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Artikel „Mascov, Johann Jakob“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 20 (1884), S. 554–558, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Mascov,_Johann_Jakob&oldid=- (Version vom 3. Dezember 2024, 18:26 Uhr UTC)
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Mascov: Johann Jakob M. (Mascou), Geschichtschreiber und Staatsrechtslehrer, geb. am 26. November 1689 in Danzig, † am 21. Mai 1761 in Leipzig; älterer Bruder des vorgenannten Gottfried M. (s. d. Art.). – Die Großeltern stammten aus der Mark und flohen im dreißigjährigen Kriege nach Danzig. Schon im 10. Jahre Doppelwaise wurde der reichbegabte Knabe unter Anleitung Reinhold Schuhmachers, eines mütterlichen Verwandten in Schule und Haus sorgfältig erzogen. Zum Jüngling herangereift ging er 1709 über Berlin nach Leipzig, wo er am 18. August eintraf. Dort setzte er auf der Universität das in seiner Vaterstadt begonnene Studium der alten Litteratur kurze Zeit fort, wandte sich sodann eine Zeit lang der Theologie zu, und wurde ein eifriges Mitglied des bekannten „mondtägigen Predigercollegium“. Auf den Rath „vorzüglicher einsichtsvoller Männer“ verließ er jedoch das Fach der Theologie und hörte nun Vorträge über Rechtswissenschaft und Geschichte, um sich hierin als öffentlicher Lehrer auszubilden, erwarb sodann 1711 die Würde eines Magisters der Philosophie und wurde noch im nämlichen Jahre in das „collegium Anthologicum“ aufgenommen. Diese ebenso angesehene als auserlesene Gesellschaft hatte sich zur Aufgabe gestellt, über wichtige Fragen auf allen Gebieten des Wissens lateinische Disputationen zu halten; doch sollte nach den Satzungen des collegium „Pflege und Gebrauch der heutzutage so nothwendigen deutschen Sprache aus dem Vereine nicht verbannt sein.“ Unter den Lehrern der Leipziger Hochschule fand M. in dem Historiker Burkard Mencken (s. d. Art.) einen thätigen Gönner, der ihm die Stelle eines Hofmeisters bei dem jungen v. Buchwald verschaffte, mit welchem unser angehender Gelehrte das [555] westliche Deutschland und Holland bereiste. Kurz darauf begleitete er zwei Söhne des kursächsischen Ministers v. Watzdorf nach Frankreich, England und von da durch Deutschland nach Italien. Der strebsame junge Mann verstand es trefflich, diese großen Reisen sich zu Nutze zu machen. Er besuchte alle werthvolleren Sammlungen, zunächst die Bibliotheken, knüpfte mit hervorragenden Gelehrten nähere Beziehungen an und kehrte mit vielen Kenntnissen bereichert 1714 in die Heimath zurück. Dort empfing er von Jahr zu Jahr neue Ehren und Anerkennungen, nachdem er am 22. August 1718 zu Halle mit der Probeschrift: „De originibus officiorum Aulicorum S. R. I. etc.“ (Halae 1718. 4° 2. Aufl. ib. 1739. 4°) ohne Vorsitzer den Grad eines Doctors beider Rechte erworben hatte. – So wurde er (seit 1717 Collegiat, d. i. Rechtslehrer am sogen. kleinen Fürstencollegium) im Sommersemester 1719 als außerordentlicher Professor der Rechte in Leipzig angestellt, zugleich als Rathsherr in das angesehene städtische Collegium aufgenommen, 1723 zum Beisitzer beim geistlichen Consistorium, 1729 beim kursächsischen Oberhofgerichte ernannt und 1732 mit dem Titel eines Hof- und Justitienrathes ausgezeichnet. 