Ein Wort brüderlicher Belehrung über die lutherische Kirche

Textdaten
Autor: Johann Gottfried Scheibel
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Titel: Ein Wort brüderlicher Belehrung über die lutherische Kirche und die unternommene Vereinigung derselben mit der reformirten Kirche zu einer einigen evangelischen Kirche. Für die lutherischen Gemeinen Breslaus 1830 abgefaßt.
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Entstehungsdatum: 1830
Erscheinungsdatum: 1837
Verlag: Joh. Phil Raw’sche Buchhandlung.
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: Commons, MDZ München = Google
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Ein
Wort
brüderlicher Belehrung
über
die lutherische Kirche
und
die unternommene Vereinigung derselben mit der reformirten Kirche
zu
einer einigen evangelischen Kirche.

Für
die lutherischen Gemeinen Breslaus 1830 abgefaßt
und
jetzt auf Wunsch ausländischer Glaubens-Brüder in Druck gegeben
von
Dr. J. G. Scheibel.

2. Tim. 3, 13–17.


Nürnberg,
in der Joh. Phil. Raw’schen Buchhandlung.
1837.


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Vorwort.

 Die gegenwärtigen Blätter wurden bereits vor sechs Jahren, als in Breslau gegen die luther. Gemeine dort und gegen mich die Verfolgung begann, auf Wunsch jener Gemeine, in Bezug auf die in jeder Hinsicht so dürftige, damals verbreitete[1] Schrift der Bresl. unirten Prediger, abgefaßt. Sie ward in achtzig und mehr Abschriften in und außer der Vaterstadt verbreitet, und machte, mit Gottes Hülfe, zuerst in der mit aller hierarchischen Kunst und List verbreiteten Nacht einigen Tag. Daher ich selbst deshalb in strenge Inquisition kam, und die Verbreitung dieses Aufsatzes untersagt ward[2]. Indeß, die Wahrheit war einmal bezeugt, viele Herzen hatten sie erkannt, und bald nach meinem Abgange aus Preußen konnten nun zwei andere Schriften[3], öffentlich, obwohl im Auslande, gedruckt, die reine biblische Lehre, in Bezug auf die Verfolgungen der reformirten Theologen gegen die Lutheraner in jenem Staate, weiter und segensreich ins Licht stellen. Ich ließ also meine Schrift unbeachtet in meinen Papieren liegen, sie schien ihren Endzweck erreicht zu haben und genügend.

|  Aber, noch immer wünschte man fortdauernd eine und zwar allgemeinere, als die in jenen Schriften, mehr nur für die neueste preußische Kirchengeschichte beabsichtigte, Belehrung, insbesonders für die große Masse des Volks, aber auch für Gebildete, die aber nicht mit theologischem Wissen vertraut sind. Mehrmals ward auch von Freunden in Sachsen gegen mich das Bedürfniß einer solchen Schrift geäussert. Die Schrift eines, wie ich höre, schon verstorbenen sächsischen Landpredigers schien ihnen theils schon zu verschollen, theils zu wenig den Zweck, bei allem Lobenswerthen, befriedigend. So ward ich von neuem an meinen Aufsatz erinnert, den ich nun, da die Freunde ihn passend fanden, möglichst sorgfältig durchsah, freilich, denn Bibel und Geschichte bleiben nun einmal, was sie sind, das Wesentliche lassen mußte, wie es war; aber doch Ausdruck und Darstellung feilte und besserte, insbesonders das Lokale und Temporelle von 1830 wegließ, und dafür die neuesten Ereigniße und den Zustand der Kirche, zumal in Sachsen, hinzufügte. Am Schluß schienen in einigen Anmerkungen für wissenschaftliche, zumal theologische, Leser, wenigstens litterarisch-kritische Citate nöthig, um zu beweisen, daß ich wichtige Einwürfe nie unberücksichtigt ließ. Der Herr segne nun auch die öffentliche und allgemeinere Bekanntmachung dieser Schrift, wie ihre erstere beschränktere. Glaucha, im Erzgebirge, 8. Sept. 1836.
J. G. S. 


|  Was seit 1817 und besonders am 300 jährigen Feste der Uebergabe unsers ersten Glaubens - Bekenntnisses der Augsburgischen Confession in Preußen durch Einführung einer reformirten Agende unternommen worden, ist allbekannt. Manche nicht unbedeutsame Stimme wünscht aber auch jetzt noch Alles das, was christlichen Lehrbegriff vorzüglich in Beziehung auf die in Rede stehende Angelegenheit, insbesondere das heilige Abendmahl, lutherische und reformirte Confession, Union und Gottesdienst betrifft, im Zusammenhange klar und kurz vor Augen gestellt, damit des Glaubens Grund und unserer Kirchengemeinschaft wahres Wesen klar werde: das soll denn der Inhalt dieser Blätter sein. a)

 1. Unser Herr und Heiland war von seinem Vater gesandt, um das Licht der Welt (Joh. 8, 12.) zu sein. Er verkündigte die Lehre, die er von seinem Vater empfangen hatte, bestätigte den Glauben von Moses und den Propheten an den Schöpfer Himmels und der Erden, die Lehr von Engeln und gefallenen Geistern, von Sünde und Errettung aller Welt durch Lehre und versöhnendes Sühnopfer des Messias, auf den die Väter Israels gehofft, und der einst wiederkommen werde, die Todten aufzuerwecken und sie zu richten. Dies Alles aber fand er nun in sich, dem Sohne Gottes, vollendet. Er, der in des Vaters Schooß (Joh. 1, 18.), ' sei es, in welchem Gott die Welt also geliebt, daß er ihn gab, auf daß Alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden sondern das ewige Leben haben. (Joh. 8, 16.) b)

