RE:Cella 2
Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft | |||
---|---|---|---|
| |||
cellula, cellarium, Aufbewahrungs-, Lagerraum | |||
Band III,2 (1899) S. 1871–1878 | |||
Cella in der Wikipedia | |||
Cella in Wikidata | |||
Bildergalerie im Original | |||
Register III,2 | Alle Register | ||
|
2) Cella, cellula und spätlateinisch cellarium (wohl zuerst bei Cervid. Scaev. Dig. XXXII 41, 1; überwiegend im Corp. gloss. lat.); etymologisch mit καλιά = Hütte, Scheuer, Vogelnest, κάλυξ = Knospe, καλύβη = Hütte, celo, occulo, clam u. s. w. zusammenhängend, wird es auf europaeisch √kēl = ,hüllen‘ zurückgeführt (A. Fick Vergl. Wörterb. d. indog. Sprachen I⁴ 386. Prellwitz Etym. Wörterb. d. gr. Spr. 135). Die Alten leiteten das Wort cella von celare ab (Varro de l. l. [1872] V 162. Fest. ep. p. 66, 9. Serv. Aen. I 433). Aus der Form cellarium ist auch unser deutsches Wort Keller hervorgegangen (Kluge Etymolog. Wörterb. d. dschn. Spr.⁵ 1893). Doch ist von den römischen Schriftstellern (nur Varro bei Gell. II 10, 3 sagt cellae quaedam für favisae) mit c. nie ein Keller in unserem Sinne, d. h. ein unter einem Gebäude liegender, unterirdischer Aufbewahrungsraum bezeichnet, obwohl dem nichts im Wege gestanden hätte. Solche Keller finden wir nämlich überhaupt in der griechisch-römischen Litteratur nur selten erwähnt. Doch scheint sich ein der Aufbewahrung von Schätzen dienender Keller schon in dem Palaste des Priamos (Hom. Il. XXIV 191) und ein zur Aufbewahrung von Gold, Erz, Kleidern, Öl und Wein dienender in dem Hause des Odysseus (Hom. Od. II 337) befunden zu haben. Unter den Trümmern von Mykenai befanden sich noch zur Zeit des Pausanias (II 16, 6) die unterirdischen Schatzkammern, ὑπόγαια οἰκοδομήματα, des Atreus und seiner Söhne. Vitruvius (VI 8 [11] 1) bespricht die hypogea und ihre concamerationes, ihre gewölbten Abteilungen, als Unterbau der Häuser. In den Städten befanden sich κατάγειοι οἰκήσεις (Poll. IX 49). In ὑπόγαια hielt Commodus die von ihm zu erlegenden Löwen (Herodian. I 15, 3) und sollten die am morbus cardiacus leidenden Kranken untergebracht werden (Cael. Aurel. acut. II 191). Von dem capitolinischen Tempel erfahren wir, dass in seinen unterirdischen Räumen die sibyllinischen Bücher aufbewahrt gewesen waren (Dionys. IV 62) und unter seiner area die sog. favisae lagen, in welchen man altes Tempelgerät und geprägtes Geld aufbewahrte (Varro a. O. Fest. ep. p. 88, 4. Non. 112, 29. Plac. gloss. 43, 8); die letzteren müssen stollenmässig in den Felsen gehauen gewesen sein und hatten ihren Eingang wohl von den ersteren aus (vgl. O. Richter in Baumeisters Denkmälern III 1478f.). Auch unter den archaeologischen Funden begegnen uns abgesehen von in den Felsen gehauenen Kellern, welche sich noch in grosser Zahl in Südetrurien, Latium, Sicilien, Nordafrica, Griechenland und Lydien erhalten haben (K. Sittl Archaeologie 341 m. A. 7), verhältnismässig nur selten wirkliche, gemauerte Kellerräume (vgl. Overbeck-Mau Pompeii⁴ 269). So liegt der Keller des Iuppitertempels in Pompeii, welcher denselben Zwecken wie die genannten favisae gedient haben kann (Overbeck-Mau 90), nicht unter der Erde, sondern das 3,80 m. hohe Basament des Tempels ist als Kellergeschoss benutzt worden und in eine Anzahl kleiner gewölbter Kammern geteilt (ebd. 95). Halbunterirdische Räume finden sich zwar öfters unter den grossen Kaufmannsläden in Pompeii, doch wirkliche Keller nur bei ca. 7 Privathäusern (Overbeck-Mau 269. 281. 284. 