ADB:Philipp Wilhelm (Kurfürst von der Pfalz)

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Artikel „Philipp Wilhelm, Pfalzgraf am Rhein“ von Franz Wachter in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 26 (1888), S. 27–31, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Philipp_Wilhelm_(Kurf%C3%BCrst_von_der_Pfalz)&oldid=- (Version vom 3. Dezember 2024, 17:07 Uhr UTC)
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Philipp Wilhelm, Pfalzgraf am Rhein, aus der Seitenlinie Neuburg, Herzog in Baiern, Jülich, Cleve, Berg, Graf zu Veldenz, Sponheim u. s. w., geb. am 25. November (n. St.) 1615 zu Neuburg a. d. Donau, war der Sohn des Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm und der Magdalena von Baiern. Seine Taufpathen waren: Philipp III. von Spanien und Wilhelm V. von Baiern. Die Erziehung lag von seinem sechsten Jahre an ganz in den Händen der Jesuiten, welche nach dem Uebertritte Wolfgang Wilhelms zum Katholicismus (1613) Rathgeber desselben in allen Angelegenheiten geworden waren. Die von dem Vater verfaßte Instruction, nach welcher die Erziehung geleitet werden sollte, ist noch heute erhalten: neben Pflege der körperlichen Gesundheit und Uebung eines guten Betragens wird besonders die Unterweisung in den Lehren der wahren katholischen und allein seligmachenden Religion betont. Selbstverständlich wurde auf Erlernung fremder Sprachen großes Gewicht gelegt, Ph. W. war der lateinischen, italienischen, französischen und spanischen Sprache mächtig. Dem Brauche jener Zeit gemäß wurde er nach Beendigung des niederen und höheren Schulunterrichts zu seiner weiteren Ausbildung an den Hof Ferdinands II. und III. geschickt, auch dem kurbaierischen Hofe Maximilian’s wurde ein Besuch abgestattet. Dann wurde er zur Theilnahme an den Regierungsgeschäften herangezogen und mußte sich vertraut machen mit dem Streite, welcher seit 1609 zwischen Brandenburg und Pfalzneuburg um den Besitz der jülich-clevischen Lande entbrannt war. Sein Haß und seine Abneigung gegen den Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg war noch stärker als bei Wolfgang Wilhelm. Nur ungern fügte er sich dem Befehle desselben, die Waffen niederzulegen, als es nach dem ergebnißlosen Einfalle der kurbrandenburgischen Truppen 1651 in die Grenzen des pfalzgräflichen Gebietes zu einem Vergleiche zwischen Brandenburg und Pfalzneuburg gekommen war. Er zeigte große Lust, den Krieg auf eigene Faust fortzusetzen und knüpfte deshalb Unterhandlungen in Brüssel mit dem spanischen Statthalter und dem Herzoge von Lothringen und in Köln mit den jülich-bergischen Ständen und dem Kriegsobristen seines Vaters an. Diese Meinungsverschiedenheiten zwischen Vater und Sohn wurden erweitert durch die Weigerung des ersteren, diesem die Mittel zu einer selbständigen Hofhaltung zu gewähren. Die Zerwürfnisse führten dann am 25. März 1652 zum Abschlusse eines geheimen Bündnisses Philipp Wilhelms mit den jülich-bergischen Ständen, mit denen sein Vater wegen Erhebung unbewilligter Steuern, Truppenwerbungen u. s. w. bis an sein Lebensende im [28] Streite lag. Wolfgang Wilhelm starb am 20. März 1653, seinem Sohne zugleich mit dem Herzogthum Neuburg an der Donau und den Ländern am Niederrhein die Fortführung des Erbstreites mit Brandenburg hinterlassend. Ph. W.’s Erstes war, sich mit den Ständen zu einigen, um ihre Unterstützung im Kampfe gegen Brandenburg zu gewinnen; er willigte sofort in die Abstellung aller Beschwerden derselben und erklärte sich bereit, die „bleibenden Garnisonen“ abzuschaffen, wenn auch Brandenburg die in Lippstadt und Hamm liegenden entlassen würde. Die jülich-clevische Streitsache gehörte zu den Angelegenheiten, welche der westfälische Friede ungeschlichtet gelassen hatte. Diese Unbestimmtheit war eine