Topographia Franconiae: Guntzenhausen

Topographia Germaniae
Guntzenhausen (heute: Gunzenhausen)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1648, S. 44–45.
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Guntzenhausen.

Ligt ein Meil von Weissenburg am Nordgou / an der Altmül / bey einem Wald / und ist ein Marggräffisch Brandenburgisch nach Onolsbach gehöriges Städtlein. In einer geschriebenen Nürnbergischen Chronic stehet / es sey dieses Städtlein Anno 1368. durch den Burggraffen von Nürnberg / umb 2200. Pfund Heller / von Wilhelm von Seckendorff erkaufft worden. Welche Jahrzahl / und Summa / auch eine andere geschriebene Verzeichnuß hat; aber hinzu thut / daß es neue Heller / und solcher Ort König Ludwigs gewesen; wie wol er / stehet daselbst weiters / zuvor Herrn Wilhelm von Seckendorff gehört haben solle. Dabey aber zu mercken / daß wann der Schreiber / unter dem König / Käyser Ludwigen verstehet / es falsch seye: Dann derselbe schon längst vor dem Kauff gestorben gewesen; wie dann dergleichen geschriebene Sachen offt irren / und solche mit Verstand zu lesen seyn. Wann man von Nördlingen und Oettingen / über den Hanenkamm / nach Nürnberg reyset / so kommt man / wann man wil / hieher.

Herr Doctor Wurffbain meldet / in seinen Relationibus, es habe Käys. Carl der Vierdte / den Ort Fleckenwald und Guntzenhausen / von dem Reich genommen / und Friderico, Burggrafen zu Nürnberg / überlassen / und daß die von Crailßheim / Fuchsen und Lendersheim / ihre / von deß Reichs wegen / dabey [45] gehabte Antheil / und andere Gerechtigkeit / denen Burggrafen zu Nürnberg / abgetreten und übergeben. So habe er Carolus andere in dem Lande zu Francken gelegene Flecken / als Herbrechtsdorff / Wendelstein / Waltzendorff oder Wutzeldorff / als gewesene Reichs-Dörffer / von dem Reich genommen / und zum theil denen Burggrafen zu Nürnberg / zum theil aber etlichen privat Persohnen versetzet. Limnaeus berichtet tom. 4. de Jur. pub. p. 816.daß Herr Wilhelm von Seckendorff Anno 1368. einen Theil an Guntzenhausen dem Burggraffen verkaufft / und habe Burggraff Friederich Anno 1401. den Guntzenhäusern das Privilegium gegeben / daß sie ihren Jahrmarckt förters ewiglich an dem andern Pfingstag anfahen / und 8. Tage nach einander halten mögen.