ADB:Werthern, Georg Graf von (kursächsischer Minister)

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Artikel „Werthern, Georg Graf von“ von Woldemar Lippert in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 42 (1897), S. 127–130, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Werthern,_Georg_Graf_von_(kurs%C3%A4chsischer_Minister)&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 13:28 Uhr UTC)
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Werthern: Georg Graf von W., kursächsischer Gesandter, Cabinetsminister und Kanzler. Als Enkel des Vorigen und Sohn Friedrich’s v. W. (des kursächsischen Wirklichen Geheimen Raths, Oberhauptmanns in Thüringen, designirten Consistorialpräsidenten und Oberhofrichters, geb. am 29. Juni 1630, † am 21. December 1686) und der Agnes Magdalena v. Heßler (geb. 1637, † 1665) wurde Georg zu Beichlingen am 21. Juli 1663 geboren, studirte 1680 erst zu Leipzig, dann zwei Jahre zu Jena. wo er besonders Lyncker hörte und unter ihm im December 1682 de religione obsequii disputirte, und schließlich noch zwei Jahre zu Leipzig unter Born’s Leitung. Reisen über Straßburg nach den Niederlanden, England, Frankreich und zurück durch Süddeutschland schlossen seine Ausbildung ab. Bei seines Vaters Tode heimgekehrt wurde er Kammerjunker des Kurprinzen, den er 1688 auf seiner dänischen Reise begleitete. Am 22. October 1688 von Kurfürst Johann Georg III. zum Hof- und Justitienrath ernannt, ging er 1691 als Gesandter an die ernestinischen Höfe wegen der von Kursachsen beim Tode Herzog Friedrich’s von Gotha beanspruchten Vormundschaft. Nach seinem Regierungsantritt erneuerte ihm Johann Georg IV. am 15. October 1691 die Hofrathsbestallung und bestimmte ihn am 15. Mai 1693 zum Viceoberaufseher der Grafschaft Mansfeld. [128] Am 4. Juni desselben Jahres wurde er nebst Otto Heinrich v. Friesen und Jakob Born als Gesandter nach Wien zum Lehnsempfang gesandt und verweilte von Ende Juni 1693 bis Januar 1694 daselbst, wo am 10. October die Belehnung mit den Reichslehen, am 12. December die mit den böhmischen Lehen stattfand. Nach seiner Rückkehr wurde er zum Kammerherrn befördert, dann bei Johann Georg’s Tode und Friedrich August’s Regierungsantritt zur Notification an die Höfe von Hannover und Celle abgeordnet, darauf mit der Entgegennahme der Huldigung im Stift Wurzen, in Treffurth und Tennstedt beauftragt, erlangte am 6. April 1694 die Bestätigung der Ernennung zum Viceoberaufseher von Mansfeld nebst der Anwartschaft auf die Oberaufseherstelle, vertauschte aber mit Genehmigung des Kurfürsten diesen Posten am 20. April 1695 mit der Oberhauptmannschaft von Thüringen. Im September dieses Jahres empfing er als Gesandter die kursächsischen Lehen des Stifts Quedlinburg und nahm die Huldigung für die Erbvogtei ein. Im Laufe des nächsten Jahres trug er sich mit dem Gedanken, sich der Bewirthschaftung seiner Güter zu widmen, doch ein wichtiger Auftrag vereitelte dies Vorhaben. Am 19. Decbr. 1696 rief Friedrich August seinen bisherigen Gesandten beim Reichstage zu Regensburg, v. Miltitz, ab und ernannte W. zum Nachfolger, der im Januar 1697 dort eintraf und nach seiner Accreditirung am 1. März bald Gelegenheit haben sollte, seine diplomatischen Fähigkeiten glänzend zu bethätigen. Die Angelegenheiten der geschaffenen neunten Kurwürde, die Friedensverhandlungen mit Frankreich u. a. beschäftigten zunächst die Comitialkreise, bald trat aber eine andere Frage dazu, die Werthern’s Eifer, Vorsicht und Gewandtheit in besonderem Grade erforderte. Bei dem damals vollzogenen Glaubenswechsel des zum Polenkönig gewählten Kurfürsten von Sachsen galt es, die schwierige Frage zu lösen, ob sich unter einem katholischen Herrscher das bisher innegehabte Directorium des Corpus Evangelicorum behaupten lasse. Wesentlich Werthern’s Thätigkeit, die von andern Gesandten selbst anerkannt wurde, war es mit zu danken, daß er die Directorialgeschäfte nicht nur