Quelle stets neuer Zerwürfnisse. Ph. W. ließ keine Gelegenheit vorübergehen, den Kurfürsten von Brandenburg aus dem Mitbesitze zu verdrängen. Der Krieg der Generalstaaten mit England, sowie die gleichzeitigen Unruhen in Frankreich boten ihm erwünschte Gelegenheit, die Intervention des Kaisers zu seinen Gunsten zu suchen. Unermüdlich war er thätig, eine neue katholische Liga im Reiche zu Stande zu bringen, um sie dem Kaiser oder Frankreich, mit dem er ebenfalls in Unterhandlungen eingetreten war, zur Verfügung zu stellen, je nachdem entweder das Haus Habsburg oder Bourbon seine eigenen „hohen Interessen“ mehr zu unterstützen bereit schien; ja als der Kaiser wenig Neigung zeigte, ernstlich zu seinen Gunsten einzuschreiten, zögerte er nicht, dem Jesuitengeneral in Bonn die Frage vorlegen zu lassen, ob es nicht besser wäre, bei der moralischen und physischen Unfähigkeit der Habsburger die Kaiserkrone den Bourbonen zuzuwenden. – Erst der Vergleich zu Dorsten (4. Februar 1665), welcher auf Grundlage der Bestimmungen des westfälischen Friedens zu Stande kam, bahnte eine friedliche Lösung des Erbstreites an. Ihm folgte am 9. September 1666 der „absolute“ Erbvergleich zwischen den streitenden Fürsten. Beide verzichteten auf die kaiserliche Commission, welche zur Regelung der obwaltenden Differenzen eingesetzt war. Ph. W. verblieb im Besitze der Herzogthümer Jülich und Berg, sowie der Herrschaften Winnenthal und Breskesand, die Herrschaft Ravenstein sollte erst nach Zahlung einer Abfindungssumme von 50 000 Reichsthalern an den Kurfürsten von Brandenburg in den definitiven Besitz des Pfalzgrafen kommen. Außerdem erhielt letzterer das Zugeständniß, in seinem Gebiete den Stand des Jahres 1624 auf religiösem Gebiete gemäß den Bestimmungen des westfälischen Friedens durchzuführen, wogegen er sich jedoch verpflichten mußte, den Evangelischen einige Zugeständnisse in der freien Ausübung ihres Bekenntnisses zu bewilligen. Es bedurfte allerdings noch mancher Verhandlungen zwischen beiden Fürsten, böser Wille auf Seite des Pfalzgrafen und Mißverständnisse auf Seiten der kurbrandenburgischen Unterhändler mußten überwunden werden, bis im J. 1671 zu Bielefeld abschließende Berathungen statthatten und am 6. Mai des nächstfolgenden Jahres in der kurfürstlichen Burg zu Köln an der Spree der Religionsvertrag zwischen Brandenburg und Pfalzneuburg unterzeichnet wurde. Bis zum Untergang des alten Reiches blieb dieser Vergleich zu Recht bestehen, besondere Commissionen traten alljährlich zur Schlichtung der beiderseitigen Religionsbeschwerden zusammen, und nur an wenigen Stellen bedurfte es später einer Ergänzung oder Erweiterung des Vergleiches. Die kaiserliche Bestätigung desselben erfolgte am 17. October 1678. Mannichfache Erwägungen hatten den Pfalzgrafen bestimmt, mit Brandenburg eine ernstliche Verständigung zu suchen. Im Laufe der letzten Jahre war es ihm klar geworden, daß auf des Kaisers Beistand nicht zu rechnen war; die Erfolge des großen Kurfürsten, die durch den Frieden von Oliva 1660 für denselben geschaffene günstige Stellung, die endgültige Einigung desselben mit den sonst stets ihm widerstrebenden Ständen von Cleve-Mark und vor allem die Ueberzeugung, daß der Kurfürst ernstlich den Frieden wollte, hatten bestimmend auf ihn eingewirkt. [29] Zudem hoffte er auch durch Brandenburgs Vermittelung die polnische Königskrone seinem Hause zuzuführen. Ph. W. hatte im J. 1642 die Tochter Sigismund’s III. von Polen, Anna Catharina Constantia, geheirathet, dieselbe war bereits im October 1651 zu Köln kinderlos gestorben, ihm die Anwartschaft auf den polnischen Thron hinterlassend. Johann Casimir, der erbenlose Schwager Philipp Wilhelms, hatte ermüdet durch ein beständiges machtloses Ringen gegen seine übermüthigen Unterthanen