ADB:Godelmann, Johann Georg von

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Artikel „Godelmann, Johann Georg“ von Theodor Distel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 316–317, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Godelmann,_Johann_Georg_von&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 04:12 Uhr UTC)
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Godelmann: Johann Georg G., hervorragender Rechtsgelehrter. Er wurde am 12. Mai 1559 zu Tuttlingen in Würtemberg geboren. Seinen Vater, den damaligen Amtsvogt, späteren Pfleger des Schlosses Roseck bei Tübingen, Jeremias G. († 1582), nennt ein Freund der Familie, der schwäbische Chronist Crusius, einen „frommen, gelehrten und verständigen Mann“, welcher den Sohn „zu allem Guten aufzog“. Seine „vortreffliche“ Mutter Maria († 1568) entstammte dem angesehenen Nürnberg’schen Geschlechte Holzschuer. – In Stuttgart vorgebildet, bezog G. die Universität Tübingen und wurde daselbst am 14. Septbr. 1572 inscribirt. Zunächst – und bis er die Magisterwürde erreicht hatte – lag er philosophischen Studien ob. Von 1576 an trieb er die Rechtswissenschaft und disputirte 1578 „De litis contestatione“. Hierauf finden wir ihn unter den Hörern Wesenbeck’s und von Beust’s in Wittenberg; später unternimmt er Reisen, hält sich längere Zeit über in Rostock auf und erwirbt zu Basel am 1. Sept. 1580 den juristischen Doctorgrad. Am 1. Dec. desselben Jahres begann G. als Professor zu Rostock seine Vorlesungen, und zwar über Cicero’s Buch „De legibus“. Auf dieselben ließ er 1582 die über den Digestentitel „De regulis juris“ folgen; 1584 las er Lehnrecht. Die von ihm 1585 begonnenen Vorlesungen über die Carolina unterbrach 1587 seine Mission in Staatsgeschäften nach Riga und zum [317] Wahltage nach Warschau, desgleichen 1589 nach Holstein, „woselbst er den Landständen mit vieler Arbeit geholfen“. 1592 wurde G. als kursächsischer Hofrath nach Dresden berufen, 1597 zum comes palatinus ernannt und bis zum 18. Febr. 1605 vierundvierzigmal als Gesandter an den kaiserlichen Hof geschickt. Wie sehr G. von dem Kurfürsten von Sachsen geschätzt wurde, erhellt aus einer Anzahl von Acten des sächs. Hauptstaatsarchivs. So kauft ihm Christian II. ein Haus in Dresden, gibt ihm 10000 Gulden Gnadengeld etc. – G. starb als „Geheimbder Rath“ zu Dresden am 20. Febr. (nicht 20. März, wie ausnahmslos behauptet wird) 1611 Abends 8 Uhr. Er hinterließ viele Kinder aus seinen beiden Ehen. Von seinen Söhnen ist der älteste Jeremias, welcher nach beendigtem Rechtsstudium ebenfalls in kursächsische Dienste trat, zu nennen. Auch darf, um etwaigen Verwechslungen vorzubeugen, nicht unerwähnt bleiben, daß ein Johann Georg Godelmann – sein Sohn hieß Georg – bereits 1574 sich in kursächsischen Diensten befand und noch 1613 in Speier vorkommt. – Godelmann’s größtes Verdienst beruht in seinem für jene Zeit überaus entschiedenen Auftreten gegen den Hexenglauben. Insbesondere sind hier seine Vorlesungen über die Carolina zu erwähnen, welche er vermehrt unter dem Titel: „Tractatus de magis, veneficis et lamiis deque his recte cognoscendis et puniendis etc.“ – erste Ausgabe: Francoforti 1591; 4°. – herausgab und welche bereits im folgenden Jahre in der deutschen Uebersetzung des Superintendenten Georg Nigrinus erschienen. – Von Godelmann’s sonstigen Schriften ist noch anzuführen: „Oratio de leg. Roman. dignitate“, Rost. 1583, „Tractatus de studiis privatis in jure recte instituendis“, ferner eine deutsche Uebersetzung des Lebens Karls V. seines Schwiegervaters Dav. Chytraeus und von „Geistl. Supplicationes, so ein frommer Christ etc.“

Mart. Crusius, Annales Suev., Bd. 2. d. deutsch. Ausgabe SS. 326. 334. 347. 348. 352. 367. 389. 419. – Melch. Adam, Vitae Germ. Jur. Cons. (Heidelberg 1620) S. 447 und Taubmann’s (Fried.) Postum. Schediasmat. ibi cit.; ferner Jöcher, Gelehrtenlexikon (1726); Zedler, Universallexikon; Oettinger, Moniteur des dates; Horst, Zauberbibliothek (Mainz 1821), Th. 1. S. 333 ff.; v. Wächter, Beiträge zur deutschen Geschichte (Tübingen 1845), S. 285. 294 ff.; bezügliche Acten des Hauptstaatsarchivs zu Dresden und Mscr. Biblioth. Reg. Dresd. J. 270 Bl. 54 ff.; Krabbe, Gesch. d. Univ. Rostock, S. 700; derselbe, Dav. Chyträus, S. 374.