Topographia Germaniae
Brentz (heute: Brenz an der Brenz)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1643, S. 47.
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Brenz an der Brenz in der Wikipedia
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Brentz /

Ein kleiner Flecken / an dem Wasser Brentz / sambt 2. Schlössern / Hertzogs Julii Friderici von Würtemberg / etc. Erben gehörig / anderthalb Stundt von Giengen / vnd ein Stundt von Gundelfingen / gelegen; von welchem Orth / als seinem Vatterland / Andreas Althamerus schreibet / daß die Römer daselbst in der Höhe / wider die Alemanner / Volck ligen gehabt, welche Schantz hernach zu einer Kirch gemacht worden / in der noch inwendig ein Stein / an einem vnansichtigen Orth / vnd vmbgekehrter eingemauert zu sehen / vnd / mit jetztgebräuchiger grober Schrifft / Anno 1634. den 24. Junij / von mir / als ich hinauff gestiegen / dise Buchstaben / vnnd Wort daran zu lesen gewesen: A. N. H. D. D. Apolli. Granno, Bajenius Victor, & Bajenius Victor, & Bajenius Victorinus, Filii ejus, exuissu (iustu) signum cum base. Ausserhalb aber / vmb die Kirchen herumb / werden in der Mawer / an den Steinen / allerley alte Figuren / als der König / Königin / Männer / vnd Weiber / etc. Item allerley Vögel / Thier / Meerwunder vnd Gewächs / gesehen; so / wie man darfür hält / von den Römern gemacht worden: Wie dann auch von den AckersLeuten / alte Müntzen / noch bißweilen allda sollen gefunden werden. Es seyn aber erwehnte Figuren / im renoviren / durch die vngeschickte Maurer / verderbt / vnd angestrichen worden / also / daß einer / der solches vorhin nicht weiß / sie nit für Antiquitäten oder Altum / halten thut; seyn gleichwol noch guten Theils erkandtlich. Sihe von obgedachtem Stein auch Joan. Heroldum, de Romanorum in Rhaetia litorali stationibus (welcher der Meynung / daß das vierte Lager der dritten Italischen Legion allhie gewest sey / ) Jacobum Schopperum cap. 5. Chorograph. fol. 64. & cap. 10. fol. 187. (der darfür hält / daß Brentz / so viel als Printz / von dem Fürsten Bajenio, heisse / ) vnd Marcum Velserum, in Rebus August. Vindelicorum, fol. 247. (der solche Antiquität zu Fahingen setzet / ) die miteinander / vnd der obgedachten Schrifft selbsten / nicht vberein stimmen.