|  2. Und damit nun die, welche an ihn glauben, auch nach seinem Tode und Hingange zum Vater seiner Lebenskraft, seines mächtigen Beistandes, als des allgegenwärtigen Gottes, gewiß sein könnten, setzte er kurz vor dem Anfange seines Leidens das heilige Abendmahl ein, reichte den Seinigen segnend das beim Ostermahle gewöhnliche ungesäuerte Brod und den Kelch der Danksagung und sprach dabei: das ist mein Leib, das ist mein Blut, solches thut zu meinem Gedächtniß. (Matth. 26, 26. f. Marc. 14, 22. f. Luc. 22, 19. 20), in welchem letzteren Evangelisten noch die besondere Worte stehen: das ist der Kelch, das neue Testament in meinem Blute, das für euch vergossen wird. Er ließ seine Apostel in keinem Zweifel, wie bestimmt die geheimnißvollen Worte: das ist mein Leib, das ist mein Blut, geglaubt werden müßten, indem er schon in einer früheren Rede in der Synagoge zu Capernaum Ungläubigen, die schon damals zweifelten: Wie kann uns dieser sein Fleisch zu essen geben, dieser Sohn Josephs, deß Vater und Mutter wir kennen, wiederholentlich betheuernd gelehrt hatte (Joh. 6, 51–58): das Brod, das ich geben werde, ist mein Fleisch, welches ich geben werde für das Leben der Welt. Wahrlich, wahrlich ich sage euch: Werdet ihr nicht essen das Fleisch des Menschen-Sohnes, und trinken sein Blut, so habt ihr kein Leben in euch. Wer mein Fleisch isset und trinkt mein Blut, der hat das ewige Leben und ich werde ihn auferwecken am jüngsten Tage. Denn mein Fleisch ist wahrhaftig Speise und mein Blut ist wahrhaftig Trank. (So nach dem Grundtexte). Wer mein Fleisch isset und trinkt mein Blut, der bleibet in mir und ich in ihm. Wie mich gesandt hat der lebendige Vater, und| ich lebe um des Vaters willen, also wer mich isset, derselbige wird auch leben um meinet willen. Den Jüngern aber, die dies ganz thierisch-fleischlich verstanden, entgegnete er (v. 61–63): Aergert euch das? Wie wenn ihr denn sehen werdet des Menschen Sohn auffahren dahin, da er war? Der Geist ists, der da lebendig macht, das Fleisch ist kein nütze. Die Worte, die ich rede, die sind Geist und sind Leben, andeutend im letzten Worte seine Verklärung, wie denn auch Paulus davon sagte (1. Cor. 15, 45. 47.): der erste Mensch Adam ist gemacht ins natürliche Leben und der letzte Adam ins geistliche Leben. Der erste Mensch ist von der Erde und irdisch, der andere Mensch aber ist der Herr vom Himmel. Und diese Lehre wiederholt nun besonders Paulus (1. Cor. 10, 16.): der gesegnete Kelch, welchen wir segnen, ist der nicht die Gemeinschaft des Blutes Christi? das Brod, das wir brechen, ist das nicht die Gemeinschaft des Leibes Christi? c. 11, 27. Welcher nun unwürdig von diesem Brod isset oder von dem Kelche des Herrn trinket, der ist schuldig am Leibe und Blute des Herrn; und v. 29: Welcher unwürdig isset und trinket, der ißt und trinkt ihm selber das Gericht, damit, daß er nicht unterscheidet den Leib des Herrn. c)) Ihr seht, lieben Brüder, was der Herr, was seine Apostel von dem heiligen Abendmahle lehren und zugleich wie wichtig sie es machen, wie sie es mit dem Glauben an die Person unsers Herrn genau verbinden, wie es seine Testaments-Worte waren.
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 3. An diese Lehre nun, wie an Alles, was der Herr und dann sein Geist, der seine Apostel in alle Wahrheit| führte (Joh. 16, 13), diese lehrte, sollen wir ganz so wörtlich und bestimmt mit Ausschließung jedes Anderen und zwar fest glauben, d. i. unbeweglich überzeugt sein, daß, was auch der natürliche Mensch nicht vernimmt, und ihm eine Thorheit ist (1. Cor. 2, 14.) doch göttliche Kraft und göttliche Weisheit sei (1. Cor. 1, 24). Denn so hatte der Herr gesagt: daß alle, die an ihn glauben, nicht verloren werden, sondern das ewige Leben haben, (Joh. 3, 16.) Die Worte, spricht er, die ich rede, sind Geist und sind Leben, (Joh. 6, 63.) Wer mich verachtet und nimmt meine Worte nicht auf, der hat schon, der ihn richtet; das Wort, welches ich geredet habe, das wird ihn richten am jüngsten Tage, Joh. 12, 48. Wer da glaubet und getauft wird, der wird selig werden, wer aber nicht glaubt, der wird verdammt werden. Mc. 16, 16. Und dasselbe wiederholt Paulus: Wir reden nicht mit Worten, welche menschliche Weisheit lehren kann, sondern mit Worten, die der heilige Geist lehrt, 1. Cor. 2, 13. Ohne Glauben ists unmöglich Gott gefallen; denn wer zu Gott kommen will, der muß glauben, Ebr. 11, 6. d) Dieser Glaube sollte dann auf der einen Seite alle hochmüthige Erkenntniß, alle Vernunft gefangen nehmen unter dem Gehorsam Christi (2. Cor. 10, 5), auf der andern Seite ist er allen irrenden, unsicheren Gefühlen, Mysticismus und Fanatismus, entgegen. Das nennt die Schrift Träumerei (Br. Judä. v. 8) und ermahnt: Es ist ein köstlich Ding, daß das Herz fest werde. (Hebr. 13, 9.)
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 4. Diese Gläubigen sollen nun die Kirche, die Gemeine des Herrn bilden, d. i. die Gemeinschaft derer, die| in Jesu ihr Heil und ihre ewige Errettung nach seinem Worte erkennen und äußerlich bekennen. Diese Kirche, lehrte nun zwar unser Herr, ist ihrem innern Wesen nach, verborgen im Gemüth der Menschen: Das Reich Gottes, spricht er, kommt nicht mit äußerlichen Geberden, sondern es ist inwendig in euch, (Luc. c. 17, 20.) Mein Reich ist nicht von dieser Welt, sagte er zu Pilatus (Joh. 18, 36.); doch weil ja auch äußerlich durch Wort, Bekenntniß, Verehrung und heilige Thaten sich der Christ als solcher zeigen muß, so wollte der Herr auch eine sich äußerlich zeigende Gemeine der Seinigen. Er legte daher auf ihre gemeinsame Entscheidung ein großes Gewicht: Sündiget dein Bruder an dir, so gehe hin und strafe ihn zwischen dir und ihm allein. Hört er dich, so hast du deinen Bruder gewonnen. Hört er dich nicht, so nimm noch einen oder zween zu dir, auf daß alle Sache bestehe auf zweier oder dreier Zeugen Munde. Hört er die nicht, so sage es der Gemeine. Hört er die Gemeine nicht, so achte ihn als einen Heiden und Zöllner, (Matth. 