Statistische Darstellung des Kreises Moers/XVI. Wohlthätigkeit und Armenpflege

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XVI. Wohlthätigkeit und Armenpflege.

Die Sorge für die Armen hat sich in früheren Zeiten mehr als heutzutage durch Stiftung von Grundstücken, Capitalien und Renten bethätigt. Je nachdem diese Stiftungen für die Armen der kirchlichen oder der bürgerlichen Gemeinden bestimmt waren, entwickelte sich eine kirchliche oder bürgerliche Armenpflege. Jene wird durch die Organe der Kirche, diese durch besondere Armenverwaltungen ausgeübt, welche für jede der betreffenden Gemeinden aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, mehreren ordentlichen Mitgliedern und den Geistlichen als Ehrenmitgliedern zusammengesetzt sind. Sofern die vorhandenen Stiftungen und andere den kirchlichen und bürgerlichen Armenverwaltungen zufließende Einnahmen – die letzteren beziehen z. B. die Erträgnisse der Hundesteuer und die Abgaben für Tanzlustbarkeiten – zur Verpflegung der vorhandenen Armen nicht ausreichen, muß die Civilgemeinde aushelfen. Dies geschieht in der Weise, daß die Civilgemeinde der bürgerlichen Armenverwaltung, welche da, wo sie nicht besteht, in einem solchen Falle gebildet wird, die nöthigen Zuschüsse überweist. Wo kirchliche und bürgerliche Armenverwaltungen zusammen bestehen, sind jene verpflichtet, diesen die Listen der von ihnen unterstützten Personen mitzutheilen.

Eine erschöpfende Übersicht der kirchlichen Armenpflege und namentlich auch des kirchlichen Armenvermögens kann, weil das Material nicht vollständig vorliegt, nicht gegeben werden. Nur über die evangelischen Kirchspiele sind wir in den Stand gesetzt, folgende Nachrichten mitzutheilen.

Kirchspiel Armenvermögen Jahres-Einnahmen pro 1861 Zu
Armen-
Unter-
stützungen
wurden
verwendet
1861
Thlr.
in
Grund-
stücken
Morgen
in
Kapi-
talien
Thlr.
Ertrag Geld
und
Natu-
ral-
Renten
Thlr.
Collekten,
Klingel-
beutel-
gelder,
freiwillige
Beiträge
und
Gebühren
Thlr.
Zuschuß
der Civil-
Gemeinde
Thlr.
des
Grund-
vermögens
Thlr.
des
Capital-
vermögens
Thlr.
A. Synode Moers.
Alpen
0/0 0/0
Baerl
0/0 1004 46 157 150 3350/0
Budberg
0/0 223 9 90/0
Capellen
20/0 4502 12 206 6 646 300 1441[1]
Emmerich
100/0 6121 129 288 6690/0
Friemersheim
100/0 4610 125 206 189 4900/0
Hörstgen
0/0 3716 148 91 2320/0
Homberg
21/2 3887 41 194 136 150 4790/0
Moers
320/0 13797 182 682 114 631 1443[2]
Neukirchen
180/0 3934 146 157 166 4730/0
Orsoy
270/0 3182 322 147 23 37 2430/0
Repelen
11/8 4889 5 206 19 176 4180/0
Rheinberg[3]
0/0 600/0
Vluyn
0/0 1841 80 279 200 8730/0
Wallach
0/0 12 0/0
B. Synode Cleve.
Büderich
40/0 300 45 15 30 540/0
Mörmter
1/2 6 5 0/0
Sonsbeck
0/0 25 250/0
Xanten
0/0 600 30 4 204 2380/0
Summa
1071/8 52606 1053 2414 166 2784 800 74800/0
| In folgenden Gemeinden bestehen bürgerliche Armenverwaltungen, welche ein besonderes Vermögen verwalten.
Einkünfte aus dem Armenvermögen.
Gemeinden. Erb- und
Zeitpächte,
Natural-
und
Geldrenten
 
