ADB:Werner (Erzbischof von Mainz)

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Artikel „Werner, Erzbischof von Mainz“ von Karl Georg Bockenheimer in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 42 (1897), S. 28–30, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Werner_(Erzbischof_von_Mainz)&oldid=- (Version vom 23. Dezember 2024, 06:52 Uhr UTC)
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Werner, Erzbischof von Mainz (1259–1284), nach seiner eigenen Erklärung der Familie Eppstein angehörig, aus welcher die Mainzer Erzbischöfe Siegfried II. (1200–1230) und Siegfried III. (1230–1249) hervorgegangen waren, widmete sich schon frühe dem Dienste der Kirche in Mainz, woselbst er, wie er dies dankbar anerkannte, seine Ausbildung erhalten hatte. Durch einen klaren Verstand und durch reiches Wissen ausgezeichnet, gelangte er bald zu höheren geistlichen Stellungen, die ihm Gelegenheit boten, sich eine große Gewandtheit in Geschäftsangelegenheiten anzueignen. Das hohe Ansehen, welches er sich als Propst von Mariengreden, St. Peter und zuletzt als Propst am Dome erworben, führte nach dem Tode des Erzbischofs Gerhard zu seiner Berufung auf den erzbischöflichen Stuhl (October 1259) und zu der Stellung, in welcher er fünfundzwanzig Jahre lang mit Nachdruck und Erfolg in die Geschicke Deutschlands eingegriffen hat. Am Ende des ersten Jahres nach seiner Ernennung trat W. die Romreise an, um die Bestätigung des Papstes zu erlangen. Begleitet von seinem Vetter Reinhard von Hanau und auf dem Wege durch die Schweiz von dem Grafen Rudolf von Habsburg beschützt, unternahm W. im October 1260 die Reise nach Rom, die den gewünschten Erfolg hatte, indem er die Weihe und das Pallium dort erhielt. Nach Mainz zurückgekehrt hielt er, einer in Rom erhaltenen Anregung folgend, ein Provinzialconcil ab, das sich mit der Beschaffung der Mittel zur Abwehr der Tartaren, daneben aber auch mit Fragen der kirchlichen Disciplin, insbesondere mit ernster Bestrafung des Concubinats von Geistlichen beschäftigte (1. Mai 1261). Gleich bei diesem ersten öffentlichen Auftreten gab er zu erkennen, wie er beabsichtige, jeder Beeinträchtigung seiner Rechte und jeder Schädigung des Erzstiftes mit Entschiedenheit entgegenzutreten. So verhängte er noch während des Concils (4. Mai 1261) über die Tochter der h. Elisabeth, die Wittwe des Herzogs von Brabant, und deren Sohn Heinrich die Excommunication, weil diese sich weigerten, seit [29] langer Zeit der Mainzer Kirche vorenthaltene Lehen zurückzuerstatten; erst als ihm die verlangte Genugthuung gewährt worden, ließ W. sich zu einer Verständigung und Aufhebung des Kirchenbannes herbei (10. September 1263). Mit gleichem Nachdruck steuerte er auch den Friedensstörungen im Reiche und namentlich am Rhein. Zwei Gegenkönige, Richard von Cornwallis und Alfons von Castilien, standen sich im Reiche einander gegenüber, der eine im wesentlichen auf Betreiben des Erzbischofs von Köln, der andere auf Vorschlag des Erzbischofs von Trier erwählt, beide außer Stand, festen Fuß im Reiche zu fassen. Während der hierdurch entstandenen Wirren machten sich Fürsten, Ritter, Städte und Geistliche der schwersten Willkürlichkeiten schuldig, denen gegenüber nur die Selbsthülfe aufkommen konnte. Zu den Bedrängern des Mainzer Erzstiftes zählte Philipp von Hohenfeld, der Vertreter des Königs Richard. Erzbischof W. verstand es, sich diesen Gegner vom Halse zu schaffen. Als nämlich Erzb. W. sich anschickte, einen Fürstentag zur Wahl eines anderen Königs zu berufen (1262), hielt es König Richard an der Zeit, dem Treiben des Hohenfels ein Ende zu machen und mit Erzb. W. sich zu verständigen. Nachdem Hohenfels Ersatz für die den Mainzer Stiftern und Klöstern zugefügten Schädigungen geleistet (7. Januar 1263), unterblieb die Wahl, deren Ankündigung in Rom insofern Besorgniß erregt hatte, als man dort an die Möglichkeit der Bewerbung und Ernennung des Sohnes von Konrad IV. dachte. Erzb. W. wurde von König Richard auch noch dadurch gewonnen, daß dieser ihm den Schutz der Reichsgüter auf der linken Rheinseite übertrug, während die Güter der rechten Rheinseite dem Könige Ottokar von Böhmen, den W. zu Prag im J. 1261 gekrönt hatte, in gleicher Weise unterstellt wurden.

