Statistische Darstellung des Kreises Moers/XV. Verhältniß der arbeitenden Klassen

« XIV. Land- und Wasserstraßen Statistische Darstellung des Kreises Moers XVI. Wohlthätigkeit und Armenpflege »
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XV. Verhältnisse der arbeitenden Klassen, Abwehr der Verarmung.

Den größten Theil der arbeitenden Klasse unseres Kreises bilden die landwirthschaftlichen Arbeiter und darunter besonders das landwirthschaftliche Gesinde. Im vierten Abschnitte ist die Zahl der Knechte und Jungen auf 2575, und die der Mägde auf 2556 angegeben worden.

Die Dienstlohnsätze betragen
für einen Hofknecht 50–65 Thlr.
für einen gewöhnlichen Knecht 30–50   "
für einen Jungen 20–30   "
für eine Magd 25–30   "
für eine kleine Magd 18–25   "

Diese Sätze, welche in einzelnen Fällen noch erheblich überschritten werden, haben sich in dem letzten Jahrzehnt gesteigert und scheinen in Folge des beständig wachsenden Arbeiterbedürfnisses der benachbarten Industriebezirke noch fortwährend in die Höhe zu gehen. Die Lage des landwirthschaftlichen Gesindes ist daher eine günstige, zumal die Kost reichlich ist und mit Ausnahme zweier Wochentage täglich Fleisch gegeben wird. Die ersten Knechte sind mitunter verheirathet und genießen noch anderweite Vortheile, haben auch zuweilen einen kleinen eigenen Grundbesitz. Die Löhne des ländlichen Gesindes sind auch für das städtische maßgebend.

Neben dem Gesinde ist die Zahl der landwirthschaftlichen Tagelöhner nicht unbedeutend. Nach der wohl zu geringen Angabe der statistischen Tabelle beträgt die Zahl der

männlichen landwirthschaftlichen Tagelöhner 1410 diejenige der weiblichen 613.| Von diesen steht ein großer Theil bei benachbarten Bauern und Gutsbesitzern in fester Arbeit. Männliche Tagelöhner dieser Art erhalten je nach der Jahreszeit täglich 5–6 Sgr. und die Kost, gewöhnlich auch Sonntags das Mittagsessen. Tagelöhnern, welche nicht in fester Arbeit stehen, muß in der Regel ein etwas höherer Lohn gegeben werden. Weiber verdienen 3–5 Sgr. täglich. Der Mähelohn wird, sofern fremde Arbeiter genommen werden müssen, nicht tageweise, sondern mit 20 Sgr. pro Morgen, das Binden der Garben mit 1 Sgr. pro 100 Stück bezahlt. Die angegebenen Durchschnittssätze betragen das Doppelte derjenigen, welche vor etwa 30 Jahren üblich waren, und werden oft noch erheblich überstiegen.

Viele Tagelöhner besitzen ein eigenes Haus mit etwas Land, andere wohnen zur Miethe; sie halten in der Regel eine Kuh und machen ein Schwein fett, zum mindesten haben sie eine oder zwei Ziegen. Für diejenigen, welche nicht in der Landwirthschaft beschäftigt werden, findet sich Gelegenheit zum Verdienst bei den vielfachen Rhein-, Deich- und Wegebauten, ferner als Kohlenträger am Rhein oder als Arbeiter in den Kohlenbergwerken und den anderen industriellen Etablissements der rechten Rheinseite. Der Verdienst ist hier ein hoher und kann unter Umständen bis zu 20–25 Sgr. steigen, daher wenn der Fabrikbetrieb florirt, häufig Mangel an ländlichen Arbeitern eintritt. Die Anziehungskraft der rechtsrheinischen Kohlen- und Eisenproduktion ist, wie bereits an einem anderen Orte bemerkt worden, so mächtig, daß nicht nur täglich eine Menge Arbeiter oft stundenweit über den Rhein wandern, sondern daß auch andere, wenn die dringendsten Feldarbeiten gethan sind, mit Zurücklassung ihrer Familie auf kürzere oder längere Zeit dorthin übersiedeln. — Die ärmeren Bewohner der Bönninghard erwerben sich durch Verfertigung von Haidebesen, welche sie auf Schiebkarren bis nach Crefeld und selbst nach Düsseldorf transportiren, einigen Nebenverdienst.