18, 15–17.) Er ordnete zu ihren ersten Lehrern die zwölf Apostel (Mtth. c. 10), er bestimmte neben und mit dieser Verkündigung der frohen Botschaft von ihm, d. i. des Evangelii, zwei heilige Handlungen: die Taufe (Mtth. 28, 19. Mc. 16, 16.) und das heilige Abendmahl. Und dasselbe lehrten nun auch die Apostel, namentlich Paulus von der Kirche. Ihren Werth stellt er sehr hoch, indem er sie oft das Haus Gottes, die Gemeine des Herrn, den Tempel des heiligen Geistes nennt; von ihr bezeugt, sie sei Pfeiler und Grundveste der Wahrheit (1. Tim. 3, 15.), und von allem irdischen Wesen und irdischer Ordnung gesondert: hier, in ihr, lehrt er, gelte weder| Knecht noch Freier, weder Mann noch Weib, sondern, ihr seid allzumal einer in Christo Jesu, (Gal. 3, 28. Col. 3, 11.) Er gibt ihr geordnete Verwaltungs-Personen, und sagt, welche die Gemeine dazu wählen sollte (1. Tim. 3, 5. vergl. 1. Tim. 5, 17. Tit. 1, 2.) Er ordnete, daß, so wie die Gemeine von den Lehrern das Wort empfinge, so diese von jenen das Aeußere ihres Lebens, (1. Cor. c. 9. 2. Tim. 2, 6.) Der Gottesdienst, seine Gebete und Lieder, sollten frei sein, Niemandem Gewissen gemacht werden über Speise, oder über Trank, oder über bestimmte Feiertage, oder Neumonde, oder Sabbathe, Col. 2, 16. Doch waren Taufe, Abendmahl und Predigt des göttlichen Worts gehalten und gefeiert, 1. Cor. c. 10, 16. ff. 11, 20. Tit. 3, 5. Auch kamen gewiß schon, nach Art des jüdischen Gottesdienstes, Collecten vor, Bibelsprüche von den Lehrern gesprochen, auf welche die Gemeine mit Amen antwortete, 1. Cor. 14, 16; wobei auch Gesänge der Gemeine erwähnt werden, ja zu ihnen Paulus ermahnt, Ephes. 5, 19. Col. 3, 16; wozu besonders Psalmen gebraucht wurden, 1. Cor. 14, 15. 26. Die Gemeine des Herrn sollte endlich auch darin so ganz frei von der Welt und beschlossen für sich sein, daß auch die Lehrer, die Bischöfe (d. h. Lehrer und Aufseher) und Diakonen, (die besonders mit der Lehre auch für Sakraments-Verwaltung, Armen- und Seelsorge bestimmt waren), von den freien Gaben der Gemeine allein erhalten werden sollten, 1. Cor. 9, 7. 14. vergl. 2. Tim. 2, 6. – Von verschiedenen Kirchen, oder Kirchenpartheien wird uns im Sinn der meisten der Art in späterer Zeit Nichts erwähnt, wohl aber von sieben Gemeinen Pauli in Rom, Korinth, Galatia, Ephesus, Philippi, Colossä und Thessalonich, so wie 'sieben Gemeinen Johannis, in Ephesus, Smyrna, Pergamum, Thyatira,| Sardes, Philadelphia, Laodicea (Offenb. cap. 2. u. 3.), mit Bezug auf die sieben verschiedenen Gaben des heiligen Geistes, Jes. 11, 2., und die Gemeine zu Ephesus, an welche Paulus im Briefe an sie einen kurzen Inbegriff der ganzen christlichen Lehre schrieb, besonders heraus gehoben, als die, in welcher der Geist des Herrn sich vorzüglich offenbarte, daher auch für ihre Erhaltung die wichtigsten Ermahnungen im Allgemeinen, Apostelgesch. 20, 17–35., so wie ins besondere an ihren frühesten Lehrer Timotheus in Briefen an denselben, erwähnt sind, worin auch sehr merkwürdige Vorschriften für die spätern (1. Br. cap. 4, 1–8. vgl. cap. 6, 13. 20.), und letztern Zeiten (2. Tim. c. 3, 4, 5.) nachkommen. e) Beachtungswerth für verschiedene Richtungen in den späteren Zeiten der christlichen Kirche sind offenbar diese verschiedenen, so besonders herausgehobenen, Gemeinen schon in der Apostel-Zeit, und alles das, was der heilige Geist ihnen sagt; denn schon im damaligen Rom, Corinth, Galatia und Kolossä, so wie in den diesen ganz ähnlichen Thyatira, Pergamum, Laodicea und Sardes zeigten sich die Verirrungen, die Irrlehrer und der Abfall, die später in der sogenannten katholischen, reformirten, griechischen und socinianischen Kirchen-Partei so allgemein wurden.
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 5. Diese Gemeine des Herrn, dieses sein Reich soll nun allerdings auf der ganzen Erde Eines Sinnes sein, Einer Ueberzeugung, also im Glauben eins, nicht im Unglauben. Darauf bezieht sich der so oft gemißbrauchte Spruch: Und ich habe noch andre Schaafe, die sind nicht aus diesem Stalle (nicht aus den Juden, sondern aus den Heiden); und dieselbigen muß ich herführen, und sie werden meine Stimme hören, und wird Eine Heerde und ein Hirte werden, Joh. 10, 16; also doch nur die Jesu Stimme hören und demnach| Gläubige sind. Also auch nur gläubigen Korinthiern ist gesagt: Ich vermahne euch aber, lieben Brüder, durch den Namen unsers Herrn Jesu Christi, daß ihr allzumal einerlei Rede führet und laßt nicht Spaltungen unter euch sein, sondern haltet vest an einander in einem Sinn und in einerlei Meinung, 1. Cor. 1, 10; und eben so die Ermahnung: Zuletzt, lieben Brüder, seid vollkommen, tröstet euch, habt einerlei Sinn, seid friedsam, so wird Gott der Liebe und des Friedens mit euch sein, 2. Cor. 13, 11. Und eben so an gläubige Ephesier: Seid fleißig zu halten die Einigkeit im Geist durch das Band des Friedens. Ein Leib und Ein Geist, wie ihr auch berufen seid auf Einerlei Hoffnung eures Berufs. Ein Herr, Ein Glaube, Eine Taufe, Ephes. 4, 3. 4. Daher ist dagegen alle Gemeinschaft, alle Union mit Ungläubigen auf das Ernsteste verboten und diese Sprüche, Theologen in unsern Tagen so wohl bewußt, sollten doch nicht so ganz wissentlich übergangen werden. Denn, und zwar im Zusammenhange mit der Lehre vom heiligen Abendmahle, sagt Paulus: Es müssen Rotten unter euch sein, auf daß die, so rechtschaffen sind, offenbar unter euch werden, 1. Cor. 11, 19. Und nicht blos wider offenbaren Götzendienst, sondern wider allen Götzendienst des Unglaubens sagt er die so furchtbare Warnung: Ziehet nicht am fremden Joch mit den Ungläubigen, denn was hat die Gerechtigkeit für Genieß mit der Ungerechtigkeit? Was hat das Licht für Gemeinschaft mit der Finsterniß? Wie stimmt Christus mit Belial? Oder was für ein Theil hat der Gläubige mit dem Ungläubigen? Was hat der Tempel Gottes für eine Gleiche mit den Götzen? Ihr aber seid der Tempel des lebendigen| Gottes, wie denn Gott spricht: Ich will in ihnen wohnen und in ihnen wandeln und will ihr Gott sein, und sie sollen mein Volk sein. Darum geht aus von ihnen und sondert euch ab, spricht der Herr, und rühret kein Unreines an. So will ich euch annehmen und euer Vater sein, und ihr sollt meine Söhne und Töchter sein, spricht der allmächtige Herr; 2. Cor. 6, 14–18. Und an die Ephesier: Lasset euch Niemand verführen mit vergeblichen Worten. Denn um dieser willen kommt der Zorn Gottes über die Kinder des Unglaubens. Darum seid nicht ihre Mitgenossen. (Ephes. 5, 6. 7.) f)

