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Artikel „Wildon, Edelherren von“ von Franz von Krones in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 42 (1897), S. 507–512, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wildon&oldid=- (Version vom 6. Dezember 2024, 10:21 Uhr UTC)
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Wildon: die steiermärkischen Landesministerialen und Edelherren v. W. oder Wildonie (in der regelmäßigen Schreibung des Mittelalters), der uralten Oertlichkeit bei Graz, dicht an dem gleichnamigen Berge, der noch die Ueberreste der Burg Alt-Wildon trägt, sind aller Wahrscheinlichkeit nach aus einem ansehnlichen Landesministerialengeschlechte hervorgegangen, dessen Sitz die „Riegersburg“ bei Feldbach war. Otto v. R. (Rutkers- o. Rukkerspurch) tritt urkundlich 1128 auf, seit 1140 begegnen wir einem Richer v. R. und seinem Sohne Hartnid oder Hertnit (1142 … 1175), einem Herrand (1147 … 1175) und wieder einem Richer (1147 … 1181) mit dem gleichen Prädicate. Dann aber tauchen um 1174–1182 die gleichen Personennamen: Herrand (I), Richer (I) und Hartnid (I) mit dem neuen Prädicate „Wildonie“ auf, und das ältere „v. Riegersburg“ verschwindet, so daß wir mit diesen drei Letztgenannten als [508] den ersten Herren v. W. die Geschichte dieses Hauses, einer Fortsetzung der Riegersburger, eröffnen dürfen. Diesem Wechsel des Prädicates, einer nicht seltenen Erscheinung des Mittelalters, begegnen wir auch bei den Zeltschach-Peggau-Pfannbergern, bei den Prosset-Kapfenberg-Stubenbergern, bei den v. Montpreis-Hörberg-Schärfenbergern, Steierberg-Hollenburg und manchen anderen Adelsgeschlechtern Steiermarks. – Da die Gegend von Wildon der Kernpunkt des alten Hengist-Gaues war, an welchen Namen noch immer die Bezeichnungen der Pfarren S. Margarethen am Hengsberg (ecclesia in Heingist), St. Lorenzen a. H. erinnern, und wir 1135–1164 ein adliges Burgmannengeschlecht v. „Heingist, Hengist“ in der gleichen Gegend beurkundet finden, so scheint dies Alles auf den dortigen Bestand der alten Feste des Hengistgaues, der Hengistiburc zurückzuweisen, deren vorübergehende Besetzung durch die mit dem geächteten Kärntnerherzog Konrad (Kuno) verbündeten Ungarn 1053 die bairischen Jahrbücher erwähnen, und die um 1066 Markward (III) v. Eppenstein sammt der Gegend besaß. Die Burg Alt-Wildon darf deshalb vielleicht mit jener „Hengistburg“ in unmittelbare Verbindung gebracht werden, ohne daß wir jedoch in der Lage sind nachzuweisen, wie und wann der Namenwechsel stattfand und die „Riegersburger“ als spätere Herrn v. „Wildon“ in ihren lehnsmäßigen Besitz kamen. Mit den adeligen Burgmannen v. Heingist-Hengist stehen sie schwerlich in verwandtschaftlicher Verbindung, weil uns bei jenen nur die Namen – Poppo, Ezil, Markward, Ellenhard begegnen, die den „Wildoniern“ fremd sind. – Dagegen müssen wir ihre Versippung mit den Landesministerialen v. Eppenstein b. Judenburg voraussetzen, in deren Reihen auch Richer und Ulrich (Wildonier Namen) auftauchen, da Ulrich (II) v. Wildon (1279 … 1286) das Besitzprädicat „Eppenstein“ führt. Anderseits erscheint ein anderer Wildonier, Leutold (1254–1277), der dritte Sohn Ulrichs I. mit dem Prädicate „Diernstein“ (in Weststeiermark, bei Neumarkt), welche Burg ein 1128 … 1183 nachweisbares