ADB:Schlick, Joachim Andreas Graf von

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Artikel „Schlick, Joachim Andreas“ von Árpád Győry von Nádudvar in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 31 (1890), S. 500–504, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Schlick,_Joachim_Andreas_Graf_von&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 17:34 Uhr UTC)
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Schlick: Joachim Andreas S., Freiherr von Holejtsch, Graf v. Bassano und Elbogen, war eines der Häupter des böhmischen Aufstandes von 1618. Er ward 1569 aus der Ehe des Julius Grafen Schlick mit der Freiin Maria Anna Ungnad von Weißenwolf geboren. Sein Geschlecht, in dem an Böhmen verpfändeten Egerer Reichslande seßhaft, hatte sich bereits unter den luxemburgischen Herrschern einen der hervorragendsten Plätze unter dem böhmischen Adel erworben, so daß die Stände den Grafenstand der Familie in die Matrikel des Herrenstandes eintrugen, eine besondere Ausnahme, wenn man nimmt, daß die Böhmen vor der Schlacht am Weißenberge Abstufungen des Herren- und Ritterstandes nicht anerkannten. Diese hervorragende Stellung seiner Familie war es vor allem, welche S. rasch an die Spitze der Bewegung brachte, als er, selbst Lutheraner, seine Lehrjahre am protestantischen Hofe zu Dresden beendend, nach Böhmen zurückkehrte und sich ins politische Leben mischte. Bereits im J. 1603 begegnen wir S. mitten in der Gesellschaft der oppositionellen Köpfe eines Pětipersky, Trčka und Budowec Front machen gegen die kaiserliche Regierung. Der Landtag des Jahres 1608 sieht S. als Generalredner der oppositionellen Majorität desselben. Während Budowec der geistige, czechische Redacteur der geharnischten Bittschrift der Stände an den Kaiser ist, sehen wir in S. den Uebersetzer und Recitator derselben, als er nämlich diese am 27. Mai in deutscher Sprache dem Kaiser vortrug und dringend eine günstige Erledigung heischte. In den ersten Junitagen reist mit Genehmigung des Kaisers S. an der Spitze einer Deputation der Stände nach Dubetz zu Verhandlungen mit den Commissären König Mathias, und am 27. Juni kann er mit Befriedigung die Bewilligung sämmtlicher, vor einem Monate gestellter Forderungen, bis auf eine bezüglich der Religion, durch den Kaiser constatiren. Doch gerade dies war ja die Hauptforderung der Stände. Es ist daher nicht Wunder zu nehmen, wenn der im Januar 1609 neuerdings zusammentretende Landtag nur um so ungestümer mit seinem Verlangen nach Religionsfreiheit hervortrat. Die Verhandlungen mit dem Kaiser hatten bis zum 20. März zu keinerlei Resultat geführt; die Protestanten, unzufrieden mit dem concilianten Auftreten ihres bisherigen Vertreters, Stephan v. Sternberg, baten den heißblütigen, redegewandten Grafen S., ihre Führung zu übernehmen. Gleichzeitig beschlossen sie, sich auf keinerlei weitere Verhandlungen einzulassen. Am 24. März begab sich eine Deputation von 9 Mitgliedern auf den Hradschin, und S. trug in eindringlicher, scharfer Rede dem Kaiser die Forderungen der Protestanten vor; derselbe war aber so erbittert, daß er den Grafen zweimal barsch „zur Sache“ rief, wodurch letzterer sich sehr einschüchtern ließ. Hiedurch hatte er sich bei den Radicalen entschieden geschadet; er erschien ihnen nicht als jener Ultra, dessen sie bedurften. Wol wurde er, als der Kaiser die Forderung der Stände nicht bewilligte und den Landtag auflöste, als Gesandter derselben nach Dresden geschickt, um die Freundschaft des Kurfürsten zu gewinnen; doch als die Stände im Mai in der kaiserlichen Kanzlei auf Bewilligung ihrer Zusammenkünfte drangen, war er bereits von der Führerschaft entfernt. Der Radicalismus hatte den Budowec auf den Schild erhoben. Bei den Verhandlungen über das Concept des Majestätsbriefes führt S. nicht