333). Einer derselben, der umfangreiche, gewölbte und durch kleine Oberlichtfenster aus dem Hofe erleuchtete Keller einer vorstädtischen Villa, welche zu den grössten Wohnhäusern Pompeiis gehörte, diente als Weinkeller, da sich in ihm zahlreiche, an die Wände angelehnte Amphoren vorfanden (Overbeck-Mau 369. 375). Auch in Rom sind unlängst am rechten Tiberufer grosse Kellerräume unter einem säulengeschmückten Hofe aufgedeckt worden (O. Richter a. O. 1516). Die σιροί (Eurip. Phrixos in Etym. M. [1873] p. 714, 17. Eratosth. Anth. graec. app. 25, 4) waren Erdgruben (Corp. gloss. lat. II 431, 52), welche zur Aufbewahrung des Getreides dienten (Varro r. r. I 63. Ael. h. an. II 25. VI 43. Hes. s. σιρούς und σιροῖς. Phot. lex. s. σιροῖς. Suid. s. σιροῖς), speciell in Thrakien (Dem. VIII 45. X 16. Anaxandr. bei Athen. IV 131 c. Varro de r. r. I 57, 2. Plin. XXIII 306. Iulian. ep. 52, 1), Kappadokien (Varro. Plin. a. a. Ο.), Africa (Auct. b. Afr. 65. Plin. a. a. O.), Spanien (Plin. a. a. Ο.; putei bei Varro a. a. O.) und in Baktrien (Curt. VII 4 [17], 24); doch müssen sie auch in Griechenland üblich gewesen sein (Philo mech. synt. V p. 86, 39f. 88, 3f. Etym. M. a. a. O.), ja selbst dort in Städten vorgekommen sein (Poll. IX 49). Sie wurden unter freiem Himmel angelegt, ihre Böden und Wände sollten mit einer Mischung von Lehm, zerkleinertem Stroh, Ölabgang und Sand überstrichen, das Getreide hineingeschüttet, ein mit scharfem Essig gefülltes Gefäss bis zum Halse darein vergraben und dieses ringsherum mit einem Kegel von Ziegeln umgeben und darüber Lehm gestrichen werden, damit keine Feuchtigkeit eindrang (Phil. a. a. O. p. 86, 39; vgl. Varro und Plin. aa. OO.). Für Italien freilich hielt man bei seinem feuchten Klima diese siri für ungeeignet (Col. I 6, 16). Übrigens waren auch die ergastula der gefesselten Sclaven unterirdisch (Plaut. Aulul. 347. Col. I 6, 3).
Unter den oberirdischen Lagerräumen bezeichnen ἀποθήκη und horreum (beides identifiziert Corp. gloss. lat. 69, 17. 237, 1. 503, 67. III 192, 45. 261, 61. 365, 45. 450, 52. 489, 9. 508, 33; man vergleiche auch ἀποθήκη Geop. IV 15, 12 mit horreum Col. XII 44, 4 und granarium Plin. XV 67) grössere Vorratsräume, horreum besonders für Getreide und Hülsenfrüchte (Col. I 6, 12. 15. 16. II 20, 4. XII 2, 2. Plin. n. h. XVIII 301. 303. 308. Pall. I 19, 1. 3), doch auch als Aufbewahrungsraum für die Ackergeräte (Col. I 6, 7) und alte Statuen (Plin. ep. VIII 18, 11); mitunter lagerte darin auch Wein (Col. XII 2, 2. Paul. Dig. XVIII 1, 76), wie ganz gewöhnlich in den apothecae (s. d.); gelegentlich konnte auch selbst eine kleine Weinkammer horreum genannt werden (Hor. c. III 28, 7). Auf dem Lande sollte dieses horreum wegen Feuersgefahr entfernt von dem Wohnhause liegen (Vitr. VI 6 [9], 5). Das horreum oder granarium (granarium Cato 92. Varro I 57, 1–3. Vitr. I 4, 2. Col. I 6, 10–16. II 20, 4–6. Plin. n. h. XVIII 301. 302. Pall. I 19, 2; = σιτοβόλιον Corp. gloss. lat. II 35, 26. 432, 13. III 27, 14. 200, 23. 299, 75. 356, 30 u. 76. 396, 67. 407, 35; aber auch horreum = σιτοβόλιον ebd. III 299, 76) sollte womöglich auch im obern Stockwerk liegen, damit die Luft besser Zutritt hätte oder keine Feuchtigkeit eindringen könnte (Varro I 57, 3. Col. I 6, 10. 16. Plin. XVIII 302). Überhaupt werden über seine Lage und die Bekleidung des Fussbodens und der Wände genaue Vorschriften gegeben; besonders suchte man es vor Kornwürmern und Mäusen dadurch zu schützen, dass man Boden und Wände mit einer Mischung von Lehm, Ölabgang und zerkleinertem Stroh oder dürren Olivenblättern bestrich (Cato. Varro. Vitr. Col. Pall. aa. OO. Plin. XV 33).