 6. Dieses also ist die Belehrung des heiligen Geistes selbst über die Lehre vom heil. Abendmahle, ihre Wichtigkeit, den bestimmten Glauben, den Christen haben sollen, über die Kirche, ihre Verfassung, ihre einzelnen Theile, und wahre und falsche, verbotene Union.

 Laßt uns nun, lieben Brüder, sehen, wie sich dies alles in den verschiedenen Zeiten der christlichen Kirche gestaltete.

 In den ersten Jahrhunderten suchte sich die Kirche, durch alle Verfolgungen im Glauben und gegenseitiger Liebe stark geworden, von allen Irrthümern frei zu erhalten, und sonderte sich von mancherlei Irrlehrern, die es schon damals gab. Solche leugneten auch schon in den ersten Zeiten in ihrem Innern die von Gott gekommene menschliche Natur Christi und daher auch, daß Jesu wahrer Leib und wahres Blut ausgetheilt werde, welches die gläubigen Lehrer als ganz unbiblisch erklärten. g) Auch die Kirche selbst blieb in ihrer apostolischen Verfassung dem Wesen nach, und erst später suchte allerlei Irdisches und selbst Priesterherrschaft in ihr Gewalt zu erhalten. Der Gottesdienst| war auch wie in der ersten Zeit. Zuerst ward die Predigt des göttlichen Wortes mit Gebet und Gesang gehalten. Darauf folgte das heil. Abendmahl. Zunächst Gebet am Tische des Herrn mit Gesang der Gemeine. Dann Lesen der Einsetzungs-Worte mit dem Gebete des Herrn und Ermahnungs-Gebet. Während desselben Gesang der Gemeine. Am Schlusse desselben Danksagungs-Gebet und Segensspruch, mit welchem der ganze Gottesdienst endigte. In den Gebeten war der Glaube an Jesu wahren Leib und wahres Blut, und dessen wirklichen Genuß ausgesprochen, und dadurch das heil. Abendmahl, dessen äußere Feier sonst allen Opfermahlen anderer Völker glich, als des Herrn Opfermahl dargestellt. h)
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 Als nun seit dem Römischen Kaiser Constantin das Christenthum allgemeine Religion im Römischen Reiche wurde, und öffentlichen Gottesdienst und Kirchen erhielt, da ward der Gottesdienst auch feierlicher und länger. Die allgemeine Begeisterung für die höchste und allein wahre Religion wirkte dafür. Der Gottesdienst begann, wie bisher mit feierlicher sogenannter Collecte und Gesang der Gemeine. Dann folgte die Predigt über die evangelischen und epistolischen Texte, die noch heute in der Kirche statt finden; dann die Feier des heil. Abendmahles; und um diese äußerlich zu erhöhen, kam zuerst der Gesang des Kyrie Eleison, d. i. Herr erbarme dich unser; dann der Gesang: Allein Gott in der Höh sei Ehr, dann: der Herr sei mit euch, worauf das Chor antwortete: Und mit deinem Geiste, und Vorlesen des Evangelii. Hierauf der Glaube; dann der Gesang: Heilig, heilig und die Einsetzungs-Worte. Dann Ermahnungs-Gebet an die Gemeine. Unter dem Liede: O Lamm Gottes unschuldig, dessen lateinischer Text in die frühesten Zeiten der Kirche gehört, wurde dann das heilige Abendmahl gefeiert und, da bei der| Menge der Communicanten der ohnehin nur äußere Gebrauch des Brechens für die äußere Feier störend werden konnte, die Form der Hostie und das vor der Feier geschehene Brechen eingeführt, welches nachher Luther mit weiser Prüfung beibehielt. i)
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 7. Seit dem siebenten Jahrhunderte aber bildete die Römische Kirche Lehren und Gottesdienst, die Wesentliches der Apostelzeit und Lehre änderte. Die vermeinten Heiligen wurden angebetet, ein irdisches weltliches Reich eingeführt, von dem die Wahlen der Lehrer, die meist eine Masse Reichthümer erhielten, abhängig ward. An die Stelle des allgemeinen Gebrauches der heiligen Schrift die menschlichen Lehren und Satzungen, von verdienstlichen äußern Werken, wohin auch alle gottesdienstlichen Handlungen gerechnet wurden, und Fabeln von Heiligen gesetzt, als wären sie eben so göttliches Wort, und äußerer Gottesdienst und äußere Casteiungen und Werke für vollkommen Sünden tilgend und verdienstlich erklärt, nicht aber die Rechtfertigung durch den Glauben an das einige Verdienst Jesu Christi. Demnach wurde auch das heilige Abendmahl gegen des Herrn Stiftung zu einem Opfer, Messe genannt, gemacht, wodurch erst das doch einig nach Gottes Wort uns versöhnende Opfer unsers Heilandes vollkommen würde, was also der Priester allein feiert, und bei der Communion selbst blos das Brod den Laien gegeben, obgleich der Herr gebot: Trinket alle daraus, indem man meinte: beim Segen würde das Brod ganz in solches Fleisch verwandelt, wie das äußere, und sei also kein besonderes Blut, da jedes Fleisch Blut habe, nöthig. Der Gottesdienst blieb, außer der Predigt in der den Gemeinen fremden, unverständlichen lateinischen Sprache, und die Gesänge wurden also fortan blos von den Geistlichen und Mönchen im Chor am Altare| gesungen. Bei der Feier des Abendmahls nach der Predigt (das Hochamt genannt) blieb also zwar jenes Kyrie, Gloria (Allein Gott in der Höh, u. s. w.) Collectiren, Epistel- und Evangelium-Vorlesen aus der ältern Kirche; äußerlich, sichtbar und hörbar, wurde Nichts geändert, als daß der Priester das Abendmahl allein feierte. Aber eben durch diesen einzigen neuen Gebrauch wurde die Einsetzung des Herrn, ihrem Wesen nach, aufgehoben und die weitere Aenderung, daß nun der Kelch auch bei der nun ganz für sich gefeierten eigentlichen Communion der Gemeine entzogen wurde, folgte von selbst daraus. So ward im Anfange unvermerkt und in wenigen Gebräuchen beim Gottesdienste doch das Eigentliche Wesentliche des Christenthums in menschlichen Dienst, Verehrung und Vergötterung menschlicher Tugend umgewandelt. k)
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 8. Als nun aber die Reformation entstand, bildete sich in der Schweiz, später auch in Frankreich, am Rhein, in Westphalen, Holland und England noch eine andere Abweichung vom ursprünglichen Christenthume, von der Lehre des heiligen Geistes. Ulrich Zwingli, gleichzeitig mit Luther Prediger an der Hauptkirche in Zürich, der in der Schweiz die Reformation gegen die römische Kirche, aber mehr äußerlich als innerlich, eingeführt hatte, und bald nach ihm (um 1530–60) Johann Calvin, Prediger an der Hauptkirche in Genf, hatten schon in ihren ersteren, aber lateinisch geschriebenen Büchern eben so gezeigt, wie wenig sie, was doch der heilige Geist durch Paulus eben so, wie die Demuth des Willens, gebietet, die Vernunft gefangen nahmen unter dem Gehorsam des Glaubens, als die römische Kirche verläugnet hatte, daß man ohne des Gesetzes Werke allein durch den Glauben gerecht werden müsse. Korinths| Uebertretungen sind nicht weniger zu rügen, als die von Rom nach den Briefen Pauli an beide, und hier kam augenscheinlich der oben erwähnte Irrthum und Unglaube von Irrlehrern in der korinthischen Gemeine des Apostels wieder auf; es entstand der innerste Keim des neuern Rationalismus. Hiernach also behaupteten Zwingli und Calvin besonders in der Abendmahls-Lehre: Es sei hier unmöglich, was gegen Vernunft und Natur sei; entgegneten gleich jenen Capernaiten: Wie kann uns dieser sein Fleisch zu essen geben? und behaupteten: Brod und Wein bedeuteten nur Leib und Blut des Herrn, oder es sei, wie Calvin meinte, eben weil der Geist des Menschen sich nur dazu erhebe, blos eine Seelenspeise, abermals nur bildlicher Ausdruck von Phantasie, wie bei Zwingli von Denken und Erinnerung. Daher meinten sie auch ferner: Christus sei ganz Mensch, wie wir, leugneten also die Folge der übernatürlichen Menschwerdung des Herrn auf die innere Natur seines ganz heiligen' Körpers, daß er, wie Paulus lehrt, der zweite Adam, der Herr vom Himmel ist. Und wie wichtig dieser Unglaube sei, lehrt der Apostel Johannes, 1. Br. cap. 4, 1. ff. „Ihr Lieben, sagt er, glaubet nicht einem jeglichen Geiste, sondern prüfet die Geister, ob sie von Gott sind. Denn es sind viel falsche Propheten ausgegangen in die Welt. Daran sollt ihr den Geist Gottes erkennen: Ein jeglicher Geist, der da bekennt, daß Jesus Christus ist in das Fleisch gekommen, der ist von Gott. Und ein jeglicher Geist, der da nicht bekennt, daß Jesus Christus ist in das Fleisch gekommen, der ist nicht von Gott. Und das ist der Geist des Widerchrists, von welchem ihr habt gehört, daß er kommen werde, und ist jetzt