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Artikel „Liebich, Ehrenfried“ von Carl Bertheau in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 18 (1883), S. 584–585, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Liebich,_Ehrenfried&oldid=- (Version vom 16. Dezember 2024, 09:55 Uhr UTC)
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Liebich: Ehrenfried L., geb. am 13. Juni 1713 zu Probsthain im Fürstenthum Liegnitz, sollte erst das Handwerk seines Vaters, der ein Müller war, erlernen. Da er aber besonders begabt war, wurde er in seinem 16. Jahre auf die lateinische Schule in Schweidnitz geschickt, dann im J. 1732 auf das Elisabeth-Gymnasium in Breslau, von wo er im J. 1738 nach Leipzig ging, um Theologie zu studiren. Nach Vollendung seiner Studien ward er zunächst Hauslehrer und darauf im J. 1742 Pastor zu Lomnitz und Erdmannsdorf im schlesischen Fürstenthum Jauer. In dieser Stellung verblieb er bis zu seinem am 23. Decbr. 1780 erfolgenden Tode. Er hat als Dichter geistlicher Lieder sich einen Namen gemacht. Die ersten Lieder soll er auf Bitten seiner Frau in den J. 1749 und 50 verfertigt haben, von diesen fanden acht im Hirschberger Gesangbuch vom J. 1752 Aufnahme. In den nächsten Jahren war seine Zeit durch die Arbeit an der von ihm mit Johann Friedrich Burg (vgl. Bd. III. S. 588 f.) besorgten sogen. Hirschberger Bibel so ausgefüllt, daß er an weitere poetische Versuche nicht denken konnte. Dies Bibelwerk erschien mit Liebich’s Anmerkungen herausgegeben von Burg in 3 Bänden, Hirschberg 1756–65, 8°. Als Gellert im J. 1763 in Karlsbad das Hirschberger Gesangbuch und in ihm die Lieder Liebich’s kennen lernte, soll er ihn zur Dichtung weiterer geistlicher Lieder aufgefordert haben. Jedenfalls nahm L. diese Arbeit nun wieder auf und hat es dann im ganzen auf 236 Lieder gebracht. Zuerst erschienen 142 in der Sammlung: „Geistliche Lieder und Oden“, Hirschberg und Leipzig 1768, mit einer Vorrede von Christian Samuel Ulber, Pastor zu St. Jacobi in Hamburg; in einem Nachwort (32 unpaginirte Seiten) setzt L. seine „Gedanken über die Evangelischlutherischen Kirchenlieder und deren von den Neuern damit vorgenommenen Veränderungen“ auseinander; er tadelt hier das Vorgehen dieser sogen. Liederverbesserer stark, von seinen eigenen Liedern spricht er sehr bescheiden, gibt aber auch an, welchen Fleiß er auf sie gewandt; „ein Wort zu finden, um einen guten Gedanken stärker und den Vers fließender zu machen, hat mich zuweilen einige Stunden gekostet“, – was einigermaßen an die Sorgfalt erinnert, [585] mit der auch Gellert an seinen Liedern feilte. Schließlich sagt er (auf der letzten Seite): „Wie diese Lieder werden aufgenommen werden, das muß ich erwarten. Eins aber bitte ich mir aus. Man mag sie tadeln, man mag sie verachten, aber ändern soll man sie nicht. Und wenn man sie auch wie die Kirchenlieder aus Hochachtung änderte und sie zwanzigmal schöner machte, so würde ich es doch für eine große Beleidigung ansehen“. Diese Lieder fanden eine sehr gute Aufnahme; eine große Anzahl von ihnen ging bald in Gesangbücher über. Sind viele unter ihnen auch zu lehrhaft und reflectirend, um im eigentlichen Sinne Kirchenlieder zu sein, so sind sie doch alle erbaulich, wie denn auch L. im wesentlichen an der Kirchenlehre festhielt. Der Recensent in der Allgemeinen deutschen Bibliothek (Anhang zum 1.–12. Bande, I. S. 41 ff.), der sichtlich deswegen an ihnen Anstoß nimmt, meint doch auch, daß mehrere, „wenn einige Kleinigkeiten daran verbessert würden“, einen Platz in dem besten Gesangbuch verdienten. Unter den Liedern dieser Sammlung befinden sich u. a. die noch allgemein bekannten: „Höchster Tröster, komm hernieder“; „Erheb, o Christ, dein Herz und Sinn“; „Hier ist mein Herz, mein Gott, ich geb es dir“. Der zweiten Ausgabe dieser Lieder, die im J. 1773 erschien, fügte L. noch einen zweiten Theil mit 94 Liedern hinzu, die im ganzen wol mit Recht eine geringere Verbreitung gefunden haben, als die früheren. Ueber seine übrigen Schriften vgl. Meusel.

Heerwagen, Literaturgesch. der geistl. Lieder und Gedichte neuerer Zeit, I. S. 229 ff. – Meusel, Lex. VIII. S. 249. – Rotermund zum Jöcher, III. Sp. 1793. – Koch, Gesch. des Kirchenlieds u. s. f., 3. Aufl., VI. S. 391 ff.