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Artikel „Hillin, Erzbischof von Trier“ von Franz Xaver Kraus in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 429–431, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hillin&oldid=- (Version vom 19. April 2024, 20:02 Uhr UTC)
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Hillin, einer der hervorragendsten unter den älteren Erzbischöfen von Trier, wurde im Januar 1152 von Volk und Klerus gewählt und starb nach den Gesta Trev. am 23. Octbr. 1169. Er entstammte dem im Lütticher Sprengel ansässigen Geschlechte der Herren von Falemannien, hatte seine Ausbildung in Frankreich genossen, wo damals die scholastische Bildung sich reicher zu entwickeln anfing, und bekleidete vor seiner Wahl die Stellung des Domdechanten. Seine Weihe erhielt er in Italien vom Papste selbst, vermuthlich in Segni, wo er diesen in Gesellschaft des Bischofs von Bamberg und des Abts von Ebrach aufgesucht hatte, um als Gesandter Kaiser Friedrichs I. dessen Erwählung Eugen III. anzuzeigen. Um Mitte Juli war H. bereits aus Italien zurückgekehrt und bei dem zu Regensburg hofhaltenden König; im darauffolgenden Monat schlichtete er eine Streitsache zwischen dem Herzog Matthäus von Lothringen und der Aebtissin von Remiremont zu Gunsten der letzteren. Die Lage der Erzdiöcese veranlaßte ihn, sich an Bernhard von Clairvaux zu wenden, den er persönlich aufsuchte und zu einem Besuch im Lothringischen vermochte, wo er mit seiner Hülfe die Metzer und Verduner versöhnte. Die Intervention Hillin’s und anderer Bischöfe zu Gunsten Friedrichs I. in der Angelegenheit der Magdeburger Bischofswahl fand Eugens III. Beifall nicht. Glücklicher war er in der Beilegung eines Streites zwischen dem S. Castorstift zu Coblenz und den Mönchen von Beatenberg daselbst. Als der König 1154 nach Italien zog, begleitete ihn H., der im December ohne Zweifel auch an dem großen Reichstage auf den roncalischen Gefilden Theil nahm und am 18. Juni des darauffolgenden Jahres gewiß auch der Kaiserkrönung durch Hadrian IV. beiwohnte. Im October 1155 ernannte ihn der Papst zu seinem Legaten im ganzen Deutschen Reich, wie sich das aus dem unter jenem Datum von Alatri aus von Hadrian IV. an die Suffragane und den Klerus von Trier gegebenen Notificationsschreiben ergibt. Besondere Schwierigkeiten scheint die Anerkennung dieser Legation in Mainz gefunden zu haben, wo man H. Herrschaftsgelüste über die Stadt vorwarf (Serrarius-Joannis. I, 561; vgl. Hadrians vier Briefe an H. und Mainz bei Jaffé, Mon. Mog. 402, 404, 622). Eine bedeutende Kirchenstiftung zu weihen, war H. nach seiner Rückkehr gegönnt, indem er die in der Kunstgeschichte [430] als eine der glänzendsten Schöpfungen der romanischen Architektur berühmte Abteikirche zu Laach, eine Stiftung des Pfalzgrafen Heinrich, einweihte (24. August 1156); kurz darauf (29. Oct.) konnte er die Gründung der Abtei Arnstein an der Lahn, zu Zeiten seines Vorgängers Albero geschehen, bestätigen. Als der Kaiser 1157, im Januar, sich in Trier aufhielt, bestätigte er dem Erzbischof den Besitz der reichen Abtei S. Maximin. Zum dritten Mal sehen wir H. in Italien 1161 bei Friedrich, von wo er bereits im Spätherbst wieder in die Heimath zurückgekehrt und noch 1161, dann 1162 und 1169 Generalsynoden seines Sprengels abhält. In das J. 1163 fällt die Sühne mit Friedrich von Merzig, der wegen Erpressungen excommunicirt war; 1169 der Briefwechsel mit der hl. Hildegard, die er um ihren Rath angeht und welche unter seiner Regierung Trier besuchte und dem dortigen Klerus und Volk eine ernste Strafpredigt hielt. H. war, im Gegensatze zu seinem kriegerischen und energischen Vorgänger Albero, eine friedliebende und vorsichtige, Zank und Krieg gerne aus dem Weg