Geschichte von Kloster Heilsbronn/Pfarrei Kelheim
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am Einfluß der Altmühl in die Donau gelegen, fern von den bisher genannten heilsbronner Pfarreien. Es ist oben beim 17. Abt Friedrich berichtet worden. daß der Kaiser Ludwig der Bayer bei seinem letzten Besuche in Heilsbronn (1347) dem gastfreien Kloster das Pfarrpatronat von Kelheim geschenkt hat. [86] Des Kaisers Sohn Albrecht und sein Enkel Johann bestätigten die kaiserliche Schenkung (1370 und 1400), so daß diese eine Zeitlang unangefochten blieb. Anders gestaltete sich’s, als spätere bayerische Herzoge im 15. Jahrhundert, dem Kloster abhold, die Besetzung der Pfarrstelle zu Kelheim durch einen fremden Eindringling und Zahlungen nach Heilsbronn nicht mehr gestatten wollten und deßhalb unaufhörlich prozessirten. Allein sie unterlagen jederzeit, da das Kloster die Kaiser, die Kurfürsten von Brandenburg, die Kirchenversammlungen zu Konstanz und Basel auf seiner Seite hatte, wie Abschn. VII, F berichtet werden wird. Erst den Herzogen des 16. Jahrhunderts gelang es, ihr Ziel zu erreichen, als das Kloster in Folge der Reformation bei Kaisern, Kurfürsten, Konzilien und Päpsten keinen Schutz mehr fand. Nur über diese Periode soll hier berichtet werden.
Zur Zeit des Reformationsanfanges war der Domherr Joh. von Wiersperg in Regensburg Pfarrer in Kelheim, d. h. er bezog die Pfarrbesoldung, ließ aber die Pfarrgeschäfte durch einen Vikar besorgen, während er selbst in Regensburg wohnte. Auf Befehl des Herzogs Ludwig zu Landshut zahlte Wiersperg nichts mehr nach Heilsbronn. Der Herzog motivirte seinen Befehl durch folgende Darlegung: „Unsere Ahnen (Kaiser Ludwig, dessen Sohn und Enkel) haben die Schenkung des Patronats lediglich zu Gunsten des Klosters gemacht. Da aber dermalen der Abt Wenk und seine Mönche abwesend und alle Klostereinkünfte in den Händen des Markgrafen Kasimir sind, so werden die Kirchenpfleger in Kelheim angewiesen, das Reichniß nicht mehr zu verabfolgen.“ Die Gegenvorstellung des Abts lautete: „Unser Kloster ist keineswegs in Folge der Reformation sekularisirt worden. Zwar hat der Markgraf Kasimir mich und die Meisten meiner Mönche während des Bauernkrieges auswärts in Sicherheit gebracht (siehe oben beim 26. Abt Wenk); allein nach einjähriger Abwesenheit und nach dem Aufruhr sind wir in das Kloster zurückgekehrt und wieder in völligem Posseß und Jurisdiktion. Wir haben daher vollen Anspruch auf das Reichniß.“ Der Markgraf Kasimir bestätigte diese Angaben und befürwortete die Gegenvorstellung so [87] kräftig, daß der Herzog sich nicht abgeneigt zeigte, die Abgabe wieder folgen zu lassen. Allein er änderte seinen Sinn, als Kasimir 1527 starb und der Markgraf Georg zur Regierung kam, welcher mehr noch als Kasimir auf Sekularisation des Klosters hinzuarbeiten schien. Der Bote, welchen der Abt zum Empfang des Geldes nach Kelheim geschickt hatte, kam leer zurück; denn der Herzog hatte auf’s Neue jegliche Zahlung verboten. Daher schrieb der Abt an den Herzog: „Unser Bote, der die an Martini fällige halbjährige Rate erheben sollte, ist leer zurückgekommen und der Landrichter in Kelheim ließ uns bedeuten: er habe diese Rate auf herzoglichen Befehl an die Kanzlei nach Landshut geschickt. Es scheint, man hat euch berichtet, als gebrauchten wir nicht unsern geistlichen Stand und unsere weiße Ordenskleidung. Allein wir gebrauchen eine schwarze priesterliche Kleidung, nicht aus Frevel oder eigenem Fürnehmen, sondern auf Befehl unseres Fürsten (Georg), dem wir, als unserer von Gott verordneten Obrigkeit, Gehorsam schuldig sind. Sonst haben wir keinen weitern neuen Kirchenbrauch aufgerichtet und Niemand von uns wird, so Gott will, es thun. Wir bitten daher, dem Landrichter die Zahlung aufzutragen.