Der Hexenhammer (1923)/Dritter Teil, Fünfzehnte Frage

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Fünfzehnte Frage. Über die Fortsetzung der Folter und von den Kautelen und Zeichen, an denen der Richter die Hexe erkennen kann, und wie er sich gegen ihre Behexungen schützen soll. Und wie sie zu scheeren sind und wo sie ihre Hexenmittel verborgen haben; mit verschiedenen Erklärungen, der Hexenkunst der Verschwiegenheit zu begegnen. Elfter Akt.

Was bleibt aber in der Folge dem Richter bei der Fortsetzung der Folter noch übrig? Es ist erstens zu beachten, daß, wie nicht für alle Krankheiten dieselbe Medizin gilt, sondern es vielmehr für die verschiedenen und einzelnen verschiedene und einzelne Medizinen gibt, so auch nicht bei allen Ketzern oder wegen Ketzerei Angezeigten dieselbe Art zu fragen, zu inquirieren und zu verhören bezüglich der Artikel zu beobachten ist, sondern gemäß der Verschiedenheit der Sekten und Personen eine verschiedene und mannigfache Art zu prüfen. Daher kann ein kluger Richter wie der Arzt, der morsche Glieder abzuschneiden und räudige Schafe von den Unschuldigen zu sondern bestrebt ist, schon erwägen, daß die Angezeigte mit der Hexenkunst der Verschwiegenheit infiziert ist, welche Verschwiegenheit herauszureißen keine einzelne und unfehlbare Regel oder Weise aufgezeichnet werden kann; ja es wäre auch deshalb nicht sicher, eine zu geben, weil, wenn die Söhne der Finsternis diese folgerichtig angewendete Weise und allgemein giltige Regel voraussähen, sie als Schlinge ihres Verderbens leichter meiden oder auch Vorkehrungen dagegen treffen würden. Es sorge also ein kluger und eifriger Richter dafür, eine Gelegenheit und Weise des Fragens zu entnehmen, sei es aus den Antworten oder Bezeugungen der Zeugen, sei es aus dem, was ihn die Erfahrung sonst gelehrt hat, sei es aus dem, was ihm die Schärfe des eigenen Verstandes enthüllt; unter Benutzung der unten verzeichneten Kautelen. Wenn er nämlich erforschen will, ob (die Hexe) in die Hexenkunst der Verschwiegenheit gehüllt sei, beachte er, ob sie weinen kann, wenn sie vor ihm steht oder er sie der Folter aussetzt. Dies ist nämlich als das sicherste Zeichen auf Grund der alten Überlieferung von glaubwürdigen Männern und indem die eigene Erfahrung es lehrt, so sehr befunden worden, daß, auch wenn er sie zum Weinen unter Beschwörungen ermahnt und antreibt, sie das, nämlich Tränen vergießen, nicht kann, wenn sie eine Hexe ist. Sie wird freilich weinerliche Laute von sich geben und versuchen, Wangen und Augen mit Speichel zu bestreichen, als wenn sie weinte, bezüglich dessen die Umstehenden vorsichtig aufpassen müssen. Die Art aber, sie zur (Vergießung von) wahren Tränen, falls sie unschuldig ist, zu beschwören und daß sie (falls schuldig), falsche Tränen zurückhält, kann so (wie folgt) oder ähnlich vom Richter oder Presbyter in dem Spruche ausgeführt werden, unter Auflegung der Hand auf das Haupt des oder der Angezeigten: „Ich beschwöre dich bei den bittersten Tränen, die unser Heiland und Herr, Jesus Christus am Kreuze zum Heile der Welt vergossen hat, und bei den brennendsten Tränen der glorreichsten Jungfrau, seiner Mutter selbst, die sie über seine Wunden zur Abendstunde hat fließen lassen, und bei allen Tränen, welche hier in der Welt alle Heiligen und Auserwählten Gottes vergossen haben, von deren Augen (Gott) jetzt jede Träne abgewischt hat, daß du, sofern du unschuldig bist, Tränen vergießt; wenn schuldig, keinesfalls. Im Namen des Vaters und des Sohnes und des heiligen Geistes †. Amen.“ – Die Erfahrung hat gelehrt, je mehr sie beschworen wurden, desto weniger konnten sie weinen, während sie sich doch heftig zum Weinen anstachelten und die Wangen mit Speichel anfeuchteten. Möglich jedoch, daß sie später, in Abwesenheit des Richters und außerhalb des Ortes und der Zeit der Tortur vor den Wächtern zu weinen imstande sind.

