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Artikel „Beyer, Georg“ von Emil Julius Hugo Steffenhagen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 597, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Beyer,_Georg&oldid=- (Version vom 28. März 2024, 20:59 Uhr UTC)
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Beyer: Georg B., Rechtsgelehrter, geb. 10. Sept. 1665 zu Leipzig, wo sein Vater Actuar bei dem Oberhofgericht war, † 21. (nicht 16.) Aug. 1714 in Wittenberg. Er studirte seit 1682 in Leipzig Philosophie und Rechtswissenschaft unter Christian Thomasius, seit 1685 zu Frankfurt a. O. unter Samuel Stryk, seit 1687 wieder in Leipzig und wurde hier 1693 Doctor der Rechte. 1706 als Professor der Institutionen nach Wittenberg berufen, wurde er 1707 Assesor in der Juristenfacultät, im Hofgericht und im Schöffenstuhl, und erhielt 1713 die dritte Professur, d. h. das Digestum vetus. Er war der Erste, welcher das Deutsche Recht getrennt von dem Römischen behandelte und als selbständige Disciplin in den akademischen Lehrvortrag einführte. In dem Programme: „De utilitate lectionum academicarum in iuris Germanici capita“, Wittenberg 1707, kündigte er zuerst Vorlesungen über Deutsches Recht an, die er dreimal wöchentlich hielt. Hieraus entstand seine „Delineatio iuris Germanici“, welche vier Jahre nach seinem Tode von Mich. Heinr. Griebner 1718, bis zum 14. Capitel des 2. Buches herausgegeben wurde. In den folgenden Auflagen, besorgt von Christn. Gottfr. Hoffmann, kamen aus Beyer’s Papieren die übrigen acht Capitel mit dem ganzen dritten Buche hinzu, 1723, 1729, 1740. So unvollkommen dieser erste Versuch auch war, so gebührt ihm doch das bleibende Verdienst, die Wissenschaft des Deutschen Privatrechts ins Dasein gerufen zu haben. Auch das Römische Civilrecht, das Lehn-, Natur- und Criminalrecht bearbeitete B. in kurzen Lehrbüchern, welche sämmtlich mehrere Auflagen erlebten. Eine Sammlung seiner Dissertationen erschien zu Leipzig 1723. Als Privatdocent in Leipzig hielt B. über juristische Bücherkenntniß Vorlesungen. Im Anschluß daran veröffentlichte er 1698, 1701, 1705 Besprechungen ausgewählter Schriften unter dem Titel: „Notitia autorum iuridicorum et iuris arti inservientium“, welches Werk 1726 neu aufgelegt und 1738 von Gottl. Aug. Jenichen, 1749, 50, 51 von Karl Ferd. Hommel, 1758 von Heinr. Gottl. Francke fortgesetzt wurde. Außerdem gab B. an fremden Werken heraus: Adam Volckmann’s Notariatskunst, 1695, 8. Aufl. 1763; Franz Hottmann’s Anti-Tribonianus, 1704; Karls V. peinliche Gerichtsordnung, 1711 und öfter; Friedr. Brummer’s Opuscula iuridico-historico-philologica, 1712; Kasp. Ziegler’s Disceptationes selectae, 1712.

Vita, descripta per Jo. Gu. Janum, vor den neuen Auflagen des Naturrechts und den gesammelten Dissertationen. Claud. Sincerus, Vitae ICtorum III, 1 ss. Jugler, Beyträge zur juristischen Biographie I, 184 ff. VI, 320 ff. Hugo, Gesch. des Röm. Rechts seit Justinian. 3. Versuch S. 512. Stobbe, Gesch. der Deutsch. Rechtsquell. II, 423 ff.