die erste Stimme. Als ersterer aber am 13. Juni dem Kaiser zur Unterschrift vorgelegt werden soll, ist es neuerdings S., welcher von den anderen vorgeschoben wird, den Vorredner zu machen. Auch diesmal hatte er kein Glück mit seinem Vortrage. Der Kaiser verläßt plötzlich mitten während der Rede den Saal und die Stände sind gezwungen, ihr Schriftstück in der Kanzlei abzugeben. Die entschiedene Redegewandtheit des Grafen, wie die Kenntniß der deutschen Sprache, machten ihn besonders geeignet zum Unterhändler mit den verschiedenen Gesandten. So führte er die Verhandlungen mit den [501] Schlesiern, so die mit den sächsischen Abgesandten, welch’ beide nicht blos ein einseitig befriedigendes Resultat ergaben, sondern schließlich durch die nachdrückliche Verwendung der Sachsen zur vollen Annahme des Majestätsbriefes durch den Kaiser führten. Daß S. zu einem der dreißig Defensoren gewählt wurde, ist eigentlich fast so selbstverständlich, wie, daß er bei den Schlußverhandlungen mit dem Oberstburggrafen zugegen war, wo freilich Budowec der Wortführer war. Die folgenden Jahre sehen S. stets zwischen einem Wchinsky und Ruppa auf den Bänken der Opposition auch dem neuen Könige Schwierigkeit über Schwierigkeit bereiten. Der Budweiser Landtag von 1614 bietet ihm hiefür ein weites Feld. Nur schwer erzwingt sich Mathias Steuer- und Truppenbewilligung. Kaum aber ist der Landtag geschlossen, so läßt das Triumvirat Thurn, S. und Wchinsky dem Kurfürsten von Sachsen melden, daß die böhmische Opposition zur Absetzung der Habsburger entschlossen sei und ihm den Thron anbieten wolle. – Von dem so heftig begehrten Generallandtage, welcher sich 1615 in Prag versammelte, hielt sich S. mit Wilhelm v. Lobkowitz und Stephan v. Sternberg fern; es scheinen zwischen der gemäßigten Opposition und den Radicalen Differenzen eingetreten zu sein, die jedoch wie mit einem Schlage entfernt erscheinen, als 1617 der Landtag zur Bestimmung der Nachfolge einberufen ward. Noch vor Eröffnung desselben versuchte die böhmische Kanzlei durch Bitten und Drohungen die Mitglieder der Opposition für Ferdinand zu gewinnen. S. glaubte man durch Einschüchterung gefügig machen zu können, hielt ihm vor, daß der Kaiser seine bisherige Handlung sehr verüble und ihm ein Festhalten an derselben böse Folgen bereiten könne. Man hatte sich jedoch diesmal in S. getäuscht. Er erklärte rundweg, daß er gemäß der Landesordnung seine Meinung frei äußern könne, wie er wolle, und heute ebensowenig damit zögern werde, als er es früher je gethan. Als nun im Landtage bei Erörterung der Frage, ob Böhmen ein Wahl- oder Erbreich sei, Zdeněk v. Lobkowitz in einer glänzenden Rede für letzteres eintrat, wäre es Schlick’s Aufgabe gewesen, als Generalredner der Opposition, wozu ihn seine Parteigenossen gewählt hatten, nachdem Thurn als Landesbeamter wohl nicht hierzu erkürt werden konnte, diese Behauptung mit allen Mitteln zu bekämpfen. Allein die Opposition hatte sich in der Standhaftigkeit des Grafen getäuscht. Sie übersah seinen wankelmüthigen Charakter, seinen Mangel an Ausdauer und die Inconsequenz seiner ganzen Handlungsweise, Fehler, welche der katholischen Partei nicht entgangen waren. Es zeugt daher nur von der politischen Klugheit dieser Partei, daß sie diese Schwächen des Feindes auszunützen verstand, indem sie den Erzherzog Ferdinand bewog, am Nachmittage vor dem Tage der Abstimmung den Grafen zu sich zu laden, um ihn persönlich zu einer versöhnlichen Haltung zu bewegen. Dem Zauber des directen Verkehrs mit dem Fürsten und der darin enthaltenen Auszeichnung konnte der Graf nicht widerstehen und als es am anderen Tage bei der namentlichen Abstimmung an ihm gewesen wäre, gegen die Erhebung des katholischen Ferdinand zu stimmen, hören wir ihn das Bekenntniß seiner vollen Bekehrung zur Ansicht