Die Zahl der Fabrikarbeiter ist, wie aus dem zwölften Abschnitt hervorgeht, eine geringe. In der Baumwollenspinnerei zu Moers verdienen bei voller Arbeit jugendliche Arbeiter 3–5 Sgr., erwachsene weibliche 6–8 Sgr., männliche 8–12 Sgr. täglich. In den Cigarrenfabriken zu Orsoy verdienen jugendliche Arbeiter 15–20 Sgr., erwachsene Cigarrenarbeiter 21/2 und wenn sie besonders schnell sind, 3 Thlr. wöchentlich.

Die Lage der Weber ist, so lange die Fabriken gut gehen, eine ziemlich günstige, sie werden pro Stück bezahlt und können, wenn sie vollauf Arbeit haben, 10–15 Sgr., Seidenweber bis zu einem Thlr. und mehr verdienen. Viele betreiben das Weben im Winter als Nebengeschäft, indem sie außerdem kleine Ackerwirthschaften besitzen, und können dann arbeitslose Zeiten leichter überdauern.

Andere kleine Handwerker auf dem Lande haben ein wenn auch weniger Schwankungen ausgesetztes, doch nur mäßiges Verdienst. Die Schneider arbeiten in der Regel in den Häusern ihrer Kunden und erhalten neben freier Kost 5–6 Sgr. täglich. Schuster und Sattler werden weniger allgemein in die Häuser genommen. Viele dieser Handwerker besitzen etwas Land, halten eine Kuh oder eine Ziege, und haben dann ihr genügendes Auskommen. Die Gesellen der Schuster und Schneider erhalten, namentlich auch in den Städten, Stücklohn, von welchem ein Theil für Beköstigung abgezogen wird.

Im Allgemeinen sind demnach die Verhältnisse der arbeitenden Klassen hier nicht ungünstig, und nur wenn Stockungen im Fabrikbetriebe eintreten, wie es gegenwärtig in Folge des Amerikanischen Krieges der Fall ist, macht sich – doch auch nur auf einzelne Theile des Kreises beschränkt – Arbeitslosigkeit mit ihren nachtheiligen Folgen geltend.

Unter den Anstalten, welche zum Schutze gegen die Verarmung errichtet sind, nehmen die Sparkassen die ersten Stelle ein. Es bestehen deren vier im hiesigen Kreise, nämlich zu Moers, Xanten, Capellen und Friemersheim. Sie sind von den gleichnamigen Bürgermeistereien (die erstgenannte von Moers Stadt und Land gemeinsam) gegründet und haben den Zweck, den Bewohnern der Umgegend, insbesondere den Dienstboten, Fabrikarbeitern, Tagelöhnern und Handwerkern Gelegenheit zur sichern Unterbringung ihrer Ersparnisse zu geben und dadurch den Sparsinn zu befördern. Zu Ende des Jahres 1861 betrugen die Einlagen in allen vier Sparkassen zusammen 50469 Thlr. Bestände diese Summe lediglich aus Ersparnissen der eben angeführten Berufsklassen, so würde man zugeben müssen, daß die Sparkassen ihren Zweck bereits in ausgedehntem Maaße erfüllten. Allein dem ist nicht so. Leider wird bei Einreichung der jährlichen Übersichten noch immer nicht eine Classificirung der Einleger nach Berufsklassen verlangt, so daß etwas Genaues in dieser Beziehung nicht angegeben werden kann. Die nachstehend zusammengestellte Classificirung der Quittungsbücher nach der Höhe der Einlagen kann diesen Mangel nicht ersetzen.