schon in der Welt. Zwingli, Calvin und ihre Kirche suchten also wenigstens| auf feine, versteckte Weise diesen Glauben an die Menschwerdung Jesu Christi zu untergraben. Indem sie mit Worten in ihren Schriften die Erlösung Christi, den Mittelpunkt unsers Glaubens bekannten, untergruben sie fein die Basis desselben, seinen Grund, nämlich den Glauben an die hochheilige Menschwerdung des Herrn. Noch anderer Unglaube war einzeln in ihren Schriften zerstreut. Diesen aber behaupteten sie am öffentlichsten, und dabei die stärksten Lästerungen (sowohl Calvin als Zwingli) über einen geistigen Leib Christi ganz gleich ähnlichen Lästerungen der heutigen Rationalisten. Es fanden sich Zöglinge von ihnen, die diese Lehre lutherischen Gemeinen beibrachten, und sie dazu geneigt machten. So entstand die reformirte Kirche, in deren Bekenntnißschriften jene Meinungen, besonders vom Abendmahle und der Person Christi, wörtlich erwähnt wurden. Sonst machten sie scheinbar mehr oder weniger diese Bekenntniß-Schriften möglichst den unsern ähnlich, um recht zu locken. In ihrer Verfassung nahmen auch sie scheinbar apostolische Kirchen-Aeltesten und Lehrer, in manchen Ländern auch Diakonen an; aber überall erhielt die irdische Einrichtung der Völker die Oberaufsicht und die Sorge auch für die äußere Erhaltung der Lehrer, so daß diese nur ihre geistlichen Beamten wurden. Der Gottesdienst wurde in den meisten reformierten Ländern, besonders Deutschen Gemeinen unter der Rechtfertigung, Alles möglichst einfach zu machen und den Sinnen die möglichst geringste Beschäftigung dabei zu geben, sehr abgekürzt. Ein Morgengebet, ein kurzes Lied vor der Predigt, dann diese selbst und zum Schlusse wenige Verse waren der einzige Inhalt des ganzen Dienstes. Beim Abendmahle blieb, wie überall und dem Zwecke gemäß, Sprechen der Einsetzungs-Worte dann Ermahnungs-Gebet, hierauf die Austheilung, dann| das Danksagungs-Gebet und der Segen. Aber in diesen Gebeten vor und nach der Feier und oft auch in den Worten bei der Austheilung spricht sich die Meinung dieser Kirchen-Parthei von bloßer Bedeutung und Erinnerung aus. Blos den äußern Gebrauch aus Jesu Zeit, das Brod-Brechen, führte man wieder ein. In England aber war die Feier ähnlich dem ältern und dann, mit Ausnahme der Messe, römischen Gottesdienst festgesetzt; nur daß diese Collecten und dieses Vorlesen nicht vor dem Abendmahle, sondern vor der Predigt, also zum Anfange des Gottesdienstes statt finden. Nämlich zuerst kommen einige Sprüche der Bibel, oder sogenannte Intonationen, dann Collecten, das Kyrie, Unser Vater, Epistel und Evangelium, das Glaubensbekenntnis, Vorlesen von Abkündigungen, Aufgeboten u. s. w. vor. Dann die Predigt. Ihre Gesangbücher hat die reformirte Kirche, mit Ausnahme der vorhin angeführten Glaubenslehren, fast theils aus den Psalmen gebildet, theils ganz aus unsern Gesangbüchern entlehnt, um sich auch hierin möglichst unserer Kirche ähnlich zu zeigen; denn in den reformirten Ländern wurden sehr wenige geistliche Lieder gefertigt; dagegen aber dort vorzugsweise die neuere weltliche Poesie, besonders das Schauspiel, ausgebildet. Was in den reformirten Ländern von wahrer christlichen Frömmigkeit sich zeigt, ist also, da, wie im Mittelalter mitten in der Nacht des Katholicismus, Gottes Wort nicht vertilgt werden konnte, Wirkung des besonders seit der Reformation, auch ohnerachtet aller ungläubigen Lehre, auf Kanzel, Katheder und Altar nicht mehr zu tilgenden Wortes Gottes, weshalb denn auch der Eingang anderer, mehr auf dieses Wort bei mancherlei Schwächen sonst achtenden, Partheien, wie der Methodisten in England, der Brüder-Gemeine, ja selbst der lutherischen sogenannten Pietisten,| in die reformirten Länder nicht abgewehrt werden konnte l).
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 Wie also schon in der Korinthischen Gemeine zu Pauli Zeiten es offenbar ungläubige Lehrer gab, ja Apostel der Gerechtigkeit, die das Evangelium nur aufs schrecklichste mißbrauchten, wie denn allerlei Rottengeister, eine große Masse wollüstiger Leichtsinniger, endlich auch eine Anzahl wahrhaft Bekehrter, auch wenn es ihnen an rechter Treue und festen Glauben und tiefer Unterscheidungs-Gabe (vgl. 2. Kor. 6, 14. ff.) fehlte: so auch in den reformirten Ländern. Da gab es und gibt es zunächst offenbar an die Testaments-Worte Jesu und an die Vereinigung der Menschheit und Gottheit in ihm ungläubige Lehrer, und deren Lehre ist die eigentliche reformirte Kirchen-Theologie. Dann gibt es Apostel der Gerechtigkeit, die ganz dasselbe bekennen und voll Zelotie gegen unsere Kirche sind, aber doch von lauter Erweckung, Glaube an Rechtfertigung und großer evangelischer Liebe reden und schreiben. Ferner alle Arten von Secten: Latitudinarier und Antilatitudinarier, Supralapsarii und Infralapsarii, Episkopalen, Presbyterianer, Puritaner, Independenten, Conformisten und Nonconformisten, Quäcker, Anabaptisten u. s. f. Ferner zeigen der Schweizer Kilgang, die Sitten Frankreichs, Hollands, Englands, nun auch des großen Theils öffentlich und dem Wesen nach schon unirten Deutschlands das alte korinthische Leben mehr als zu sehr. Wer aber möchte auch leugnen, daß es Tausende und aber Tausende in reformirten Ländern gibt, die, gleich den Methodisten, im Zustande wahrer Buße sind? Es fehlt ihnen nur an rechter Erkenntniß des ganzen N. Test., an wahrem, gegen alle Menschenfurcht in Jesu geheiligten, starken Glauben, der Gut, Ehre und Leben für sein Wort und seine Ehre zu lassen bereit ist; endlich am rechten Prüfungs-Geist, um| täuschende Apostel der Gerechtigkeit von ehrlichen Lehrern zu unterscheiden. Wer möchte also richten können über die Einzelnen? so wenig als selbst über Tausende innerhalb der katholischen Kirche? Aber die reformirte Kirche und ihre Theologie ist, laut göttlicher heiliger Schrift, zu fliehen, wie gegen jene Irrlehrer in Korinth der Apostel so ernst warnet. So urtheilt selbst unsre Concordien-Formel nie über die einzelnen Menschen, wohl aber über die Lehren.
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 9. Als nun aber um dieselbe Zeit unser Luther auftrat, so war es sein einziger Zweck und seine tiefste Absicht, die reine biblische Lehre und Kirche wieder einzuführen. Er sah zuerst die Irrthümer der römischen Kirche ein, und lehrte von 1517 an wiederholentlich, daß der einzige Schatz frommen Verdienstes in der Kirche das hochheilige Verdienst Jesu Christi sei, die Rechtfertigung nur durch den Glauben komme, der Gottesdienst und alle äußeren guten Werke diese Rechtfertigung nicht erlangen können, wenn Gottes Wort und der Glaube nicht dabei sei, daß die Kirche kein weltlich Regiment noch Herrlichkeit, und ihr einiger Herr Jesus Christus sei. Auf gleiche Weise sah er auch seit 1525 die Irrthümer Zwingli’s und Calvins ein, enthüllte mit seiner großen Schriftkenntniß die Träumereien und falschen Schriftdeutungen beider, und lehrte fest bis an seinen Tod, (denn die beiden reformirten Theologen Bucer und Capito hatten ihn 1536 bei der sogenannten Wittenberger Concordie blos getäuscht, worüber er sich, als er es nachher wahrnahm, bitter gekränkt fühlte), daß Jesu Gottheit auf seine Menschheit, nach ihrer ewigen Allmacht, von seiner wunderbaren Menschwerdung an stets wesentlichen Einfluß habe, daher seine und unsere dereinstige Verklärung; daß demnach in, mit und unter dem gesegneten Brode und Weine des Herrn wahrer Leib und wahres Blut ausgetheilt werde, und so bezeugte dies auch die Augsburgische| Confession. Man müsse also bei den Worten der heiligen Schrift, als göttlichen Worten, stehen bleiben, nicht fortschreiten zur Vernunftvergötterung und mit ganz treuem Herzen, von allen Menschensatzungen entfernt, blos bei der Bibel stehen bleiben, und von allen Ungläubigen sich sondern, wie er denn selbst in Marburg, 1529, wohin beide mit ihren Freunden von Landgraf Philipp von Hessen berufen wurden, keine Union mit Zwingli einging. Mit diesem Glauben, betheuerte er noch kurz vor seinem Tode, wolle er vor den Richterthron seines Herrn und Heilandes treten. Auf diesen Glauben entstand nun durch ihn und seine Schüler eine Kirche, die ganz apostolischen Grund und Lehre hatte.

