ADB:Gunther (Erzbischof von Köln)

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Artikel „Gunthar, Erzbischof von Cöln“ von Hermann Cardauns in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 10 (1879), S. 139–140, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gunther_(Erzbischof_von_K%C3%B6ln)&oldid=- (Version vom 8. Dezember 2024, 13:33 Uhr UTC)
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Gunthar, Erzbischof von Cöln (gewählt 850, abgesetzt 863, † 873). Genau mit der Mitte des neunten Jahrhunderts tritt die bis dahin dürftige und dunkle Geschichte des Cölner Bisthums in helles Licht. G., aus vornehmem fränkischem Geschlecht, mit dem bekannten Abt Hilduin von St. Denis verwandt, bestieg den Cölner Stuhl am 20. Mai 850. Er war allem Anschein nach ein Mann von bedeutenden Fähigkeiten; rühmend wird seiner in den Gedichten des Sedulius gedacht, er selbst versuchte sich in lateinischen Poesien und an den wichtigsten kirchlichen und politischen Fragen seiner Zeit erscheint er stets mit Hinkmar von Rheims in erster Linie betheiligt. Seinen Charakter hat keine Feder zu rechtfertigen versucht, und, wie die merkwürdigste, ist er auch die traurigste Erscheinung auf dem Cölner Stuhl zwischen den großen Erzbischöfen St. Cunibert und St. Bruno. In die erste Hälfte seines Pontificates fällt ein Vorspiel zu seinen später so erbitterten Streitigkeiten mit Rom. Die bereits 847 vom Papste verfügte Trennung Bremens vom Cölner Sprengel und die Vereinigung dieses Bisthums mit Hamburg fand an ihm einen entschiedenen Gegner. Erst 857 (nach anderer Annahme sogar erst 862) überließ er die Entscheidung dem päpstlichen Stuhl, und eine der ersten Amtshandlungen des neuen Papstes Nicolaus I. (seit 858) war die Bestätigung der Maßregel seines Vorgängers. In den nächsten Jahren entfaltet G. als Erzcaplan des Königs Lothar II. von Lothringen eine bedeutende politische Wirksamkeit in den mannichfach verschlungenen Streitigkeiten der fränkischen Theilreiche. Am 28. Mai 859 finden wir ihn auf der neustrisch-lothringischen Synode zu Metz, am 4. Juni als Gesandten der Könige Lothar und Karl bei Ludwig dem Deutschen in Worms, zehn Tage darauf auf der Synode von Savonieres bei Toul. Auch bei dem Friedensschluß der drei fränkischen Könige zu Coblenz (Juni 860) war er anwesend. Damals hatte Lothar bereits die ersten Schritte in jenem verhängnißvollen Ehehandel gethan, welcher ihn und seine Helfer in ein Meer von Verlegenheiten und Demüthigungen stürzte. Um sich mit seiner Geliebten Waldrada vermählen zu können, stellte er seine Gemahlin Thietberga unter der Anklage des Ehebruchs vor drei Synoden (zuerst Januar 860), erwirkte die Scheidung und ließ (862) Waldrada als seine Gemahlin krönen. Seine vorzüglichste Stütze in dieser widerlichen Angelegenheit war G. In vorderster Reihe dürften denselben politische Beweggründe geleitet haben: die Befürchtung, Lothringen möge nach dem Tode Lothar’s, dessen Ehe kinderlos geblieben war, unter die Oheime Karl und Ludwig getheilt werden, wie dies ja auch später geschah. Was über persönliche Motive berichtet wird, ist entweder höchst unwahrscheinlich oder offenbar unwahr. Durch seine Parteinahme für Waldrada kam er in Conflict mit Papst Nicolaus, mit welchem er wol schon durch die bremische Angelegenheit und noch mehr durch dessen Weigerung verfeindet war, Gunthar’s Bruder Hilduin als Bischof von Cambray anzuerkennen. Zwar ließen die Legaten, welche Nicolaus über die Alpen schickte, sich gewinnen, und eine Synode zu Metz (Juni 863) [140] bestätigte die Ehescheidung. Als aber G. mit dem schwachen Erzbischof Thietgaud von