Fissi dies, nach Serv. Aen. VI 37 Bezeichnung solcher Tage, die nur mit ihrem ersten oder letzten Teile (prima vel postrema parte,
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der Serv. Dan. fügt vel media hinzu, wonach auch die intercisi dies [s. d.] eine Unterabteilung der fissi dies sein würden) den Göttern gehören, sonst Werktage (s. Fasti o. S. 2015) sind. Es fallen unter diesen Begriff drei Tage des römischen Kalenders, die erst nach Abschluß bestimmter sakraler Akte dem profanen Geschäftsverkehr freigegeben sind, der 24. März und 24. Mai, in den Fasten mit Q(uando) R(ex) C(omitiavit) F(as) bezeichnet, und der 15. Juni mit der Note Q(uando) ST(ercus) D(elatum) F(as). Die Bedeutung des letztgenannten Tages steht fest: es ist der Schlußtag der Festperiode der Vestalia, an dem der nach der Reinigung des Tempels gesammelte Kehricht nach einem Raume am clivus Capitolinus gebracht wurde (Varro de l. l. VI 32. Fest. p. 344, vgl. 258 a 25), von wo er dann – wir wissen nicht wie oft – in den Tiber geschafft wurde (Ovid. fast. VI 713f.; vgl. H. Jordan Der Tempel der Vesta und das Haus der Vestalinnen 70). Erst nachher setzt an diesem Tage das fas ein, wie an den andern beiden Tagen nach Beendigung der Handlung, die die Formel mit rex comitiavit bezeichnet: was darunter zu verstehen ist, ist bereits unsern alten Gewährsmännern (Varro de l. l. VI 32. Fest. p. 258. 278, ganz verstümmelt und von unsicherer Ergänzung, vgl. Mommsen CIL I2 p. 289.[1] Fast. Praen. z. 24. März) nicht mehr bekannt gewesen. Wenn Ovid. fast. V 727 sagt quattuor inde notis locus est, quibus ordine lectis vel mos sacrorum vel fuga regis inest, so sind damit die beiden Hauptrichtungen der Erklärungsversuche angedeutet: der mos sacrorum ist eine vom Opferkönig auf dem Comitium vorzunehmende sakrale Handlung (quod eo die rex sacrificulus litat ad comitium, Varro a. a. O., verbessert von O. Hirschfeld Herm. VIII 469ff., sacrificio ius dicat Hs.), die fuga regis weist auf das Fest des Regifugium (24. Februar), mit dem andere, gegen die Verrius Flaccus (Fast. Praen. a. a. O.) polemisiert, die Tagesbezeichnung zusammenbrachten (wohl mit der Auflösung Q(uod) R(ex) C(omitio) F(ugerit)). Eine Beziehung zwischen dem letztgenannten Feste und den beiden mit Q·R·C·F bezeichneten Tagen wird nicht nur durch die gemeinsame Hervorhebung des rex und des comitium (das Plut. quaest. Rom. 63 ausdrücklich auch beim Regifugium nennt), sondern auch durch die Ansetzung aller drei Tage auf den 24. des Monats (Februar, März, Mai) in hohem Maße wahrscheinlich, zumal diese, als auf einen geraden Monatstag treffend, bei dem zu den feriae publicae gehörigen Regifugium sehr auffallend ist (s. Wissowa Religion und Kultus der Römer 370). Da nun die beiden Q·R·C·F-Tage unmittelbar hinter den beiden Tubilustria (s. d.) des 23. März und 23. Mai folgen und an ihnen, wie Fest. p. 278 a 10 zeigt, die Salier beteiligt waren, wie auch am Tubilustrium (Lyd. de mens. IV 60), so werden sie wohl ebenso als Nachtage zu den Tubilustrien gehören, wie wahrscheinlich der Tag des Regifugium (s. d.) zu den Terminalia.