ADB:Kriegel, Albert
Haubold, Wenck, Biener und Gottfried Hermann. Nach bestandenem Examen ging er 1827 auf ein Jahr nach Göttingen, um unter Eichhorn, Heeren, Hugo und Sartorius zu studiren. Nach Leipzig zurückgekehrt, übte er sich in der Praxis unter Leitung des um die Ausbildung jüngerer Juristen hochverdienten Stadtrichters Winter, promovirte 1830 als Doctor mit der Dissertation: „Antiqua versio Latina Fragmentorum e Modestini Libro de Excusationibus in Dig. libro XXVI tit. III. V et VI et Libro XXVII. tit. 1 obviorum in integrum restituta“ – damals Aufsehen erregend, jetzt durch Mommsen Vol. 1 Addit. IV. p. 35 der Ausgabe der Pandekten in ihrem Resultate abgeschwächt. Nach Art der classischen Rechtslehrer des Mittelalters hielt er mehrere von Juristen und Philologen wegen des echt römischen Geistes mit regstem Interesse besuchte exegetische Vorlesungen über den Text der Pandekten nach der Legalordnung. Schon seit 1827 arbeitete er mit seinem Bruder Moritz K. (s. denselben) an einer neuen Ausgabe des Corpus juris civilis, von der sie jedoch nur den die Institutionen und die Digesten umfassenden ersten Band beenden konnten. Durch die Ausgabe Mommsen’s jetzt in kritischer Hinsicht übertroffen, hat die Digestenausgabe der Fratres Kriegelii die damals zu Gebote gestandenen Hülfsmittel genau benutzt und zeichnet sich im Aeußern des Druckes vor der Mommsen’schen [164] mehrfach aus; sie ist auch bis auf die neueste Zeit wiederholt abgedruckt worden (16. Aufl. Leipz. 1880). Zum Antritt der außerordentlichen Professur verfaßte K. 1832 die Schrift „Symbolae criticae ad Novellas Justiniani sive Novella LXXXVII, in integrum restituta e Codice Veneto, Florentino atque Vindobonensi“; ihr war eine Einladungsschrift „De Verborum Significationibus in jure caute distinguendis“ vorangegangen. Neben Aufsätzen für gelehrte Zeitschriften, war seine letzte Arbeit die zweite Ausgabe des letzten Theils des Handbuchs des in Sachsen geltenden Civilrechts von Curtius (Leipz. 1834). Am ersten Osterfeiertage, den 30. März 1834, erlag K. einem in der Familie heimischen Brustübel. Jung gestorben hinterließ K. den Ruf eines Gelehrten classischer Bildung.
Kriegel: Karl Albert K., Rechtsgelehrter, wurde zu Dresden am 15. Februar 1804 geboren. 1822 als Student in Leipzig inscribirt, hörte er- Neuer Nekrolog der Deutschen f. 1834, Weimar 1836, I. 272, 273. – Hänel, Lebensskizzen einiger in Sachsen außerhalb Leipzig geborenen Juristen, 1877, S. 41–43. – Franz Victor v. Ziegler, De Alberto Kriegelio, Dessau 1877.