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Jahr Sparkasse zu Moers Sparkasse zu Xanten
Zahl der am
Schlusse des
nebenstehenden
Jahres
im Umlauf
befindlichen
Quittungs-
bücher
Davon lauten
auf Summen
Zahl der am
Schlusse des
nebenstehenden
Jahres
im Umlauf
befindlichen
Quittungs-
bücher
Davon lauten
auf Summen
bis zu
20 Thlr.
über
20 bis 50
Thlr.
über
50 bis 100
Thlr.
über
100 b. 200
Thlr.
über
200 Thlr.
bis zu
20 Thlr.
über
20 bis 50
Thlr.
über
50 bis 100
Thlr.
über
100 b. 200
Thlr.
über
200 Thlr.
1858 416 150 105 70 61 30 68 10 17 19 13 9
1859 441 196 94 57 70 24 77 11 21 18 13 14
1860 321 132 73 48 45 23 96 10 25 23 23 15
1861 325 125 68 60 43 29 115 15 33 28 25 14
Jahr Sparkasse zu Friemersheim Sparkasse zu Capellen
Zahl der am
Schlusse des
nebenstehenden
Jahres
im Umlauf
befindlichen
Quittungs-
bücher
Davon lauten
auf Summen
Zahl der am
Schlusse des
nebenstehenden
Jahres
im Umlauf
befindlichen
Quittungs-
bücher
Davon lauten
auf Summen
bis zu
20 Thlr.
über
20 bis 50
Thlr.
über
50 bis 100
Thlr.
über
100 b. 200
Thlr.
über
200 Thlr.
bis zu
20 Thlr.
über
20 bis 50
Thlr.
über
50 bis 100
Thlr.
über
100 b. 200
Thlr.
über
200 Thlr.
1858 107 17 23 21 26 20 9 1 3 3 1 1
1859 99 16 18 23 25 17 10 1 5 2 2
1860 88 11 18 23 19 17 8 1 3 3 1
1861 106 15 24 29 17 21 10 2 5 1 1 1

Man ersieht hieraus zwar, daß die Zahl der Einlagen über 50 Thlr. verhältnißmäßig sehr bedeutend ist, und kann allenfalls schließen, daß diese Einlagen weniger eigentlichen Sparern als andern, denen es nur um eine zeitweilige sichere und zinstragende Unterbringung verfügbarer Gelder zu thun ist, angehören. Wäre nämlich das Gegentheil der Fall, so müßte die Zahl der Einlagen bis zu 50 Thlr. weit höher sein: denn Sparer aus der arbeitenden Klasse fangen mit kleinen Beträgen an und gelangen erst sehr allmählig zu höheren Guthaben. Immerhin wäre es aber interessant, hierüber etwas Genaueres zu wissen. Nach den Mittheilungen des Rendanten der hiesigen Sparkasse befinden sich unter den Einlegern fast gar keine Fabrikarbeiter und Tagelöhner, und nur wenige Handwerker, dagegen ziemlich viele namentlich weibliche Dienstboten, mit höheren Summen aber vorzugsweise Bauern und öffentl. Corporationen. Erblickt man demnach den Zweck der Sparkassen darin, Individuen der arbeitenden Klasse dadurch, daß man einen Theil ihres Einkommens gleichsam vor ihnen selbst in Sicherheit bringt, allmählig zu einem kleinen Kapital zu verhelfen, um sie bei Krankheiten oder im Alter vor Noth zu schützen, so wird dieser Zweck nur unvollkommen erreicht. Dagegen befriedigen die Sparkassen, wenn auch nur theilweise, ein anderes Bedürfniß. Unter einer großen Ackerbau treibenden Bevölkerung gibt es jederzeit viele, welche, sei es zur Abtragung von Schulden, Abfindungen oder Zinsen, sei es zu Bauten, Beschaffung von Inventarienstücken u. dergleichen, kleiner Kapitalien bedürfen, welche sie aus ihren laufenden Einnahmen nicht sofort entnehmen können. Sie sind demnach genöthigt, solche anzuleihen, wobei sie dann eine hypothekarische Verstrickung ihres Grundbesitzes theils wegen der damit verbundenen Kosten und Unannehmlichkeiten, theils deßhalb möglichst zu vermeiden suchen, weil sie vielleicht hoffen dürfen, bei guter Erndte und guten Preisen ihre Schuld in kurzer Zeit wieder abtragen zu können. Wo nun keine öffentlichen Darlehnskassen bestehen, ist das Darlehnsgeschäft ein Gegenstand der Privatindustrie und wird gar zu leicht wucherisch ausgebeutet. Man muß es daher als einen großen Segen betrachten wenn jenes Geschäft durch offentliche Kassen mehr und mehr der Privatindustrie entwunden wird. Dies geschieht in freilich noch ungenügendem Maaße durch die Sparkassen. Die eigentlichen Lohnersparnisse der arbeitenden Klassen würden aber hierzu nicht ausreichen. Die Fonds der Sparkassen werden indeß dadurch verstärkt, daß kleinere bei Erbauseinandersetzungen flüssig werdende Summen in dieselben niedergelegt zu werden pflegen, bis sich eine geeignete Verwendung für sie findet, ferner vorzugsweise auch durch Depositen von Bauern, welche größere Einnahmen vorläufig sicher und zinstragend unterbringen wollen. Da es unter einer wohlhabenden Ackerbau treibenden Bevölkerung neben vielen Geldsuchenden auch viele gibt, welche Geld disponibel haben, so könnte dem Bedürfnisse jener völlig genügt werden, wenn diese von der Gelegenheit, ihre Überschüsse bei den Sparkassen unterzubringen, mehr Gebrauch machen wollten. Da letzteres aber noch immer nur in beschränktem Maaße geschieht, so müssen, inbesondere bei der Sparkasse in Moers, viele Geldsuchende abgewiesen werden.

