ADB:Liafwin
Gregors von Utrecht aus seiner Heimath nach dem Festlande, um, durch göttliches Mahnwort getrieben, an der Yssel, an der Grenze fränkischen und westfälischen Gebiets, im Sprengel von Utrecht die Heiden zu bekehren. Gregor, der Schüler des Bonifaz, nahm ihn dankbar und freudig auf und sandte ihn mit einem älteren angelsächsischen Schüler und Genossen, Marchelm, an den Ort der Bestimmung. Beide fanden dort bei einer Matrone Avaerhild (Abachild) und anderen Gläubigen freundliche Aufnahme, hatten in Predigt und Bekehrung reichen Erfolg und gründeten in Folge dessen am linken und rechten Ufer der Yssel, zu Wulpen und Deventer Kirchen. Feindliche Sachsen zerstörten aber bei einem Ueberfalle im Beginn der Sachsenkriege Karls dieselben und nöthigten L. sich zu Gregor zu flüchten. Kurz vor oder nach diesem Ereigniß [530] fällt wol sein kühner Versuch in einer Volksversammlung zu Marklo an der Unter-Weser den aufgeregten Sachsen das Christenthum mit Hinweis auf die Macht des Frankenkönigs mit eigner Lebensgefahr zu predigen, der er aber glücklich entrann. Die Kirche zu Deventer baute er wieder auf und fand hier, da er noch vor dem Tode seines Beschützers Gregor (25. August 775) starb, seine Ruhestätte (773, nach Anderen am 12. November 775). Auch seine neue Stiftung ward von den Sachsen zerstört, nach seinem Leichnam aber von den Feinden vergeblich gesucht. Auf Wunsch des Bischofs Albricus, des Nachfolgers von Gregor, stellte Liudger kurz darauf die Kirche zum dritten Male wieder her, fand die Gebeine des Heiligen nach langem Suchen in Folge eines Traumes und bestattete sie daselbst. Liafwin’s Lebensgeschichte schrieb aber erst im 10. Jahrhundert (zwischen 917–930) der bekannte Mönch Hucbald von St. Amand, hauptsächlich auf Altfrid’s vita Liudgeri gestützt, aber nicht ohne eigene neue Nachrichten hinzuzufügen.
Liafwin (auch Lebuin), ein frommer und gelehrter Presbyter der Angelsachsen, kam zur Zeit- Hucbaldi vit. s. Lebuini (Surius VI, 277–286, auszüglich Pertz SS. II, 360–364, davon Uebersetz. von Arndt, Geschichtschreib. d. deutsch. Vorzeit, 1863) und Altfridi v. Liudgeri c. 13–15 (ed. W. Diekamp in Gesch.-Qu. d. Bisth. Münster, IV, 17–20 und Einl. S. LXXXV); vgl. Wattenbach, Gesch.-Qu. Deutschl. I³, 104, 185, 296. – Rettberg, K.-G. D. II, 405 u. 536.