Adelsgeschlecht innehatte. Diese Erwerbung der Wildonier läßt sich durch Verwandtschaft kaum erklären. – Der erste Wildonier, der mit diesem Prädicate in die Geschichte der Steiermark eintritt, ist Herrand (I). Er führt sich in die Geschichte mit einem Abenteuer ein, das allerdings einen günstigen Ausgang für ihn und sein Haus, nahm. Herrand v. W. und Wilhelm Graf v. Heunburg, einer der mächtigsten Adelsherrn Kärntens, entführten um 1174 die beiden Erbtöchter des Hochfreien Liutold v. S. Dionysen-Gutemberg in der Steiermark, schlugen die Mannen des Vaters in die Flucht und machten an 50 Edle zu Gefangenen. Herrand übergab die gewaltsam erkorene Braut, Gertrud, der Wittwe Herrn Friedrichs v. Pettau in Verwahrung und ließ sie wieder den bekümmerten Eltern zurückstellen. Erzbischof Adalbert von Salzburg, der Sprengelbischof, vermittelte zwischen beiden Theilen und bewog den Vater der Braut in ihre Vermählung mit Herrand v. W. zu willigen, was im Juni 1174 geschah. So wurden der Wildonier und in gleicher Weise auch der Graf v. Heunburg Schwiegersöhne Liutold’s v. S. Dionysen-Gutemberg, und Gertrude († vor 1189) brachte ihrem Gatten Herrand die Güter Gutemberg, Waldstein und Weiz als stattliche Mitgift. Eine Urkunde von 1191 bezeichnet Herrand als „Truchseß“ des steirischen Herzogs, doch dürfen wir damals noch kein erbliches Landesamt einer bestimmten Familie voraussetzen, da 1202–1234 Berthold von Emmerberg als steirischer Truchseß angeführt erscheint, und die Wildonier als lehnsmäßige Inhaber des Truchseßamtes erst wieder um 1267, im sog. Aemterbuche (Rationarium) Steiermarks angegeben werden. Herrand’s I. Gattin, Gertrude starb vor 1189; auch die beiden Söhne, Hartnid und Richer, überlebte der Vater, der sehr oft in der Umgebung des Landesfürsten erscheint und neben anderen frommen Stiftungen [509] den Eintritt des Johanniterordens in die Steiermark durch Gütergaben an denselben 1197–1215 anbahnte. Um 1222 verschwindet Herrand I. aus der Geschichte. Im Januar d. J. war er noch unter den Lebenden.

Von den beiden Söhnen: Leutold (I) und Ulrich (I) wissen wir zunächst, daß sie zufolge der Aechtung des Babenbergers, Herzog Friedrich des Streitbaren, (1236) dem Beispiel der anderen Landesministerialen Steiermarks folgten, den Staufenkaiser Friedrich II. um Weihnachten 1236 in Graz begrüßten und ihm nach Wien Gefolgschaft leisteten. Ende 1239 finden wir sie wieder an der Seite des Babenbergers, der seiner Länder neuerdings Herr geworden war. – Von seiner Gattin Agnes aus dem angesehenen Kärntner Geschlechte der Unter-Drauburger (Traberch) mit zwei Töchtern, Gertrud und Agnes, beschenkt, männlicher Nachkommen entbehrend, verewigte sich Leutold (I) in der ansehnlichen Stiftung des Chorherrenklosters zu Steunz (Stainz) 1229–1244 und durchlebte mit seinem Bruder Ulrich (I) die bewegten drei Jahre, die dem Erlöschen des Mannsstammes der Babenberger (1246) folgten, die Zeiten der Reichsverwesung des Steiererlandes, ohne ihr geräuschloses Ende zu erleben, denn er starb bereits am 13. April 1249. Von den beiden Töchtern ehelichte Gertrude den österreichischen Landesministerialen Albero v. Kuenring, die jüngere, Agnes den Sohn des bekannten Minnesängers und steierischen Staatsmannes Ulrich v. Liechtenstein, Otto (s. A. D. B. XVIII, 618 f.).

