Δικαστikὸς μισθός (δικαστικόν), Richtersold, wurde in Athen durch Perikles eingeführt, Arist. Pol. II 9, 3; resp. Ath. 27, 3. Er betrug seit Kleon 425 drei, vorher zwei Obolen, Ar. Equ. 51. 255; Schol. Vesp. 88. Arist. resp. Ath. 62, 2. Fraglich ist die ursprüngliche Höhe, doch spricht für einen Obolos die Ähnlichkeit des ἐκκλησιαστικόν und Poll. VIII 113. Vgl. Meier-Lipsius Att. Proz. 163. Die jährliche Gesamtausgabe berechnet Ar. Vesp. 663 etwas zu hoch auf 150 Talente. Im 5. Jahrhundert wurde der Sold von den κωλακρέται gezahlt, Ar. Vesp. 695. 724; Av. 1541. Die Richter erhielten ihn nach Schluss der Verhandlung gegen Abgabe ihres σύμβολον, Arist. resp. Ath. XXXVI.