der Regierungspartei ablegen. – Inconsequent, wie in allen seinen Handlungen, war für S. auch diese Wandlung nur eine momentane. Bald sehen wir ihn eifriger denn je an den Umtrieben seiner Partei sich betheiligen. Diese endlich auch im Klaren über den Charakter ihres Genossen bedient sich seiner, wo sie seiner hervorragenden Stellung und seiner verschiedenen Fähigkeiten bedarf, schiebt ihn überall vor, wo es heißt, sich exponiren, doch in ihre geheimsten Pläne wird er nicht oder erst in der letzten Minute eingeweiht. So hatte man es ihm überlassen, das Plenum des versammelten Protestantentages (März 1618) so lange mit einem historischen Excurse über das Staatsrecht Böhmens zu beschäftigen, bis der Ausschuß sich über die vorzubringenden Anträge [502] geeinigt hatte, ihn hatte man unter den Defensoren erwählt, an der Spitze einer Deputation die Beschwerden des Protestantentages den Statthaltern zu überreichen, ihm war es endlich vorbehalten, den beiden Statthaltern Martinitz und Slawata den Vorwurf des Landesverrathes ins Gesicht zu schleudern, indem man sie als Redacteure des abweisenden Bescheides des Kaisers auf die Beschwerdeschrift der Protestanten bezeichnete, was unrichtig, da vielmehr Khlesl der Verfasser desselben war. Während aber die Stände, durch die Nachricht beunruhigt, sie würden morgen alle gefangen gesetzt, am Vortage des Fenstersturzes, den S. mit einer Deputation aufs Schloß senden, den Statthalter hierüber zu interpelliren, vereinigen sich im Smiřicky’schen Hause die Rädelsführer unter Vorsitz des Thurn und Ruppa und beschließen für den nächsten Tag den Fenstersturz. Es ist daher vollkommen richtig, wenn S. in seiner Vertheidigungsrede hervorhebt, daß er hievon erst am Morgen des 23. Mai durch Thurn, welcher ihn aufsuchte, in Kenntniß gesetzt wurde. Er mag sich ja auch im ersten Momente gegen diesen Gewaltact gewehrt haben, welcher seinem ganzen Wesen, das vor Endconsequenzen stets zurückscheute, widersprach; aber seine Unbeständigkeit eben war es, die ihn in der kürzesten Zeit so umwandelte, daß er in der böhmischen Kanzlei angelangt, den Statthalter mit Invectiven überschüttete und mit seiner Apostrophe an sie, die von Ausdrücken wie „nichtswürdiges, jesuitisches Gesindel“ strotzte, gleichsam die Ouvertüre zum Drama des Fenstersturzes sprach. Der unansehnliche Fabricius hatte es wol in erster Linie dem Grafen zu danken, daß er des gleichen Schicksals wie seine hohen Herren für würdig erachtet wurde. Handgreiflich wirkte der Graf bei den Executionen nicht mit.

Als die Heere des Kaisers im August in Böhmen siegreich vordringen, suchen die Landesverwalter unter sich nach einem, der die Feder auch in Demuth tauchen kann, denn sie wollen dem Kaiser ein versöhnliches Rechtfertigungsschreiben senden. Wieder ist es S., dem auch diese Töne zu Gebote stehen. Als aber die unmittelbare Gefahr beseitigt, auf eine Aussöhnung mit dem Kaiser andererseits nunmehr nicht zu hoffen ist, und die Böhmen vor allem eine Generalconvention sämmtlicher Kronländer anstreben, um dann zur Neuwahl eines Herrschers zu schreiten, sehen wir S. als eifrigen Unterhändler hiebei thätig. Die Convention kommt auch, im voraus sei es bemerkt, wirklich am 31. Juli des nächsten Jahres zu stande, und Schlick’s Unterschrift und Siegel erscheint daselbst an hervorragender Stelle. Im October reist er als Gesandter der Stände zum schlesischen Landtage und es gelingt ihm, die Schlesier für die Bewegung zu gewinnen. Während der nunmehrigen Verhandlungen in der ersten Hälfte des Jahres 1619 zeigt sich S. als ausgesprochener Anhänger des Kurfürsten von Sachsen. Darum wird eben er nach der Zabláter Schlacht (10. Juni) nach Dresden geschickt, um ein Darlehen aufzunehmen. Doch S. fühlt sich ermächtigt, dem Kurfürsten auch die Krone anzubieten. Obwol dieser