Fragt man nach der Ursache der Verhinderung des Weinens bei den Hexen, so kann man sagen: weil die Gnade der Tränen bei Bußfertigen den hervorragenden Gaben zugezählt wird, indem Bernardus behauptet, daß eine demütige Träne in den Himmel steige und einen Unbesieglichen besiege, so ist es niemandem zweifelhaft, daß sie auch dem Feinde des Heiles ersichtlich gar sehr mißfällt; daher auch niemand zweifelt, daß er sie mit den äußersten Bemühungen zu verhindern sucht, damit vielmehr am Ende Unbußfertigkeit erzielt werde.

Aber wie, wenn es durch die Schlauheit des Teufels mit Gottes Zulassung geschähe, daß auch eine Hexe weinte, da ja weinen, spinnen und betrügen zur Eigenart der Weiber gehören soll? Es kann geantwortet werden: da Gottes Ratschlüsse verborgen sind, so wäre sie natürlich freizusprechen, wenn sie auf andere Weise, durch gesetzmäßige Zeugen betreffs irgend welcher Indizien der Tat, nicht überführt werden kann, noch auch schwer oder heftig verdächtig ist, und hätte wegen des leichten Verdachtes, in dem sie sich um der Bescholten­heit willen, die die Zeugen ausgesagt haben, befindet, die Ketzerei der Hexen abzuschwören, wie bei der zweiten Art, das Urteil zu fällen, erörtert werden wird.

Die zweite Vorsichtsmaßregel ist nicht nur nach dieser ersten zu beobachten, sondern auch zu jeder Zeit vom Richter und allen Beisitzern zu beachten: daß sie sich von ihr körperlich nicht berühren lassen, besonders an der nackten Verbindungsstelle der Hände und Arme; sondern sie sollen auf jeden Fall am Palmensonntag geweihtes Salz und geweihte Kräuter bei sich tragen. Diese Dinge nämlich, zusammen mit geweihtem Wachs eingewickelt und am Halse getragen, haben, wie sich oben im zweiten Teile des Werkes (im Kapitel) über die Heilmittel gegen angehexte Krankheiten und Mängel ergeben hat, eine wunderbare vorbeugende Wirksamkeit, nicht nur nach den Zeugnissen von Hexen, sondern auch infolge der Praxis und Gepflogenheit der Kirche, die zu diesem Ende derlei exorzisiert und weiht, wie es sich in deren Exorzismen ergibt, wenn es heißt: „Zur Verscheuchung aller Macht des Feindes“ etc.

Es möge auch nicht fremdartig erscheinen, (was) bezüglich der Berührung der Gelenke oder Glieder (gesagt ist), weil sie mit Zulassung Gottes bisweilen durch die Berührung, manchmal durch den Blick oder durch das Anhören der von ihnen ausgestoßenen Worte mit Hilfe der Dämonen behexen können; besonders in der Zeit, wo sie dem peinlichen Verhör ausgesetzt werden, wie es uns die Erfahrung lehrt. Wir kennen gewisse in Zitadellen festgehaltene (Hexen), die mit den inständigsten Bitten die Kastellane um nichts weiter baten, als daß ihnen bei der Ankunft des Richters oder eines anderen Vorsitzenden gestattet würde, den ersten Blick des Auges auf den Richter selbst richten zu können, bevor sie von ihm oder anderen gesehen würden, infolge welches Blickes sie es auch erreichten, daß ein solcher Richter oder die anderen, seine Beisitzer, in ihren Herzen so entfremdet wurden, daß sie allen Unwillen, wenn sie welchen gehabt hatten, verloren und sie selbst auf keine Weise zu belästigen unternahmen, sondern sie frei weggehen ließen. Wer es weiß und erfahren hat, legt ein wahres Zeugnis ab. O wenn sie doch derlei nicht bewirken könnten!