Die c. bezeichnete zunächst nur einen kleinen Aufbewahrungsraum, wie denn das horreum in [1874] cellae für die verschiedenen Getreidesorten eingeteilt werden konnte (Pall. I 19, 2). Sie gehörte besonders auch zu jedem Privathause (ταμιεῖον τὸ ἰδιωτικόν · cellarium Corp. gloss. lat. II 451, 25), lag hier neben dem cavaedium und diente als Vorratskammer (Varro de l. l. V 162). Als später der Herd aus dem cavaedium entfernt wurde, lag die c. wohl meist neben der Küche (Lucil. frg. 226 Baehr.; vgl. CIL I 801. IX 3440). Zwischen ihr und dem penarium (Varro a. a. O. Serv. Aen. I 703; oder sogar dem promptuarium nach Isid. XV 5, 7) wird ein Unterschied gemacht, sofern hier Vorräte für längere Zeit, in dem cellarium nur für wenige Tage untergebracht würden (Serv. Isid. a. a. O., vgl. Q. Muc. Scaev. bei Gell. IV 1, 17). Daher wurde auch das Getreide, welches zur Verpflegung des Statthalters und seines Personals (Mommsen St.-R. II² 102), eventuell wohl auch seines Heeres (Cic. Verr. III 211) in den Provinzen diente, in seine c. geliefert (Serv. a. a. O. Cic. div. in Caec. 30; in Verr. III 188. 200. 202. 209. 214. 218). Capua konnte als c. atque horreum Campaniens bezeichnet (Cic. agr. II 89) und das Wort auch für das Walten einer guten Wirtin gebraucht werden (Cic. Att. XIV 19, 6). Dem bald nur auf Esswaren (Cic. n. d. II 68) beschränkten, bald auch auf Getränke (Q. Muc. Scaev. a. a. O., vgl. Fest. ep. p. 211, 3), Weihrauch, Wachskerzen, Pferdefutter, Holz, Kohlen u. s. w. ausgedehnten Begriff des penum entsprechend, konnten die verschiedensten Dinge in der c. penaria lagern (Vitr. VI 7 [10], 4. Ulpian. Dig. XXXIII 9, 3, 8f.). Da die Penaten die Schutzgötter des penus (Cic. a. a. O.), d. h. der c. penaria waren, lag diese im altrömischen Hause wie die c. neben dem cavaedium (Varro de l. l. V 162), später in dem Hintergebäude, penetrale domus (Marquardt St.-Verw. III² 122 m. A. 3). Ein guter Landwirt hatte sie stets gefüllt (Cic. sen. 56). Einer c. penaria glich die Kinderstube des Augustus auf dem Landgute seines Grossvaters (Suet. Aug. 6). Cato nannte Sicilien c. penaria reipublicae Romanae (Cic. Verr. II 5). Der menschliche Magen oder vielmehr ein Teil desselben wurde scherzweise c. (Plaut. Curc. 387) und der Carcer der Sclaven c. promptuaria genannt (Plaut. Amphitr. 156), ebenso aber auch das Grab des Menschen, weil in jener gesalzenes Fleisch aufbewahrt werde (Tert. res. carn. 27). Aber nicht immer wird der Unterschied dieser Benennungen festgehalten sein, da alle Vorratskammern im Hause cellae genannt werden konnten (Plaut. Capt. 918) und im Corp. gloss. lat. ταμιεῖον sowohl mit cellarium (III 191, 22. 269, 13. 365, 41. 441, 51. 484, 29) als mit c. proma oder promptuarium (II 145, 37. 496, 48. III 313, 48. 441, 50. 484, 28), als mit c. penaria, (II 145, 37), und penum oder penarium mit cellarium (IV 139, 32. 270, 26. 317, 26. 549, 54) und mit c. proma oder promptuarium (II 45, 25. IV 270, 26) geglichen wird. Über die Lage des ταμιεῖον im griechischen Hause lässt sich nichts Sicheres ermitteln.