1737 bekleidete er zu Leipzig das Amt des Stadtrichters, 1739 eines Domherrn, später des Dekanes bei dem Stifte Zeitz, endlich 1741 den hohen einflußreichen Posten eines städtischen Proconsuls. Einige Jahre früher, 1735, war ihm auch die Leitung der städtischen Rathsbibliothek übertragen worden. Welch’ hohes Vertrauen aber M. genoß, erhellt am Glänzendsten aus dessen siebenmaliger Abordnung zum sächsischen Landtage in Dresden, auf dem er als hervorragender Staatsgelehrter eine namhafte politische Thätigkeit entfaltete. M. war indeß nicht blos ein geschäftskundiger, erfahrener Beamte und feingebildeter Jurist, er war auch ein vorzüglicher Lehrer, welcher durch seinen lebendigen Vortrag zu zünden wußte und mit angeborenem Wohlwollen seinen Schülern hülfreich zur Seite stand. Deßhalb strömten aus den deutschen Gauen, sowie auch von weiterher, aus Dänemark und Schweden, aus Holland und England, ja selbst aus dem russischen Reiche wißbegierige Jünglinge nach Leipzig, um Mascov’s Vorträge zu hören und jenen Unterhaltungen beizuwohnen, welche an einem bestimmten Wochentage im Mascov’schen Hause stattfanden. An solchen Tagen waren des gefeierten Mannes Wohnräume überfüllt wie sein Hörsaal, da nicht blos Studirende, sondern auch ältere Herren Zutritt fanden. Den Mittelpunkt des Ganzen bildete selbstverständlich M.; von gewinnender Liebenswürdigkeit, wußte er durch sein heiteres Wesen jede Befangenheit, jeden steifen Ton zu bannen. Bereitwillig theilte er jedem Fragenden aus dem reichen Schatze seines Wissens mit und äußerte sich freimüthig über Dinge oder Zustände, deren öffentliche Besprechung damals nicht gerathen war. Deßhalb verließ auch kein Schüler den gefeierten Lehrer, ohne sich unterrichteter oder für die Wissenschaft gehobener zu fühlen; – so berichtet uns Mascov’s Biograph und befreundeter Amtsgenosse Professor Ernesti mit dem Beifügen: es habe wohl keinen ausgezeichneten Mann gegeben, mit dem nicht M. im lebhaften Briefwechsel gestanden und der nicht dessen einzig dastehende Gelehrsamkeit in hohem Maße gewürdigt hätte. – Haben wir M. bisher als Beamten und Lehrer kennen gelernt, so erübrigt noch, ihn als Schriftsteller, besonders als Geschichtschreiber des deutschen Volkes zu betrachten, somit jene fruchtbringende Thätigkeit ins Auge zu fassen, welche die Grundlage seines Ruhmes bildet und seinen Namen im In- wie Auslande zu einem gefeierten gestaltet hat. Es haben zwar schon vor M. Männer wie Schurzfleisch, v. Ludewig, Gundling, Struve, Spener, Mencken, namentlich aber der gleichzeitige Graf Heinrich v. Bünau in seiner „genauen und umständlichen teutschen Kaiser- und Reichshistorie“ (4 Bde. 1728–1742) die vaterländische Geschichte zum Gegenstand eingehender Darstellung gewählt. Allein diese meistens von Rechtskundigen [556] ausgehenden Werke befassen sich vorwiegend mit dem Reichsstaatsrechte und der Reichsverfassung. Der verworrene Zustand des Reiches mit seinen stets wiederkehrenden Rechtshändeln legte eben einem juristisch gebildeten Autor eine historische Bearbeitung des deutschen Staatsrechtes sehr nahe. M. dagegen hat das Leben und die Geschichte des deutschen Volkes geschrieben, was vor ihm noch keiner gethan. Von dem aus zwei stattlichen Quartbänden bestehenden Werke führt der erste den Titel: „Geschichte der Teutschen bis zu Anfang der fränkischen Monarchie“ (1. Bd. Leipzig 1726 4°), der zweite: „Geschichte der Teutschen bis auf den Abgang der Merowingischen Könige“ (2. Bd. Leipzig 1737 4°). In jedem derselben findet sich ein erschöpfendes Quellen- und Litteraturverzeichniß, unter dem Texte aber als Noten ein genauer Abdruck des wesentlichsten Quellenmaterials. Der Verfasser erzählt in fließender Sprache das erste Auftreten der Deutschen in der Geschichte, ihre Kämpfe mit den Römern, ihre Sitten und Gepflogenheiten; er