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Artikel „Schoepf, Wolfgang Adam“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 32 (1891), S. 358, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sch%C3%B6pf,_Wolfgang_Adam&oldid=- (Version vom 2. November 2024, 20:15 Uhr UTC)
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Schoepf: Wolfgang Adam S., Dr. juris, wütttembergischer Rath und Rechtsgelehrter. Am 23. Septbr. 1679 in der fränkischen Reichsstadt Schweinfurt geboren, stammt S. aus einem geachteten Beamtengeschlechte, welches über zwei Jahrhunderte im Markgrafenthume Baireuth geistliche und weltliche Aemter bekleidete. Der Großvater, Wolfgang, war Bürgermeister zu Wunsiedel, der Vater, Wolfgang Adam, ältester Bürgermeister von Schweinfurt, später kaiserl. gefreiter Richter und Reichsvogt daselbst. S. machte seine Studien auf der Tübinger Hochschule, wurde 1703 Licentiat und unter dem Vorsitze des gefeierten Rechtslehrers Ferdinand Christoph Harpprecht (s. dsn.) mit der dissertatio inaugur.: De assignatione nominis. (Tub. 1703) 4° Doctor beider Rechte, trat hierauf mit dem Titel eines wirklichen herzogl. württembergischen Rathes in die Gerichtspraxis, hielt juristische Vorträge und ertheilte auf Ansuchen Rechtsgutachten (consilia). 1713 wurde er zum Assessor des württembergischen Hofgerichtes, zwei Jahre später (1715) zugleich zum außerordentlichen Professor der Rechte, 1718 zum Beisitzer der Juristenfacultät, endlich 1727 zum profesor ordinarius pandectarum et praxeos ernannt unter Verzicht auf sein Amt beim herzogl. Hofgerichte, das er jedoch 1744 wieder übernahm. 1745 kam er außerdem als Beisitzer in das collegium illustre und im folgenden Jahre (1746) trat er als Primarius und Senior an die Spitze der Tübinger Juristenfacultät. Mit Vorliebe dem akademischen Berufe zugethan blieb er bis zu seinem Tode in dieser Wirksamkeit, und lehnte deshalb sowohl die Stelle eines Geheimen Rathes wie auch die Präsentation zum Wetzlarer Reichskammergerichte ab. Er starb im 91. Jahre am 21. Mai 1770 als der älteste Rechtslehrer Deutschlands sowohl nach den Lebens- als Promotionsjahren. S. entfaltete von 1716 bis 1764 eine fruchtbare litterarische Thätigkeit, wovon eine Reihe juristischer Dissertationen Zeugniß geben. Von größeren Arbeiten erwähnen wir außer den Beiträgen zur neueren Tübinger Consilien-Sammlung, Volumen VIII. (Tübing. 1741) und Vol. IX. (Ulmae 1735) – dessen processuale Arbeiten: „Tractatus de processu summi Appellationum Tribunalis Ducatus Würtemb.“ (Stuttg. 1720, 4°), welcher in zweiter, vermehrter Auflage mit zwölfzeiligem Titel (ibid. 1748) erschien, und die „Tractatio de proc. unilaterale cumprimis contumaciale etc. etc. (ibid. 1748); endlich eine Sammlung von fünf Disputationen nebst einer Abhandlung: „De effectibus specialibus contumaciae“. – Ein Vetter (Geschwisterkind) unsers S., Dr. Karl Friedrich S., am 9. oder 13. März 1710 gleichfalls in Schweinfurt geboren, widmete nach jurist. Studien in Tübingen und Gießen, seine Dienste dem Rathe seiner Vaterstadt, wurde 1775 in das Schöffengericht gewählt, und starb dortselbst am 28. Mai 1777. Er schrieb eine größere Reihe von Abhandlungen aus der Geschichte des deutschen Reichsrechtes, namentlich über die Zustände im Herzogthum Franken; u. A. über das dortige Lehenwesen und einige Adelsgeschlechter.

Ein Verzeichniß der Schriften sowohl des Wolfgang Adam als des Karl Friedrich S. findet sich nebst biograph. Notizen bei Meusel, Bd. 12, S. 367 bis 373 und den dort Genannten. – Ueber Wolfgang Adam siehe noch besonders: Progr. funebre in obitum Schöpfii. Tubing. 1770 Fol.