Die c. vinaria war wohl ursprünglich (Cato 3, 2) und zum Teil auch später ein Raum, in welchem nicht nur die Trauben ausgetreten wurden (s. Calcatorium), sondern auch der gekelterte Wein gor und aufbewahrt wurde. Denn nach Plinius (XIV 94) wurden bei den Römern [1875] erst etwa im J. 121 v. Chr. die Weine (vom Fass auf kleinere Gefässe) umgefüllt und in apothecae aufbewahrt. Dieses Umfüllen war auch nicht durchaus notwendig (cum de doliis aut de seriis diffundere voles Col. XII 28. 3). Es kam wohl nur bei besseren Weinen im folgenden Frühjahr (ebd. 30, 1) oder Herbst (Varro I 65) vor. Dass in der c. vinaria nicht nur die Trauben ausgetreten wurden, sondern auch die erste Gärung vor sich ging, darf man wohl aus dem Umstande schliessen, dass auch das Öl in der c. olearia nicht nur aufbewahrt, sondern auch zubereitet wurde (Cato 13, 2. 67, 2. Col. XII 52, 13. Pall. I 20). In diesem Falle hing sie denn auch mit dem Pressgebäude zusammen (Vitr. VI 6 [9], 2), und es wurde verlangt, dass während der Bereitung des Mostes niemand sich aus diesem oder der c. vinaria entfernen sollte (Col. XII 18, 4). Andrerseits aber konnte der Wein nicht blos in der apotheca, sondern auch in der c. vinaria lagern (Plaut. Mil. gl. 853. 857. Cic. sen. 56; top. 17. Verg. g. II 96 und dazu Serv. Apul. met. IX 34. Arnob. VII 31). Dieselben Vorschriften über Fernhaltung übler Gerüche (Col. I 6, 11. Plin. XIV 133. Pall. I 18, 1. Geop. VI 2, 8) und von Baumwurzeln (Plin. a. a. O. Geop. VI 2, 9) werden von den Agrarschriftstellern für die c. vinaria und die οἰνοθήκη gegeben und sogar verlangt, dass diese sich fern von der Kelter befinden müsse (Geop. VI 2, 1). Sowohl für die c. vinaria (Col. XII 18, 3. Plin. XIV 134), als für die ληνός, das Kelterhaus, und besonders die οἰνοθήκη, das Weinlagerhaus (Geop. VI 12, 4), wird von den Genannten verlangt, dass sie durch Räuchern parfümiert werden; für jene, dass sie ihre Fenster nach Norden oder Osten (Vitr. VI 6 [9], 2, vgl. I 4, 2. Col. I 6, 11. Plin. XIV 133. Pall. I 18, 1), für die οἰνοθήκη, dass sie in warmen Gegenden ein nach Norden, in kalten nach Süden gelegenes Fenster habe (Geop. VI 2, 1). Denn auch im Stadthause sollten die kühlen Abteilungen des Hauses den Wein bergen (Xen. oec. 9, 3). Der οἰνών, wo der Wein lagert (Xen. hell. VI 2, 6), wird sowohl mit αποθήκη (Poll. VI 15. IX 49) als mit c. vinaria (Corp. gloss. lat. II 99, 13. 380, 51. 518, 10. III 300, 1. 365, 58), der πιθεών, wo der Wein gor (Polykleitos bei Diod. VIII 83, 2. Maccius Anth. Pal. IX 403, 5. Geop. VI 12, 3) oder nur lagerte (Eupol. bei Poll. VI 15. Pherekrat. ebd. VII 163), mit der ἀποθήκη (Poll. VI 15. IX 49), dem οἰνεών und der c. vinaria (Corp. gloss. lat. III 300. 1) identificiert. Die c. vinaria sollte, wenigstens auf dem Lande, zu ebener Erde liegen (Varro I 13, 1. Col. I 6, 9. 11). Wenn verlangt wird, dass Weinhonig in terrena et frigida cella oder im Flusssande aufbewahrt werden solle (Pall. XI 17, 3), so ist damit sicherlich kein Keller gemeint, da man in wärmeren Gegenden die Weinfässer auch ganz oder zum Teil in der Erde vergrub (Plin. XIV 133), besonders wenn sie schwachen Wein enthielten (ebd. 134) oder solchen, der bei Zutritt der Luft leicht umschlägt (Plut. symp. VII 3. 2). Selbst in der οἰνοθήκη sollte der Boden mit Sand und Erde behäuft werden, so dass die Fässer je nach der Güte des Weins zur Hälfte oder zu zwei Dritteln darin geborgen lagen (Geop. VI 2, 3. 