Im politischen Leben der Steiermark tritt sein Bruder Ulrich (I) mehr in den Vordergrund. Er war es, der bei der Botschaft der Oesterreicher und Steiermärker an den Staufenkaiser Friedrich II. (1249) nach Italien, zur Einholung einer Entscheidung über die Zukunft der „herrenlosen“ Länder eine Hauptrolle gespielt haben muß, und insbesondere dürfen wir ihn, als diese Sendung erfolglos blieb, mit der Fälschung des angeblichen Kaiserdiploms vom 20. April 1249 in unmittelbare Verbindung setzen. Diese unterschobene Handfeste sollte nämlich den steierischen Landherren die Befugniß sichern, sich selbst einen Landesfürsten zu erküren und anderseits den gleichzeitigen Zusatz oder Einschub in der Georgenberger Landhandfeste von 1186 bekräftigen. Ulrich ließ daher auch in die gefälschte Kaiserurkunde die Worte aufnehmen, der Kaiser habe sie seinem getreuen Ulrich v. Wildon anvertraut, damit er den Standesgenossen die Rechte und Freiheiten des Landes nach dem Wortlaute des Diploms bekannt geben und erläutern könne. Obschon Ulrich (I) v. W. dem Hause der steierischen Liechtensteiner verwandtschaftlich nahe stand, so trennten sich doch die Wege ihrer späteren, politischen Parteigängerschaft. Während Ulrich der Liechtensteiner bald nach der Besitzergreifung von Oesterreich durch Ottokar von Böhmen dessen ersten Versuch, auch in Steiermark Landesfürst zu werden, begünstigt und zu dem Anhange des Przemysliden zählt, sehen wir Ulrich v. W. der ungarischen Partei im Lande zufallen und die Annexion Steiermarks durch die Arpaden vorbereiten. Gleiches hat von seinen beiden Söhnen Herrand (II) und Hartnid (III) zu gelten. Ersteren gewahren wir denn auch auf Seite Ulrich’s, des früheren Bischofs von Seckau, nachmals Erzbischofs von Salzburg, als dieser seinem Gegner Philipp v. Sponheim (s. A. D. B. XXVI, 43 ff.) das Hochstift entreißen wollte. Bald wurde Herrand (II) Eidam Ulrich’s v. Liechtenstein, durch seine Ehe mit Perchta und es scheint, daß die Wildonier, Vater und Söhne, noch vor der Krise am Schlusse des Jahres 1259, der ungarischen Landesherrschaft und ihrer strengen Wahrung der Klosterbesitzungen und Rechte überdrüssig geworden waren. Wir begegnen ihrem Banner auch in der entscheidenden Sommerschlacht des Jahres 1260, welche die bereits begründete Herrschaft Ottokar’s II. in der Steiermark festigt. Hiermit schließt die politische Rolle Ulrich’s (I) v. W., der um 1262 verstorben zu sein scheint.

