Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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Pompeianus Quintianus Attentäter gg. Commodus
Band III,2 (1899) S. 2845
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284) Claudius Pompeianus Quintianus. Sein Name lautet bei Dio LXXII 4, 4 (= Zonar. XII 4) und in der Hist. Aug. Comm. 4, 2 Claudius Pompeianus; bei Herodian. I 8, 5 und Amm. Marc. XXIX 1, 17 wird er dagegen Quintianus (in mehreren Hss. Quintinianus) genannt. Vermutlich ist dieser Name als sein zweites Cognomen zu betrachten (Borghesi Oeuvres V 441). Man hält ihn gewöhnlich für den Sohn des Ti. Cl. Pompeianus (Nr. 282) aus dessen erster Ehe mit einer Quintia; allerdings ist auffallend, dass sein Verwandtschaftsverhältnis zu diesem in keiner unserer Quellen näher bezeichnet wird. C. war zur Zeit seines Mordanschlages noch jung (Herodian. I 8, 5), Senator (ebd.; Ammian. Marc. a. a. O., vgl. Nr. 278) und mit der Tochter Lucillas (aus ihrer ersten Ehe mit Kaiser Verus, s. o. Bd. I S. 2315) vermählt (Dio LXXII 4, 4; ἠγγύητο ist zwar in dieser Bedeutung ungewöhnlich, doch vgl. ἐχρῆτο δὲ καὶ αὐτῇ ταύτῃ καὶ τῇ τῆς κόρης μητρὶ und Nr. 310). Obwohl mit Commodus befreundet (Dio LXXII 4, 4. 5), liess er sich von Lucilla und deren Buhlen (Ummidius) Quadratus um 182 n. Chr. zu einem Mordversuch an dem Kaiser bestimmen. Er lauerte ihm in dem engen Eingang des Amphitheaters auf und zückte mit dem Rufe ,dies schickt Dir der Senat‘ den Dolch gegen ihn, wurde jedoch von dem Gefolge des Herrschers an der Ausführung des Attentates gehindert und erlitt bald darauf die Todesstrafe (Comm. 4, 2–4. 5, 12. Dio LXXII 4, 4. 5 = Zonar. XII 4. Herodian. I 8, 5. 6. Ammian. Marc. XXIX 1, 17). Ob in der Inschrift CIL V 3223 (vgl. p. 1074) thatsächlich, wie Mommsen vermutet, zu lesen ist pro salute Quintiani (der Name ist eradiert) n(ostri) cos. flamin. Aug. procos. pontif. sodalis Aureliani Antoniniani u. s. w., muss dahingestellt bleiben. Es könnte allenfalls unser C. gemeint sein, wenngleich dieser von Herodian (I 8, 5) als νεανίσκος bezeichnet wird. Sein Nachkomme (Enkel?) war Claudius Quintianus (Nr. 310).

[Groag. ]