Erzb. W. war der rechte Mann für eine solche Aufgabe, ging doch die Sorge um den Bestand seines Landes Hand in Hand mit der Bekämpfung der im Reiche und namentlich am Rhein eingerissenen Zügellosigkeit. Mit großer Klugheit begegnete er drohenden Fehden durch rechtzeitige Verständigung mit den Gegnern und versöhnte er entzweite Reichsstände miteinander. Zur Sicherung des Landfriedens wirkte er sowol auf dem Reichstage (1269), als auch durch Vereinbarungen mit anderen Ständen. Wo es Noth war, griff er zu den Waffen, so in den Jahren 1269 und 1270, wo er gegen Friedensstörer und Zollfrevler einen Zug gegen Bacharach und einen gegen den Oberrhein veranstaltete. Mit zwei Fürsten, die das Mainzer Erzstift schädigten, mit Herzog Albrecht von Braunschweig und Landgraf Heinrich von Hessen, konnte er nicht fertig werden. Vorerst half er sich damit, daß er über beide Fürsten den Kirchenbann verhängte. Den größten Dienst leistete W. dem Reiche nach dem Tode des Königs Richard (2. April 1272) durch die Herbeiführung der Wahl von Rudolf von Habsburg. Seinen Bemühungen gelang es, das große Unheil abzuwenden, das dem Reiche bei einer zwiespältigen Wahl bevorstand. Diese Sorge war insofern begründet, als verschiedene Bewerber um die Krone sich einstellten, darunter König Ottokar von Böhmen. Mit großer Klugheit bereitete er die Wahl vor. Erst nachdem er eine Verständigung zwischen einem der Bewerber, Herzog Ludwig von Baiern, und dem Erzbischof von Köln und dann mit dem Erzbischof von Trier, hauptsächlich im Sinne einer Wahl Rudolf’s, herbeigeführt hatte, berief er die Wahlfürsten auf den 29. September 1272 nach Frankfurt zusammen. Der Erfolg der Wahl entsprach den Bemühungen des Erzb. sie war eine einstimmige. Wie für die Wahl, so war W. auch für deren Bestätigung in Rom in hervorragender Weise thätig. In Erkenntniß dessen, was er dem Erzb. W. verdankte, war König Rudolf stets bereit, den Wünschen Werner’s entgegenzukommen.

Was König Rudolf als sein nächstes Ziel bei der Wahl verkündete, die [30] Herstellung der Ruhe in Deutschland, das konnte er nicht sofort ins Werk setzen, da Hindernisse verschiedener Art erst noch zu beseitigen waren und namentlich der Widerstand eines großen Reichsfürsten ernste Schwierigkeiten bereitete. Von der Wahl ausgeschlossen, verweigerte König Ottokar von Böhmen die Anerkennung des Königs, der nunmehr zum Kampfe genöthigt war. Bevor Erzb. W. an dem Zuge gegen den König von Böhmen theilnahm, hatte er noch mit Schwierigkeiten im eigenen Gebiete zu kämpfen, die ihren Grund in dem Widerstand der Mainzer Dienstmannen und der Bürger der Stadt gegen die von Seiten des Erzbischofs erstrebte Befestigung der landesherrlichen Gewalt hatten. König Rudolf, der dem Erzb. W. alle der Mainzer Kirche ertheilten Privilegien, Schenkungen und Rechte am 26. November 1274 bestätigt hatte, brachte im Januar 1276 eine Verständigung zwischen W. und den Mainzern zu Stande. Auch mit Erfurt gerieth W. in Streit. Erzb. W. erwiderte den von Rudolf ihm geleisteten Dienst durch die Theilnahme an dem Zuge gegen Böhmen (1276). Damit gab er auch zu erkennen, daß er zu dem Könige stehen wolle, nachdem vorübergehend die Beziehungen beider zu einander etwas gestört gewesen, namentlich zur Zeit, als Erzb. W. mit dem, dem König Rudolf abholden Erzbischof von Köln und mit dem Erzbischof von Trier das alte Bündniß erneuert hatte (16. September 1275).

Nach Mainz zurückgekehrt mußte W. wieder zu dem Schwerte greifen. Zunächst ging er gegen Heinrich von Hessen vor, wobei er den kürzeren zog (1277) und dann gegen den Grafen Johann von Sponheim, der den von dem Erzbischof abgeschlossenen Kauf des Schlosses Böckelheim nicht anerkennen wollte. Ungeachtet einer schweren Niederlage bei Gensingen (Ende 1279) fiel Johann von Sponheim im Bunde mit Rheingraf Siegfried von Stein in das Rheingau ein und richtete großen Schaden an, worauf Erzb. W. die Burg Rheinberg zerstörte. Auch hier führte König Rudolf eine Versöhnung und die Entschädigung des Erzstiftes herbei (11. December 1281). Zur selben Zeit (13. December 1281) beschwor W. den von König Rudolf auf fünf Jahre festgesetzten Landfrieden (abgedruckt in Kopp, Geschichte der eidgenössischen Bünde I, 385 ff.). Auch darin förderte W. die Ruhe im Reiche, daß er die Aussöhnung des Erzbischofs von Köln mit Rudolf von Habsburg herbeiführte (26. Juli 1282).

Half Erzb. W. dem Könige bei Wahrung des Friedens im Reiche, so war er auf der anderen Seite nicht minder eifrig auf Wahrung der landesherrlichen Rechte, sowie darauf bedacht, die Mitwirkung der Wahlfürsten bei Ausübung der kaiserlichen Gewalt, namentlich bei Verfügungen über Reichsgut, zu sichern. Mit derselben Sorgfalt, mit welcher er sich den Reichsgeschäften widmete, lag er auch den Pflichten seines geistlichen Amtes ob, wobei er es namentlich nicht an Vermehrung der äußeren Mittel seiner Kirche fehlen ließ. Sein am 2. April 1284 erfolgter Tod ward zu einem fühlbaren Verluste für das Reich und das Erzstift.

Vgl. Böhmer-Will, Regesten der Mainzer Erzbischöfe, II. Band und namentlich die auf S. LXXV angeführte Litteratur.