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Johann Gottfried Scheibel: Ein Wort brüderlicher Belehrung über die lutherische Kirche und die unternommene Vereinigung derselben mit der reformirten Kirche zu einer einigen evangelischen Kirche. Für die lutherischen Gemeinen Breslaus 1830 abgefaßt

Knecht noch Freier, weder Mann noch Weib, sondern, ihr seid allzumal einer in Christo Jesu, (Gal. 3, 28. Col. 3, 11.) Er gibt ihr geordnete Verwaltungs-Personen, und sagt, welche die Gemeine dazu wählen sollte (1. Tim. 3, 5. vergl. 1. Tim. 5, 17. Tit. 1, 2.) Er ordnete, daß, so wie die Gemeine von den Lehrern das Wort empfinge, so diese von jenen das Aeußere ihres Lebens, (1. Cor. c. 9. 2. Tim. 2, 6.) Der Gottesdienst, seine Gebete und Lieder, sollten frei sein, Niemandem Gewissen gemacht werden über Speise, oder über Trank, oder über bestimmte Feiertage, oder Neumonde, oder Sabbathe, Col. 2, 16. Doch waren Taufe, Abendmahl und Predigt des göttlichen Worts gehalten und gefeiert, 1. Cor. c. 10, 16. ff. 11, 20. Tit. 3, 5. Auch kamen gewiß schon, nach Art des jüdischen Gottesdienstes, Collecten vor, Bibelsprüche von den Lehrern gesprochen, auf welche die Gemeine mit Amen antwortete, 1. Cor. 14, 16; wobei auch Gesänge der Gemeine erwähnt werden, ja zu ihnen Paulus ermahnt, Ephes. 5, 19. Col. 3, 16; wozu besonders Psalmen gebraucht wurden, 1. Cor. 14, 15. 26. Die Gemeine des Herrn sollte endlich auch darin so ganz frei von der Welt und beschlossen für sich sein, daß auch die Lehrer, die Bischöfe (d. h. Lehrer und Aufseher) und Diakonen, (die besonders mit der Lehre auch für Sakraments-Verwaltung, Armen- und Seelsorge bestimmt waren), von den freien Gaben der Gemeine allein erhalten werden sollten, 1. Cor. 9, 7. 14. vergl. 2. Tim. 2, 6. – Von verschiedenen Kirchen, oder Kirchenpartheien wird uns im Sinn der meisten der Art in späterer Zeit Nichts erwähnt, wohl aber von sieben Gemeinen Pauli in Rom, Korinth, Galatia, Ephesus, Philippi, Colossä und Thessalonich, so wie 'sieben Gemeinen Johannis, in Ephesus, Smyrna, Pergamum, Thyatira,

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Johann Gottfried Scheibel: Ein Wort brüderlicher Belehrung über die lutherische Kirche und die unternommene Vereinigung derselben mit der reformirten Kirche zu einer einigen evangelischen Kirche. Für die lutherischen Gemeinen Breslaus 1830 abgefaßt. Joh. Phil Raw, Nürnberg 1837, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Johann_Gottfried_Scheibel_-_Ein_Wort_br%C3%BCderlicher_Belehrung_%C3%BCber_die_lutherische_Kirche.pdf/12&oldid=- (Version vom 2.10.2016)