Die folgende Tabelle gibt über einzelne statutarische Bestimmungen, über die Höhe der Reservefonds und die Art der Unterbringung der Einlagen nähere Auskunft.

|
Sitz der Sparkasse Diese besteht
seit d.
Jahre
Der Einlagen Zinsen
welche die
Anstalt gewährt
%
Zinsen
welche sie
durchsch.
für ausgelieh.
Kap. erhielt
%
Bestand d.
Reserve-
fonds
Thlr.
Betrag der
Einlagen
Ende 1861
Thlr.
Von den Einlagen und den Reserve-
fonds sind zinsbar angelegt
Mini-
mum
Thlr.
Maxi-
mum
Thlr.
Hypoth. auf in auf d.
Inhaber
lautend.
Papier.
Thlr.
auf
Schuld-
schein geg.
Bürgschaft
Thlr.
geg.
Faust-
pfand
Thlr.
bei öffentlichen
Instituten
u. Corporat.
Thlr.
überhaupt
Thlr.
städtische
Grund-
stücke
Thlr.
ländliche
Grund-
stücke
Thlr.
Moers
1845 10 200 3 resp. 31/3 5 1695 24520 3091 7729 300 14513 25633
Xanten
1855 30 200 31/3 5 388 11726 6531 3036 9567
Capellen
1845 5 200 3 resp. 31/3 41/2 13362 1310 3687 8834 13831
Friemersheim
1856 5 100 31/3 31/2 10 861 260 595 855

Man ersieht hieraus, daß der größere Theil der Einlagen auf Schuldscheine gegen Bürgschaft ausgeliehen ist.

Die folgende Tabelle zeigt das Verhalten des Sparkassenverkehrs in den einzelnen Jahren 1858–62.