Thlr.
Zinsen
von
Capitalien
 
Thlr.
Summa
 
Thlr.
Xanten
2289 2516 4805
Alpen
23 114 137
Büderich
197 183 380
Ginderich[4]
209 120 329
Camp
45 45
Labbeck
27 5 32
Marienbaum
55 55
Ossenberg
28 28
Winterswyk
51 51
Rayen
1 49 50
Sonsbeck
296 110 406
Birten
10 31 41
Menzelen
79 79
Winnenthal
21 21
Camperbruch
12 12
Lintfort
22 22
Rossenray
31 31
Saalhoff
19 19
Summa
3213 3328 6543

In den Gemeinden Moers, Orsoy Stadt, Rheinberg, Bönninghardt, Huck, Budberg, Eversael, Vierbaum, Hohenbudberg-Caldenhausen, Vynnen, Asberg, Hochstraß, Hülsdonk, Vinn, Neukirchen, Borth, Wallach, Repelen, Bönning und Wardt bestehen ebenfalls bürgerliche Armenverwaltungen, welche indeß blos auf die Zuschüsse der Gemeinden und andere kleinere Einnahmen angewiesen sind. In den Gemeinden Alspray, Drüpt, Millingen, Bergheim, Emmerich, Oestrum, Essenberg, Bliersheim, Friemersheim, Rumeln, Hörstgen, Capellen, Schwafheim, Orsoy Land, Rheurdt, Vluynbusch, Schaephuysen, Baerl, Homberg, Hochheide und Vluyn bestehen keine bürgerliche Armenverwaltungen; soweit Arme vorhanden sind, werden dieselben kirchlich, oder wenn es sich um Unterbringung einzelner armer Kranken oder Irren handelt, direkt von den Gemeinden verpflegt. Die fünf zuletzt genannten Gemeinden geben ausnahmsweise Zuschüsse an die kirchlichen Armenverwaltungen. Da, wie bereits bemerkt, die Civilgemeinde für die Befriedigung der Armenbedürfnisse aufkommen muß, so bildet jede Gemeinde einen Armenverband für sich. Bis zum Jahre 1862 waren jedoch die 6 Gemeinden der Bürgermeisterei Alpen zu einem Armenverbande vereinigt, welcher indeß auf das Verlangen der Mehrzahl der betheiligten Gemeinden aufgelöst wurde. Die arme Gemeinde Bönninghardt ist hierdurch in die Lage gesetzt, für die Verpflegung ihrer zahlreichen Armen die Hülfe des Landarmenfonds in Anspruch nehmen zu müssen, welche ihr auch pro 1862 mit 265 Thlr. gewährt wurde.

