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Artikel „Klein, Johann von“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 94–95, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Klein,_Johann_von&oldid=- (Version vom 26. April 2024, 08:23 Uhr UTC)
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Klein: Johann v. K., Sohn des Professors der Rechte Christian K. († am 16. April 1664), wurde zu Rostock am 11. Juni 1659 geboren, studirte Rechte zu Rostock und Frankfurt, las seit 1683 in Königsberg, in demselben Jahre noch in Kiel, wurde 1684 in Rostock Lic. jur., 1686 Dr. jur. und 1691 ordentlicher Professor der Pandekten; 1693 schon war er Director des Consistorii und Rector der Universität. In dem nicht rühmlichen Streit um die Güstrow’sche Succession machte er sich dem Herzog Friedrich Wilhelm von Mecklenburg-Schwerin angenehm und unentbehrlich und wirkte neben dem schwedischen Convertiten, Grafen Horn, wesentlich mit zum Abschluß des Hamburger Vertrags vom 8. März 1701, der das Herzogthum Mecklenburg-Strelitz geschaffen hat. Vermuthlich hat eine Bestechung des Geh. Raths v. Petkum die Annahme dieses ungünstigen Vergleichs durch den ersten Strelitzer Herzog Adolf Friedrich zu Wege gebracht. Für diese Dienste erhielt K. 1701 Sitz im Geheimrathscollegium und zu seinen Aemtern in Rostock 1702 noch das Directorium der Justizkanzleien zu Rostock und Schwerin unter dem Titel eines Geh. Regierungsraths. Im Streite mit der Ritterschaft schloß Herzog Friedrich Wilhelm am 31. März 1708 ein Schutz- und Trutzbündniß mit dem König Friedrich I. von Preußen, der sich zur militärischen Hülfe gegen den Adel verpflichtete, der Hauptunterhändler war K.; dem Könige wurde dafür der Erbvertrag erneuert und die Annahme des mecklenburgischen Herzogstitels und Wappens eingeräumt; dagegen vermählte sich Friedrich I. am 19. November mit des Herzogs Schwester, der später wahnsinnig gewordenen Sophie Louise. Zum Danke für diese Verhandlungen erhob der König K. in den erblichen Adelstand und ernannte ihn zum Geheimen Rathe bei der Königin, wol wesentlich des Gehaltes von 1200 Reichsthalern wegen. 1709 aber gab dieser die Stelle auf und wurde Präsident des Hof- und Landgerichts zu Güstrow, nach des Grafen Horn Tode aber zugleich Kanzler des Herzogs in der unglücklichen Zeit des nordischen Krieges; die ihm angebotene Stelle eines kaiserlichen Reichshofraths schlug er aus. Nach des Herzogs Tode 1713 blieb er als Kanzler bei dessen Nachfolger, dem unruhigen Karl Leopold bis 1715, dann zog er sich in seine Stelle nach Güstrow zurück, mußte aber, ohne auf sie zu verzichten, nach Lübeck in die Verbannung gehen. Vor Karl Leopolds unerhörter Gewaltthat gegen den Rath und die Hundertmänner von Rostock, zu der der Professor Dr. Schöpffer 1715 seinen Arm lieh, scheint K. gewarnt zu haben. Aber weder diese That noch die 1715 geführten Verhandlungen des Herzogs mit dem Abt Gottfried Bessel v. Göttweih wegen Uebertritts zum Katholicismus führten den Bruch herbei, sondern daß der Herzog sich in die zweifelhaften Domanialveräußerungsversuche des Kammerdirectors Luben v. Wulffen (oder v. Luben) einließ. Vielleicht spielte auch Klein’s Zuneigung zu dem jüngeren Herzoge, dem von seinem regierenden Bruder aufs Unwürdigste behandelten Christian Ludwig mit. Erst als Karl Leopold 1719 durch eine kaiserliche Commission und die Executionsarmee aus dem größten Theile des Landes verdrängt wurde, kehrte K. unter Niederlegung seiner Präsidentenstelle als Privatmann zurück. Nachdem der Herzog 1721 das Land verlassen, trat K. zunächst [95] als intimer Berather in den Dienst Christian Ludwigs und blieb in dieser Stelle auch, nachdem am 11. Mai 1728 Karl Leopold vom Reichshofrath gänzlich von der Regierung suspendirt und Christian Ludwig die Administration des Landes überwiesen war. Die tollsten Zeiten erlebte er nicht mehr im Dienste, denn 1730 hatte er sich bei geschwächter Gesundheit zurückgezogen und starb in Rostock am 11. September 1732.

Krey, Andenken an die Rostock’schen Gelehrten IV, 51 ff. nach v. Klein’s Selbstbiographie in G. Detharding’s Leichen-Progr. Wegen des Zeitgeschichtlichen Ernst Boll, Gesch. Mecklenb. II. In Lisch’s Jahrb. XIII, 217 ist gegen die Selbstbiogr. der Rücktritt auf 1716–17, statt 1715, angesetzt. Auch die Neuen wöchentl. Rostock. Nachr. 1839, S. 365 geben 1716.