ADB:Schöpfer, Johann Joachim

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Artikel „Schöpfer, Johann Joachim“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 358–359, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sch%C3%B6pfer,_Johann_Joachim&oldid=- (Version vom 2. November 2024, 22:51 Uhr UTC)
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Schöpfer: Johann Joachim S., auch Schöpffer, wie die Familie sich später regelmäßig schrieb, herzoglich mecklenburgischer Geheimer Rath unter der Gewaltherrschaft Karl Leopold’s, war als Sohn eines Rechtsanwalts am 23. Nov. a. St. 1661 zu Quedlinburg geboren, studirte in Leipzig, Jena, Frankfurt a. O. [359] und wurde hier als Lic. jur. 1683 Privatdocent und 1687 Prof. extraord., 1688 Dr. utr. jur. 1693 berief ihn Herzog Gustav Adolf von Mecklenburg-Güstrow als ord. Professor der Rechte und als Consistorialassessor nach Rostock und 1694 wurde ihm das der juristischen Facultät beiwohnende Palatinat übertragen. 1707 wurde er dazu Rath und Vicedirector der herzoglichen Justizkanzlei in Rostock. 1712 folgte er einem Rufe als erster juristischer Professor nach Kiel; doch alsbald 1714 wieder seiner Zurückberufung durch Karl Leopold nach Rostock, ebenfalls als Professor und Justizkanzleidirector; 1715 erhielt er auch das Directorium im Consistorium. Er war ein tüchtiger Jurist, aber zum Verhängniß für seinen Ruf nahm ihn der Herzog auch in seine Regierung und in das Geh. Raths-Collegium auf. Schon früher, aber jetzt ohne jede Rücksicht, zeigte er sich als stets bereiter Diener des willkürlichsten Despotismus, dem zu Gefallen er selbst seine Wissenschaft zu den gewagtesten Verdrehungen fürstlicher Liebedienerei anwandte. Am Schluß des Jahres 1715 war er als Gesandter beim Zaren Peter dem Großen, um die Vermählung des Herzogs mit Peter’s Bruderstochter, der Großfürstin Anna Katharina Iwanowna (1716) zu betreiben. Schon im Anfang des Jahres 1715 wurde er zunächst die rechte Hand von Petkums (A. D. B. XXV, 515), dann Karl Leopold’s selbst in den unerhörten, in processualische Formen gekleideten Gewaltthaten gegen die Rostocker Rathsherren und Bürgervertreter, deren angebliche Unterlassung eines Concessionsgesuches und eine Appellation an den Kaiser sogar als Treubruch und Hochverrath ausgelegt werden sollte, und denen man früher schwer erkaufte Rechte der Stadt abzudrängen versuchte. Er bereiste selbst die 4 Universitäten Helmstedt, Halle, Wittenberg und Erfurt und erreichte vier Facultätsresponsa, nach denen die (thatsächlich nicht geschehene) Unterlassung des Concessionsgesuches um eine Accisebeibehaltung ein crimen laesae Majestatis sein sollte, wonach wider den ganzen Rath „per inquisitionem wohl criminaliter verfahren“ werden könne. Er erfand als Zwangsmittel die Folter, die ganze zahlreiche Bürgervertretung tagelang in ein enges Zimmer gemeinsam einsperren und dieses andauernd so überheizen zu lassen, daß die Oefen sprangen. Die Leute mußten im Kohlendunste sitzen bleiben. Diese Mittel halfen freilich trotzdem nicht. Als endlich 1719 eine kaiserliche Commission nach Mecklenburg kam und Karl Leopold die Regierungsgewalt, so weit sie konnte, abnahm, gerieth er mit anderen Günstlingen bei seinem Fürsten in Ungnade, er wurde seiner Aemter enthoben, und flüchtete, als ihn die Commission nach Rostock vorlud, zu seinem Bruder, dem Pastor und Consistorialassessor Justus Schöpfer zu Eisleben. Auf einem Landausfluge starb er am 12. September 1719 dort in dem Nachbarstädtchen Allstädt. Sein von J. G. Wolfgang gemaltes Bildniß ist in einem Stich in Folio vorhanden. Die Familie heißt jetzt v. Schöpffer, am 7. Juni 1751 erhob Kaiser Franz I. die 2 Gebrüder Hektor Theodosius, Johann Joachim und Konrad Justus in den Adelstand. Schriften: Nettelbladt, Succinta Hist.

Krey, Andenken an die Rostockschen Gelehrten, wo (unter völliger Verschweigung seiner Thaten) die biograph. Quellen. – Franck, Altes und Neues Mecklenburg ) XVII. – Vehse, Geschichte der deutschen Höfe 35 (Gesch. der kleinen D. Höfe 1) S. 251 ff. – Boll, Gesch. Mecklenburgs 2, S. 220. 243. 280. – Lisch, Jahrb. für Meckl. Gesch. 13, 221. – v. Lehsten, Adel Mecklenb. 240.