fortführen und für Sachsen wahren konnte, sondern daß sogar unter seiner Leitung die collegialen Geschäfte sich reger anließen. In der Folgezeit waren es die Kalenderfrage, die preußische Königswürde, die Verlegung des Kammergerichts, die Zulassung des Fürstenthums Querfurt, der Stifter Naumburg und Merseburg im Fürstencollegium, am meisten aber der spanische Erbfolgekrieg und der nordische Krieg, die von Reichswegen zu übernehmende Sicherstellung der kursächsischen Lande gegen schwedische Angriffe, an deren Verhandlung der sächsische Gesandte betheiligt war. Bereits am 4. Februar 1698 hatte ihm sein König das Prädicat eines Geheimen Rathes beigelegt, am 24. Mai 1699 den zugehörigen Rang verliehen, am 28. October 1700 folgte die Ernennung zum Wirklichen Geheimen Rath. Bald wurde ihm auch eine noch höhere Auszeichnung zu theil: am 12. August 1702 erhob Kaiser Leopold ihn in Anerkennung seines alten Adels und der Verdienste seiner Vorfahren und seiner selbst in den erblichen Reichsgrafenstand, der durch kursächsisches Rescript vom 7. September 1703 anerkannt wurde. Zeitweilig führte W. beim Reichstag auch das kurbrandenburgische Votum für den Grafen Metternich, den König Friedrich von Preußen in anderen Geschäften verwendete und der ihm am 10. August 1706 seine Vertretung überließ. Ebenso ließ sich auch W. wiederholt durch die preußischen Gesandten vertreten, wenn er Regensburg verließ, so vom 5. Mai 1709 an durch den Gesandten v. Henniges, als ihn König August nach Dresden berief und er im Mai an den Verhandlungen mit dem König von Dänemark über das Offensivbündniß gegen Schweden mitwirkte. Dann kehrte er nach Regensburg zurück, verließ es jedoch, mit Uebertragung seiner Functionen an Metternich am 28. December 1709, wiederum [129] und nahm zu Leipzig im Januar 1710 an den Berathungen mit dem König von Preußen wegen eines Einverständnisses in den nordischen Angelegenheiten theil. Im Februar 1710 in Regensburg eingetroffen, erhielt er wieder eine anderweitige Bestimmung und schon am 15. März mußte er seine Vertretung nochmals Metternich übergeben und nach den Niederlanden abreisen. Anfang April kam er im Haag an, wo er sich das ganze Jahr hindurch aufhielt. Seine Wirksamkeit galt, da die französischen Friedensverhandlungen bald abgebrochen wurden, der Regelung des Truppenlieferungsvertrags König August’s mit England und den Generalstaaten von 1709, den W. am 7. Mai 1710 auf ein weiteres Jahr abschloß, ferner der Neutralitätsacte, die die sächsischen Lande vor den Schweden sichern sollte, indem sie auch die schwedischen Besitzungen in Deutschland, wie überhaupt das ganze Reich nebst Schleswig und Jütland, in die Neutralität einbezog, die durch ein von den Vertragschließenden aufzustellendes Truppencorps gewahrt werden sollte. Auf Verwirklichung dieser Truppenaufstellung zielten Werthern’s Bemühungen zumeist in der zweiten Hälfte von 1710. Im Beginn des Jahres 1711 wurde er von der nominell noch immer bekleideten Regensburger Gesandtschaft abberufen und am 26. Februar der von W. selbst vorgeschlagene Geheime Rath v. Bose zu seinem Nachfolger ernannt. Die früher schon von seinem Großvater und Vater innegehabte Oberhauptmannsstelle von Thüringen hatte W. bereits vor seinem Regensburger Posten bekleidet; am 27. August 1709 erhielt er abermals die Anwartschaft darauf, und, nach seiner Rückkehr nach Dresden im Januar 1711, die Oberhauptmannschaft selbst am 24. Februar 1711. Dieser finanziellen Verbesserung war noch am 30. September 1710 eine bedeutende Rangerhöhung vorhergegangen, indem ihn der König zum Cabinetsminister machte. Als August im Mai 1711 nach Polen reiste, nahm er W. mit sich, der deshalb am 19. Mai für seine neue Stellung außer dem Gehalt eine bedeutende Sonderzulage erhielt und den König von Krakau aus im Juni auch nach Jaroslaw zur Zusammenkunft mit Zar Peter von Rußland begleitete. Ende Juni 1711 kehrte er nach Dresden zurück, begab sich im