ersteres rundweg ablehnt und über letzteres einfach schweigt, schwärmt S., nach Prag heimgekehrt, von der Begeisterung des Kurfürsten für Böhmen, bringt auf Banketten Toaste auf Johann Georg als den künftigen Herrscher von Böhmen aus und reißt so auch ernster denkende Leute und selbst den sächsischen Agenten Lebzelter mit sich fort. Am 15. Juli 1620 neuerdings in diplomatischer Mission nach Dresden gesandt, wird ihm ausdrücklich aufgetragen, über die Wahl dem Kürfürsten gegenüber zu schweigen. Dies hindert ihn jedoch nicht, von der Bewunderung der Böhmen für den sächsischen Fürsten zu sprechen, während daheim die Ereignisse in ganz anderer Richtung vorwärts eilen. Der sächsische Hof aber, oder vielleicht richtiger, der einflußreiche Hofprediger Hoe, ließ sich durch diese Haltung täuschen und hoffte selbst, als er von der sicheren Erwählung des Pfalzgrafen [503] hörte, durch ein eindringliches Schreiben an den Glaubensbruder S. es durchsetzen zu können, daß der verhaßte Calviner den Thron nicht besteige. Die Haltung Schlick’s und die unvorsichtige Publicirung dieses Briefes hatte ihm aber den Haß des Predigers zugezogen und sollte ihm, als er 1½ Jahre später auf der Flucht in die Hände der Sachsen fiel, den Kopf kosten. – Nach der Wahl des Pfalzgrafen war S. ausersehen worden, an der Spitze einer Stände-Deputation den neuen König beim Betreten des Landes zu empfangen. In volltönenden, huldigenden Worten begrüßt derselbe Mann, der noch vor 2 Monaten Krone und Land dem Sachsen angetragen, am 24. October in Waldsassen den jungen Pfälzer, bittet denselben, er möge den Ständen den Revers unverzüglich übergeben und geleitet ihn auf seinem Zuge nach der neuen Residenz. Als nach der Krönung die Führer des Aufstandes ihren Lohn durch Zuweisung der obersten Landesämter erhielten, vergaß Friedrich der sächsischen Velleitäten des Grafen und ernannte ihn zum Oberstlandrichter und Landvogte der Oberlausitz. Fortan widmete S. seine Kräfte dem neuen Herrn und es soll ihm das Verdienst nicht geschmälert werden, daß er dies in ehrlicher Weise that, wie er z. B., wenn auch umsonst, Einwendungen erhob, als man den St. Veitsdom seines kirchlichen, an Katholicismus erinnernden Schmuckes zu berauben beschloß und als die junge Königin im fanatischen Uebermuthe das Crucifix auf der Moldaubrücke, den „nackten Bader“, wie sie ihn nannte, in den Fluß werfen ließ. S. war lebhaft beteiligt bei der Justification und Deduction des freien Rechts zur Königswahl seitens der Stände Böhmens und ließ sie drucken, am Generallandtage vom 25. April 1620 besiegelte er die Conföderation, er rieth zur Erneuerung der älteren Verträge mit den angrenzenden Ländern, wie zur Eingehung neuer z. B. mit den Niederlanden und unterstützte endlich eifrigst die Wahl des ältesten Sohnes Friedrich’s, Heinrich, zum präsumtiven Könige von Böhmen. Doch die junge Herrschaft sollte nicht blühen. Sie fand in sich selbst nicht jene edle Begeisterung und Stärke, die in solchen Fällen nothwendig ist, um sich durch Kraft und Erfolg den Glauben der Legitimität zu erzwingen. Der Kaiser und Baiern senden ihre Heere nach Böhmen, die mit langsamem aber ehernem Schritte siegreich gegen die Hauptstadt marschiren; als nun aber auch der Kurfürst von Sachsen gegen die Lausitz zu ziehen beschließt, ruft S. die Pflicht von seinem Herrn weg nach der bedrohten Provinz, deren Statthalter er ist. Im Vereine mit dem Markgrafen von Jägerndorf, dem der Oberbefehl über die Truppen übertragen ist, suchte er von Zittau aus, wohin er seine Residenz von Bautzen verlegt hatte, den Widerstand zu organisiren; er eifert nicht nur das Land selbst, sondern auch die angrenzenden Landestheile Böhmens zu kräftiger Unterstützung an; allein Bautzen ergiebt sich, die ganze Niederlausitz kommt in die Hände des Kurfürsten.