Jahr Sparkasse zu Moers Sparkasse zu Xanten
Einlagen
am
Schlusse des
vorher-
gehenden
Jahres
Thlr.
Zugang während des
in Col. 1 bez. Jahres
In dem
nebenge-
nannten
Jahre
zurückge-
nommene
Einlagen
Thlr.
Einlagen
am
Schlusse des
vorher-
gehenden
Jahres
Thlr.
Zugang während des
in Col. 1 bez. Jahres
In dem
nebenge-
nannten
Jahre
zurückge-
nommene
Einlagen
Thlr.
durch neue
Einlagen
Thlr.
durch Zu-
schreibung
von Zinsen
Thlr.
durch neue
Einlagen
Thlr.
durch Zu-
schreibung
von Zinsen
Thlr.
1858 26551 10324 715 10752 06120 4230 186 4144
1859 26839 08988 676 09855 06364 3832 224 2294
1860 26648 08320 749 15548 08127 5632 285 3706
1861 20170 19026 435 15112 10337 6005 374 4993
1862 24520 11726
Jahr Sparkasse zu Capellen Sparkasse zu Friemersheim
Einlagen
am
Schlusse des
vorher-
gehenden
Jahres
Thlr.
Zugang während des
in Col. 1 bez. Jahres
In dem
nebenge-
nannten
Jahre
zurückge-
nommene
Einlagen
Thlr.
Einlagen
am
Schlusse des
vorher-
gehenden
Jahres
Thlr.
Zugang während des
in Col. 1 bez. Jahres
In dem
nebenge-
nannten
Jahre
zurückge-
nommene
Einlagen
Thlr.
durch neue
Einlagen
Thlr.
durch Zu-
schreibung
von Zinsen
Thlr.
durch neue
Einlagen
Thlr.
durch Zu-
schreibung
von Zinsen
Thlr.
1858 11630 3650 361 2134 530 323 19 222
1859 13509 2396 362 3240 636 133 19 084
1860 13027 2633 324 3825 705 124 22 370
1861 12156 3553 351 2701 481 450 16 086
1862 13362 861
Nur die Sparkasse zu Xanten zeigt eine stetige Zunahme sowohl der Einlagen, als auch – eine Ausnahme abgerechnet – der jährlichen Zugänge. Bei der Sparkasse zu Capellen sind Schwankungen zu bemerken,| welche mit dem je nach der Erndte und den Fruchtpreisen wechselnden Geldbedürfnisse der umliegenden bäuerlichen Bevölkerung zusammenhängen. Der Verkehr der Sparkasse zu Friemersheim ist zu unbedeutend, als daß derselbe zu irgend welchen Folgerungen Anlaß gäbe. Die Einlagen der Sparkasse zu Moers bleiben in den Jahren 1858–60 ungefähr auf gleicher Hohe, sinken 1861 plötzlich um etwa 25%, steigen dagegen 1862 wieder um mehr als 20%. Die Ursachen dieses beträchtlichen Wechsels liegen in dem Anfangs 1860 bei dieser Sparkasse ausgebrochenen Defekte, der zu 12552 Thlr. 20 Sgr. 2 Pf. ermittelt wurde. Zur Deckung desselben wurden flüssig gemacht:
1. aus dem Vermögen des damaligen Rendanten
     
5074 Thlr. 10 Sgr. 6 Pf.
2. Beiträge der Mitglieder der früheren Verwaltung
2701 " 20 " "
3. Zuschuß der Stadtbürgermeisterei
1193 " 5 " 5 "
4. der Landbürgermeisterei
1074 " 24 " 7 "
Summa
10044 " " 6 "
Es blieben demnach zu decken
2508 " 19 " 8 "
Hiervon wurden
1194 " 27 " 11 "

dadurch gedeckt, daß die Schuldner der Sparkasse, welche über die Rückzahlung der aus letzterer entnommenen Darlehen zwar Quittungen des Rendanten, aber ungültige besaßen, 20% ihrer Schulden einzuzahlen, diejenigen Einleger aber, deren Quittungsbücher entweder nur von dem Rendanten, oder nur von diesem und weniger als drei Mitgliedern der Verwaltung unterschrieben waren, 5–20% ihres Guthabens nachzulassen sich bereit erklärten. Der Rest konnte ungedeckt bleiben. Wie die obenstehende Übersicht darthut, ist das Vertrauen zu der Sparkasse, nachdem die Abwickelung der Defektangelegenheit in so befriedigender Weise stattgefunden hatte, in vollem Maaße wiedergekehrt.