“ Gleichzeitig bat der Abt Wenk die in Neustadt a. d. Aisch wohnende Wittwe des Markgrafen Kasimir, Susanna, um Fürsprache bei ihrem Bruder Ludwig zu Landshut. Er sagte in seinem Bittschreiben vom zweiten Ostertag 1529: „Eure Hofräthe und Amtleute, die zuweilen unsere Ordnung und Kirchengebräuche sehen und hören, mögen bezeugen, daß wir nie etwas Neues und Ärgerliches in unserm Kloster aufgerichtet, auch nichts außen gelassen haben, und werden auch ferner in dem rechten Weg nach unserem alten Herkommen handeln und wandeln. Bitte daher um Fürsprache bei eurem Herrn Bruder, Herzog Ludwig, und diese Fürsprache uns zuzusenden, um sie unserer Bitte an den Herzog beilegen zu können.“ Die Markgräfin gab keine Antwort; ihr Bruder war eben auf dem bekannten Reichstage zu Speier. Wenk erneuerte daher um Pfingsten seine Bitte sowohl an die Markgräfin, als auch an den Herzog, erhielt aber wieder keine Antwort. Wenk resignirte im September und zog [88] nach Ansbach. Sein Nachfolger Schopper setzte ungesäumt die Verhandlungen fort unter Fürsprache des Markgrafen Georg, welcher am vierten Weihnachtstage 1529 an den Herzog nach Landshut schrieb: „Hochgeborner Fürst, freundlich lieber Oheim und Schwager. Die Würdigen und Andächtigen, unsere Räthe und Lieben und Getreuen, Herr Johannes Abt und der Konvent unseres Klosters Haylsbronn, suppliziren um Fürschrift wegen vorenthaltener Inkorporation auf der Pfarrei zu Kelheim. Wir haben ihre deßfallsigen kaiserlichen Briefe und Siegel gesehen und wissen keine verständige Ursache der Vorenthaltung, da sie sich eines klösterlichen ordentlichen Lebens halten. Ob sie wohl bei Leben unseres Bruders Kasimir aus redlichen guten Ursachen den mönchischen Habit abgelegt, so haben sie doch derhalb von Rom nothdürftig Bewilligung erlangt, daß sie auch hinfüro in anderer ehrbarer priesterlicher Kleidung gehen dürfen, laut der Bullen, darüber ausgegangen. Bitten also, die Inkorporation ohne Verzug gütlich folgen zu lassen.“ Im Januar sendete Schopper seinen Prior Hegwein an den Herzog. Auch der Domprobst Friedrich in Würzburg, Bruder des Markgrafen Georg, machte Vorstellungen beim Herzog, aber gleichfalls ohne Erfolg. Inzwischen schrieb Schopper auch an den Domherrn J. v. Wirsperg in Regensburg, welcher noch immer Inhaber der Pfründe in Kelheim war, und erhielt von diesem zur Antwort: „Ich habe die Inkorporation niemals selbst eingenommen, sondern immer durch meine nach Kelheim beorderten Vikarien einnehmen und nach Heilsbronn abliefern lassen. Seit der Beschlagnahme hat der Vikar den Betrag an den Herzog abgeliefert, welcher das Geld theils für Klöster, die in ihrem Wesen geblieben sind, theils zur Türkenhilfe verwendet hat. In den letzten vier Jahren habe ich von der Pfarr Kelheim nicht über 20 fl. gehabt, im Jahr 1529 keinen Pfennig. Auch kann ich selbst für Geld keinen Vikar auftreiben, so daß die Pfarrei in der letzten Zeit vacirt und die Kelheimer auf fürstlichen Befehl selbst einen Vikar nehmen. Wendet euch an den Herzog Ludwig. Ich habe keine Schuld an der Beschlagnahme.“ Inzwischen erfuhr Schopper [89] durch den Kanzler Vogler, welcher damals als Quieszent in Windsheim lebte, daß der Domherr von Wirsperg Gefälle in Külsheim, Birkenfeld und Feuchtwangen einzunehmen habe, und beantragte nun in Onolzbach, diese Gefälle in Beschlag zu nehmen. Das Kloster hatte nunmehr 600 fl. von Kelheim zu fordern, aber keine Aussicht auf Zahlung, um so weniger, als der Herzog im J. 1536 notifizirte: „Er und sein Bruder, der Herzog Wilhelm, habe die Lehenschaft oder das jus patronatus et praesentandi bei der Pfarrei Kelheim von päpstlicher Heiligkeit erlangt, sonach künftig die Pfarrei zu verleihen. Überdieß könne diese eine so große Pension künftig nicht mehr abgeben, da das Einkommen aller Pfarreien im ganzen Reiche sich gemindert habe: der Pfarrertrag reiche kaum mehr aus zur Ernährung eines Pfarrers.