4): dabei sollten diese je einen Fuss von einander entfernt bleiben, damit teils die Küfer [1876] leichter an sie gelangen konnten, teils nicht die Fehler des Weins sich von einem Fass dem andern mitteilten (Plin. XIV 134. Geop. VI 2, 2). Doch ist damit nicht gesagt, dass die Fässer nicht auch über der Erde sich befinden konnten (Cato 154. Col. XII 18, 5. 6). In den Inschriften erwähnt sind eine c. vinaria (Orelli 2867), c. Groesiana (CIL VI 706), c. Nigriniana (ebd. 3739) und c. vinariae nova et Arruntiana zwischen dem Ponte Sisto und dem Kloster S. Giacomo in Settimiana zu Rom (ebd. 8826; Plan in Notizie degli scavi 1880 tav. IV F-J). Bei den Ausgrabungen ist ausser den schon genannten Kellern zunächst im J. 1789 in der Nähe der Villa Borghese zu Rom ein Weinlager aufgedeckt worden. Eine Treppe von 8—9 Stufen führte empor zu einem Vorraum von 5,85 m. Länge, 1,8 m. Breite und ungefähr 1,95 m. Höhe; der Fussboden hatte ein Mosaikpflaster, die Mauern der Wölbung waren mit Arabesken und anderem Bildwerk verziert. Aus diesem Raum trat man in einen zweiten von fast derselben Grösse, aber ohne Schmuck, und daran schloss sich als Fortsetzung eine gleich hohe und breite Galerie von mehr als 39 m. Länge, deren Seitenwände aus rautenweise an einander gefügten Steinen bestanden. Der zweite Raum barg im Sande und einer lockeren Erde sehr grosse Thongefässe, welche zur Aufnahme von Wein oder kostbaren Getränken bestimmt gewesen waren und in einer Längsreihe inmitten dieses Raumes angeordnet waren. In der Galerie befand sich in zwei Längsreihen an den Wänden eine Unmenge von Gefässen, welche alle aufrecht in den Boden gesenkt waren; nur ein Fass war gedeckelt und enthielt reines Wasser; im übrigen lässt die Verschiedenheit der Formen und mehr noch der Gegenstände, welche darin untermischt mit Erde und Asche gefunden wurden, einige Ungewissheit über ihren ursprünglichen Gebrauch (Séroux d’Agincourt Recueil de fragments de sculpt. en terre cuite, 1814 p. 46, dazu Durchschnitt Fig. 29 und Grundriss Fig. 30. Rich Ill. Wörterb. d. röm. Altert., übers, von C. Müller, 1862, 130 mit beiden Abb. Daremberg-Saglio Dict. des ant. I 988 nur mit Durchschnitt Fig. 1282). Zu der seit September 1894 in Boscoreale bei Pompeii ausgegrabenen Villa rustica gehört ein nahezu quadratischer Raum von 18 m. Seitenlänge, in dem sich zu zwei Dritteln im Boden eingegraben gegen 90 Fässer von ungewöhnlicher Grösse fanden mit Resten von Hirse, Wein und Öl; ferner sind Räume freigelegt, in denen Wein und Öl hergestellt wurde (Herrlich Berl. Philol. Wochenschr. 1895, 1082). Im J. 1601 ist zu Augsburg ein Marmorrelief ausgegraben, auf welchem ein Weinlager dargestellt ist. In zwei durch einen Pfeiler getrennten Gewölben werden von mehreren Männern Fässer gerollt und über der Wölbung lagert eine Reihe von Fässern; letztere sind der in nördlicheren Ländern entsprechenden Sitte gemäss (Plin. XIV 132) von Holz und von der heute üblichen Construction (Laurentii Pignorii Pat. de servis. 1656 p. 266. Poleni Thes. ant. suppl. III 1737 p. 1302 c mit Abb. bei p. 1278. Rich a. O. Daremberg-Saglio a. O. zu fig. 1281). Ein anderes, aber eigentlich einen Weinberg mit in der Erde steckenden Fässern darstellendes Relief befindet sich in einer Privatsammlung in England (abg. bei Baumeister [1877] Denkm. III Fig. 2336, erklärt von H. Blümner).