[510] Herrand (II) (s. 1248 in den Urkunden genannt) tritt bald in den Vordergrund des politischen Lebens, Hand in Hand mit seinem Schwiegervater Ulrich v. Liechtenstein. Beide verknüpfte auch die werkthätige Freude an der Dichtkunst; dem Sänger des „Frauendienstes“ und Verfasser des „Itwiz“ gesellt sich Herrand (II) als Minnesänger zu. Ein höchst bedeutsames Schreiben des böhmischen Statthalters in der Steiermark, Wok’s v. Rosenberg (1260–1262) undatirt, jedoch vor Juni 1262 fallend, enthält eine vertrauliche Mittheilung an den König, der wir die Thatsache entnehmen, daß Herrand (II) v. W. und sein Schwiegervater dem böhmischen Landeshauptmann als Mißvergnügte denuncirt worden seien. Ihre Standesgenossen Friedrich v. Pettau und der Stadecker seien bereit, öffentlich zu bezeugen, jene Beiden hätten laut davon gesprochen, daß der Böhmenkönig mit ihren Burgen nichts zu schaffen habe, und vorher bemerkt, wenn den Landesfürsten zufolge der Weisungen des „Herzogs von Oesterreich“ die Burg Wildon entzogen würde, sie schon wüßten, was sie zu thun hätten. Diese etwas dunkle Anspielung läßt nur die Erklärung zu, daß Beide mit jenem Friedrich Fühlung hatten, der als Sohn des Markgrafen Hermann von Baden und der Babenbergerin Gertrude den Titel eines „Herzogs von Oesterreich und Steiermark“ im J. 1259 urkundlich gebraucht, mit der Erklärung, beide Länder seien ihm von den „benachbarten Königen unrechtmäßiger Weise entrissen worden“, und auch dann noch, als ihn Ottokar (II) bald (um 1261–62) aus dem Bereiche seiner Länder zu weichen zwang, den Herzogstitel festhielt, wie dies das Schreiben P. Clemens IV. vom 2. März 1268 an Ottokar (II), und die eigene letztwillige Erklärung Friedrich’s v. B. vor der Hinrichtung in Neapel (October 1268) darthun. – Fortan dürfte das Mißtrauen Ottokar’s (II) gegen die Beiden und wohl auch andere Standesgenossen eingewurzelt geblieben sein, und jene Vorgänge der Jahre 1268–69 erklären, welche die steierische Reimchronik ausmalt und andere, gleichzeitige Quellen andeuten. Die Reimchronik läßt nämlich zum Schlusse der zweiten Preußenfahrt des Böhmenköniges, Ulrich v. Liechtenstein, Herrand v. Wildon, seinen Bruder Hartnid und drei andere Landherren auf die Anklage des Pettauers hin verhaften und einkerkern, Herrand dabei dem Ankläger ins Gesicht sagen, er habe „Lügenmähren“ vorgebracht und ihn vor die Klinge fordern. Herrand sei dann als Gefangener auf die Feste Eichhorn in Mähren gebracht worden und habe die Lösung aus der langen Haft durch Auslieferung der Burgen Eppenstein, Gleichenberg und Primaresburg (einst bei Köflach) erkaufen müssen, welche beide letzteren der König brechen oder schleifen ließ. Aehnlich mußten auch die anderen Angeklagten büßen, so auch der Schwäher Herrand’s, Ulrich v. Liechtenstein. Gleichwie es unbestreitbar scheint, daß die Denunciation des Herrn Friedrich v. Pettau nicht jedes Grundes entbehrte, und so das frühere Mißtrauen des Böhmenkönigs, insbesondere gegen den Liechtensteiner und Wildonier geschärft haben muß, so darf um so sicherer geschlossen werden, daß der Groll der Betroffenen gegen die Herrschaft Ottokar’s fortwucherte, und daß die Wildonier – gleich ihren Gesinnungsgenossen – an die deutsche Königswahl Rudolf’s von Habsburg und dessen Maßregeln gegen den Böhmenkönig die Hoffnung auf eine Aenderung der Sachlage knüpften. So finden wir denn auch – angesichts des Reichskrieges wider den Przemysliden – im September 1276 zu Reun, im Cistercienserkloster der Steiermark Herrand (II) v. W. an fünfter Stelle unter den Landherren, welche sich für Rudolf I. eidlich verbinden und den böhmischen Landeshauptmann Milota zum Abzuge nöthigen. Bei dieser Gelegenheit habe Herrand auch seine Burg Eppenstein wieder besetzt. – Mit diesen Ereignissen verknüpft sich der Eintritt Herrand’s v. W. in die Zeiten der habsburgischen Reichsverwesung, die er noch bis 1278 begleitet. Was sein [511] steierisches Truchsessenamt betrifft, so finden wir wohl desselben im Rationarium Styriae von 1265–1267 gedacht, doch führt Herrand in den Urkunden diesen Titel nicht; anderseits begegnen wir 1270 dem Erchanger v. Landesere als Truchseß, und bis 1260 führen auch die Emmerberger diesen ihnen seit den Babenbergern zukommenden Titel und abermals in der habsburgischen Epoche. Was nun die Stellung Herrand’s (II) v. W. in der deutschen Litteratur betrifft, so ist er offenbar der „v. Wildonie“, wie ihn die bekannte Manesse’sche Handschrift der deutschen Minnesänger nennt (s. unt. S. 512). Das von Hagen (Minnesinger IV, 294–301) aus der Sammlung des Manesse entnommene Siegel ist aber nicht das der Wildonier, welche das Seeblatt oder das Blüthenblatt der Wasserrose in ihrem Wappen führten. Aus seiner Ehe mit Perchta v. Liechtenstein überlebten ihn zwei Söhne Ulrich (II) und Herrand (III), dessen erster uns weiter unten begegnen wird.

