ADB:Sigfried III. von Eppstein

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Artikel „Sigfrid III. von Eppstein, Erzbischof von Mainz“ von Friedrich Wilhelm Schirrmacher in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 34 (1892), S. 260–262, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sigfried_III._von_Eppstein&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 14:30 Uhr UTC)
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Sigfrid III. von Eppstein, Erzbischof von Mainz (1230–1249), Neffe seines Vorgängers, wurde als Domherr zu Mainz und Propst zu Frankfurt im December 1230 gewählt, also wenige Monate nach Abschluß des zwischen Papst Gregor IX. und Kaiser Friedrich II. zu San Germano abgeschlossenen Friedens, für den nebst anderen Reichsfürsten S. die Garantie übernahm. Infolge dieses Friedens geschah es, daß des Kaisers Sohn, König Heinrich VII. auf zwei zu Worms gehaltenen Hoftagen von den Reichsfürsten, zu denen in erster Linie Erzbischof S. gehörte, genöthigt wurde, seine den Städten in Betreff ihrer Vereinigungen eigenwillig gemachten Zusagen zu widerrufen und ihnen, geistlichen wie weltlichen, das ihre Landesherrlichkeit begründende Privileg vom 1. Mai 1231 zu ertheilen. Das Jahr darauf fehlte S. nicht unter den Fürsten, welche zu Ostern in Aquileja der Unterwerfung des ungehorsamen Heinrich VII. unter den Willen des Vaters beiwohnten und von diesem die Bestätigung jenes ihnen wichtigsten Privilegs empfingen. Eine besondere Gnade wurde dem Erzbischof durch die Verleihung des in Verfall gerathenen Klosters Lorsch zu Theil, dessen Reformirung und Hebung seine nächste und andauernde Sorge war. Als König Heinrich kurz nach seiner Rückkehr aus Italien eigenwillig sich für die Wormser gegen ihren Bischof entschied, vertrat natürlich Erzbischof S. die Sache des Letzteren im August 1232 auf dem Hoftage zu Frankfurt, und wurde das Haupt der Reichscommission, die mit der Uebernahme der Stadtverwaltung an Stelle des aufgehobenen Raths die Verfassung von Worms neu gestalten sollte. Großes Verdienst erwarb sich der Erzbischof dadurch, daß er in den beiden nächsten Jahren, 1233 und 1234, seinen ganzen Einfluß zur Abwehr der auf Gebot des Papstes Gregor IX. durch Konrad von Marburg und seine fanatischen Helfershelfer in Deutschland betriebenen Ketzerverfolgungen [261] zur Geltung brachte. Im Spätherbst des Jahres 1234 begab er sich mit dem Bischof von Bamberg nach Unteritalien, um dem Kaiser das keineswegs ehrlich gemeinte Versprechen seines Sohnes zu überbringen, sich dessen Willen in allen Stücken unterwerfen zu wollen. Als er dann im neuen Jahre mit dem Manifest des Kaisers vom 28. Januar zurückkehrte, worin dieser die Fürsten an ihre übernommenen Verpflichtungen erinnerte, seine Ankunft in nahe Aussicht stellte, und eine letzte Mahnung an seinen Sohn richtete, hatte dieser sich bereits zu der ihm selbst unheilvollsten Empörung fortreißen lassen. Dem Kaiser zur Seite hat dann der Erzbischof an der zur Wiederherstellung des Rechtszustandes am 15. August 1235 zu Mainz eröffneten berühmen Reichsversammlung den thätigsten Antheil genommen; er ist dem Kaiser das Jahr darauf nach Italien gefolgt, hat in Gemeinschaft mit zehn anderen Fürsten im Februar 1237 zu Wien dessen Sohn von der Isabella von Brienne als Konrad IV. zum König erwählt und seit dem Ende dieses Jahres bis zum Jahre 1241 als Reichsverweser an der Spitze der Regierung gestanden. Als solcher erschien er nach Beilegung eines mit dem Herzog Otto von Baiern über das Kloster Lorsch ausgebrochenen heftigen Streites im Sommer 1238 mit dem erst zehnjährigen Konrad auf dem Hoftage zu Verona und folgte dem Kaiser zur Belagerung Brescias. Auch im J. 1239 hat der Erzbischof, da die auf die Aufstellung eines Gegenkönigs gerichteten Machinationen des bekannten päpstlichen Agitators Albert des Böhmen zu einer Spaltung der Reichsfürsten führten, auf dem Fürstentage zu Eger, im Juni, und auf dem im nächsten Monat zu Mainz abgehaltenen Concil seinen Eiden und Pflichten gegen Kaiser und Reich nichts vergeben. Er hat, als im Frühjahr 1241 die Mongolengefahr näher und näher rückte, alle zur Abwehr erforderlichen Maßregeln getroffen; kaum aber ist die Gefahr vorüber und die Angst gewichen, so erhebt er sich, seit dem 10. September 1241 mit dem Erzbischof von Köln, Konrad von Hochstaden, auf das engste verbündet, zum offenen Kampf gegen den Kaiser, indessen reicht sein Arm nicht weit, denn diesem gelingt es, den Landgrafen Heinrich Raspe von Thüringen durch die Uebertragung der Würde des Reichsverwesers für sich zu gewinnen. Der Erzbischof von Köln wird im Frühjahr 1242 Gefangener des Grafen Wilhelm von Jülich. Er selbst aber sieht sich in diesem und dem folgenden Jahre in seine rheinischen Besitzungen von König Konrad IV. hart bedrängt. Während der danach zwischen dem Kaiser und dem neu gewählten Papst Innocenz IV. gepflogenen Unterhandlungen verhält er sich beobachtend, zögert aber nicht, schon im Frühjahr 1244, da diese noch keineswegs völlig abgeschlossen sind, in Deutschland die Excommunication des Kaisers zu verkündigen, dessen Sturz im Geheimen betrieben wird. Dann begibt er sich mit dem Erzbischof von Köln, Ostern 1245, auf das Concil zu Lyon, verpflichtet sich für den Fall der Absetzung des Kaisers zur Erhebung eines Gegenkönigs, ist im Juni wieder in Deutschland, bringt am 22. Mai 1246 zu Hochheim bei Würzburg die Wahl des längst in Aussicht genommenen Landgrafen Heinrich von Thüringen, und als dieser machtlos am 16. Februar 1247 auf der Wartburg gestorben, auch die des zweiten Pfaffenkönigs, Wilhelm von Holland, schon am 3. October dieses Jahres zu Stande. Die erhoffte Hülfe bleibt aber aus. Während dem König Wilhelm Aachen und Kaiserswerth den heftigsten Widerstand entgegensetzen, sieht sich der Erzbischof wiederum von Konrad IV. bedrängt. Da ist er im belagerten Ingelheim schwer erkrankt und zu Bingen, wohin man ihn brachte, am 9. März 1249 gestorben.

Neuere Darstellungen: Hermes, Die Erzbischöfe von Mainz. 3. Aufl. Mainz 1879. – Schirrmacher, Kaiser Friedrich II., Bd. 1–4. – Winkelmann, Geschichte Kaiser Friedrichs II., 1212–1235, Berlin 1863, und: [262] Jahrbücher der deutschen Geschichte, Philipp von Schwaben und Otto IV. 2 Bände; – Kaiser Friedrich II., erster Band, 1218–1228.