In mehreren Orten des Kreises, namentlich in den Städten, bestehen Krankenladen, Sterbeladen, oder auch Kranken- und Sterbeladen, welche, meist schon vor längeren Jahren gegründet, den Zweck haben, bei Todes und Krankheitsfällen ihren Mitgliedern bestimmte Unterstützungen zu gewähren. Die Wirksamkeit dieser in der folgenden Tabelle (Seite 106) zusammengestellten Vereine ist eine sehr wohlthätige[WS 1] und ihre Verwaltung eine so geordnete, daß sie bereits sämmtlich ein mehr oder weniger beträchtliches Vermögen angesammelt haben. Nur der dritte der in der Übersicht aufgeführten Vereine steht nicht lediglich auf eigenen Füßen, indem er Ehrenmitglieder enthält, welche zwar Beiträge zahlen, aber keine Unterstützung erhalten. Außerdem gibt es noch in Xanten einen ähnlichen Verein, die St. Victors Bruderschaft, welche beim Todesfalle eines Mitgliedes 4 Thlr. Sarggelder bezahlt, aber, da sie vorzugsweise gesellige und religiöse Zwecke verfolgt, in der Tabelle nicht mitaufgeführt worden ist.|
Der Kasse Zeit der
Errichtung
Zahl der
Mitglieder
Höhe der
Beiträge
Höhe und Art der
Unterstützungen
Vermögen
Ende 1861
 