im August 1668 die polnische Königskrone niedergelegt. Sofort trat Ph. W. als Bewerber auf, allein ungeachtet aller Mühe und Kosten scheiterte sein Lieblingswunsch. Sein vorgerücktes Alter, die große Anzahl seiner Kinder sowie besonders der Umstand, daß er der polnischen Sprache unkundig war, hatten seiner Wahl entgegengewirkt. Besser glückte ihm die Erwerbung der Pfalz nach dem kinderlosen Tode des Kurfürsten Karl. Dieser, der reformirten Kirche anhängend, hatte schon einige Jahre vor seinem Tode in Berücksichtigung des dem Pfalzgrafen Ph. W. zustehenden Erbrechtes mit ihm Unterhandlungen wegen Sicherstellung der Protestanten in der Pfalz angeknüpft. Dieselben wurden durch den Receß von Schwäbisch-Hall am 22. Mai 1685 beendet. Ph. W. wurde von Karl als rechtmäßiger Nachfolger anerkannt, wogegen er sich verpflichten mußte, die Reformirten und Lutheraner in ihren Religionsübungen, sowie die Schulen und Kirchen derselben unangetastet zu lassen, alle weltlichen Beamten, sofern gegen sie nichts ehrenrühriges vorläge, in ihren Stellen zu belassen und katholische Beamte, welche er etwa nach der Pfalz bringen würde, ausdrücklich bei ihrer Anstellung zur Schonung der Protestanten zu verpflichten. Vier Tage nach Abschluß genannten Vertrages starb Kurfürst Karl und Ph. W. ließ sofort durch seinen Sohn Ludwig Anton, Deutschordensmeister zu Mergentheim, Besitz von der Pfalz ergreifen. Als Prätendent trat allerdings dann noch das Haupt der jüngeren zweibrücker Linie, Pfalzgraf Leopold Ludwig von Veldenz, gegen ihn auf, mußte aber, obwol er als veldenzischer Agnat Karl um einen Grad näher stand als Ph. W., welcher als Nachkomme Ludwig’s II. von Zweibrücken der älteren Linie entstammte, diesem weichen. Ph. W. war, wie wir gesehen haben, im hallischen Receß ausdrücklich als Nachfolger Karls anerkannt, der Kaiser und die Mehrzahl der Kurfürsten begünstigten ihn schon deshalb, weil er katholisch, Leopold Ludwig dagegen Protestant war. Und so blieb er denn im factischen Besitze der Pfalz, wenn auch noch ein längerer Federkrieg deshalb geführt wurde. Ph. W. hatte auf’s Bestimmteste erklärt, an dem hallischen Receß unverbrüchlich festhalten zu wollen. Als er im Herbst des Jahres 1685 in die Pfalz kam, erließ er, bevor die Huldigung stattfand, am 13. October ein Patent, kraft dessen den drei Confessionen alle und jede Religionsdisputen, Gezänk und Streitigkeiten streng verboten wurden. Kein Geistlicher sollte sich unterstehen, auf der Kanzel schimpfliche und spöttische, ehrenrührige und anzügliche „Hitzigkeiten“ gegen Andersgläubige vorzubringen. So ließ es sich Ph. W. angelegen sein, sein gegebenes Versprechen hinsichtlich des Schutzes der Protestanten auszuführen und mit Entschiedenheit trat er den Uebergriffen der Katholiken entgegen. Dem Bischof von Worms, welcher die Schließung der reformirten Kirche zu Mörsch angeordnet hatte, wurde bedeutet, sich in Zukunft nicht mehr zu unterstehen, „unleidentliche Eingriffe und Turbationen der Art vorzunehmen“. Als es sich um die Einführung des gregorianischen Kalenders in der Pfalz, um die gemeinschaftliche Benutzung der Kirchhöfe und Glocken sowie um Beilegung von Differenzen bei Einführung des katholischen Gottesdienstes an mehreren Orten handelte, setzte er eine Commission, bestehend aus einem katholischen, zwei reformirten und einem lutherischen Geistlichen zur Entscheidung der Sache ein. Die Universität Heidelberg ließ er in ihrer bisherigen Verfassung und Zusammensetzung unbehelligt [30] und betheiligte sich persönlich an der dritten Jubelfeier derselben im J. 1686. Eine Reaction zu Gunsten des Katholicismus begann erst einzutreten, als der katholische Gottesdienst den Ordensgeistlichen überantwortet wurde und als Ludwig’s XIV. von Frankreich Heere die Pfalz verwüsteten