In der c. olearia wurde das im torcularium gepresste Öl wie oben erwähnt nicht nur zubereitet (s. Capulator), sondern auch aufbewahrt. Sie sollte zu ebener Erde (Varro I 13, 2. Col. I 6, 9) und nach Süden (Vitr. VI 6 [9], 2. Pall. I 20, 1) liegen und vor kalten Winden geschützt sein (Col. XII 52, 13. Pall. a. a. O.). Ihre Grösse richtete sich nach der Zahl der Fässer, doch beanspruchte jedes derselben, wenn es einen culleus = 5,24 hl. fasste, einen 4 Fuss = 1,184 m. breiten Raum (Vitr. a. a. O.). Cato, dessen Ölpflanzung 240 Jugera = 60,43 ha. gross war (10, 1), zählt die Geräte auf, welche in der c. olearia vorhanden sein müssten (13, 2): Ölfässer (100 Stück nach c. 10, 4, etwa zu 50 Urnen = 6,55 hl. nach c. 69, also auf eine Ernte von ca. 655 hl. oder 58941 kg. berechnet), Deckel, 14 Klärwannen, 2 grössere und 2 kleinere muschelartige Löffel, 3 eherne Schöpfkellen, 2 Amphoren, 1 gehenkelter Wasserkrug, 1 Urne von 50 Sextaren, 1 Ölsextar, 1 kleine Wanne, 2 Trichter, 2 Schwämme, 2 gehenkelte Krüge zu einer Urne = 13,1 l. Raummass, 2 hölzerne Schöpfkellen, 2 Schlüssel mit Schlössern, 1 Wage, 1 Gewicht von 100 römischen Pfund und andere Gewichte.
Auf einem Weingut konnte es auch eine c. defrutaria (Col. I 6, 9), d. h. einen Raum geben, in welchem durch Einkochen des Mostes das defrutum oder die sapa gewonnen wurde. Ferner konnten sich unter den Vorratskammern auch solche für das Holz (c. lignaria Corp. gloss. lat. II 573, 24), für Kohlen (ἀνθρακοθήκη = c. carbonaria ebd. III 268, 19), vielleicht auch für andere Dinge finden. Sodann bezeichnete c. den Aufenthalt mancher Tiere, zunächst die zum Aufenthalt oder zur Bergung der Nahrung dienende Zelle der Biene (Varro III 16, 5. Verg. g. IV 164. Aen. I 433. Plin. XI 14. 26. 29. 34), Hornisse und Wespe (Plin. XI 71), während später dafür favus gebräuchlicher gewesen zu sein scheint (Serv. Aen. I 433); in cellae brüteten die Gänse (Varro III 10, 4. Col. VIII 14, 9) und wohnten die Tauben (Col. VIII 8, 3).
