Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft
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altrömisches Staatsfest, zur Reinigung und Entsühnung der Felder
Band I,2 (1894) S. 1796 (IA)
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Ambarvalia, altrömisches Staatsfest, das alljährlich zur Reinigung und Entsühnung der Felder in Form eines Flurumganges abgehalten wurde (quod arva ambiat victima Serv. Ecl. 3, 77, vgl. 5, 75. Macr. III 5, 7), entsprechend der von den Privaten begangenen lustratio agri (Cato de agr. 141) und den analogen Gaufesten (z. B. CIL IX 1618[1]. 5565[2]). Die Hauptceremonie ist die Herumführung der Opfertiere (dass es Suovetaurilia waren, darf man aus der Analogie der lustratio agri [Cato a. a. O.] und des Lustrum [s. d.] schliessen) um die zu entsühnende Gemarkung, wie beim Amburbium (s. d.) um die Stadt und bei der lustratio pagi um die Grenzen des Gaues (Grom. p. 164, 25). Als die weite Ausdehnung des ager Romanus die thatsächliche Umgehung zur Unmöglichkeit machte, wurde die Feier an bestimmten Örtlichkeiten der Grenze des als ager Romanus im engen technischen Sinne angesehenen Gebietes (s. darüber oben S. 780f.) begangen; einen solchen Ort Namens Φῆστοι zwischen dem 5. und 6. Meilenstein bezeichnet Strabon V 230 als einen der Plätze des von ihm Ἀμβαρουία genannten Festes. Die ausführenden Priester sind nach Strabon die ἱερομνήμονες, d. h. die Pontifices, nach Festus ep. p. 5 (mit der sicheren Emendation des Ant. Augustinus) die duodecim fratres, d. h. die Fratres Arvales, und es darf jetzt als allgemein zugestanden gelten, dass das von den letzteren alljährlich am 27., 29. und 30. bezw. 17., 19. und 20. Mai begangene Fest mit den A. identisch ist (s. u. Arvales fratres). Jedenfalls also hat Augustus mit der Erneuerung der Arvalpriesterschaft auch das Fest wiederhergestellt, wohl nicht ohne einige Neuerungen: ob der Tag des Festes der Arvalen derselbe war wie der der voraugusteischen A. wissen wir nicht, da über die Zeit der letzteren nichts überliefert ist und nur aus dem Fehlen des Namens in der Festtafel zu schliessen ist, dass es feriae conceptivae waren; die Thatsache, dass noch im J. 393 n. Chr. bei dem Alpenvolke der Anauni gerade am 29. Mai ein Fest gleicher Art begangen wurde (cum lustrale malum circa fines agrorum cuperent ducere Acta SS. Mai VII 43), berechtigt nicht zu Rückschlüssen auf die ältere Zeit, da doch in dieser entlegenen Gegend nicht der republicanische Festkalender gegolten haben kann, sondern nur unter dem Einflusse des in Rom üblichen Arvalenfestes die in verschiedenen Orten an verschiedenen Tagen begangene lustratio pagi (so verzeichnet z. B. das feriale Campanum vom J. 387 [CIL X 3792[3] ] lustrationes am 1. Mai und 25. Juni, vgl. dazu Mommsen Ber. sächs. Gesellsch. 1850, 67) auf dieses Datum angesetzt wurde.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Corpus Inscriptionum Latinarum IX, 1618
  2. Corpus Inscriptionum Latinarum IX, 5565
  3. Corpus Inscriptionum Latinarum X, 3792