Bei dem vielfachen Durcheinandergreifen der kirchlichen und bürgerlichen Armenverwaltungen ist ist es schwer, eine genaue Statistik der in einem Jahre zu Armenzwecken gemachten Verwendungen zu liefern. Diejenigen Notizen pro 1861, welche in unserem Besitze sind, theilen wir in der nachstehenden, bürgermeistereiweise zusammengestellten Übersicht (Seite 110) mit, wobei indeß zu bemerken ist, daß uns Nachrichten über die kirchlichen Verwendungen für die Armenpflege in Obermörmter (Bürgermeisterei Marienbaum) nicht zugänglich geworden sind.|
Bürgermeisterei I. Zahl der aus öffentlichen Armenmitteln
im Jahre 1861 unterstützten Armen
II. Betrag der für die Armenpflege im Jahre 1861
verwendeten Summen
Fortlaufende
Unterstützungen
haben erhalten
Personen
Zeitweise
Unterstützungen
haben erhalten
Personen
Gesammtzahl
der
unterstützten
Personen
Auf jeden
Unterstützten
kamen
Einwohner
Zuschuß aus der
Communalkasse
zur bürgerlichen
oder kirchlichen
Armenkasse
Sonstige
Mittel der
bürgerlichen
Armenkasse
Aus
kirchlichen
Armenmitteln
Aus
selbstständigen
milden
Stiftungen
Gesammtsumme
der für die
Armenpflege
verwendeten
Kosten
Thlr. Thlr. Thlr. Thlr. Thlr.
Moers Stadt
22 31 53 60 1328 25 1616 2969
Orsoy Stadt
50 42 92 21 640 9 243 892
Rheinberg Stadt
133 70 203 14 630 69 658 705 2062
Xanten
26 397 423 9 4162 238 4400
Alpen
32 24 56 38 843 171 1014
Baerl
41 27 68 24 200 335 535
Budberg
15 7 22 67 123 14 9 146
Büderich
17 11 28 86 662 68 730
Camp
12 14 26 46 150 45 195
Capellen
31 10 41 41 325 802 1127
Emmerich
33 64 97 22 54 324 378
Friemersheim
53 10 63 40 210 562 772
Hörstgen
Homberg
67 51 118 33 100 571 671
Labbeck
6 6 293 221 29 250
Marienbaum
53 27 80 24 175 74 85 334
Moers Land
31 33 64 40 705 127 174 1006
Neukirchen
30 36 66 25 49 473 522
Orsoy Land
Ossenberg
13 17 30 42 275 14 25 5 319
Repelen
32 3 35 65 326 9 418 753
Rheinberg Land
Rheurdt
26 65 91 80 110 48 160 318
Schaephuysen
5 6 11 117 120 120
Sonsbeck
28 5 33 74 38 300 338
Veen
47 38 85 46 393 296 25 714
Vierquartieren
23 6 29 72 290 80 370
Vluyn
51 85 136 14 238 12 441 691
Wardt
36 13 49 33 343 21 6 370
Summa
913 1092 2005 7766 6167 7353 710 24429
|
Es haben hiernach fortlaufende Unterstützungen erhalten
  913 Personen
zeitweise Unterstützungen
1692
"
im Ganzen wurden unterstützt
2005
"

Nach der statistischen Aufnahme vom Dezember 1861 waren dagegen Familienhäupter, welche der öffentlichen Armenpflege zur Last fielen, vorhanden

ganz von Almosen lebend
  506
theilweise von Almosen lebend
1035
Summa
1541
Wenn hiernach die Zahlen der zeitweise Unterstützten ziemlich übereinstimmen, so weichen doch die Zahlen der fortlaufend Unterstützten umsomehr von einander ab. Die Ursache dieser Differenz mag| vielleicht darin liegen, daß die kirchlichen Almosenempfänger hier oder da nicht mitgezählt worden sind. – In den einzelnen Bürgermeistereien haben die Zahlen der einen Kategorie zu denen der anderen ein ganz verschiedenes Verhältniß. Vergleicht man z. B. die Städte Rheinberg und Xanten, so verhält sich die Zahl der zeitweise Unterstützten zur Zahl der fortlaufend Unterstützten in jener ungefähr wie 1 : 2, in dieser dagegen wie 15 : 1. Da solche Unterschiede unmöglich eine innere Begründung haben können, so dürfen wir auf die Auseinanderhaltung jener beiden Kategorien keinen großen Werth legen. Vergleicht man die Zahl der Einwohner, welche in jeder Bürgermeisterei auf je einen Unterstützten fallen, so finden sich ebenfalls große Ungleichheiten, wie sie allein durch die Verschiedenheit des Wohlstandes nicht motivirt werden können. Gleich große Verschiedenheiten würden sich ergeben, wenn man ermitteln wollte, wie viel Thaler durchschnittlich jeder Unterstützte in jeder Bürgermeisterei erhalten hat. Das Ganze gewährt die Überzeugung, daß nach sehr verschiedenen Grundsätzen verfahren wird, vielleicht auch, daß die Angaben mangelhaft sind.