schildert sodann den Einfluß des sich ausbreitenden Christenthums, den allmähligen Zerfall der römischen Weltherrschaft, die emporstrebenden Germanenreiche und schließt mit dem gewaltigen, die Germanen bedrohenden Merowingerreiche. Der Verfasser verräth hierbei eine überraschende Gabe, wahres von unwahrem, bestimmtes von unbestimmtem zu scheiden und so der Grundbedingung jeder Geschichtschreibung, der Wahrheit Rechnung zu tragen. Ein längerer Anhang ist Detailfragen gewidmet (z. B. Belisar, Narses, dem Gepidenreiche u. dgl.), deren Erörterung im Haupttexte den Fortgang der Erzählung hemmen und die Darstellung verwirren würde. – Die beachtenswerthe Vorrede zum ersten Bande verbreitet sich über historische Forschung und Methode und beleuchtet die bei der Geschichtschreibung zu überwindenden Schwierigkeiten. Indem M. uns die Grundsätze lehrt, welche ihn bei seinen Arbeiten geleitet, betheuert er, stets bemüht gewesen zu sein, die Sache so bestimmt als möglich herzustellen, weßhalb er auch Denkmäler, Münzen, Inschriften und Dichter zu Rathe gezogen. Habe er nur spärliche Kunde vorgefunden, so habe er nie etwas hinzugedichtet und sich wohl gehütet statt Historie einen Roman zu machen, je unmerklicher dieß hätte geschehen können und viele neuere wie ältere Historiker gethan hätten. Wo die Geschichten weitläufig und umständlich genug gewesen seien, habe er es auch wohl gewagt, die Hauptpersonen deutlicher abzubilden, wie unter Anderen an Arminio, Marbodo, Athaulfo, Genserico, Attila und Theodoriko II. geschehen. Die „Geschichte der Teutschen“ wurde von den Zeitgenossen mit großem Beifalle, von den Litterarhistorikern des 18. Jahrhunderts mit ungetheiltem Lobe begrüßt, wiederholt neu aufgelegt (4. Aufl. Leipzig 1750), und dadurch Gemeingut der gebildeten Welt, daß sie alsbald ins Französische, dann von Lediard (London 1752) ins Englische, von Steph. Grafen Pallavicini (1. Bd. Venezia 1732) ins Italienische, endlich von Schoer ins Holländische übertragen wurde. – In M. vereint sich hohe Gelehrsamkeit mit warmer Heimathsliebe, der lauterste Charakter mit dem redlichsten Streben nach Wahrheit. „Der gegenwärtige Zustand des Vaterlandes lag vor seinen Augen ebenso klar als die Verhältnisse früherer Jahrhunderte und indem er den Zusammenhang der frühesten Perioden mit den späteren beleuchtete, lehrte er zuerst, was Deutschland sei und was man von ihm zu erwarten habe; weßhalb seine „Geschichte“ nach dem damaligen Stande der historischen Wissenschaft und Kritik unleugbar eine Arbeit ersten Ranges ist und als Vorbild gründlicher Forschungsweise und didaktischen Tones jederzeit hohes Ansehen genießen wird. Unser Historiker bildete sich hauptsächlich nach den Franzosen, nach Huët, Vertot, Gabriel Daniel, de Thon u. A., weil damals nur die Franzosen eine probehaltige Geschichtslitteratur besaßen. Durch Abfassung des oftgenannten Buches in deutscher Sprache und in fließendem, [557] gefälligen Style (welcher von jenem vieler gleichzeitiger Schriftsteller, selbst dem eines Gottsched vortheilhaft abweicht), gebührt ihm aber das weitere, schwerwiegende Verdienst: einen deutschen historischen Styl angebahnt zu haben. Neben der „alten“ Geschichte der Deutschen besitzen wir aus der Feder desselben Verfassers die Anfänge deren „mittlerer“ Geschichte. M. hatte nämlich, wie wir aus der Vorrede zum ersten Band der Commentare „De rebus imperii Rom.