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Artikel „Barbara, Markgräfin von Brandenburg“ von Colmar Grünhagen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 2 (1875), S. 49–50, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Barbara&oldid=- (Version vom 8. Oktober 2024, 19:04 Uhr UTC)
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Barbara, Markgräfin von Brandenburg, verwittwete Herzogin von Glogau, Königin von Böhmen, die sechste Tochter des Kurfürsten Albrecht Achilles aus dessen zweiter Ehe mit Anna von Sachsen, geb. zu Ansbach, den 30. Mai 1464, † 1515, wird erst acht Jahr alt mit dem schon bejahrten Herzog Heinrich XIV. (IX.) von Glogau-Freistadt verlobt unter Gewährung von 6000 Gulden rheinisch als Mitgift, wogegen ihr der Herzog, falls er ohne männliche Erben stürbe, alle seine Lande zusichert, die dann eventuell auch an Brandenburg fallen sollten. Die Ehe ward auch im J. 1472 geschlossen, aber sie war bei der Jugend Barbaras noch unvollzogen, als am 21. Febr. 1476 Herzog Heinrich starb, und auch die Ehepacten entbehrten noch [50] der landesherrlichen Bestätigung, die jedoch um so schwieriger zu erlangen war, da um die böhmische Krone damals zwischen Matthias von Ungarn und Wladislaw von Polen Streit war, und der Herzog dem ersteren angehangen, Albrecht Achilles dagegen besonders in der letzteren Zeit sich enger an Ladislaw angeschlossen hatte. Hierauf gestützt focht des verstorbenen Herzogs Bruder, der wilde Herzog Hans von Sagan, als nächster Agnat die Gültigkeit des Testamentes an, nahm die Lande seines Bruders in Besitz und behauptete sie auch zum größten Theile in langen, länderverwüstenden Kämpfen gegen Albrechts Sohn Johann. Günstiger schien die Lage Barbaras werden zu sollen, als im Jahre 1476 der junge König Wladislaw von Böhmen bei Kurfürst Albrecht um die Hand der jungfräulichen Wittwe anhalten ließ. Die Werbung ward angenommen, und am 20. Aug. durch Procuration, indem Herzog Heinrich von Münsterberg den Bräutigam vertrat, zu Frankfurt a. O. im Hause des Christian Buchholz die Ehe durch den Bischof Friedrich von Lebus eingesegnet, Ringe und Briefe gewechselt, Geschenke gegeben und empfangen. Um Neujahr sollte der Kurfürst seine Tochter ihrem Gatten zuführen, den 17. Febr. sollte deren Krönung stattfinden. Beide Termine läßt nun aber aus nicht klar ersichtlichen Gründen Albrecht vorübergehen, ohne B. nach Böhmen zu führen; zwischen ihm und seinem Schwiegersohne entspinnt sich ein gereizter Briefwechsel, und in der wachsenden Spannung zwischen beiden tritt die Vollziehung der geschlossenen Ehe mehr und mehr in den Hintergrund, so daß, als die Unterhandlungen 1479 noch einmal aufgenommen werden, schon eine Differenz bezüglich der Mitgift sie scheitern macht.

Inzwischen schließt Wladislaw 1478 mit Matthias Frieden, und nun muß Albrecht in der Erbschaftsangelegenheit sich mit einem kleinen Theile der beanspruchten Lande, nämlich den Landschaften Krossen, Züllichau, Sommerfeld, Bobersberg (zusammen das spätere Fürstenthum Krossen) begnügen, die noch dazu von den böhmischen Königen jederzeit um 50000 Goldgulden zurückgekauft werden können (Camenzer Vertrag den 16. Sept. 1482). 1486 stirbt Albrecht, und B. von ihrem Stiefbruder, dem nunmehrigen Kurfürsten Johann, wenig freundlich behandelt, begibt sich nach Franken zu ihren Brüdern Friedrich und Sigismund, die auch durch päpstliche Vermittelung die Vollziehung der Ehe mit Wladislaw betreiben, ohne jedoch ein Resultat zu erzielen. Als die Brüder nun erfahren, daß B. aus Liebe zu einem fränkischen Edelmann Konrad von Heydek, dem sie sich heimlich verlobt, Wladislaw, wie dieser wünschte, sein Gelöbniß zurückgegeben und in die Scheidung gewilligt habe (1492), setzen sie B. gefangen, halten sie auf der Plassenburg in der härtesten und peinlichsten Haft und vermögen endlich Heydek 1495 zu einem Verzicht auf das Gelöbniß Barbaras. Die Ehe derselben mit König Wladislaw, den sie nie zu sehen bekommen hatte, löste erst im J. 1500 ein päpstliches Breve. B. starb den 4. Sept. 1515.

Höfler, Barbara, Markgräfin von Brandenburg etc., in 2 Abtheilungen. Prag 1867.