Bei Rheinberg sind als aus selbstständigen milden Stiftungen verwendet 705 Thlr. aufgeführt. Dieselben sind aus dem Fonds des sogenannten Gasthauses geflossen, welches durch Verfügung der Kgl. Regierung vom 8. September 1853 als eine selbstständige nicht mit anderen Armenfonds zu confundirende Stiftung anerkannt worden ist. Der Vorstand besteht aus dem katholischen Pfarrer, dem Bürgermeister, 4 gewählten Mitgliedern, welche durch Cooptation ergänzt werden, und dem Rendanten. Die Stiftung besitzt zwei Häuser und zwei Gärten, welche den von ihr aufgenommenen Armen zur Wohnung und Benutzung übergeben sind, ferner 69 Morgen Grundeigenthum mit einem Pachtertrage von 380 Thlrn., eine Naturalrente von jährlich 10 Scheffel Waizen, und ein Kapital von 18904 Thlrn. mit einem Zinsertrage von 811 Thlrn. Die Gesammteinnahme beträgt durchschnittlich jährlich 1226 Thlr. Von dieser Summe wurden im Jahre 1860 705 Thlr. für die Armenpflege in der Stadt, der Rest zur Unterhaltung der im Gasthause untergebrachten Armen und Waisen, sowie zu Reparaturen und zur Beschaffung von Utensilien verwandt. Im Jahre 1861 wurden durchschnittlich täglich 14 Personen im Gasthause verpflegt. Seit Ende des genannten Jahres ist eine mit letzterem in Verbindung stehende Krankenanstalt, das St. Nicolaushospital in Wirksamkeit getreten. Die Stiftung ist ausschließlich katholisch.

Auch in Orsoy besteht ein sogenanntes Gasthaus. Seit dem 17. Jahrhundert in den Händen der evangelischen Gemeinde, obwohl auch katholische Arme unterstützt wurden, ist das Vermögen im Jahre 1860 in Folge eines Processes unter beide Gemeinden getheilt worden. Dasselbe erträgt an Zinsen und Pächten 66 Thlr. jährlich. Außerdem besitzt die Stiftung ein Haus, in welchem sich zwei Wohnungen für evangelische und zwei für katholische Arme befinden.

Die öffentliche Armenpflege wird je nach dem Ermessen der Armenverwaltungen in verschiedener Weise gehandhabt, theils durch Darreichung von Geld, theils durch Gewährung von Unterstützungen in Kohlen, Brod, Kleidungsstücken und anderen Naturalien, in einigen Gemeinden auch durch Aufnahme in ein öffentliches Armenhaus. Letzteres ist namentlich in Xanten der Fall, wo neun meist alte sogenannte Armenhöfe bestehen, in welchen gegenwärtig 100 Personen untergebracht sind. Es sollen hier nur solche Individuen aufgenommen werden, welche sich eine eigene Wohnung nicht beschaffen können; die große Zahl der vorhandenen öffentlichen Wohnräume dürfte aber gerade dazu beigetragen haben, die Zahl jener Personen so hoch zu steigern. – In Moers und Capellen besitzen die evangelischen Gemeinden, in mehreren anderen Orten die Civilgemeinden kleine Armenhäuser, in welchen Arme und Sieche Wohnung und zum Theil auch Verpflegung finden.

Die Behandlung der armen Kranken geschieht durch die von den Gemeinden hierzu angenommenen Ärzte, welche hierfür ein kleines Gehalt beziehen. In den Bürgermeistereien Emmerich und Neukirchen ist die Armenkrankenpflege eine kirchliche, und in den kleinen Gemeinden Orsoy Land und Winterswyk gibt es keine Armen. Was in den übrigen Bürgermeistereien für die Gehälter der Armenärzte und für Medizinkosten aufgebracht wird, ergibt folgende Übersicht (Seite 112.)