Die Richter mögen solche Winke und Mittel nicht geringschätzen, da ihnen die Geringachtung derartiger (Belehrungen) nach so ernsten Ermahnungen zur ewigen Verdammnis ausschlagen wird, nach dem Worte des Heilandes: „Wenn ich nicht gekommen wäre und zu ihnen geredet hätte, hätten sie die Sünde nicht; jetzt aber haben sie keine Entschuldigung für die Sünde.“ Sie mögen sich also mit den vorerwähnten (Mitteln) auf Grund der Einrichtung der Kirche schützen, und wenn es bequem geschehen kann, werde sie von hinten hereingeführt, indem sie den Richtern und Beisitzern den Rücken zudreht; und nicht nur in diesem Akte, sondern auch in allen vorhergehenden und folgenden schütze man sich mit dem Zeichen des Kreuzes und greife mannhaft an, wodurch die Kräfte der alten Schlange mit Gottes Hilfe gebrochen werden. Es möge das auch niemand für etwas Abergläubiges ansehen, daß sie rückwärts hereingebracht werden soll, da die Kanonisten, wie oft berührt worden ist, zur Behebung und Hinderung der Behexungen noch Größeres zulassen und sagen, Eitles mit Eitlem zu zerstoßen sei immer erlaubt.

Als dritte Vorsichtsmaßregel im gegenwärtigen elften Akte ist zu beobachten, daß die Haare von jedem Teile des Körpers abrasiert werden; und dabei gilt derselbe Grund, wie oben für das Ausziehen der Kleider. Sie haben nämlich bisweilen zur (Erzielung der) Hexenkunst der Verschwiegenheit irgend welche abergläubige Amulette von gewissen Dingen, sei es in den Kleidern, sei es in den Haaren des Körpers, und bisweilen an den geheimsten, nicht namhaft zu machenden Orten.

Wenn jemand entgegenhalten sollte, ob denn der Teufel ohne derartige Amulette den Sinn der Hexen verhärten könne, daß sie nicht imstande seien, ihre Verbrechen zu gestehen, wie man auch andere Verbrecher häufiger findet, (die) unter noch so großen Folterungen jeder Art, so sehr sie auch durch die Indizien der Tat oder durch Zeugen überführt sind, (nichts gestehen), so wird geantwortet: es ist durchaus wahr, daß der Dämon ohne irgend welche Dinge solche Verschwiegenheit bewirken kann; er bedient sich jedoch jener Dinge zum Verderben der Seele und zu größerer Beleidigung der göttlichen Majestät. Damit dies noch klarer sich ergebe, (sei an folgendes erinnert): Eine gewisse Hexe in Hagenau, von der auch oben, im zweiten Teile des Werkes die Rede gewesen ist, wußte solche Hexenkunst der Verschwiegenheit dadurch zu bewirken, daß ein eben geborenes Kind männlichen Geschlechts, nicht getauft und dazu ein erstgeborenes getötet, im Ofen gebraten und mit anderen Dingen, die ausdrücklich zu nennen nicht frommt, eingeäschert und pulverisiert wurde. Wenn eine Hexe oder ein Verbrecher davon etwas bei sich trug, konnte sie auf keinen Fall ihre Verbrechen gestehen. Hier ist es klar: wenn hunderttausend Knaben verwendet würden, könnten sie aus ihrer natürlichen Neigung heraus niemals eine solche Wirkung (in Gestalt) der Verschwiegenheit verursachen; (der Teufel) bedient sich jedoch (dieses Mittels), wie jedem Einsichtigen klar ist, zum Verderben der Seelen und zur Beleidigung der göttlichen Majestät.

