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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

VI Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis

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Zwölfte Frage, welche noch mehr erklärt, wie eine Todfeindschaft zu erforschen sei 74
Dreizehnte Frage. Von dem, was der Richter vor der Vorlegung von Fragen in der Kerker- und Folterkammer zu beachten hat 80
Vierzehnte Frage. Über die Art, die Angezeigte zu den peinlichen Fragen zu verurteilen, und wie sie am ersten Tage peinlich zu verhören sei, und ob man ihr die Erhaltung des Lebens versprechen könne 84
Fünfzehnte Frage. Über die Fortsetzung der Folter und von den Kautelen und Zeichen, an denen der Richter die Hexe erkennen kann, und wie er sich gegen ihre Behexungen schützen soll. Und wie sie zu scheeren sind und wo sie ihre Hexenmittel verborgen haben; mit verschiedenen Erklärungen, der Hexenkunst der Verschwiegenheit zu begegnen 89
Sechzehnte Frage. Von der Zeit und zweiten Art des Verhöres. Über die schließlichen Vorsichtsmaßregeln, die der Richter beobachten muß 99
Es folgt der dritte Teil dieses letzten Teiles des Werkes. Wie dieser Glaubensprozeß vermittelst des endgiltigen Urteilsspruches mit dem gebührenden Ende zu beschließen sei 105 [sic! 104]
Siebzehnte Frage. Über die gewöhnliche Reinigung und besonders über die Probe mit dem glühenden Eisen, an welche die Hexen appellieren 105
Achtzehnte Frage. Von dem endgiltigen Urteilsspruche an sich und wie er zu fällen ist 110
Neunzehnte Frage. Auf wie viele Weisen Verdacht geschöpft wird, um einen Urteilsspruch fällen zu können 114
Zwanzigste Frage. Über die erste Art, das Urteil zu fällen 125
Einundzwanzigste Frage. Über die zweite Art, über eine Angezeigte und zwar eine nur übel beleumdete das Urteil zu fällen 128
Zweiundzwanzigste Frage. Über die dritte Art, das Urteil zu fällen, (und zwar) über eine übel beleumdete und dem peinlichen Verhör auszusetzende (Person) 132
Dreiundzwanzigste Frage. Über die vierte Art, über eine Angezeigte und zwar eine leicht Verdächtige das Urteil zu fällen 137
Vierundzwanzigste Frage. Über die fünfte Art, das Urteil zu fällen, und zwar über eine heftig Verdächtige 141
Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite -. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/392&oldid=- (Version vom 14.9.2022)