Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Krüll, Franz Xaver von“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 17 (1883), S. 239–240, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Kr%C3%BCll,_Franz_Xaver_von&oldid=- (Version vom 24. April 2024, 23:31 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Krul, Jan Hermanszoon
Band 17 (1883), S. 239–240 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Kein Wikipedia-Artikel
(Stand Mai 2015, suchen)
Franz Xaver von Krüll in Wikidata
GND-Nummer 116565756
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|17|239|240|Krüll, Franz Xaver von|Johann August Ritter von Eisenhart|ADB:Krüll, Franz Xaver von}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=116565756}}    

Krüll: Franz Xaver v. K., Rechtsgelehrter, geb. am 15. Febr. 1769 in Kelheim a/D., † am 24. Januar 1847 in Landshut. Besuchte das Gymnasium Regensburg, die Universität Ingolstadt, hörte zuerst philosophische und theologische Vorträge, widmete sich aber später dem Rechtsstudium, erwarb 1792 den Grad eines Licentiaten der Rechte, nahm anwaltschaftliche Praxis und begann 1797 seine schriftstellerische Thätigkeit durch Herausgabe einer „Theoret. praktischen Einleitung in die bayerische Civ.-Ger.-Ordnung“ (Ingolstadt). – Da er die Absicht hegte, sich dem Lehrstuhl zuzuwenden, hielt er an der Universität juristische Repetitorien, promovirte 1799 mit der Inauguralabhandlung: „Ueber die Nothwendigkeit des Studiums des deutschen Priv.-Rechts“, Ingolst. 1799, als Doctor juris und wurde im November desselben Jahres außerordentlicher Professor in Ingolstadt mit den Nominalfächern: baierisches und deutsches Privatrecht nebst Lehenrecht, dann Rechtsencyklopädie und Methodologie. 1800 übersiedelte er mit der Hochschule nach Landshut, wurde am 24. Septbr. 1803 zum ordentlichen Professor mit 800 fl. befördert und verehelichte sich in demselben Jahre mit einer Freiin v. Rehlingen. 1807, 8 und 9 bekleidete er das Amt des rector magnificus, außerdem verwendete er einen erheblichen Theil seiner Zeit auf akademische Nebengeschäfte. So war er u. A. seit 1800 Mitglied des Spruchcollegiums, seit 1805 Stipendienephor, seit 1809 ständiger Senator und eine längere Reihe von Jahren Mitglied des Verwaltungsausschusses. 1808 mit dem Ritterkreuze des Civilverdienstordens der baierischen Krone geschmückt, trat er hierdurch in den persönlichen Adelstand, nachdem er schon früher mit dem Titel eines Hofraths bedacht worden war. 1826 stand K. als Rector abermals an der Spitze der Hochschule, in demselben Jahre, in dem sie nach München verlegt wurde. K. kam jedoch nicht nach München, sondern wurde am 18. August 1826 als Rath an das Appellationsgericht nach Passau versetzt. Nach 20jähriger Richterthätigkeit trat er bereits hochbetagt am 10. August 1846 in den Ruhestand, hielt sich in Straubing, später in Landshut auf, wo er am 24. Januar 1847 im 78. Jahre seines Alters starb. Permaneder, welcher die von Mederer begonnenen Annalen der Ludwigs-Maximilians-Universität fortsetzte, [240] widmet dem Dahingeschiedenen einen ehrenvollen Nachruf mit den Worten: „Fuit vir jurium peritissimus, acer et industrius, disciplinae academiae olim rigidus exactor, familiae suae indulgentissimus pater, cujus memoria praesertim mihi (Permaneder) gratissima“. Von Krüll’s Werken sind besonders namhaft zu machen dessen „Deutsches Privatrecht“, Ingolst. 1805, 2. Aufl. 1821, und das „Handbuch des kgl. baier. gem. bürgerl. Rechtes mit besonderer Rücksicht auf das preuß. und französ. Landrecht“, München 1808 u. 9, 3 Bde. Sind auch die Arbeiten von keiner hervorragenden Bedeutung, so bekunden sie doch klaren, praktischen Verstand, gediegene Rechtsbildung und umfassende juristische Kenntnisse. Schriftenverzeichniß bei Bader, Permaneder und Holtzendorff.

Bader, Gel. Bayern, 634. – Meusel, Gel. Teutschland, 10. (150), 11. (465), 18. (444). – Prantl, Gesch. d. Univ. München, I. 676, 712. II. 519, R. 255. – Permaneder, Ann. Ingol. V. 194, 289, 297, 428. – Holtzendorff, Rechtslex., 3. Aufl. II. 585.