Aber auch das, wenn gesagt wird, daß häufig Verbrecher und keine Hexe eine solche Verschwiegenheit bei sich behalten, (ist zu besprechen, und zwar) ist zu sagen, daß eine solche Verschwiegenheit aus einer dreifachen Ursache hervorgehen kann: erstens aus einer gewissen natürlichen Härte des Geistes; weil, wie manche weich von Herzen oder verzagt sind, daß sie auf eine leichte Folterung alles geständen, auch alles beliebige falsche, manche so hart sind, daß sie noch so sehr bearbeitet werden können – die Wahrheit bekommt man von ihnen nicht; und besonders sind das solche, die schon anderwärts peinlich verhört worden sind. Deren Arme beugen sich ebenso schnell wieder, wie sie ausgezogen werden. Zweitens kommt sie aus einem bei sich behaltenen Hexenmittel, wie gesagt ist, sei es in den Kleidern, sei es in den Körperhaaren versteckt; drittens: mögen sie auch bisweilen keine Hexenmittel bei sich eingenäht oder angebunden haben, so werden sie doch von anderen Hexen, wenn diese auch noch so weit entfernt sind, behext; wie sich eine gewisse Hexe in Innsbruck zu rühmen pflegte, daß, wenn sie nur wenigstens einen Faden von den Kleidern irgend eines Gefangenen hätte, sie doch bewirken könnte, daß, wie sehr er auch gefoltert würde, selbst bis zum Tode, er nichts gestehen könnte. Daher ist die Antwort auf den Einwurf klar.

Aber wie ist es mit dem Falle in der Diözese Regensburg, der sich in der Weise ereignet haben soll, daß, als gewisse Ketzer, auf Grund ihres eigenen Geständnisses überführt, nicht nur als unbußfertig, sondern sogar als Verteidiger jenes Unglaubens zum Tode verurteilt worden waren, es sich traf, daß sie im Feuer unversehrt blieben? Als sie endlich durch einen anderen Spruch zur Untertauchung verurteilt worden waren, konnte man mit ihnen auch nicht fertig werden, zum Staunen aller, während manche schon versuchten, ihren Glauben als den rechten zu verteidigen. In Aufregung versetzt sagte der Kirchenvorstand der Gemeinde ein dreitägiges Fasten an, nach dessen frommer Abhaltung jemandem bekannt gegeben wurde, daß jene an einer bestimmten Stelle des Körpers, nämlich unter dem einen Arme, ein bestimmtes Hexen­mittel zwischen Haut und Fleisch eingenäht hätten. Als man das gefunden und beseitigt hatte, wurden sie sofort vom Brande verzehrt. Andere meinen freilich, ein ge­wisser Nigromantiker habe es nach Befragung des Dä­mon, der ihm das angegeben hatte, verraten. Aber auf welche Weise auch immer es geschehen sein mag — es ist wahrscheinlich, daß der Dämon, von göttlicher Kraft gezwungen, dies offenbart habe, während er immer auf den Umsturz des Glaubens hinarbeitet.

Ähnlich kann ein Richter, wenn ihm ein solcher Fall vorkommt, erschließen, was er tun muß: nämlich zum göttlichen Schutz seine Zuflucht nehmen, damit durch Fasten und Gebete frommer Personen diese Art von Dä­monen von den Hexen in dem Falle ausgetrieben werde, wo sie weder durch Änderung der Bekleidung noch durch Abscheeren der Haare zum Geständnis der Wahrheit auf der Folter gebracht werden können. Mag nun auch in den deutschen Landen ein solches Abscheeren, besonders an den geheimen Stellen, für durchaus unanständig er­achtet werden, aus welchem Grunde auch wir Inquisi­toren keinen Gebrauch davon gemacht, sondern mit Gottes Gnade von den meisten die Hexenkunst der Ver­schwiegenheit entfernt haben, indem wir ihnen nach Ab­scheerung der Kopfhaare einen Tropfen geweihtes Wachs mit einem Becher oder Pokale Weihwasser mischten und drei Tage lang unter der Anrufung der heiligsten Drei­einigkeit bei nüchternen Magen im Tranke reichten: so befehlen doch in anderen Ländern die Inquisitoren ein solches Abscheeren am ganzen Körper. Daher hat auch der Inquisitor von Como uns wissen lassen, daß er im verflossenen Jahre, welches 1485 war, einundvierzig Hexen habe einäschern lassen, nachdem am ganzen Körper die Haare abrasiert worden waren; und zwar im Bezirk und in der Grafschaft Burbia, im Volksmunde Wormserbad, in der Nachbarschaft des Erzherzogs von Österreich, gegen Mailand zu.