 Frühzeitig bekannten sich viele Fürsten Deutschlands dazu; und auch außer Deutschland Schweden und Dänemark; und zum Zeugnisse dieses Glaubens wurden von Luther und seinem Gehülfen, dem gelehrten D. und Professor Melanchthon in Wittenberg und ihren Schülern die Bekenntnißschriften unserer Kirche verfaßt, die sich vor allen denen aller andern christlichen Religions-Partheien durch ihr treues Festhalten an der heil. Schrift auszeichnen, nämlich I. der kleine Katechismus von 1527, II. der große Katechismus, für den Prediger zur Erläuterung des erstern bestimmt, 1527. III. Die Augsburgische Confession, 1530 auf dem Reichstage zu A. dem Kaiser und den Ständen Deutschlands übergeben. IV. Die Apologie dieser Confession. V. Die Schmalkaldischen Artikel von 1536. VI. Gegen damalige, besonders heimliche calvinistische Irrlehrer die Concordienformel von 1577, abgefaßt von sieben der gelehrtesten und frömmsten der damaligen Theologen.

 Die Verfassungen der Kirche in den einzelnen Ländern, die das lutherische Bekenntniß annahmen, verschmolzen| freilich, ungeachtet die Symbolischen Bücher geistliches und weltliches Regiment biblisch trennten, mit den Verfassungen des irdischen Staates. Indeß erhielt jede Gemeine wenigstens Vorsteher, die mit den Kirchen-Patronen auch das Wahlrecht hatten; bei größern Gemeinen, wie in Holland, den deutschen Reichsstädten, und Breslau, was bis 1740 das Recht deutscher Reichsstädte ungeschmälert behielt, wurden ähnliche Einrichtungen von Aeltesten, wie zur Apostel-Zeit bestimmt, auch Diakonen, die besonders, wie in dem Briefe an den Timotheus steht, für Armenpflege Sacramentsverwaltung und Seelsorge bedacht sein sollten, so wie für die Lehren mit ihren Pastoren. Die freie Erhaltung der Lehrer durch die Gaben der Gemeine ward ebenfalls beachtet, so daß sie nicht Staatsdiener werden konnten. Es war später nur noch genaurer Verband durch vollkommen apostolische Verfassung, wahrhaft apostolische Synoden, an denen also die Gemeinen auch Antheil nähmen, und apostolischer Briefwechsel und Reisen nöthig. Für den Gottesdienst entwarf Luther 1523 und besonders 26 in zwei Schriften das Nöthige. Er ließ die Ordnung im Gesange wie früher in der römischen Kirche, weil ja auch diese viel Alt-Christliches äußerlich beibehalten. Gerade dieses wußte er genau von allem später hinzugekommenen Römischen auch hierbei zu scheiden. Also in den größern Kirchen blieben Früh-Amts und Nachmittags-Predigten jeden Sonntag; nur statt der latein. Chor-Gesänge der Geistlichen vor der Predigt, so wie nach der Predigt wurden deutsche Gesänge der Gemeine nach apostol. Vorschrift eingeführt. Auch das Kyrie, Allein Gott in der Höh sei Ehr, jetzt aber als Gesang; dann ein Lied (in den schles. Kirchen sonst Musik, jetzt in den verfolgten Gemeinen, wie in Sachsen, ein Lied) Collecte und Lesen der Epistel und des Evangelii ließ er| als Feierlichkeit, nur an offenbar passenderer Stelle, vor der Amts-Predigt, nicht mit dem Abendmahle nachher verbunden. Der Glaube wurde Gesang der Gemeine, was er sein soll. Das Abendmahl wieder Opfer-Mahl, die neugemachte Opferung weggelassen, der Kelch, nach Jesu Gebot, der Gemeine wieder gegeben. So wird also, wie in den ersten Zeiten, zunächst die Einsetzung gesprochen, dann auch sonst in allen Kirchen Breslau’s unsers Bekenntnisses, so wie andern lutherischen Gemeinen Schlesiens, jetzt in allen verfolgten lutherischen Gemeinen im Preußischen, ein Glaubensgebet, welches wörtlich das Bekenntniß unserer Kirche enthält.[4] Dann die Austheilung mit den Bekenntniß-Worten abermals: Dein heiliger Leib etc. Während der Austheilung der alte Gesang: „O Lamm Gottes unschuldig.[“] Dann Danksagungsgebet von Luther selbst, worin abermals das Bekenntniß: „Wir danken dir, allmächtiger Gott, daß du uns durch die heilsame Gabe des wahren Leibes und Blutes Deines Sohnes Jesu Christi hast erquicket u. s. f.“ Darauf der Segen. Das Brodbrechen, wegen Anstoß während der Handlung, wurde vor ihr vorgenommen. Diese Ordnung und Gebete enthielt nun zuerst das erste lutherische, kirchliche Altarbuch oder Agende von Luther selbst, 1523 und 26 herausgegeben, welches späterhin wiederholt aufgelegt wurde. Und selbst die neue Dresdener Agende für das Königreich Sachsen von 1812, so wie das neue Dresdener Gesangbuch, haben doch das Wesentliche in diesem unserm Abendmahls-Bekenntniß, so wie überhaupt das Wesentliche unsers Bekenntnisses (obwohl auch andere Formulare in der neuen A. stehen) erhalten, indem beide Bücher von zwei noch gläubigen Theologen unserer Kirche, dem Ober-Hofprediger Dr. Reinhard| und Superintendenten Dr. Tittmann verfaßt wurden. m)
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 10. In diesem Glauben gedieh unsere Kirche herrlich. In dieser ihrer bestimmten Ueberzeugung hatte sie, wie Paulus zu den Ephesiern gesagt, (Ephes. 4, 11.) eine Menge Apostel d. i. Missionarien, Schriftforscher, Hirten und Lehrer, d. h. Seelsorger und Forscher der Lehre, Evangelisten d. h. Kirchengeschichtsforscher und Propheten, d. h. heilige Liederdichter. Jedes Land hatte nach christl. Freiheit seine Agende, d. h. kirchliche Collecten- und Gebet-Bücher, so wie eine Menge Gesangbücher, in denen die Zahl der Lieder bis zu 60,000 stiegen. Frömmigkeit und heiliger Sinn wurde überall durch die Ehrfurcht gefördert, die man vor dem allmächtigen Herrn als lebendigen Gott und dessen Wort hatte. Ihre Bestimmung und ihr Gang zeigte sich ganz dem ähnlich, was die Schrift von der Gemeine von Ephesus sagt. Indeß auch Ephesus Schwäche traf sie. Nach ihrem letzten Kampfe im dreißigjährigen Kriege fieng sie an ihre erste Liebe zum Herrn zu verlassen. Die reformirten Theologen machten also wiederholentlich Pläne zur sogenannten Union d. h. Vereinigung der lutherischen Kirche mit ihr, um unter diesem Namen sie, wie einst Moab Israel, zu ihrer Ansicht zu bringen. Daher wurden Gottesdienst, Inhalt der Bekenntnißschriften und Gesangbücher möglichst den unsern genähert. In Hinsicht nun des Gottesdienstes und der Agende geschah dies, wie wir sahen, schon in England, im sechzehnten Jahrhundert, und daher machten schon 1703 reformirte Prediger in Berlin den Entwurf, ähnlichen Gottesdienst (man nennt dies Liturgie) und Agende, wie in England, auch in den preußischen Staaten bei beiden Confessionen einzuführen, um sie zu vereinigen. Aehnliches entwarf nun der reform.| Hofprediger Sack in Berlin 1802 und in besonderer Schrift 1812 wurde nun darauf die Idee einer allgemeinen evangelischen Kirche gegründet (die aber engverschmolzen mit dem Wesen der Welt, jeden Glauben in ihr als erlaubt, also als gleichgültig dargestellt.) darauf ist nun auch die neue preußische Agende gegründet, die zuerst 1821 für die reformirte Domkirche in Berlin gemacht worden ist, und mehrfach geändert und vermehrt, 1830 auch für Schlesien und jede preußische Provinz, um sie desto annehmlicher zu machen, seit 1829 besonders gestaltet worden ist. Was nun der König von Preußen aus guter Meinung, indem man ihn von Jugend auf, und späterhin besonders die Bischöfe Eylert und Neander, ein paar Nachfolger von Sack, belehrten, daß diese Union Bibellehre sei, versucht hatte, war aber eigentlich, wie sie selbst gestanden, der innigste, feurigste Wunsch der Masse deutscher gelehrter Theologen und Prediger seit langer Zeit in allen Ländern des Vaterlandes. Denn, leider, war seit der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts die Herabwürdigung der heiligen Schrift als bloßen Juden-Buches, deren Lehren man erst nach der göttlich geachteten Vernunft in uns prüfen müsse, da diese allein Alles zu prüfen verstehe, von Deutschlands Kathedern und tausend und abertausend Kanzeln bald offener bald versteckter allgemein gelehrt; und dies als höhere Dogmatik und Fortschritt des Christenthums zur Welt-Religion, namentlich im Vaterlande der Reformation, verbreitet. Sehr natürlich sahen solche Lehrer die Union als das bequemste Mittel an, die ihnen so fatalen lutherischen Bekenntnisse und lutherische Kirche zunächst in den feinen, mehr versteckten Vernunft-Dienst der reformirten Kirche zu bringen, damit so nach und nach der weitere vermeinte Fortschritt zu der Ansicht, die eigentlich das Pabstthum von der hohen Würde der Menschheit zuerst angedeutet| habe, möglich wurde. Todtenfeste wurden schon seit Jahren in evangelisch-lutherischer Kirche eingeführt, die längst tiefblickende Jesuiten, hohnlächelnd, dem Feste aller Seelen verglichen. Mit diesen offenen Rationalisten kamen vermeintlich erweckte gläubige reformirte Theologen an heftigem Eifern für die Union und gegen die Kirche, die Gottes Wort am lautersten bekennt, überein (2. Kor. 11, 13. ff. wohl zu erwägen). Mit Freuden reisten einige Häupter der neuen Theologie, Ammon, Bretschneider und Röhr nach Genf zum dortigen Reformations-Jubiläum der Schweizer-Reformirten, und genau mit diesen verbunden, ward bald nach ihrer Rückkehr von der Kanzel und in Büchern alles für diese Union aufgeboten, um dazu zu locken; ein lutherischer, in Dresden’s Haupt-Stadtkirche vom Superintendenten Seltenreich, auf Anordnung des lutherischen Consistorii, für die reformirte Gemeine dort als Hülfsprediger ordinirt; wenige Monate nachher, im Mai 1836, theilte ein Leipziger lutherischer Stadt-Prediger zugleich mit dem reformirten in der Leipziger reformirten Gemeine das Abendmahl aus nach reformirtem Ritus. In den öffentlichen Blättern Sachsens ward von Freunden jener neuern Theologie dies laut gerühmt und anempfohlen, wie schön dieser Anfang zur Annäherung der von ihnen dafür ausgegebenen Schwester-Kirchen wären. Aehnliche Stimmen erschallten fast durchaus auch in andern, dem Namen nach lutherischen, Gegenden Deutschlands. Ueberall in Sachsen wurde auf diese Theologie theils geschwiegen, theils durch sie der Druck von Schriften untersagt, theils derselbe geschmälert, damit ja nicht Tag würde durch Schriften, die die reine Bibel-Lehre gegen den Abfall der Zeit vertheidigten, so wie solche in unsern Bekenntnißbüchern enthalten ist, ja, diese Bekenntnißschriften,| so wie die heilige Schrift selbst, aufs schmählichste herabgewürdigt.

 So sehr indeß außerhalb Sachsen, seit Einführung jener Berliner Agende, die Masse der theologischen Feinde unserer Kirche alles aufboten, um durch die ausgesuchte Verfolgung, Absetzen, dann Einkerkern oder Verbannen der Lehrer, während man von lauter evangelischer Liebe sprach, so wie durch Geldstrafen, Auspfänden bis zum Bettelstabe der Gemeine-Glieder, die lutherischen Gottesdienst und Sacrament sich und den Ihrigen erhalten wollten, die lutherische Kirche im Preußischen zu vernichten; so machte doch, da im Anfange nur nächst der Breslauischen Gemeine drei Parochien treu geblieben waren, gerade diese Verfolgung, so wie in den ersten Jahrhunderten, in und außer Deutschland Tausende aufmerksam, besonders, seit am Weihnachts-heiligen Abend 1834 sogar ein unirter Consistorial-Rath mit Infanterie und Cavallerie eine Landkirche in Schlesien der um sie herum angstvoll betenden und singenden Gemeine wegnehmen ließ; es machte dieß Alles, weil es die reformirte Theologie klar zeigte, soviel Eindruck, daß nun in ganz Preußen fast Gemeinen lutherischen Bekenntnisses wieder aufstanden, um sich zu gemeinsamer alter Kirche ihrer Väter wieder auf Gottes Wort, nach ihren Bekenntnißschriften, alten unverfälschten Kirchenbüchern und Gesangbüchern vor Jesu und seinem heiligen Geiste der Wahrheit zu verbinden.