|
Bürgermeisterei Gehalt der
Armenärzte
Thlr.
Medizinkost. im Durchsch.
der Jahre 1850–61
Thlr.
Moers Stadt
60[5] 94
Orsoy Stadt
20 65
Rheinberg Stadt
45 133
Xanten
60 240
Alpen
30 47
Baerl
24
Budberg
15 37
Büderich
40 38
Camp
15 33
Capellen
30 30
Friemersheim
46 6
Hörstgen
15 5
Homberg
30 6
Labbeck
46 16
Marienbaum
20 13
Moers Land
[6] 15
Rheinberg Land
25 7
Repelen
25 4
Rheurdt
10 34
Schaephuysen
12 8
Sonsbeck
40 60
Veen
40 53
Vierquartieren
24 27
Vluyn
20 35
Wardt
25 16
Summa
717 1022
| Für die Pflege armer Kranken geschieht in Xanten und Umgegend viel durch die daselbst wohnenden Schwestern vom h. Kreuze; sie wohnen zur Miethe, werden durch milde Beiträge unterhalten, haben eine Kinderverwahrschule und üben Krankenpflege im Hause und außerhalb desselben. In Rheinberg sind Schwestern aus dem St. Clemens-Hospital zu Münster in ähnlicher Weise und zugleich als Pflegerinnen in dem St. Nicolaus-Hospital thätig. In dem weiter unten im 18. Abschnitt zu erwähnenden Krankenhause Bethanien zu Moers, welches vornehmlich auch zur Unterbringung armer Kranken von den Gemeinden der Umgegend benutzt wird, wirken zwei Kaiserswerther Diakonissinnen. Die öffentliche Armenpflege der Gemeinden bethätigt sich ferner in der Besoldung der Hebammen, welche verpflichtet sind, arme Wöchnerinnen unentgeltlich zu bedienen, und endlich im Erlaß des Schulgeldes| an die Eltern armer Kinder. Hierbei wird mit einer gewissen Milde verfahren und auch solchen Eltern Berücksichtigung zu Theil, welche im Übrigen nicht zu den Unterstützungsbedürftigen gehören. Den Gesammtbetrag des im Jahre 1861 erlassenen Schulgeldes mit einer uns genügenden Genauigkeit zu ermitteln, hat nicht gelingen wollen; derselbe dürfte sich indeß auf mehrere Tausend Thaler belaufen.

Neben der öffentlichen Armenpflege bezeugt sich der Sinn für Privatwohlthätigkeit in Frauenvereinen zur Unterstützung armer Wöchnerinnen, freiwilligen Sammlungen für Arme zur Winterszeit u. s. w. Bei den im Allgemeinen wohlhabenden Verhältnissen unserer Gegend und der Gelegenheit zum Verdienst in den benachbarten Industriebezirken gelingt es hierdurch, die Bettelei, die ja niemals ganz zu unterdrücken ist, in mäßigen Schranken zuhalten; zu Zeiten jedoch, namentlich wenn in Crefeld die Geschäfte schlecht gehen, wird der Wohlthätigkeitssinn unserer städtischen und besonders unserer Landbevölkerung durch fremde Bettler – und nicht vergebens – auf eine harte Probe gestellt.

Einer besonderen Erwähnung verdient hier der durch den Pfarrer Bräm in Neukirchen gestiftete Erziehungsverein. Seit 1845 in Wirksamkeit, hat sich der Verein die Aufgabe gestellt, armer, verlassener und verwahrloster Kinder sich anzunehmen und für die Unterbringung derselben im Schooße christlicher Familien zu sorgen, damit sie zu Gliedern der evangelischen Kirche und, was ihren äußeren Lebensberuf betrifft, vornehmlich zu brauchbaren Dienstboten und Handwerkern erzogen werden. Eine Stiftung des Vereins, welche den Namen Vereinshaus führt, hat die Bestimmung, die dem Vereine übergebenen Kinder so lange aufzunehmen, bis passende Familien für sie gefunden sind. Durch Allerhöchsten Erlaß vom 4. Juli 1859 wurden den Vereine Corporationsrechte ertheilt. Nach dem letzten uns vorliegenden Berichte hatte derselbe bis Ende 1858 aufgenommen 255 Kinder; von diesen waren theils den Familien zurückgegeben, theils nach geschehener Ausbildung entlassen 126, und, was sehr für die Art und Weise der Pflege sprechen dürfte, gestorben nur 10 Kinder. In der Pflege des Vereins befanden sich noch 67 Knaben und 52 Mädchen, von welchen 13 dem Kreise Moers, 75 den übrigen Theilen des Regierungsbezirks Düsseldorf, 12 dem Regierungsbezirk Coblenz, 14 dem Regierungsbezirk Cöln, 3 der Provinz Westphalen und 2 dem Auslande angehörten. Dieselben waren bei 87 Familien untergebracht. In den Jahren 1859 und 1860 hatte der Verein folgende Einnahmen und Ausgaben:

Einnahme.
1859
Thlr.
1860
Thlr.
1. Bestand
15
2. Jährliche Beiträge, Collectengelder und Geschenke
2785 3011
3. Kopfgelder
2033 2281
4. Verschiedene Einnahmen für Schriften
41 44
Summa 4874 5336
Ausgabe.
1. Kostgeld, Schulgeld, Kleidung, Bettwerk
2019 2315
2. Miethe, Reparaturen, Utensilien
172 94
2. Kosten des Haushaltes im Vereinshause
663 787
4. Besoldung der Angestellten
497 905
5. Reisekosten
100 149
6. Kosten der Erhebung der Collekten
275 437
7. Verzinsung und Tilgung der Anleihe für die Einrichtung des Vereinshauses
235 728
8. Kur-, Druck-, Portokosten etc.
185 249
Summa 4146 5664
| Möchten die gesunden Prinzipien und das segensreiche Wirken dieses Vereins in immer weiteren Kreisen Anklang und Nachahmung finden. Schließlich geben wir eine Übersicht der Collektenerträge der drei letzten Jahre, soweit uns Nachrichten über dieselben vorliegen. Es sind nämlich außer den nachstehend aufgeführten noch viele andere Collekten abgehalten worden, bei welchen die Deputirten die Gelder zur directen Ablieferung an sich behielten:[7] über die Erträge dieser Collekten sowohl, als der katholischen Kirchenkollekten können keine Angaben gemacht werden. (Siehe Seite 114.)|
Collekten wurden abgehalten Hauskollekten Evang.
Kirchen-
collekten
Ertrag
 
Thlr.
für in den
Jahren
Bezeichnung
derselben,
ob allgemeine
oder
confessionelle
Ertrag
derselben
 
Thlr.
den Pfarrhausbau zu Norheim
1859 katholisch 106
die Rettungsanstalt zu Düsselthal und Overdyk
1859 60 61 evangelisch 355 103
den Dom zu Xanten
1859 60 61 katholisch 211
den Kirchenbau zu Uerdingen
1859 38
den Dom zu Cöln
1859 60 61 58
die Freitische der Theologen zu Bonn
1859 60 61 evangelisch 137
die katholische Schule zu Ruhrort
1859 katholisch 93
das evangelische Stift St. Martin zu Coblenz
1859 evangelisch 57
dasselbe 1859 60 61 63
die katholische Kirche zu Schwerte
1859 katholisch 116
die Heil- und Pflegeanstalt Hephata für blödsinnige Kinder Rheinlands und Westphalens
1859 60 61 evangelisch 98 121
den Kirchenbau zu Biskirchen
1859 25
die Preußische Hauptbibelgesellschaft
1859 60 61 105
die Rettungsanstalt auf dem Schmiedel
1859 60 61 217 68
die Diakonissenanstalt zu Kaiserswerth
1859 60 61 375 79
die Überschwemmten zu Ahrweiler
1859 allgemeine 93
die Brandbeschädigten zu Dreis
1859 71
die Taubstummenanstalten
1859 60 61 237 90
die Pastoralgehülfenanstalt zu Duisburg
1859 60 61 evangelisch 73
die dürftigen evangelischen Gemeinden der Rheinprovinz
1859 60 61 353 81
die Elementarlehrer-Wittwen und Waisen
1859 60 61 58
die evangelische Schule zu Roggendorf
1859 26
die Abhülfe dringender Nothstände in der evangelischen Landeskirche
1859 183 45
die Brandbeschädigten zu Lieser
1860 allgemeine 49
die evangelische Kirche zu Beyenburg
1860 evangelische 59
die Hagelbeschädigten zu Vilip und Poppelsdorf
1860 allgemeine 137
das Kirchensystem zu Dönberg
1860 evangelische 23
die evangelische Kirche zu Laubenheim
1861 21
die evangelische Gemeinde zu Holpe
1861 49 20
die Überschwemmten in den Niederlanden
1861 allgemeine 1763
die evangelische Kirche zu Gebhardshain
1861 evangelisch 42
die evangelische Vikariatsgemeinde zu Wissen
1861 25
die Hagelbeschädigten in den Kreisen Moers und Geldern
1861 allgemeine 519
die evangelische Kirche zu Borbeck
1861 evangelische 95 26
die Rettungsanstalt zu Niederwörresbach
1861 25
die Kirche zu Laubenheim
1861 49
die Hagel- und Wasserbeschädigten im Kreise Rees
1861 allgemeine 88
desgl. in den Kreisen Ottweiler und Saarbrück
1861 68
die evangelische Kirche zu Widdert
1861 evangelische 21
Summa
5566 1248
| Aus dieser Übersicht ergibt sich, daß die im Wege der Collekten von den Einwohnern unseres Kreises aufgebrachten Liebesgaben nicht gering sind. Man darf sich im Allgemeinen hierüber nur freuen, zumal das Bestehen vieler mit großem Segen wirkender Anstalten, z. B. des Kaiserswerther Hauses, der Rettungsanstalt zu Düsselthal, des Neukircher Erziehungsvereins und anderer auf Collekten angewiesen ist. Doch hat das Collektenwesen auch seine Schattenseiten, indem es nicht nur viele Menschen an ein umherziehendes Leben gewöhnt und von ihren eigentlichen Berufsarbeiten abzieht, sondern auch zur Unterhaltung derselben bedeutende Kosten verschlingt. Es wäre sehr interessant, wenn man genau ermitteln könnte, welcher Theil der Collektenerträge zu den Reise- und Verzehrungskosten der Deputirten verwendet wird. Nach einigen von uns gemachten Wahrnehmungen dürfte derselbe wohl auf 25–35% anzuschlagen sein. Hierdurch steigern sich die Verwaltungskosten bei den auf die christliche Liebe gegründeten Anstalten weit höher, als bei den auf Erwerb gerichteten Unternehmungen.