Trier die Acten nach Rom brachte, wurden sie auf einer Lateransynode (October 863) abgesetzt. Unerschütterlich blieb Nicolaus, als Kaiser Ludwig II., Lothars Bruder, ihn auf’s Aergste in Rom bedrängte, und da Ludwig sich bald umstimmen ließ, mußten die beiden Erzbischöfe, nachdem Hilduin von Cambray einen maßlosen Protest in der Peterskirche niedergelegt hatte, heimkehren. Sie fanden die Stimmung gründlich verändert. Die lothringischen Bischöfe suchten die Verzeihung des Papstes nach, selbst Thietgaud enthielt sich der bischöflichen Functionen, welche G. anfänglich noch fortsetzte. Aber auch König Lothar gab klein bei, nahm Thietberga wieder zu sich und übertrug Cöln, das Absetzungsdecret vollziehend, dem Subdiacon Hugo, einem Verwandten Karls von Frankreich. So blieb auch G. nichts übrig als Unterwerfung. Ende 864 ging er nach Rom, konnte aber nicht einmal die Lösung vom Banne, geschweige denn seine Restitution erwirken. Dann eröffnete ihm das Verhalten Lothars günstigere Aussichten. Der König nahm Waldrada wieder zu sich, der Cölner Stuhl wurde Hugo entzogen und zum Schein Hilduin von Cambray übertragen, während G. (eine königliche Urkunde nennt ihn venerabilis Agrippinensis ecclesiae gubernator et pius rector) factisch an der Spitze des Erzstifts stand, dessen Clerus er sich durch große Concessionen verpflichtete. Der königliche Ehehandel wie die Cölner Bisthumsfrage schleppten sich ohne endgültige Erledigung bis zum Tode des Papstes (13. Nov. 867) hin, welcher noch unmittelbar vorher die Absetzung Gunthar’s als unwiderruflich bezeichnete. Sofort machte sich jetzt G. zum dritten Mal auf den Weg nach Rom, konnte jedoch auch von Papst Hadrian nicht einmal die Aufnahme in die Kirchengemeinschaft erreichen. Erst als Hadrian (Sommer 869) mit Lothar auf Monte Cassino zusammentraf, ließ er den Erzbischof zur Laiencommunion zu, wobei derselbe seine Absetzung als gerecht anerkennen und versprechen mußte, gottesdienstliche Handlungen sich ohne päpstliche Erlaubniß nicht wieder anzumaßen. Noch ungünstiger gestaltete sich seine Sache, als Lothar kurz darnach auf der Rückreise in Piacenza (8. August 869) starb. Sein Tod war für seine Oheime Karl und Ludwig das Signal zur Theilung Lothringens, und zunächst drehte sich der Kampf um die Besetzung des Cölner Stuhles. Vergeblich machte G. noch einen letzten Versuch, und auch Abt Hilduin von St. Omer (ob er mit Gunthar’s gleichnamigem Bruder identisch ist, steht nicht fest), welchem Karl von Frankreich in Aachen die Weihe ertheilen ließ, vermochte nicht sich hinreichenden Anhang zu verschaffen. Den Sieg behielt Ludwig der Deutsche. In seinem Auftrage veranstaltete Erzbischof Liutbert von Mainz am 7. Januar 870 eine Neuwahl zu Deutz, Cöln gegenüber. Sie fiel auf den Cölner Kleriker Willibert, welcher wahrscheinlich noch am gleichen Tage von Liutbert im Cölner Dome die Weihe empfing. Auf die päpstliche Anerkennung mußte er noch mehr als drei Jahre warten, obwol selbst G. dieselbe durch ein Schreiben an den Papst zu beschleunigen suchte. Ueber die letzten Lebensjahre des abgesetzten Erzbischofs haben wir nur unsichere Nachrichten; er soll am 8. Juli 873 eines plötzlichen Todes gestorben sein.

Am besten ist G. noch immer behandelt bei Dümmler, Geschichte des ostfränk. Reiches I. Vgl. daneben den eingehenden Artikel von Floß im XII. (Ergänzungs-) Bande des Freiburger Kirchenlexikons von Wetzer und Welte, 529 ff., sowie Ennen, Geschichte der Stadt Cöln I, 202 ff. Ueber die Anfänge Willibert’s s. Hegel’s Excurs über den alten Dom von Cöln und die Cölner Synoden von 870 und 873 in Chroniken der Stadt Cöln III, CCXLIX.