 Ja, auch in Sachsen haben bereits achtungswürdige Prediger und Candidaten, die dem Lande Luthers und Melanchthons durch Gesinnung und gelehrte Kenntnisse wahrhaft Ehre machen, offen und freimüthig, seit die Unionspläne klar sich zeigten, herrliche Zeugnisse abgelegt. War es doch ihr Vaterland, welches zuerst| die Schlauheit und Tücke der reformirten Kirche erfahren mußte,[5] als Pfaffentrug einst sogar den frommen August umgarnte, ihn und Sachsens Mutter Anna selbst, der schnöden Genossenschaft preiß gab, Sachsens Hochschulen von treuen Theologen leerte, 111 treue lutherische Geistliche in wenig Tagen ins Elend wandern hieß, die Kryptocalvinisten über Mitbürger, Mitchristen triumphirten, binnen zehn Jahren unsägliches Unglück im Lande angerichtet war. War es doch Sachsen, welches, während des schwachen Christians Regierung abermals die vorgebliche Schwesterlichkeit der reformirten Kirche noch bitterer erfahren mußte; als reformirte Prediger sich abermals zum Nutzen und Frommen ihrer vermeinten Kirche des Staatsruders geradeswegs zu bemächtigen wußten, ihre „allgemeine christliche Liebe“, die eidliche Verpflichtung auf die von August nach jenen bitteren Erfahrungen veranlaßte Concordienformel sogleich aufhob, die Lehrfreiheit auf den Kanzeln durch Interdikte zu beseitigen trachtete, die freie theologische Beurtheilung, ja Erzählung durch Censur und Schriftverbote wie auch in unsern Tagen abermals zu vernichten suchte, ja, nach Eingriffen auch in den Gottesdienst, gegen die ihrer Kirche treuen Diener Einkerkerung, Absetzung und Verjagung ins Elend folgen ließ. Und auch noch heut ist im Munde des Volkes der Ruf jener Predigerfrau, als ihr Mann auf reformirtes Gebot den Exorcismus bei der Taufe zu unterlassen schwankte: „Ach Herre, lieber Herre, schreibt, daß ihr bei der Pfarre bleibt,“ – als ein bleibendes Andenken[6].
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|  Es gilt jetzt wieder das hochheilige Testament unsers Herrn und Heilandes Jesu Christi, es gilt den hochwichtigen Grund unsers Glaubens an ihn und unsere Hoffnung zu ihm, die Lehre von seiner Person und der wahren ungetrennten Vereinigung der göttlichen und menschlichen Natur Jesu Christi; es gilt das theure Mahl, was Jesus kurz vor seinem uns ewig erlösenden Leiden und Sterben eingesetzt hat, von dem er sagte: Mich hat herzlich verlangt (Worte die er sonst nie gebrauchte) – mich hat herzlich verlangt, dies Osterlamm mit Euch zu essen, ehe denn ich leide; – es gilt endlich das theuerste, herrlichste Kleinod des Vaterlandes der Reformation, die Erneuerung der Lehre des göttlichen Worts und darauf allein gegründete Kirche, den wichtigsten und köstlichsten Besitz Sachsens, ja ganz Deutschlands. Schon sind Gemeinen in der Lausitz mit ihren Lehrern, schon da und dort in den Erblanden schon theuere Bewohner der Hauptstadt im Erwachen, schon betrachten, stärken sie sich in Gottes Wort und Gebet. Auch in Lutherslande ist Gottes Reich erwacht. n))

 Auch sie werden den guten Kampf des Glaubens kämpfen und der Anfänger und Vollender dieses Kampfes wird ihn segnen mit der Allmacht seines Geistes, wie seit 1816 und 1830. Sein Wille geschehe, sein Reich komme. Amen!





  1. Unions-Gesch. I. 221, ff. vgl. II, 77 ff.
  2. Un. Gesch. I. 256.
  3. Das trennende Unionswerk (vom sel. Pastor Hirschfeld in Freystadt), Nürnb. 1833; u. die luth. K. in Preußen, Nürnb. 1835.
  4. S. dasselbe in m. Communionbuche, S. 250; Ursprünglich aus dem Mittelalter, aber unserm Bekenntnis gemäß.
  5. Vergl. hierüber Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen von Dr. C. W. Böttiger. Hamb. 1831. 2ter Band S. 27. ff. S. 65. ff.
  6. Wörtlich aus dem eben angeführten treflichen Geschichts-Werke eines würdigen Sohnes des gelehrten Böttigers entlehnt.


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Anmerkungen.

  a) Das Ausführliche, wenigstens der Hauptpunkte gegenwärtiger Abhandlung, ist wissenschaftlich nachgewiesen in des Verfassers Untersuchungen über Bibel und Kirchengeschichte, 1 Thl. Breslau 1816. Desselb. Schrift: das Abendmahl des Herrn; hist. Einleitung, Bibellehre und Dogmengeschichte. Bresl. 1823. Bibl. Belehrungen über Union der ref. und luth. K. und den Lehrbegriff beider Kirchen. Dresden 1833; und: Allgemeine Ideen über Welt- und Kirchengeschichte, Vorlesungen in Dresden gehalten, 1834. Insbesondere die biblische Geschichte und der bibl. Lehrbegriff untersucht und gerechtfertigt, so wie ihm gegenüber das Wesen der neuern Philosophie und ihrer Geschichte vergl. mit der Philosophie in Griechenland; endlich die Geschichte der neuern theologischen Litteratur in Köppens Werk: die Bibel ein Werk der göttlichen Weisheit, 3e Auflage v. J. G. S. 1 Theil Leipz. 1836; insbes. d. Anmerkk. und Zusätze. Namentlich sind darinn die Angriffe von Herrn Vice-Präs. Dr. v. Ammon gegen die heilige Schrift und ihren göttlichen Ursprung berücksichtigt, so wie die Schriften und Einwürfe von Dr. Schulz, Schultheß, Tholuck (Comment. üb. Joh.), Lücke (Comment. üb. Joh.), Steudel (Tüb. theol. Zeitschr. Heft I. Tüb. 1827.) gegen die lutherische Lehre und gegen d. Vfs. Abendms Unters., so wie die höchst flüchtig geschriebenen von Olshausen, s. auch die Kritik derselben von Kellner, Wehrhahn, in der Mittheilungen f. d. n. Geschichte der l. K., denen noch zwei ausführliche Monographieen in Kurzem folgen werden.

  b) Vergl. in den Dresdn. Vorles. d. genaue Unters. darüber, besonders aber bei Köppen, in dem Abschnitt v. d. bibl. Lehre, gegen die Einwürfe von Eichhorn, Paulus, Rosenmülller sen. und jun., Vater, Gesenius, Hartmann, und der meist dogmat. Schriften von H. v. Ammon, Baumgarten-Crusius, Bretschneider, Röhr, Schleiermacher, Wegscheider,| de Wette. Auch insbesondre gegen H. v. A. Fortbildung, Thl. 1.

  c) Vergl. das Genauere über die Einrichtung der ersten christlichen Kirche nach den neuern, doch die eigentlich biblischen Ideen nicht enthaltenden, kirchenhistorischen Schriften von Schröckh, Spittler, Henke, Ziegler, Plank, Schmidt, Neander, Gieseler, besonders in d. Vfs. allgem. Untersuchung über christl. Verfassungs- und Dogm. Gesch. 1e Abtheil. Breslau 1819. Ferner die Kirchenrechtl. Bemerkungen in den „Mittheilungen über d. n. Gesch. d. luth. K. II., 2 S. 25 f. Demnächst wird das Einzelne Ausführlichere enthalten: Lütkemüller (eines hoffnungsvollen jungen luth. Theologen) Commentatio de Presbyteris N. Test., die im 2ten Hefte der wissenschaftl. Zeitschr. v. Vf.: die lutherische Kirche. Altona 1836, so Gott will, erscheinen wird. Hiernach sind auch die neuesten Darstellungen über die urchristliche Verfassung in den Kirchenrechtslehrern unserer Zeit: Böhmer, Wiese, Walther, Droste von Vischering und Eichhorn zu berichtigen, so wie die Abhandlung über d. Episcop. Recht der Fürsten in Kamptz’s Jahrbüchern der preußischen Gesetzgebung Jahrg. 1828. Heft 1.

