ADB:Beust, Joachim von
Luther’s Lehre. Im J. 1544 ging er nach Italien und erlangte 1548 zu Bologna die Würde eines Dr. juris utriusque. 1550[WS 1] ernannte ihn Kurfürst Moritz zum Rath und in demselben Jahre zum Professor an der Universität Wittenberg, wo er eine lange Reihe von Jahren mit großem Erfolge wirkte, 1553 Kurfürst August zum „Rath von Haus aus“, welche Stellung er nicht nur unter Kurfürst Christian I. beibehielt, sondern seit 1565 auch mit kurfürstlicher Genehmigung bei den Fürsten von Anhalt bekleidete. Kurfürst August verwendete ihn vielfach in diplomatischen Geschäften. Als Assessor bei dem Dresdner Consistorium, mehr noch als einer der Visitatoren von 1592 sah er sich in die kirchlichen Streitigkeiten jener Zeit verwickelt und starb 1597 auf dem von ihm 1580 erkauften Rittergut Planitz bei Zwickau. Durch seinen „Tractatus de spons. et matrim. ad praxin forensem accommodatus“, Viteb. 1586 wurde er der Begründer des sächsischen protestantischen Eherechts. Seine zahlreichen Schriften theils juristischen theils religiösen Inhalts finden sich in Zedler’s Universallexikon III, 1582 verzeichnet. Ausführlichere biographische Notizen über ihn gibt v. Weber im Archiv für sächs. Gesch. Bd. VI.
Beust: Joachim v. B., aus einer uralten märkischen Familie entsprossen, deren Stammgut im Kreise Stendal lag, und Stammvater sämmtlicher noch jetzt blühender Linien des v. Beust’schen Geschlechts, wurde 1522 geboren als Sohn Achims v. B., Hauptmanns zu Möckern bei Magdeburg. Er studirte seit 1539 zu Leipzig die Rechte, huldigte aber daneben auch humanistischen Studien und bekannte sich frühzeitig zu
Anmerkungen (Wikisource)
- ↑ Vorlage: 1750