-Germanici“ erfahren, den Plan gefaßt, die ganze alte und mittlere Geschichte der Deutschen herauszugeben; erstere sollte bis zu Ludwig dem Kinde, letztere bis auf Kaiser Sigismund sich erstrecken. Leider ist bekanntlich keine von Beiden bis zu Ende gediehen, da auch die mittlere nur bis zu den ersten Hohenstaufen reicht. Diese letztere ist in 3 Bänden enthalten mit nachstehenden Titeln: Vol. I. Commentarii de rebus Imperii Romano-Germanici a Conrado usque ad obitum Henrici III. 1741, 4° (ed. 2da auct. 1751); Vol. II. Comment. etc. etc.sub Henrico IV et V ab ao. 1056–1123. – 1748. 4°; Vol. III. Comment. etc. – – sub Lothario II et Conrado ab ao. 1125–1152 (1753). Das Werk ist in zierlichem Latein geschrieben, der Verfasser hat aber auch wiederholt Sprachkenner zu Rathe gezogen. Die Bündigkeit des Ausdruckes mahnt bisweilen an Tacitus. Ueber die Wahl des Buchtitels bemerkt der Verfasser selbst: Er sei auch hier aufs Beste bestrebt gewesen, den Hauptzweck jeder Geschichte, die Wahrheit zu erreichen, er habe jedoch bei der Dürftigkeit der überlieferten Thatumstände Anstand genommen, den stolzen Titel: „Geschichte“ zu gebrauchen, andererseits habe er doch mehr als trockene Jahrbücher geliefert, daher das Buch, dem Vortrage und der Form entsprechend „Commentarien“ genannt. – Hat M. die bisher besprochenen Werke für die deutsche Nation geschrieben, so hatte er bei Abfassung zweier anderer zunächst seine Zuhörer im Auge; für diese veröffentlichte er einen „Abriß einer vollständigen Historie des römisch-teutschen Reiches bis auf gegenwärtige Zeit. Zum Gebrauche des darüber zu haltenden Collegii entworfen“; ein kurzgedrängtes Compendium von geringem Umfange (Leipzig 1722, 1730, 1737, 1738 gr. 4°); ferner: „Einleitung zu den Geschichten des römisch-teutschen Reiches bis zum Absterben Kaiser Karls VI. in zehn Büchern“ Leipzig 1747 (2. Aufl. 1752, 3. Aufl. 1763). In der Vorrede zu letzterer Schrift, welche auch Kunst- und Litteraturgeschichte in sich schließt, bespricht er vornehmlich die Methode der Geschichtschreibung und die Eigenart der deutschen Geschichte, welche nach seiner Meinung „an Fülle und Wichtigkeit des Stoffes von keiner anderen erreicht wird“. Beide Bücher, viel verbreitet, wurden an mehreren deutschen Universitäten den Vorlesungen zu Grunde gelegt. Aber auch in der Litteratur des öffentlichen Rechtes begegnen wir unserem vielbeschäftigten Gelehrten. Das Hauptwerk: „Principia juris publ. Rom.-Germanici“, Lips. 1729, auch als Lehrbuch beliebt, erlebte sechs Auflagen, die ersten fünf (Ed. V Lips. 1761) besorgte M. selbst; die sechste hat nach des Verfassers Tod Professor H. Gottl. Frank „mit vielen Zusätzen und Verbesserungen ums Doppelte vermehrt“ 1769 in gr. 8° zu Leipzig herausgegeben. Aus Anlaß der Mascov’schen „Principia“ und mit Rücksicht auf sie verfaßte Grg. Gottl. Börner „Erläuterungen etc.“ (Regensburg 1761–1764) und Professor Joh. Phil. Stainhauser unter dem Pseudonym J. C. P. v. Rohl „akademische Reden über Mascov’s Principia“ (Frankfurt 1768), „Observationes succinctae“ (Salisb. 1773. 4°), ferner „Commentationes ad Principiorum etc. libr. I“ (Salisb. 1779 und 1780). Endlich hat selbst der von seinen eigenen Leistungen sehr eingenommene Kanzler der Hallenser Hochschule, Peter v. Ludewig (s. d. Art.) zu gedachtem Werke einen Commentar gefertigt (Observ. ad Masc. princ. jur. pub. R.-Germ.), welcher in dessen Sterbejahre 1743 im Drucke erschien. Im Zeitraume 1714–1740 lieferte M. eine Reihe lateinischer Dissertationen, [558] welche theilweise auf des Promovenden Namen lauten, indessen aus der Feder des Präses (Mascov’s) geflossen sind. M. nahm mit glücklicher Wahl seine Stoffe aus verschiedenen Gebieten der deutschen Reichs- und Rechtsgeschichte; unverkennbar in der Absicht, auf ihnen Detailstudien anzustellen, um hierdurch Bausteine für die Geschichte herbeizuschaffen und auf diesem Wege zur Vollendung von deren Bild beizutragen. So schrieb er „De ortu et progressu juris publici in Germania“ (Leipzig 1719. 