und die Protestanten gewaltsam unterdrückten. Ursache und Verlauf dieses unmenschlichsten aller Kriege, welcher die blühende Pfalz in kurzer Zeit zur Einöde machte sind zu bekannt, als daß hier näher darauf eingegangen zu werden braucht. Ph. W. war es beschieden, der Verwüstung ohnmächtig zusehen zu müssen, ohne später die heilende und helfende Hand anlegen zu können. Er starb am 2. September 1690 in Wien, wohin er sich zum Besuche seiner Tochter Eleonore Magdalene Theresia, Gemahlin Kaiser Leopold’s begeben hatte. Seine Leiche wurde in Neuburg beigesetzt. Die Verwaltung seiner niederrheinischen Lande hatte er schon 1679 seinem ältesten Sohne Johann Wilhelm übertragen. Ph. W. war in zweiter Ehe vermählt mit Elisabeth Amalie, Tochter des Landgrafen Georg II. von Hessen-Darmstadt. Er hatte sie im Sommer 1653 auf Schwalbach, dem Schlosse des ihm befreundeten Landgrafen Ernst von Hessen-Rheinfels kennen gelernt und sie im September 1653 geheirathet. Am 1. November desselben Jahres trat sie in Düsseldorf öffentlich zum Katholicismus über. Mit ihr lebte er in der glücklichsten Ehe, aus derselben entsprossen 17 Kinder, von denen hier genannt seien: 1) Eleonore Magdalene Therese, geb. zu Düsseldorf am 6. Januar 1655; dieselbe wurde 1675 mit Kaiser Leopold vermählt, dem sie den späteren Kaiser Joseph I. gebar. 2) Johann Wilhelm Ignatius Joseph, Erbprinz und später Kurfürst, geb. am 19. April 1658 zu Düsseldorf und † daselbst am 2. Juni 1716; er war vermählt mit Maria Anna Josepha, Tochter Kaiser Ferdinand’s III. 3) Wolfgang Georg Friedrich Franz, geb. am 5. Juni 1659, starb 1683 als Bischof zu Breslau. 4) Ludwig Anton, geb. am 6. Juni 1660 zu Düsseldorf, Deutschmeister und Coadjutor zu Mainz, starb 1694. 5) Karl Philipp, geb. am 4. November 1661 zu Neuburg, † am 31. December 1742 als ältester Fürst Deutschlands. 6) Franz Ludwig, geb. zu Neuburg am 24. Juli 1664, Bischof von Breslau und Oberamtshauptmann von Schlesien. 7) Maria Sophia Elisabeth, geb. zu Benrath bei Düsseldorf am 5. August 1666, vermählt mit Petrus II. von Portugal. 8) Maria Anna, geb. zu Düsseldorf am 28. October 1667, Gemahlin Karl’s II. von Spanien. 9) Dorothea Sophia, geb. zu Neuburg am 5. Juli 1670, vermählt mit Odoard III. von Parma. Zum Schlusse sei noch erwähnt, daß Ph. W. im Verein mit seiner Gemahlin Elisabeth Amalia sich durch Gründung und Ausstattung von Kirchen, Klöstern und religiösen Brüderschaften bleibende Andenken gesetzt hat. Die Lambertuskirche zu Düsseldorf bewahrt noch interessante Andenken an ihn und seine Gemahlin auf. Die 1664 an derselben gestiftete Sacramentbrüderschaft besitzt noch das erste Einschreibebuch, worin sich auf dem Titelblatte die Bildnisse der Ehegatten und auf dem ersten Blatte die eigenhändigen Unterschriften derselben und mehrerer ihrer Kinder befinden. Die Rosenkranzbrüderschaft daselbst hat ein Gemälde aus dem J. 1679, worauf u. a. Ph. W. mit dem Erbprinzen Johann Wilhelm und vier anderen Söhnen, Elisabeth Amalia, die Kaiserin Eleonore und drei andere Töchter dargestellt sind. Ph. W. erscheint trotz seiner sechzig Jahre auf dem Bilde noch als rüstiger Mann in voller Rüstung mit brauner Perücke, seine Gemahlin ist eine Blondine von einnehmendem Aeußeren. Sie lebte noch bis zum 4. August 1709 und fand ebenfalls in Neuburg ihre letzte Ruhestätte.

Bodler, Lebens- und Sterbens-Lauf Philipp Wilhelms, Pfaltz-Grafen bei Rhein etc. Dillingen 1690. – Brosius-Mappius, Annales Juliae Montiumque comitum marchionum et ducum. Köln 1731. – Urkunden und [31] Actenstücke zur Geschichte des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg. Bd. 5. 6. 7. – Häusser, Geschichte der rheinischen Pfalz. Bd. 2. – Ersch und Gruber, 3. Section, Th. 23, S. 17. – Lehmann, Preußen und die katholische Kirche. Bd. 1.