Hartnid (III), der Bruder Herrand’s (II) tritt seit 1268 dem Letzteren im politischen Leben an die Seite. Zunächst gedenkt seiner die öst. Reimchronik bei der Katastrophe der Vorladung und Verhaftung der steierischen Edlen, ohne jedoch seiner Einkerkerung zu gedenken. Um so deutlicher tritt er seit 1274–75 in den Vordergrund der politischen Ereignisse. Er war einer jener Edelherren, welche bald Fühlung mit König Rudolf I. suchten, und vor der Rache Ottokar’s II. landesflüchtig wurden. Seinem Namen begegnen wir nicht in der Reuner Bundesurkunde vom September 1276. Aber er fehlt nicht, als die böhmische Herrschaft abgeschüttelt wird, nimmt Neu-Wildon mit bewaffneter Hand ein und leistet dem deutschen Könige zur Donau Zuzug mit 100 Bewaffneten. Das Marschallamt von Steier, welches er seit 1277 führt, war wohl der Lohn für seine Leistungen. Als 1291 Herzog Albrecht I. (seit 1283 Landesfürst) wider Ungarn rüstet, erklärt sich Hartnid bereit, 60 Mann zu stellen. Bald jedoch trat eine schwere politische Krise ein, der Groll der steierischen Landherren wider den eigenwilligen Herzog, der bislang der Bestätigung der Landesfreiheiten ausgewichen war, und gegen seinen Vertrauensmann und Landesverweser, Abt Heinrich v. Admont. Dazu gesellte sich der Ehrgeiz des Grafen Ulrich III. als Gatten der Babenbergerin Agnes, verwittweten Herzogin von Kärnten. und die Verfeindung Herzog Albrecht’s I. mit Konrad, Erzbischof von Salzburg und Otto, Herzog von Baiern. So sehen wir denn im December 1291 zu Leibnitz, in der salzburgischen Burgstadt der Steiermark, Erzbischof Konrad zu einer Besprechung mit Graf Ulrich v. Heunburg, Hartnid v. Wildon und anderen Vordermännern des Steierlandes eintreffen und mit den Adelsherren ein Bündniß besprechen, demzufolge ein Sohn des Grafen v. Heunburg statt Albrecht’s I. Landesfürst von Steier werden sollte. Die eigentliche Bündnißurkunde wurde bald darauf zu Deutsch-Landberg bei Graz (gleichfalls salzburgisch) anfangs Januar 1292 ausgefertigt. Hartnid v. W. war eines der rührigsten Häupter des Aufstandes gegen den Habsburger, besetzte die Kammerfeste Neu-Wildon („Neues Haus“ Wildon) und schickte seinen Sohn (Hartnid IV.) mit seinen Mannen dem Aufgebote der steierischen Adelsherren gegen Leoben zu. Herzog Albrecht I. gewann jedoch die Oberhand in diesem Kampfe mit dem Adelsbunde und wurde als Sieger den Wünschen der Steiermärker gerecht. Hartnid v. W., der sich in dem ungleichen Kampfe finanziell schwer geschädigt hatte, setzte den Widerstand noch geraume Zeit fort, wurde aber von Berchtold v. Emmerberg in seiner Burg Wildon