“ Zu gleicher Zeit resignirte von Wirsperg; er gab aber die Stelle nicht an den Abt zurück, sondern „an den Herzog als Collator und an den Bischof Johann zu Regensburg als Investator.“ Gegen dieses Verfahren legte Schopper durch den Markgrafen Georg Protest ein, „da nicht der Herzog, sondern das Kloster Heilsbronn Lehensherr sei.“ Hierauf gab der Herzog dem Markgrafen folgende Antwort: „Dem hochgebornen Fürsten, unserem lieben Oheim, Schwager und Bruder, Herrn Georgen, Markgrafen etc. Die Pfarr zu Kelheim ist durch die ihr auferlegten übermäßigen Beschwerden in solchen Abfall gekommen, daß uns als Landesfürsten wohl zustand, Einsehen zu haben, auf daß sie nicht gar zu Grund gehe. Und als der würdige J. v. Wirsperg von der Pfarre abgestanden, haben wir diese mit Zulassung päpstlicher Heiligkeit und sonderer Begnadung, die wir deßhalb von ihrer Heiligkeit haben, dem jetzigen Besitzer verliehen und ihn dem Ordinarius (Bischof von Regensburg) präsentirt, welcher ihn auch, wie sich’s gebührt, investirt hat. Demnach achten wir für unnöthig, den Pfarrherrn gen Heilsbronn zu verschaffen. Sofern aber der Abt dadurch beschwert zu sein meint, so sind wir nicht entgegen, daß die Sach vor dem Ordinarius gehandelt werde. Wir wollen Niemand wider die Billigkeit beschweren. Datum Landshut, 21. Dez. 1536. Ludwig, Pfalzgraf bei Rhein, Herzog [90] in Ober- und Niederbayern.“ Nach dieser kategorischen Erklärung ruhte die Sache 13 Jahre lang, bis der Abt Wirsing noch einmal versuchte, das Verlorene wiederzubringen. Es ist oben beim 30. Abt Wirsing berichtet worden, wie in Folge des kaiserlichen Interims das Kloster durch den Markgrafen Albrecht Alcibiades restaurirt und rekrutirt wurde. Demzufolge machte der Abt gegen den ostensibeln Verweigerungsgrund des Herzogs geltend: „Das keineswegs sekularirte, vielmehr jetzt wieder vollkommen hergestellte Kloster habe vollen Anspruch an den stiftungsmäßigen Bezug von Kelheim.“ Er schrieb an den Markgrafen Albrecht, der ihm sehr geneigt war, unterm 8. Sept. 1549: „Im Bauernaufruhr haben wir uns nothgedrungen und auf Befehl des Markgrafen Kasimir eine Zeit lang zu unsern Eltern und Freundschaft begeben in priesterlicher Kleidung, die uns vom päpstlichen Stuhl zugelassen wurde. Dieses geschah uns und unserem Kloster zum Nutzen. Denn dadurch wurden wir erhalten, während andere Klöster unseres Ordens wegen ihrer Klostertracht geplündert und zerstört worden sind. Herzog Ludwig wurde durch unsere Mißgönner berichtet, als hätten wir unsern Habit aus eigenem Vornehmen abgelegt und ließ daher unsere Inkorporation in Kelheim arretiren. Jetzt sind aber auf kaiserlichen und markgräflichen Befehl von andern Klöstern unseres Ordens wieder Ordenspersonen in unser Kloster getreten und ist unsere alte Kleidung und Religion wieder hergestellt. Wir bitten daher, beim Herzog Ludwig die Zahlung der Rückstände, die sich nun auf 2000 fl. belaufen, zu erwirken und fügen eine Abschrift der Stiftungsurkunde des Kaisers Ludwig von 1347 hier bei.“ Auch der Markgraf Albrecht richtete nichts aus; auch dieser letzte Versuch mißlang; das Verlorene war unwiederbringlich verloren. Das Kloster verkehrte fortan nicht mehr mit Kelheim. Die heilsbronner Aufschreibungen geben daher keinen weitern Aufschluß über die religiös-sittlichen Verhältnisse in Kelheim während des Reformationsjahrhunderts. Über einige frühere Verhältnisse daselbst siehe Abschnitt VII bei Kelheim.
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