Gunthamundus (Γουνδαμοῦνδος), König der Vandalen und zweiter Sohn des Gentu, kam gemäß dem vandalischen Hausgesetz nach dem Tode des Hunerich im Dezember 484 zur Regierung. Wenn auch die Katholikenverfolgungen nicht sofort aufhörten (Vict. vit. I 1. III 64), so traten doch schon 487 die ersten Milderungen ein, und im August 494 wurden sämtliche orthodoxen Kirchen wieder eröffnet sowie die Geistlichen aus der Verbannung zurückberufen (Mommsen Chron. min. III 458–459; falsch Procop. bell. Vand. I 8). Freilich wachte G. darum nicht minder über die Unabhängigkeit seines Reiches, und wie jede Hinneigung zu Byzanz behandelt wurde, zeigt das Schicksal des Dracontius (Manitius Gesch. d. latein. Poesie 330). Schwere Kämpfe gegen die Mauren sowohl in der Byzacena wie sonst fallen in diese Regierung, brachten aber den Vandalen überwiegend Erfolge (Procop. bell. Vand. I 8. Dracontius Satisfactio 213. CIL VIII 9286).[1] Dagegen schlug G.s Versuch, den Krieg Odoakers und Theoderichs zur Wiedereroberung Siziliens zu benützen, völlig fehl, und der König mußte sogar auf den bisher von der Insel erhobenen Tribut verzichten (Mommsen Chron. min. II 159 zum J. 491. Ennod. Panegyr. Theodor. 18, 70). G. starb im J. 496, vielleicht am 3. Sept. (Schmidt Gesch. der Vandalen 112–115).