eingeschlossen und vom Herzoge Albrecht infolge des Landtaidings zu Feldkirchen bei Graz (1292, 5. December) gezwungen, die Gnade des Landesfürsten mit dem Ersatze der auf 4000 Mark geschätzten Schädigungen zu erkaufen, 1294 (22. November) die Burg Wildon samt dem Landgerichte für 500 Mark und das Schloß Eibiswald dem Herzoge [512] zu veräußern (24., 29. November), das Kloster Admont für alle von ihm zugefügten Gewaltthaten zu entschädigen und dem Landesfürsten als Marschall fürder treu zu dienen. So ging die Stammburg der Wildonier dem Geschlechte verloren und seine Bedeutung sinkt. Von den drei Söhnen Hartnid’s aus der Ehe mit einer Agnes, deren Herkunft wir nicht sicher kennen, begegnen wir dem zweiten, Hartnid (IV.) nach dem Tode des Vaters (um 1302) bis 1325 als „Marschall“ der Steiermark. Er hinterließ, gleich dem älteren Bruder Richer (III.) nur Töchter; der jüngere Bruder Ulrich (III.) blieb kinderlos. Herrand’s (II.) Sohn, Ulrich II., führte den väterlichen Titel (1279–1286) „Truchseß“ und von seinem Burgbesitz Eppenstein in Obersteier letzteres Prädicat und hinterließ keine Nachkommenschaft. So erhielt sich denn das Haus der W. nur noch in der Nachkommenschaft des jüngeren Bruders Herrand’s (II.) und Hartnid (III.), Leutold’s II. († vor 1277), mit dem Prädicate Diern- oder Dürnstein (Burg an der steierischen Grenze gegen Friesach), und diese Wildonier v. „Diernstein“ oder „Tiernstein“ erloschen mit Liutold’s Urenkel Marquard Turse oder Turs um 1387.

Urkundenbuch des Herzogth. Steiermark herausgeg. v. Zahn, I., II. Bd. – Diplomat. Stiriae herausgeg. v. Frölich, I., II. – Ottokar’s Reimchronik b. Pez, scr. r. a. III. und neu herausgeg. v. Seemüller in den Monum. Germ. – Muchar, G. d. Hz. St., 1.–5. Bd. – Hagen, Minnesinger, 4. Bd. – Beckh-Widmanstetter, die Siegel der Wildonier (i. d. Mitth. der Centralcomm. z. E. u. E. d. Baudenkmäler, Wien 1872). – Lichnowski-Birk, Gesch. d. Hauses Habsburg, 1., 2. Bd. – Ott. Lorenz, Deutsche Gesch. im 13., 14. Jahrh., 1., 2. Bd. – Luschin, die steierschen Landhandfesten i. d. Beitr. z. K. stm. GQ., 9. Jahrg., 1872. – Krones, die Herrschaft K. Ottokar’s II. von Böhmen in Steiermark, Mitth. d. hist. Ver. f. St., 22. Jahrg. (1874) und Forsch. z. Verf. u. Verw. Gesch. d. Steiermark (1897). – K. Weinhold, Ueber den Antheil der Steiermark an der deutschen Dichtung des 13. Jahrh. im Almanach der kais. Akad. d. Wiss., Wien 1860. – Kummer, Das Minist.-Geschlecht v. Wildonie, im Arch. f. öst. Gesch., Wien, 59. Bd. 1. H., 1879 und von dems. die poetischen Erzählungen des Herrand v. Wildonie u. s. w., Wien 1880.