ADB:Friedrich von Sirck
[43] gegen sehr hohe Geldsummen zu ertheilen. Infolge dieser Umstände sehen wir auf dem Bischofsstuhle eine Reihe von Männern, deren Abhängigkeit und unkräftiger Charakter der Kirche wenig Segen brachte. Vielleicht das traurigste Bild dieser Art bildet F. v. Z., Propst von S. Peter und seit Guido von Avesnes’ Tod, 1307, Bischof von Utrecht. Von Wilhelm III. von Holland auf den Stuhl von Utrecht gebracht, mußte er sein ganzes Vermögen für die Erlangung der päpstlichen Bestätigung opfern. Daneben fehlte es ihm an jeder Eigenschaft, um wenigstens die Liebe seiner Unterthanen zu erwerben. Seine geistliche Jurisdiction ward mehr und mehr vom Grafen beschränkt. Auch seine Geistlichen, welchen er eben um seiner Abhängigkeit willen verhaßt war, wußten ihm unter den Zwistigkeiten, welche wegen der kirchlichen Güter oder der Jurisdiction zwischen dem Bischof und den fünf Collegialkirchen zu Utrecht und ihren Dekanen und Capiteln obwalteten, manche Concessionen abzudringen. Der Dompropst Floris von Jutphaas trat dem schwachen Prälaten, welcher sein Bisthum nur durch holländische Hülfe zu behaupten vermochte, offen entgegen. Unter seinen kirchlichen Anordnungen verdienen nur die Bestimmungen der von ihm 1318 berufenen Synode zu Utrecht, das Leben der Mönche und die Verhältnisse der weltlichen und geistlichen Obrigkeiten betreffend, Beachtung. Er starb am 20. Juli 1322, von seinen Unterthanen wenig bedauert.
Friedrich von Zijrick, Bischof von Utrecht (1307–22). Um den Anfang des 14. Jahrhunderts beginnt für das Bisthum von Utrecht eine Zeit fühlbarer Abhängigkeit von den mächtigen Grafen von Holland. Die Bischöfe verdankten fast ohne Ausnahme in dieser Periode ihre Wahl dem Einflusse dieser weltlichen Herren und blieben unter ihrer Vormundschaft. Die damals zu Avignon residirenden Päpste pflegten den Erkorenen die bischöfliche Weihe nur- Vgl. Arend, Alg. Gesch. des Vaderl. II: II bl. 61 v. v. Moll, Kerkgesch. van Nederl. II. 1ste st. Bl. 131, 271 und van der Aa, Biogr. Woordenb.