gehende Persönlichkeit. Das bewies er in der Verwaltung seines Landes, welches sich unter ihm einer verhältnißmäßig langen und glücklichen Ruhe erfreute und dessen Friedensstörer, wie den Grafen von Namur und Luxemburg, er durch Verhandlungen zu beschwichtigen wußte. Dieselbe Sinnesart legte er in der schwierigen Stellung an Tag, welche ihm sein Verhältniß zu Kaiser und Papst anwies. Der Vertrauensmann Friedrichs I., nahm er doch Anstand, alle Schritte desselben im Kampfe gegen Rom gutzuheißen; und so sehen wir ihn in der Zeit des Schisma eine äußerst zurückhaltende Politik verfolgen. Auf der Aftersynode zu Pavia 1160, welche Victor gegen Alexander III. als Gegenpapst aufstellte, fehlte er, indem er auf der Reise nach Italien wegen Erkrankung umgekehrt war; ausdrücklich wird mehrmals hervorgehoben, daß nur seine und des Salzburger Bischofs Anerkennung für Victor fehlte. Dagegen erschien er auf der Synode zu Cremona (21. Mai 1161), welche die Beschlüsse von Pavia erneuerte. Es ist ungewiß, ob mit Hillin’s ausdrücklicher Zustimmung; jedenfalls ist es bedenklich, mit Brower (II. 66) zu sagen, daß Hillin’s Politik so glücklich gewesen sei, jeden Schein des Schisma zu wahren und so es weder mit Papst noch mit Kaiser zu verderben. Das war wol die Ansicht des Mittelalters nicht, oder würde wol sonst jene merkwürdige apokryphe Correspondenz Hillin’s (Honth., Hist. I. 581. Pertz, Archiv, IV. 418) entstanden sein, welche in neuerer Zeit vielfach besprochen wurde und in welcher man den Beweis gefunden haben wollte, daß Friedrich I. sich mit der Absicht getragen habe, in Erzbischof H. einen deutschen Gegenpapst aufzustellen (so Ficker, Reinald v. Dassel, 1850). Neuestens ist nun dieser Briefwechsel als eine Fiction, als Stilübung eines mittelalterlichen Gelehrten erwiesen werden (s. Jaffé und Wattenbach im Archiv f. österr. Gesch., XIV. 60, Hefele, Conciliengesch., V. 490), aber als Zeugniß für die Stimmung der Zeit bleibt er nicht ohne Interesse. Unter Hillin’s Regierung fallen die ersten nachdrücklichen Versuche der Trier’schen Bürgerschaft, sich der Gerichtsbarkeit des Erzbischofs zu entziehen und sich reichsunmittelbar zu machen. Diese Bemühungen fanden in dem Pfalzgrafen Konrad, dem Advocaten der Trier’schen Kirche, eine Stütze, stießen aber bei dem Kaiser auf entschiedenen Widerstand. Bei seiner Anwesenheit in Trier cassirte Friedrich die Gemeindevereinigung (coniuratio) der Bürger, und als der Versuch nochmals gemacht wurde, sie zu erneuern, wurde derselbe von Friedrich abermals unterdrückt (Urkunde von 1161. Honth. I. 594. Brower, II. 69). H. entfaltete, wie es scheint, eine nicht unbedeutende Thätigkeit auf dem Gebiete der öffentlichen Bauten. Die Burg Ehrenbreitstein stellte er wieder her und ließ in ihr mit großen Kosten eine Cisterne graben; ebenso befestigte er die Burgen Manderscheid und Dreis mit Thürmen. Sein Hauptwerk aber war der [431] unter ihm begonnene, aber nicht vollendete Ausbau der Osttheile des Domes zu Trier, anerkanntermaßen eine der höchsten Leistungen des romanischen Stiles in den Rheinlanden. Ueber diesem Baue ereilte ihn der Tod. Die Gesten (ob Lambertus von Legia, wie Wyttenbach und Müller, I. 263 wollen?) machen ihm außer einigen wenig bedeutenden Dingen nur den Vorwurf, daß er in seinen alten Tagen sich mehrfach von selbstsüchtigen Rathgebern habe täuschen lassen. Gegen seinen persönlichen Wandel und die Lauterkeit seines Strebens wird keine Klage geführt. Sein Grab ist unbekannt, nur die Grabschrift haben uns die Gesta aufbewahrt.

Gest. Trev. c. 90 u. 91 ed. Wyttenbach u. Müller, I. 263 ff. Brower, Annal. Trev. II. 56–73. Hontheim, Hist. dipl. I. p. LXXVII und p. 562–601. Marx, Gesch. d. Erzst., I. 1, 116. Goerz, Reg. d. Erzb. v. Trier, S. 20–23.