Wenn gefragt wird, ob es erlaubt sei, zur Zeit der Not, da durch keine entsprechenden Mittel das Hexen­werk, wie vorausgeschickt ist, entfernt werden kann, Wahrsagerinnen wegen der Beseitigung eines solchen Hexenwerkes um Rat zu fragen, die auch Behexungen zu heilen und zu beheben pflegen, so lautet die Antwort: Was es auch immer mit dem in Regensburg ausgeführten Geschäfte sei, wir ermahnen im Herrn, daß in keinem noch so dringenden Falle zum Besten des Staates Wahr­sagerinnen befragt werden, und zwar wegen der großen Beleidigung der göttlichen Majestät, da uns so viele andere Mittel gestattet sind, durch die wir auf jeden Fall erreichen können, sei es in der eigentlichen, sei es in einer gleichwertigen Form des Gewünschten, so daß auf jeden Fall die Wahrheit erfahren wird, sei es aus ihrem Munde, daß sie eingeäschert werden kann, sei es, daß sie Gott aus dem Wege schafft, indem er einen anderen Tod bei ihr zuläßt.

Folgende Mittel aber werden uns vorgelegt: Erstens, daß der Mensch das tut, was er aus eigenem Fleiße und auf Grund der Übung seiner Kräfte vermag, indem man die oben berührten Weisen mehrmals und besonders an bestimmten Tagen befolgt, wie sich schon in der folgen­den Frage ergeben wird; Korinther II, 9: „Daß ihr reich seid an allerlei guten Werken.“ — Zweitens, daß, wenn dies versagt, man um Rat zu holen sich an andere Leute wendet, die ihm vielleicht ein Heilmittel zuteil werden lassen, an das er niemals gedacht hatte, darum daß es verschiedene Mittel zur Behebung von Behex­ungen gibt. — Drittens, wenn das Vorerwähnte versagt, nehme man seine Zuflucht zu frommen Personen, nach jenem Worte Ecclesiasticus XXXVII: „Sei be­ständig mit einem heiligen Manne zusammen, wer es auch sei, von dem du weißt, daß er die Furcht vor Gott be­achtet.“ Desgleichen sollen die Heiligen im Lande ange­rufen werden. Wenn das alles versagt, nehme der Richter und das ganze Volk seine Zuflucht unmittelbar zu Gott mit Fasten und Gebeten, damit durch seine Liebe eine solche Hexenkunst beseitigt werde; so, wie Josaphat Chronika II, 20 (es tat): „Da wir nicht wissen, was wir tun sollen, haben wir allein die Zuflucht, daß wir unsere Augen auf dich richten. Denn Gott wird uns ohne Zweifel in unseren Nöten nicht im Stich lassen.“ Daher (sagt) auch Augustinus, und zwar steht es XXVI, qu. 7: „Wollt ihr nicht aufmerken? Wer diese und sonst welche Weissagungen oder Schicksalsfügungen oder Vogelzeichen beobachtet oder beachtet, oder denen, die sie beobachten, beistimmt, oder solchen glaubt, indem er nämlich mit der Tat sich danach richtet, oder in ihr Haus geht, oder sie in sein Haus führt, oder sie befragt, der wisse, daß er gegen den christlichen Glauben und die Taufe gefrevelt hat und als Heide und Apostat und Gottes Feind den Zorn Gottes auf ewig schwer auf sich zieht, wenn er nicht, durch kirchliche Buße gebessert, mit Gott versöhnt wird.“

Ein Richter versäume also nicht, nach dem Voraus­geschickten sich immer der erlaubten Mittel und schließ­lich der unten aufgezeichneten Vorsichtsmaßregeln zu bedienen.