Seite:Statistische Darstellung des Kreises Moers.pdf/122

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
XVI. Wohlthätigkeit und Armenpflege.

Die Sorge für die Armen hat sich in früheren Zeiten mehr als heutzutage durch Stiftung von Grundstücken, Capitalien und Renten bethätigt. Je nachdem diese Stiftungen für die Armen der kirchlichen oder der bürgerlichen Gemeinden bestimmt waren, entwickelte sich eine kirchliche oder bürgerliche Armenpflege. Jene wird durch die Organe der Kirche, diese durch besondere Armenverwaltungen ausgeübt, welche für jede der betreffenden Gemeinden aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, mehreren ordentlichen Mitgliedern und den Geistlichen als Ehrenmitgliedern zusammengesetzt sind. Sofern die vorhandenen Stiftungen und andere den kirchlichen und bürgerlichen Armenverwaltungen zufließende Einnahmen – die letzteren beziehen z. B. die Erträgnisse der Hundesteuer und die Abgaben für Tanzlustbarkeiten – zur Verpflegung der vorhandenen Armen nicht ausreichen, muß die Civilgemeinde aushelfen. Dies geschieht in der Weise, daß die Civilgemeinde der bürgerlichen Armenverwaltung, welche da, wo sie nicht besteht, in einem solchen Falle gebildet wird, die nöthigen Zuschüsse überweist. Wo kirchliche und bürgerliche Armenverwaltungen zusammen bestehen, sind jene verpflichtet, diesen die Listen der von ihnen unterstützten Personen mitzutheilen.

Eine erschöpfende Übersicht der kirchlichen Armenpflege und namentlich auch des kirchlichen Armenvermögens kann, weil das Material nicht vollständig vorliegt, nicht gegeben werden. Nur über die evangelischen Kirchspiele sind wir in den Stand gesetzt, folgende Nachrichten mitzutheilen.

Kirchspiel Armenvermögen Jahres-Einnahmen pro 1861 Zu
Armen-
Unter-
stützungen
wurden
verwendet
1861
Thlr.
in
Grund-
stücken
Morgen
in
Kapi-
talien
Thlr.
Ertrag Geld
und
Natu-
ral-
Renten
Thlr.
Collekten,
Klingel-
beutel-
gelder,
freiwillige
Beiträge
und
Gebühren
Thlr.
Zuschuß
der Civil-
Gemeinde
Thlr.
des
Grund-
vermögens
Thlr.
des
Capital-
vermögens
Thlr.
A. Synode Moers.
Alpen
0/0 0/0
Baerl
0/0 1004 46 157 150 3350/0
Budberg
0/0 223 9 90/0
Capellen
20/0 4502 12 206 6 646 300 1441[1]
Emmerich
100/0 6121 129 288 6690/0
Friemersheim
100/0 4610 125 206 189 4900/0
Hörstgen
0/0 3716 148 91 2320/0
Homberg
21/2 3887 41 194 136 150 4790/0
Moers
320/0 13797 182 682 114 631 1443[2]
Neukirchen
180/0 3934 146 157 166 4730/0
Orsoy
270/0 3182 322 147 23 37 2430/0
Repelen
11/8 4889 5 206 19 176 4180/0
Rheinberg[3]
0/0 600/0
Vluyn
0/0 1841 80 279 200 8730/0
Wallach
0/0 12 0/0
B. Synode Cleve.
Büderich
40/0 300 45 15 30 540/0
Mörmter
1/2 6 5 0/0
Sonsbeck
0/0 25 250/0
Xanten
0/0 600 30 4 204 2380/0
Summa
1071/8 52606 1053 2414 166 2784 800 74800/0


  1. Darunter Reparaturkosten des Armenhauses
  2. Darunter 639 Thaler für das Armenhaus
  3. Das Armenvermögen ist vom Kirchenvermögen nicht getrennt und kann daher nicht besonders angegeben werden.