 
 Thlr.
Einnahme
im Jahre
1861
Ausgabe
im Jahre
1861
Sitz Bezeichnung an Zinsen
und Pächten
Thlr.
an
Beiträgen etc.
Thlr.
an
Unter-
stützungen
Thlr.
an Verwal-
tungskosten etc.
Thlr.
1. Moers
erste Sterbelade 1834
genehmigt
1835
417
darunter 36
Wittwen
2 Sgr. monatlich, für Wittwen 1 Sgr.
Beim Tode eines Mitgliedes, welches mindestens 1 Jahr und 6 Wochen seine Beiträge entrichtet hat, werden 20 Thlr., ist es eine Wittwe, 15 Thlr. gezahlt.
2639 104 492 335 47
2.    "
zweite Sterbelade 1804
genehmigt
1849
616
darunter 105
Wittwen
2 Sgr. monatlich, für Wittwen 1 Sgr.
Beim Tode eines Mitgliedes, welches wenigstens 1 Jahr lang beigetragen hat, werden 16, 20, 25 Thlr. gezahlt, je nachdem es weniger als 10, weniger als 25, oder über 25 Jahre Mitglied war.
4102 164 503 526 48
3. Orsoy
Krankenlade 1827
genehmigt
1844
35 wirkliche
und 36
Ehrenmitglied.
21/3 Sgr. monatlich; Eintrittsgeld und Einschreibegebühr 8 Sgr.
In Kranheitsfällen wöchentlich 23 Sgr., nach einem halben Jahre nur 111/2, nach einem Jahre nur 5 Sgr.
153 6 60 85 3
4.    "
Sterbelade 1807
genehmigt
1844
313
darunter 56
Wittwen
11/2 Sgr. monatlich, die Wittwen nur die Hälfte. Eintrittsgeld und Einschreibegebühr 122/3 Sg.;
Im Sterbefalle werden 20 Thlr. gezahlt.
1262
ferner
2 Häuser
und
2 Gärten
86 178 100 45
5. Rheinberg
Kr. u. St. f.
Leute aller St.
1833 185 11/2 Sgr. alle 14 Tage, ~1 Thlr. Eintrittsgeld
In Krankheitsfällen wöchentlich 20 Sgr., in Sterbefällen 10 Thlr.
532 26 225 288 22
6.        "
Kran.- u. Stbl.
für Handwerker
1841 114 1 Thlr. jährlich; kein Eintrittsgeld
In Krankheitsfällen wöchentlich 20 Sgr., in Sterbefällen 12 Thlr.
878 32 115 132 20
7. Baerl
Sterbelade 1837 237 1 Sgr. monatlich; 3 Sg. Eintrittsgeld
Beim Sterbefall werden 15 Thlr. gezahlt.
194 9 76 60 10
8. Büderich
Kranken- und
Sterbelade
1. Juni
1861
52 3 Sgr. monatlich; und bei jedem Sterbefalle 21/2 Sgr.; Eintrittsgeld 25 Sgr. bis 2 Thlr.
In Krankheitsfällen wöchentlich 1 Thlr. 10 Sgr. und beim Sterbefall eines Mitgliedes 10 Thlr., der Ehefrau eines Mitgl. 5 Thlr.
50 8
9. Hohenbudberg
Christlicher
Begräbnißverein
1833 200 11/2 Sgr. monatlich; 5 Sgr. Eintrittsgeld
Beim Sterbefall werden 20 Thlr. gezahlt.
200 8 113 60 6
10. Homberg
Sterbelade 1818
genehmigt
1844
142 20 Sgr. jährlich, für Wittwen 10 Sgr., 201/6 Sgr. Eintrittsgeld
Beim Tode eines Mitgliedes, welches noch nicht 10 Jahre Mitglied gewesen ist, werden 15 Thlr., ist es aber 10 Jahre Mitglied 20 Thlr., beim Tode einer Wittwe 15 Thlr. gezahlt.
983 32 96 180 10
11.        "
Kranken- und
Sterbelade
1847 215 3 Sgr. monatlich für Jungesellen, 4 Sgr. für verheirathete; 8 Sgr. Eintrittsgeld
In Krankheitsfällen wöchentl. 1 Thlr., beim Sterbefall eines Mitgliedes 20 Thlr., der Frau eines Mitgliedes 10 Thlr.
1750 73 351 238
Krankeng.
150
Sterbegel.
5
12. Neukirchen
Begräbnißlade 1809
genehmigt
1837
200 1 Sgr. monatlich; 53/4 Sgr. Einschreibegebühr
Beim Tode eines Mitgliedes in den ersten 10 Jahren der Mitgliedschaft 15 Thlr. später 20 Thlr.
1930 76 84 180 13
13.        "
Todtensärgelade genehmigt
1837
48
Hausbesitzer
Einkaufsgeld 3 Thlr. 2 Sgr. und Einschreibegebühr 11 Sgr. 6 Pf. Erben von Mitgliedern zahlen nur die letztere.
Für jede Leiche in der Familie wird ein Sarg geliefert.
2 Morgen
Gärten
17 7 40
Darunter 26 Thlr. für einen Baum
4
| Bei der geringen industriellen Thätigkeit unseres Kreises ist es nicht für rathsam erachtet worden, durch Ortsstatute den Beitritt zu gewerblichen Unterstützungskassen zu erzwingen, zumal die in nachstehender Tabelle (Seite 107) aufgeführten vorhandenen Kassen dieser Art dem Bedürfnisse zu genügen schienen. Nur die erste der genannten Kassen hat außer den wirklichen auch Ehrenmitglieder. – Auch die Wirksamkeit dieser Vereine ist eine wohlthätige und geordnete.|
Der Kasse Dieselbe
besteht
seit
Zahl
der
Mitglieder
Betrag Betrag des
Sitz Bezeichnung des
Eintritts-
geldes
der Ein-
schrei-
begebühr
des Wochen-
beitrages
der Zuschüsse
der Arbeitgeber
wöchentlichen
Krankengeldes
Thlr.
Sterbegeldes
Thlr.
Moers Arbeiterkrankenkasse für Fabrik und andre Arbeiter 1849 54
außerdem 5 Arbeitgeber und 26 Ehrenmitglieder
5 Sgr. 8 Pfg. 4 Pf. wöchentlich für jeden Arbeiter. Außerdem zahlt jedes Ehrenmitglied wöchentlich 6 Pf. 1
außerdem freier Arzt
5
Orsoy Krankenlade in der Cigarrenfabrik von Luhn et Comp. 1860 21 Erwachsene, 30 unter 16 Jahren 10 Sgr.
nur für Erwachsene
11/2 Sgr. für Erwachsene, 3 Pf. für jugendliche 21/2 für wirkliche Cigarrenarbeiter; 11/4 für andre erwachsene Arbeiter; 1/2 für jugendliche 2, 4 und 8
Orsoy Krankenlade in der Cigarren- und Tabakfabrik von Falk et Comp. 1852
genehmigt
1853
40 10 Sgr. für Erwachsene, 5 Sgr. f. jugendliche 2 Sgr. für gelernte Cigarrenarbeiter, 1 Sgr. für sonstige Arbeiter, 1/2 Sgr. für jugendliche 2 für gelernte, 1 für andre Erwachsene, 15 Sgr. für jugendliche
Orsoy Sammtweberkasse 1854
genehmigt
1860
6 15 Sgr. 11/2 Sgr. 21/2 Sgr. monatlich 1


