichen Wilhelms von Mecheln der holländische Einfluß im Stift die Oberhand hatte, 1301. Er vermehrte Guy’s Besitz mit den confiscirten Ländern der Herren von Woerden und Amstel, der Mörder des Grafen Florens V., freilich als Lehn von Holland, wie überhaupt G. wenig selbständig auftrat und sein Land fast wie einen Theil Hollands regierte. Im Kriege Hollands mit Flandern in der Schlacht von Duiveland 1303 gefangen, fand G., als er gegen Guy von Dampierre 1305 ausgewechselt war, sein Stift in arger Verwirrung durch den Streit der Lichtenberger, der holländischen Partei, mit den Gegnern unter Lambrecht, genannt den Friesen, welche selbst den Stuhl erledigt erklären wollten. Mit schwerer Noth bezwang er den Bürgerkrieg, selbst mußte er die sich der getroffenen Sühne nicht fügenden Lichtenberger mit Gewalt und Verbannung der Häupter zur Ruhe zwingen. 1312 hatte er einen schweren Kampf mit den Friesen von Stellingwerf, welche ihre Utrechter Zwingburg Vollenhove belagerten, und nur mit Hülfe seines Neffen Wilhelm von Holland, der auch in die Utrechter Streitigkeiten sich öfters einmischte, schlug er sie zurück. Merkwürdig sind Guy’s Anstrengungen, die kirchliche Zucht aufrecht zu halten. 1310 gab er dazu seine bekannten Ordonnanzen oder Statuten. 1311 nahm er am Viennenser Concil Theil und schlug, wie man sagt, die ihm angebotene Cardinalswürde ab, um in seinem Stift bleiben zu können. Er starb plötzlich 1317, als er eben einige aufsässige Lehnsleute im Schloß ten Gooye bezwungen hatte. G. war, wie sein Vater, Bruder und Neffe, ein verschlagener, rücksichtsloser Staatsmann, doch zugleich von ritterlichen Sitten, ehrgeizig und herrschsüchtig, doch ein guter Fürst, der auch die geistliche Pflicht des Bischofsamtes nicht versäumte, wenn er auch die weltliche obenanstellte. [239] Wahrte er auch wenig die Unabhängigkeit seines Bisthums, man kann es dem fremden Fürsten kaum verargen, daß er bei den endlosen Fehden und Wirren in seiner Stadt und seinem Lande sich der Familienverbindung bediente, ohne welche er schwerlich Meister geblieben.