Juli nochmals nach dem Haag zu Verhandlungen wegen der nordischen Neutralitätsangelegenheiten und Rückberufung des sächsischen Contingents vom Heer der Verbündeten, reiste aber schon im August nach Frankfurt a. M. Bei Kaiser Josef’s I. Tod hatte in der üblichen Weise Kursachsen das Reichsvicariat übernommen und zum Mitgliede des unter Vorsitz des Kanzlers v. Friesen eingerichteten Vicariatscollegiums war auch W. mit bestellt worden; im Juli war er nebst Friesen zum Gesandten für die Kaiserwahl Karl’s VI. ernannt worden und weilte als solcher von Ende August bis Anfang November in Frankfurt. Während des Winters hielt er sich beim Könige im Feldlager von Stralsund bis in den Januar 1712 auf; im März führte ihn eine neue Mission wegen der Friedensunterhandlungen in die Niederlande, die ihn bis zum Frühling 1713 meist zu Utrecht beschäftigte. Im März 1713 kehrte er nach Dresden zurück, ging, um Preußen zum engern Anschluß an die nordischen Verbündeten zu bewegen, nach Berlin und vom September bis December zum König nach Warschau. Im folgenden Jahre hielt er sich, abgesehen von einer Teplitzer Cur im Juni, meist zu Dresden auf, dann vom September 1714 an wieder bis zum August 1715 in Polen beim König, dessen besonderes Vertrauen in dienstlichen Sachen er genoß, während derselbe einst im Januar 1710 vertraulich geäußert hatte, daß „W. nicht sein Mann sei“. Seine mit dem Alter zunehmende Kränklichkeit ließ ihn aber einen minder häufigen Reisen ausgesetzten Dienst erstreben und August kam seinen Wünschen dadurch entgegen, daß er ihm am 15. November 1715 das durch [130] Friesen’s Rücktritt freigewordene Kanzleramt der Landesregierung und gleichzeitig das Directorium des Geheimen Rathes verlieh. Die folgenden Jahre verlebte W., außer kürzeren Reisen im Lande und Curen in Teplitz und Karlsbad, nun in Dresden an der Spitze der innern Landesverwaltung, während er als Vorsitzender des Geheimen Raths auch mit seinem bisherigen Wirkungskreis, den auswärtigen Angelegenheiten, in Verbindung blieb. In letzterer Eigenschaft stand ihm auch in Vertretung des Königs die oberste Leitung der evangelischen Religionsangelegenheiten in Sachsen zu, auf deren persönliche Leitung August 1697 zu Gunsten des aus Protestanten bestehenden Geheimen Raths verzichtet hatte, und in dieser Stellung hatte W. seit 1717 sich nochmals mit derselben Frage zu befassen, um die er sich dereinst in Regensburg verdient gemacht hatte: mit den beim Religionswechsel des Kurprinzen aufs neue aufgerollten Streitigkeiten über die Führung des Directoriums im Corpus Evangelicorum durch den katholischen Kurfürsten von Sachsen. Anläßlich der Vermählung des Kurprinzen verlieh ihm der König am 20. August 1719 den polnischen Weißen Adlerorden. Am 4. Februar 1721 starb W. zu Dresden. Ueber seine privaten Verhältnisse ist noch zu erwähnen, daß er anfangs die väterlichen Güter gemeinsam mit seinem Bruder Friedmann besaß, daß 1705 aber die Theilung und 1708 die wirkliche Besitzscheidung stattfand, wobei der jüngere Bruder Beichlingen, Georg Neuenheilingen und Großneuhausen erhielt. Vermählt hatte W. sich am 10. Septbr. 1689 auf Scharfenberg bei Meißen mit Rahel Helene (geb. 1676, † 1736), der Tochter des Geheimen Raths und Oberhauptmanns des Meißnischen Kreises Haubold v. Miltitz; von zwei Söhnen und vier Töchtern überlebten ihn drei Töchter und ein Sohn Georg (geb. 1700, † 1768), mit dessen Söhnen Johann Georg Heinrich († 1790) und Jakob Friedmann († 1806) dieser erste gräfliche Zweig im Mannesstamme ausstarb.

P. Albinus, Historie, und H. v. Werthern, Stammtafeln, wie vorher. Georg’s Biographie in J. Zedler’s Gr. vollst. Universallexikon, Bd. 55 (Halle 1748), S. 715–723. – A. Frantz, Das katholische Direktorium des Corpus Evangelicorum (Marburg 1880). – Biographische Aufzeichnungen im Gräfl. Werthern’schen Archive zu Beichlingen; besonders aber Briefschaften und Acten des Königl. Sächs. Hauptstaatsarchivs zu Dresden.