Der Kasse Einnahmen
im Jahre
1861
Ausgaben
im Jahre
1861
Zahl der
im Jahre
1861
unter-
stützten
Per-
sonen
Thlr.
die
Einnahme
Ver-
mögen
der
Kassen
Ende
1861
th.
Sitz Bezeichnung Eintritts-
gelder
Thlr.
Wochen-
beiträge
und
Strafgelder
Thlr.
Zuschüsse der Arbeitgeber
Thlr.
Zinsen
th.
Kran-
kengelder
th.
für
Arzt
und
Apotheke
Thlr.
Verwal-
tungskosten
th.
übersteigt
die
Ausgabe
um
Thlr.
bleibt
hinter
der
Ausgabe
zurück
um
Thlr.
Moers Arbeiterkrankenkasse für Fabrik und andere Arbeiter 1/3 62 21
außerdem 22 von den Ehrenmitgliedern
37 54 15 9 19 64 883
Orsoy Krankenlade in der Cigarrenfabrik von Luhn et Comp. 21/3 63 31 werden aus den Krankengeldern bezahlt 17 34 46
Orsoy Krankenlade in der Cigarren- und Tabakfabrik von Falk et Comp. wegen ausreichenden Bestandes wurden keine Beiträge erhoben 7 wie oben 5 7 181
Orsoy Sammtweberkasse 6 3 wie oben 1 3 21
| Bei den Handwerkerinnungen zu Rheinberg bestehen, obwohl die Statuten die Gründung derselben zulassen, ähnliche Kassen nicht, indem fast sämmtliche Mitglieder den daselbst bestehenden allgemeinen Kranken- und Sterbeladen beigetreten sind.

Von der Gemeinde Capellen ist mit Genehmigung des Königlichen Oberpräsidiums ein Hülfs- und Unterstützungs-Verein für Dienstboten, Handwerker und Tagelöhner gegründet worden, welcher am 1. Juli 1862 in Wirksamkeit getreten ist. Der Jahresbeitrag soll einen Thaler betragen, und bezweckt das Statut die Unterstützung und freie ärztliche Behandlung der Mitglieder in Krankheitsfällen, sowie die Zahlung eines Beitrags zu den Beerdigungskosten.

Andere hierher gehörige Vereine und Kassen z. B. zur Beschaffung von Rohstoffen, Werkzeugen und wohlfeilen Lebensmitteln, zur Erleichterung des Absatzes etc. gibt es im hiesigen Kreise nicht. – Über den jedenfalls nicht bedeutenden Umfang der Wirksamkeit von Lebens-Versicherungsanstalten (vorzugsweise ist hier die Gesellschaft Concordia thätig) fehlt es an genügenden Nachrichten.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: wohthätige
« XIV. Land- und Wasserstraßen Statistische Darstellung des Kreises Moers XVI. Wohlthätigkeit und Armenpflege »
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