Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
fertig  
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Claudia Erste Gattin Octavians
Band III,2 (1899) S. 28862887
Clodia (Gattin des Augustus) in der Wikipedia
Clodia in Wikidata
Bildergalerie im Original
Register III,2 Alle Register
Linkvorlage für WP   
* {{RE|III,2|2886|2887|Claudius 390|[[REAutor]]|RE:Claudius 390}}        

390) Claudia, erste Gemahlin Octavians, des späteren Kaisers Augustus. Sie war die Tochter von Ciceros Feinde P. Clodius Pulcher aus dessen Ehe mit Fulvia (Suet. Aug. 62. Plut. Ant. 20). Wohl aus diesem Grunde nennt sie Plutarch Κλωδία, obwohl bei ihr kein Anlass vorliegt, die von ihrem Vater gewählte Form des Gentilnamens zu schreiben; auch der Name ihres Bruders wird inschriftlich (CIL VI 1282) P. Claudius Pulcher überliefert. Die richtige Namensform bei Sueton. Nach dem Abschluss des zweiten Triumvirats, am 27. November 711 = 43 (CIL I² 64), verlangte das Heer, dass Octavianus den Bund mit Antonius durch Heirat der Claudia besiegle, da diese durch Fulvias Vermählung mit Antonius dessen Stieftochter geworden war (Suet. a. a. O. Plut. a. a. O. Vell. II 65, 2. Dio XLVI 56, 3 = Zonar. X 16. Oros. VI 18, 8). Octavianus willigte in diese wahrscheinlich von Antonius ausgehende Forderung (Dio a. a. O.) ein, obwohl er mit der Tochter des P. Servilius Isauricus verlobt war (Suet. a. a. O. Dio a. a. O.). Aber schon zwei Jahre später löste er selbst die Ehe mit Claudia, 713 = 41, da zwischen ihm und seiner Schwiegermutter Fulvia Feindseligkeiten entstanden, die zum Ausbruch des perusinischen Krieges führten. Octavian beschwor durch einen Eid, dass in dieser ganzen Zeit ihre Jungfräulichkeit [2887] unversehrt geblieben sei (Suet. a. a. O. Dio XLVIII 5, 3 = Zonar. X 21). Hinsichtlich ihres Alters lässt sich aus Suetons Worten, sie sei zur Zeit ihrer Heirat vixdum nubilis gewesen, der Schluss ziehen, dass sie zwischen 54 und 52 geboren wurde, da nach römischem Begriff das heiratsfähige Alter bei Mädchen 12 Jahre beträgt (vgl. Marquardt-Mau Privatleben der Römer I² 29. 127f.) und anderseits ihr Vater zu Beginn des J. 52 ums Leben gekommen war. Ihr späteres Schicksal ist unbekannt.

[Stein. ]