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Artikel „Johann III. van Diest“ von Karl Theodor Wenzelburger in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 431, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_III._van_Diest&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 12:38 Uhr UTC)
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Johann III. van Diest, 45. Bischof von Utrecht (1322-1340). Seitdem im J. 1296 auf Johann II. von Sierck Wilhelm II. von Mecheln gefolgt war, nahmen innere Zwistigkeiten im Stift mehr als je überhand. Zwei Parteien, die Lichtenberger und die Bronkhorsten, standen einander gegenüber; jene arbeiteten auf Vermehrung des holländischen Einflusses im Stift, diese bekämpften denselben. Als im J. 1322 Friedrich II. van Sierck der dritte Bischof nach Johann II., starb, wurde durch das Uebergewicht der antiholländischen Partei Jacob van Oudtshorn zum Bischof gewählt, der aber schon nach 3 Monaten, 22. Oct. 1322 starb. Als hierauf Jan van Bronkhorst zum Bischof ernannt wurde, vereinigten sich Wilhelm III. von Holland, Reinald II. von Geldern und Johann III. von Brabant und wußten es beim Papst Johann XXII. durchzusetzen, daß Bronkhorst auf die Seite geschoben und ihr Candidat, J., ein brabantischer Edler, bisheriger Propst in Kameryk, Bischof wurde; am 17. April 1323 hielt er unter dem Schutze von holländischen und brabantischen Truppen seinen Einzug in Utrecht. Von nun an war der Einfluß Hollands auf die Angelegenheiten des Stifts ein überwiegender; dazu kamen noch finanzielle Schwierigkeiten: nachdem alles verpfändet war, mußte es sich J. im J. 1328 gefallen lassen, daß die Einkünfte des Stifts ganz an Wilhelm, Reinald und andere Schuldner fielen, der Bischof selbst behielt nur ein Jahreseinkommen von 2000 Pfund, ja im J. 1331 wurde zwischen Wilhelm und Reinald ein Vertrag geschlossen, durch welchen sie die weltliche Regierung des Stifts unter sich theilten. Ein Aufstand in Utrecht und ein Krieg mit Wilhelm war die Folge, aber Wilhelm in Verbindung mit Reinald behielt die Oberhand und so mußte sich Utrecht zu Anfang des Jahres 1334 einen Vertrag gefallen lassen, nach welchem Wilhelm und Reinald die weltliche Herrschaft über das Stift theilten. Wilhelm IV. von Holland übte denselben Einfluß aus, wie sein Vater, er ernannte sogar 1340 einen Statthalter für das Stift. Bald darauf starb J., nachdem unter ihm das Bisthum zu einer Machtlosigkeit, wie nie zuvor, herabgesunken war.