ADB:Beyer, Christian
Christoph Scheurl’s Abgang von Wittenberg (Frühjahr 1512) erhielt er die Lectura Digesti novi mit 80 Gulden Besoldung und eine Beisitzerstelle im sächsischen Oberhofgericht. Später (1513) kommt er als Bürgermeister von Wittenberg vor und gleich anderen seiner Collegen als kurfürstlich sächsischer Rath. Außer über Pandekten las er zeitweise (so Winter 1519/20 in Abwesenheit Henning Göde’s) über die Decretalen. Obgleich auch er vielfach als Consulent und Advocat „auszog“, war er doch, „wenn er daheim“, ein fleißiger Lehrer. Im October 1520 gab er nebst den anderen gelehrten Räthen Stehelin und Schürpf bezüglich der von Eck ungeschickt genug publicirten päpstlichen Bannbulle gegen Luther sein Gutachten dahin ab, daß die Angelegenheit ungefährlich und dilatorisch zu behandeln sei. Ein Jahr darauf entstanden in Wittenberg die bekannten Bewegungen bei den Augustinern und wegen Abschaffung der Messe. B. führte nach dem Weggange Brück’s im Auftrage des Kurfürsten als dessen Rath die Verhandlungen mit der Stadt, mit der Universität und dem Capitel der Stiftskirche, erst später wurde ihm Einsiedel an die Seite gesetzt. Trotz dieser und anderer Verwendungen im praktischen Dienst behielt B. seine Lehrerstelle und war um 1525 die Besoldung desselben auf 100 Gulden erhöht worden. Gegen Ende des J. 1528 aber wurde B. als Kanzler an den Hof gezogen und legte nunmehr seine Lectura nieder. 1530 finden wir ihn zugleich mit dem „alten Kanzler“ Gregorius Brück auf dem Reichstage zu Augsburg. Obwol B. von dem saueren und dünnen Neckarweine alsbald die Kolik bekam, war er doch bei den Verhandlungen thätig und verlas bei dem Ueberreichungsact des Augsburger Glaubensbekenntnisses (25. Juni) das deutsche Exemplar vor dem Kaiser und den Reichsständen „mit einer Vernehmlichkeit der Stimme, die der Klarheit und Festigkeit der darin ausgedrückten Ueberzeugung entsprach“ (v. Ranke). 1532 wurde B. mit Matsch auf den Convent nach Braunschweig geschickt. 1535 war er zum Mitglied des Schiedsgerichtes zwischen Kursachsen und dem Herzoge Georg zu Sachsen in den über die Herren von Hopfgarten entstandenen Streitigkeiten ernannt, [597] starb jedoch vor Beendigung der Angelegenheit. Hinterließ mehrere Kinder, von denen ein Sohn gleichen Namens schon 1529 in Wittenberg immatriculirt war. Mit Luther war er, wie viele Briefe beweisen, eng befreundet und nannte sich mit ihm „Gevatter“. Das schließt aber nicht aus, daß Luther ihn gelegentlich wegen juristischer Spitzfindigkeiten und Anhänglichkeit an das canonische Recht herb tadelte. Auch mit Melanchthon stand B. in vertrautem Verkehr. Gedruckt sind von ihm außer amtlichen und anderen Schreiben im Corpus Reformatorum auch einige „Consilia“ in Kirchhoff’s großer Consiliensammlung.
Beyer: Christian B. (Bayer, peyer, Bayarius, Bayoarius, Bavarus), Jurist und Staatsmann, geb. gegen Ende des 15. Jahrhunderts zu Klein-Langheim in Franken, † 21. Oct. 1535. Im Winter 1500/1501 wurde er in Erfurt immatriculirt, wendete sich dann nach Wittenberg, wo er im Sommer 1503 in das Album der Universität eingetragen ist. 1507 wird er unter den Lehrern der Wittenberger Artistenfacultät verzeichnet, 1511 erscheint er als Mitglied der Juristenfacultät, nachdem er wol schon im J. 1510 zum Doctor beider Rechte promovirt war und geheirathet hatte. Nach- Muther in der Zeitschrift für Rechtsgesch. Bd. VI. S. 209–211.