Wiewol man die Wichtigkeit der Lausitz in Prag vollkommen erkannt und ein ansehnliches Truppencontingent dem Markgrafen zugeführt hatte, war mit der Katastrophe am Weißen Berge auch das Schicksal dieser Provinz besiegelt. Volle Muthlosigkeit bemächtigte sich des Grafen, nunmehr war er bloß auf die eigene Rettung bedacht; er beeilte sich in einem äußerst demüthigen Schreiben an den mittlerweile zum Vicestatthalter ernannten Fürsten Liechtenstein seine Reue über seine Sünden bekannt zu geben und erbot sich, um der Verzeihung würdig zu erscheinen, zur Pacification der Lausitz für den Kaiser. Liechtenstein, dem Grafen günstig gesinnt, versprach ihm seine Intervention beim Kaiser; gleichzeitig hatte er der Frau des Grafen S. einen Meierhof zum Unterhalte angewiesen, nachdem die Herrschaft Swijan von den kaiserlichen Commissären eingezogen worden war. S. erscheint auch nicht auf der ersten Liste der zu inhaftirenden Personen, welche Liechtenstein dem Kaiser vorgelegt hatte. Allein von Wien [504] kommt der Befehl, sich der Person des Grafen zu bemächtigen. Mittlerweile hatte sich die Oberlausitz dem Kurfürsten ergeben. S. fühlt sich daselbst natürlich nicht mehr sicher und begiebt sich in unbegreiflicher Kurzsichtigkeit zurück nach Böhmen zu seinem Verwandten, dem Freiherrn v. Rhedern nach Friedland und wird dort durch den Verrath eines gleichfalls compromittirten Freundes, des Rittmeisters Wolf v. Lüttichau, der hiedurch seine eigene Straflosigkeit zu erkaufen suchte, auf Befehl des Kurfürsten von Sachsen am 18. März 1621 verhaftet und nach Dresden abgeführt. Hier dringen der eben anwesende Erzherzog Karl und der Reichshofrath Otto v. Nostitz auf seine Auslieferung, welche der Kurfürst nicht zugegeben hätte, hätte nicht Hoe, der sich der durch den Grafen erlittenen Verhöhnung sehr wol erinnerte, auf dieselbe gedrungen. So wird S. denn am 13. Mai an die österreichische Grenze gebracht und von hier nach dem weißen Thurme in Prag geführt. Der Proceß wird mit ihm neuerdings aufgenommen, nachdem das Urtheil über die anderen Rebellen bereits gefällt war. Trotz seiner kläglichen Bitten und der Belastung anderer Personen wird er am 31. Mai schuldig gesprochen und zum Verluste der Hand, des Kopfes und zur Viertheilung verurtheilt. Die Execution der übrigen Rebellen wurde aufgeschoben, bis das Urtheil über den vornehmsten unter ihnen gesprochen worden war. Dasselbe wurde vom Kaiser bestätigt und nur dahin gemildert, daß S. enthauptet und ihm dann die Hand abgehauen werde. Die Viertheilung unterblieb ganz. Auf Begnadigung hoffend, hatte S. ruhig die Trostworte der Jesuiten über sich ergehen lassen. Als ihm aber am 20. Juni der protestantische Magister Lippach mittheilte, daß für ihn keine Hoffnung mehr sei, wies er die Jesuiten zurück und nahm das Abendmahl aus den Händen des genannten Predigers. Ungefesselt betrat er als erster unter seinen Genossen Montag, den 21. Juni um 5 Uhr früh die Bühne und erlitt gefaßt den Henkerstod. Haupt und Hand wurden am altstädter Brückenthurm ausgesteckt und erst im nächsten Jahre über Bitten seiner Wittwe auf besonderen Befehl des Kaisers herabgenommen und zu den übrigen Gebeinen in das Grab unter der Kanzel der St. Salvatorkirche gelegt. Die Herrschaft Swijan mit dem Gute Kurowoditz (Bunzlauer Kreis) wurde um 76 021 Schock m an Albrecht v. Waldstein verkauft. Das Heirathsgut seiner Wittwe Ursula Sophie geb. v. Oppersdorf, früher verehel. Zerotin wurde im Betrage von 10 000 Schock m auf der Herrschaft versichert. So hatte den Grafen S. Wankelmuth, Unentschlossenheit und Vertrauensseligkeit auf’s Schaffot gebracht, während die eigentlichen Urheber und Rädelsführer des Aufstandes Leben und teilweise auch Gut klug gerettet hatten.