4°), und später 1732 unter dem Titel: „Vom Ursprunge des öffentlichen Rechtes im deutschen Reiche, erläutert aus der Geschichte der sächsischen Kaiser“ – über denselben Gegenstand, jedoch mit Einschränkung auf den bezeichneten Zeitraum. Ferner: „Vom Ursprunge der Reichsämter im Heil. R. Reiche“ (1718); über die Königs- und Kaiserkrönung in Deutschland (1723); vom Rechte der Bündnisse im Heil. R. Reiche (1726) u. s. f. Besonderes Aufsehen erregte seine mit vielen Dokumenten begleitete „Exercitatio jur. publ. de jure Imp. in Magn. Ducat. Etrur.“ 1721, (welche Abhandlung s. l. et a. anonym französisch und 1722 in deutscher Uebersetzung von Berends zu Leipzig erschien und öfters abgedruckt wurde). In dieser Abhandlung tritt er mit Rücksicht auf das bevorstehende Aussterben des Medicäischen Regentenhauses (gegen den Italiener Torsoni) mit großer Gründlichkeit und patriotischem Gefühle für das Recht des Reiches an Toskana in die Schranken, eine Ansicht, die allerdings auch von Hahn, Gundling, Berger und Moser bekämpft wurde. – Die Zugkraft seines gefeierten Namens erhellt aus den vielseitigen Bestrebungen, den Mann für sich zu besitzen. M. lehnte indeß alle derartigen Anträge ab, denn der ausgedehnte Wirkungskreis und die ungetheilte Verehrung, deren er sich in Leipzig zu erfreuen hatte, fesselten ihn an das ihm lieb gewordene „Klein-Paris“, wo er sich überdies 1720 ein trautes Heim gegründet hatte durch Verehelichung mit Sophie Elisabeth Völker, der Tochter eines wohlhabenden Leipziger Kaufherrn und Gothaer Consuls; doch blieb die Ehe kinderlos und folgte Sophie Elisabeth dem geliebten Gatten schon binnen Jahresfrist ins Grab. M. selbst erreichte ein Alter von 71 Jahren 6 Monaten. Körperlich rüstig und arbeitstüchtig, genoß er bis in sein 66. Lebensjahr eine ungetrübte Gesundheit. 1755 wurde er vom Schlage gerührt, wozu er vermöge seiner Vollblütigkeit und seines erregbaren Wesens neigte. Durch eine zwei Jahre später eingetretene Lähmung der linken Körperseite wurde seine bisherige geistige Frische nicht geschmälert. Ein weiterer Anfall setzte am 21. Mai 1761 dem thätigen Leben ein Ende. – Der verdienstvolle Dr. Ernesti, Professor der Beredsamkeit und Aesthetik zu Leipzig hat, als Rector, wie erwähnt, seinem befreundeten Amtsgenossen einen ehrenvollen biographischen Nachruf gewidmet (Memoria J. J. Mascovii ICti etc. auctore J. A. Ernest t. t. Rect. Magn. 1762), in dem er Mascov’s feinen Anstand, biedern Sinn und edles Wesen neben dessen hoher Gelehrsamkeit glänzend beleuchtet. Dieser Nachruf ist auch in Klemm’s „novae amoenitates literariae“ Fasc. III p. 351–79 mit einem Verzeichniß der Schriften Mascov’s abgedruckt. Letzteres auch in Meusels Gel. Lexikon Bd. 8 S. 519 ff. und Weidlichs Nachr. Bd. I S. 291–306. J. M. Bernigerathe hat ein von G. Hausmann 1749 in Oel gefertigtes Porträt Mascov’s (ein Kniestück) in gr. Fol. gestochen.

Ernesti, Meusel, Weidlich a. a. O. und die dort Aufgezählten. – Wachler, Gesch. der histor. Forsch. Bd. 2 Abth. 1 S. 374–76. – Zapf, Litter. der alten und neuen Gesch. § 345 und 46; besonders aber R. Treitschke „Ueber J. M. und seine Zeit“ in Ad. Schmidt’s allgem. Ztschr. f. Gesch. Bd. 8 S. 146–84 und G. Voigt in Sybel’s Histor. Ztschr.