  d) Vergl. gegen die neuere, Zwingli und Calvin nachgeschriebene Deutung der Abendmahls-Lehre von Schulz, Schultheß u. s. f. die Anmerkk. aus angeführten Schriften; auch gegen H. v. Amm., der ohne alle Untersuchung, blos kurz die reformirte Ansicht hinstellt: Fortb. I., 276. Petrus und die ersten Christen sollen sogar gar nicht an eine Abendmahls-Lehre, sondern nur an essenische Mahlzeiten nach H. v. Amm. gedacht haben. Fortbildung II., 37. Eben so erklärt er die Theorie der Stelle über des Leibes Natur, nämlich die rein fleischliche, wie Zwingli und Calvin für die ächt vernünftige Ansicht v. Abendmahl, nach welcher auch in den paulinischen Stellen von gar keinem andern, als geistigen Genusse, die Rede sein könne; Fortbildung II., 55. 56. Ja, Hr. Vicepräs. Dr. v. A. wagt sogar geradezu den Apostel Paulus Lügen zu strafen: „Er habe die Einsetzungs-Worte nicht vom Herrn empfangen,“ da es doch der Apostel ausdrücklich versichert: 1. Kor. 11, 23. vgl. Fortbildung II. 55. Vergl. auch die Bemerk. über Dr. Schulz Erklärung von μυστις in meinen biblischen Belehrungen über Union u. s. f. und Zusatz zu Köppen, Thl. 1.

|   e) Diese wichtigen Stellen, worin Jesus so bestimmt und mit so göttlichem Ernst den Glauben und das Bekennen von ihm als eingebornen Sohn Gottes verlangt, so wie die unbedingte Annahme aller seiner Werke als göttlich; und Gleiches auch der Apostel: sind ohne Ausnahme geflissentlich in den neuern Schriften der ungläubigen Theologen Deutschlands und besonders H. Dr. v. Amm. übergangen, besonders in seinen neuesten Predigten und der Fortbildung, die voll sind von Schimpfen auf Buchstabendienst, sobald vom treuen Festhalten an die allein göttlichen Worte Jesu und seiner Apostel die Rede ist. Freilich gehört schärferes, tieferes und richtigeres Denken dazu, besonders zunächst psychologisches, um die wahre Aristoteles und Hegel weit übertreffende Weisheit in diesen Worten zu finden, als H. Dr. v. A. in seinen Schriften, zumal den neuesten, gezeigt hat. Vergl. ausführlichere Nachweisungen über die tiefen Ideen der heiligen Schrift selbst, über Psychologie, Geschichte und Natur in Köppens: Bibel ein Werk der göttlichen Weisheit 2 Thl. insbesondere die Zusätze. Die so oft gemißbrauchte Stelle 2. Kor. III, 6. handelt offenbar vom mosaischen Gesetze.

  f) Diese, von dem Namen nach streng lutherischen, ignoranten Zeloten, so mißverstandene kirchenhistorische Ansicht, zu deren Prüfung aber bekanntlich auch gar mancherlei Kenntniß der Weltgeschichte gehört, ist bereits angedeutet in meiner allgem. Unters. der christlichen Verfassungsgeschichte Breslau, 1819; so wie in meiner Uebersicht d. K. G. Bresl. 2te A. 1820. Ausführlicher soll sie erörtert werden, demnächst in einer Schrift über die Kirche und ihre Gemeinen.

  g) Die genaue philologische Erklärung dieser Stellen über wahre und falsche Union gegen die neuesten Entstellungen und Mißbrauch derselben, namentlich in den neuesten Schriften des H. Dr. v. A. s. m. Schrift: d. Abendmahl des Herrn, Breslau 1823. vgl. gegen spätere Einwürfe (v. Schulz, Tholuck, Vater, Steudel, Lücke u. s. w.) meine biblischen Belehrungen über Union, Dresd. 1832. Dresdner Vorlesungen in den Anmerkungen und besonders Zusätze zu Köppen: die Bibel ein Werk der göttlichen Weisheit Thl. 1. 3 Ausg.

  h) S. darüber besonders das Abendmahl des Herrn cap. 20. Die neuesten Untersuchungen über die Gnostiker von Neander| ((gnostische Entwicklung und K. Geschichte Thl. 2. 3.) Gieseler K. Geschichte Thl. 1.) und Baur (Geschichte d. Gnosticism.) haben diesen Lehrpunkt der Gn. zu wenig berücksichtigt.

  i) S. die ältesten Liturgien in Renaudots collectio liturgg. orientt. Assemani’s codex liturg. Goari Ευχολογιον; Muratori Liturgia Rom. vetus vgl. d. Litteratur derselben bei Walch, Rösselt, Ersch, Winer und in den kirchenhist. und archäolog. Lehrbüchern und Handbüchern, besonders von Augusti.

  k) Vergl. die spätern Liturgien seit Constantin in den angeführten Sammlungen; die einzelnen zerstreuten Citate aus den Kirchenvätern, besonders den Homilieen des Chrysostomus, Basilii, der Gregore, Ephraemi, Ambrosii, Augustini, Leonis Magni und die einzelnen Verfügungen der Concilien bei Harduin und Mansi, gesammelt in Bingham’s Antiqq. eccless. und daraus in Blakmore, den archäol. Compendien von Baumgarten, Simonis, und Augusti, endlich den kirchenhist. Werken, den Magdeb. Centuriis, die noch immer auch hierin die reichste und vollständigste Sammlung sind, dann von Heinsius, Mosheim, Semler, dann besonders Schröckh, Henke, Schmidt, Neander, Gieseler; kurz zusammengefaßt in meinem Abriß der Abendmahls-Feier bei den verschiedenen christlichen Religions-Partheien Bresl. 1824. 8.

  l) Man sehe besonders, außer den bereits oft angeführten allgemeinen kirchenhistorischen Werken älterer und neuerer Zeit, vorzüglich die Schriften über die spätere Röm. Liturgie: Gavanti Thes. sacr. ritt. Durantus: de ritibus eccles. cathol., Fiedlers und (Galls) Geschichte der katholischen Ceremonien; und Müllers Lexicon des kathol. Kirchen-Rechts und Liturgie; auch die Schriften von Brenner, vgl. die Anm. i. angeführten Litteraturen. Auch Concil. Trid. de. Sacrific. Missae; mit den Anm. z. B. der Cölln. Hand-Ausg. Das Pabstthum, sogar auch noch Gregor VII. entschuldigen heut sogar gläubig sein wollende Schriftsteller, aber wußte der christianisirende Pharaonen Thron nicht seit dem Entstehen der alten Latina den 2 Thess. Br., Röm. c. IX, 1. Petr. V, 1. ff. Luk. XXII, 25. 26. wenigstens lateinisch.

  m. Vergl. d. Corpus Confessionum, und dessen vermehrte neue Ausgabe von Augusti. Elberf. 1827. 8. Die Institt.| v. Calvin, Zwingli de vera relig., Oecolamp. de genuina interpr. verb. de coena Dom.; und Excerpte daraus insbesondre auch über ihre Lästerungen in meinen Abendm. Schrift cap. 22. 23. In Hinsicht des Liturgischen aber die Liturgie des eglises reformée de France, de Geneve, von Bern, Zürich, Schafhausen, Solothurn, St. Gallen, Pfalz, Elberfeld, Holland, de Pays bas, Common Prayer Book (besonders die Prachtausgabe von 1819. 4.) und die frühern der Reform. Hofkirche in Berlin und Breslau.

  n) S. die Schriften Luthers gegen Carlstadt und Zwingli in Walchs Ausg. s. Schriften, Thl. 20; gegen Calvin in dem Briefe an die Frankfurter, in seinen Briefen und Bedenken v. de Wette, die Untersuchung über die Wttb. Conc. in meiner Schrift: Luthers Agende und die neue Preußische Lpz. 1836. und die luth. Agenden-Gesch., so wie die neue Preuß. kryptoreformirte a. a. O. und in meiner Unions-Geschichte.

  o) Ueber die neuesten sächsischen Ereignisse, s. Altes und Neues Lutherisches. 1. u. 2. Heft. Leipz. 1835. 36. – Der Pilger aus Sachsen, Mai, 1836. und Mittheil. über die neue G. d. luther. Kirche Band II. Altona 1836. – Ueber Ammons Fortbildung s. d. Kritik in Mitthl. B. II. III. Oeffentlich werden gegenwärtige einfache historische Blätter am besten zeigen: (gegen offenbare Irlehrer aber stritt auch Paulus fort) ob der Verfass. derselben voll Leidenschaft und Zelotie gegen die Reform. schreibt. Der Leser prüfe die Ur-Gesch. desselben Verf. und Alles andre von ihm in dieser Kirchen-Sache herausgegebene mit nüchterner Ruhe.