ADB:Gutzmar, Johann Heinrich von

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Artikel „Gutzmar, Johann Heinrich von“ von Colmar Grünhagen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 237–238, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gutzmar,_Johann_Heinrich_von&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 11:09 Uhr UTC)
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Gutzmar: Johann Heinrich v. G., geboren am 9. November 1686, † am 1. Februar 1758, als Obersyndicus von Breslau der thatsächliche Leiter dieser zu fast republikanischer Selbständigkeit entwickelten Stadt in der Zeit, wo Friedrich der Große Schlesien in Besitz nahm. Geboren zu Schwerin in Mecklenburg von bürgerlichen Eltern, welche den Namen Gutzmann führten, und auf der dortigen Schule gebildet, studirte er Jura in Rostock und Halle, wo er des Thomasius Schüler war, und nachdem er dann zu Breslau bei dem kaiserlichen Oberamte und dem Amte des Fürstenthums Breslau gearbeitet, trat er (vermuthlich ums J. 1720) in die Reihe der bei der Stadt Breslau recipirten und vereideten Advocaten und etwa 10 Jahre später als Unterschöffensecretär in den Dienst der Stadt. 1736 den beiden hochbejahrten Syndicis als dritter zur Unterstützung beigegeben, gelangt er bei der schnellen Erledigung jener beiden Stellen bereits 1738 zu dem hohen Amte des Obersyndicus und wird als der oberste besoldete Beamte der Stadt der eigentliche Dirigent dieses aristokratischen Gemeinwesens. Die kaiserliche Regierung bemühte sich, den einflußreichen und geschäftskundigen Mann durch Ehrenbezeugungen zu gewinnen. 1737 wird er geadelt und zwar mit dem Prädicate v. G., 1740 zum kaiserlichen Rath ernannt und noch in demselben Jahre in den Ritterstand des Königreichs Böhmen erhoben unter Ertheilung des Incolats. An ihn wandte sich nun auch die kaiserliche Behörde im December 1740 nach dem Einmarsche der Preußen in Schlesien, als es sich darum handelte, von der Stadt Breslau, welche auf ihr jus praesidii, das Recht sich durch eigene Miliz zu schützen und die Einnahme kaiserlicher Besatzung abzulehnen sehr eifersüchtig war, einen ausnahmsweisen [238] Verzicht auf dieses Recht zu verlangen, und obwol G. selbst eine Neutralität, wie sie die Stadt im 30jährigen Kriege zu behaupten vermocht hatte, vorgezogen haben würde, so fügte er sich doch und bestimmte auch den Rath zur Zustimmung, ließ sich aber, als die Zünfte tumultuarischen Widerspruch erhoben, vielleicht nicht ungern zur Rücknahme des Beschlusses zwingen und erlangte nun von dem inzwischen herangerückten Könige von Preußen am 2. Januar 1741 eine Art Neutralitätsvertrag und das Versprechen, die eigentliche Stadt mit Militär zu verschonen. Bei dem Bestreben aber, diese Neutralität ganz strikt durchzuführen und den erzürnten Wiener Hof zu versöhnen, verwickelte G. den Rath in manche Conflikte mit den Preußen und machte sich selbst so verdächtig, daß endlich am 7. August König Friedrich ihn nebst seinem Collegen Löwe ins Lager nach Strehlen citiren und dann verhaften ließ. Beide blieben gefangen bis nach der Huldigung (7. November). Löwe ward wieder angestellt, G. nicht trotz aller seiner Bemühungen. Er zog sich auf sein Gut Groß-Wilkawe (Kreis Trebnitz) zurück, wo er im Januar 1758 starb, der letzte Leiter des alten freistädtischen Breslau, welches nun unter einem vom König ernannten Bürgermeister einfach in die Reihe der preußischen Städte eintrat. G. war vermählt mit einer geborenen v. Flade († 1744) und darauf seit 1746 mit Joh. Eleon. v. Wolf; Kinder hinterließ er nicht.

Aufzeichnungen von ihm über die bewegte Zeit Ende 1740 sind abgedruckt in Stenzel’s Script. rer. Siles. Bd. V. Vgl. Grünhagen, Friedrich der Große und die Breslauer 1740–41, Breslau 1864.