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Fußnoten der Vorlage

  1. Darunter Reparaturkosten des Armenhauses
  2. Darunter 639 Thaler für das Armenhaus
  3. Das Armenvermögen ist vom Kirchenvermögen nicht getrennt und kann daher nicht besonders angegeben werden.
  4. Die beiden ehemaligen Gemeinden Büderich und Ginderich, welche gegenwärtig zu einer einzigen vereinigt sind, haben jede ein besonderes Armenvermögen.
  5. Zugleich für Moers Land.
  6. Siehe Moers Stadt
  7. Nämlich:
    a. eine allgemeine Hauskollekte für die Rheinische Stiftung für Preußens Krieger;
    b. evangelische Hauskollekten für: 1., den Erziehungsverein in Neukirchen 1859 60 61 – 2., das Magdalenenasyl Bethesda zu Boppard 59 60 – 3., die Schule zu Roggendorf 60 – 4., 5., die evangelischen Kirchen zu Biskirchen und Herzkamp 60 – 6., die syrischen Christen 60 – 7., das Bethaus zu Eitorf 61 – 8., die Vikariatsgemeinde zu Wissen 61 – 9., die Kirche zu Linz;
    c. katholische Hauskollekten für: 1–6., die Kirchen zu Arenenberg, Tellig, Broich, Spelldorf, Trarbach, Sterkrade, Merheim 59 – 7., die Schule und Capelle zu Rummelsheim 59 – 8–21., die Kirchen zu Gierath, Kalk, Gimborn, Lürip, Stotzheim, Kreutzberg, Tellig, Buchholz, Berg, Hausweiler, Gemünd, Rohr, Oberwinter, Refrath 60 – 22–31., die Kirchen zu Beggendorf, Buchholz, Refrath, Rummelsheim, Gebhardshain, Mehlem, Großhau, Überruhr, Grimmlinghausen und das Schulhaus zu Rummelsheim 61;
    d. jüdische Hauskollekten für: 1., die Synagoge zu Rodenbach 59 – 2–5., die Synagogen und Bethäuser zu Aachen, Bochum, Alpen und Mertzloch 60 – 6., das jüdische Waisenhaus zu Potsdam 60 – 7–12., die jüdischen Gemeinden zu Gelsdorf, Solingen, Bathum, Friesheim, Rickenich und Drove 61.