Ebenso wurde das Wort für mehr oder minder enge Wohnräume der Menschen gebraucht (Ter. Adelph. 552. Sen. dial. IX 8, 6. Petron. 95. Mart. VII 20, 21. VIII 14, 5. Iuv. VII 28. Cod. Iust. XI 19, 1; c. = οἴκημα Corp. gloss. lat. III 91, 49. 313, 46. 365, 33), besonders der Sclaven (Cato 14, 1. Cic. Phil. II 67 und bei Quint. inst. VIII 4, 25. Hor. sat. I 8, 8. Cael. Dig. XXI 1, 17, 15. Apul. met. X 13. 15). Beim griechischen Wohnhause sollten diese cellae familiaricae sich in der γυναικωνῖτις befinden (Vitr. VI 7 [10], 2), im römischen Hause konnten sie auch im obern Stock liegen (Petron. 77). Auf dem Lande sollten sie, getrennt vom Herrenhause, womöglich nach Süden liegen (Col. I 6, 3), die der Pflüger und Hirten aber in der Nähe ihres Viehs (ebd. 8), so auch die grandis c. des Hühnerwärters in der der Hühnerhäuser (Varro III 9, 7). Rich (a. O. 131) giebt eine Abbildung der wohl für Sclaven bestimmten Zellen unter den Ruinen einer römischen Villa in Mola di Gaeta. An der Flur des Wohnhauses lag die c. des ianitor oder ostiarius (Vitr. VI 7 [10], 1. Petron. 29. Suet. Vit. 16); auch eine c. des Haushofmeisters im [1878] kaiserlichen Palast wird erwähnt (Suet. Cal. 57). Die Gladiatorenbanden lebten in cellae (Quint. decl. IX 22. 23), ebenso die feilen Dirnen (Petron. 8. Iuv. VI 122), deren Namen über den verhängten Eingängen (Mart. I 34 [35], 5. XI 45, 3) angeschrieben waren (Sen. contr. I 2, 1, 5. 7. Mart. XI 45, 1. Petron. 7. Iuv. VI 123). Aber auch reiche Leute richteten sich, um sich für den Luxus und die Schwelgerei wieder empfänglich zu machen, eine c. pauperum in ihrem Hause ein (Sen. ep. 18, 7. 100, 6. Mart. III 48). Ferner wird eine c. sacerd(otum) in einem Tempel der Mater Magna auf einem Stein von Atina angeführt (CIL X 333). In einer Hs. des 10. Jhdts., welche das Testament eines Galliers wohl aus dem Anfang des 2. Jhdts. n. Chr. enthält, ist das Wort für zwei oberirdische Grabmäler gebraucht (Litteratur darüber bei Teuffel-Schwabe Röm. Litt.-Gesch.⁵ 330, 6 b), in Inschriften auch von über der Erde angebrachten Gräbern der ersten Christenheit (de Rossi Bull. di arch. christ. 1864, 25f.), in der Form cela für zwei faliskische und ein etruskisches(?) Grab (Garrucci Ann. d. Inst. 1860, 270f.).
Bei den römischen Bädern konnten sowohl die Abteilungen im allgemeinen cellae genannt werden (Hist. Aug. Carin. 17, 4. Pall. I 40, 2. CIL XIV 137. 2101; vgl. VIII 828 = 12347. Ephem. epigr. VII 960), als auch die einzelnen Abteilungen derselben besonders bezeichnet, wie das Tepidarium als c. tepidaria (CIL VI 1703) und als c. calida, in welches auch Pferde zum Schwitzen geführt werden konnten (Veget. mulom. III 6, 3), das Caldarium als c. caldaria (Plin. ep. V 6, 26. CIL III 7146. X 3916. XI 3100) und das Frigidarium als c. frigidaria (Plin. a. a. O.; einfach cella CIL IX 4974). Die c. solearis in den Thermen des Caracalla (CIL VIII 10607 = 14700) war eine Rotunde mit auffallend flacher Dachwölbung (Hist. Aug. Carac. 9, 4); ob sie ein Caldarium gewesen, wird bezweifelt (Matz bei Baumeister a. O. III 1771. Guhl und Koner Leben der Gr. u. R.⁶ 617). Inschriftlich erwähnt sind noch eine c. hypocausta wohl als Heizungsraum (CIL VI 1474), natatoria (III 7342), unctuaria (VIII 4645) und vestibula (Lejay Inscr. de la Côte d’or 282). Da auch für die Sclaven auf dem Lande womöglich Bäder eingerichtet werden sollten (Pall. I 40, 1), welche von dem Herrenhause getrennt waren und in den Ferien (Col. I 6, 19) oder öfters (Pall. I 40, 1) benutzt wurden, erhielten hier die Bassinbäder für den Sommer ihr Licht von Norden, die für den Winter von Süden (ebd. 4); der Raum für ein warmes Einzelbad mit Wanne sollte etwa 15 römische Fuss lang und 10 breit sein (ebd. 3); im übrigen war die Unterfeuerung und die Überwölbung ähnlich wie bei andern Bädern (Vitr. V 10, 2. 3. Pall. I 40, 2. 4. 5). Auf einem Stein von Pinna endlich (CIL IX 3851) bedeuten cellae Bassins zum Auffangen von Quellwasser.