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Johann Gottfried Scheibel: Ein Wort brüderlicher Belehrung über die lutherische Kirche und die unternommene Vereinigung derselben mit der reformirten Kirche zu einer einigen evangelischen Kirche. Für die lutherischen Gemeinen Breslaus 1830 abgefaßt

freilich, ungeachtet die Symbolischen Bücher geistliches und weltliches Regiment biblisch trennten, mit den Verfassungen des irdischen Staates. Indeß erhielt jede Gemeine wenigstens Vorsteher, die mit den Kirchen-Patronen auch das Wahlrecht hatten; bei größern Gemeinen, wie in Holland, den deutschen Reichsstädten, und Breslau, was bis 1740 das Recht deutscher Reichsstädte ungeschmälert behielt, wurden ähnliche Einrichtungen von Aeltesten, wie zur Apostel-Zeit bestimmt, auch Diakonen, die besonders, wie in dem Briefe an den Timotheus steht, für Armenpflege Sacramentsverwaltung und Seelsorge bedacht sein sollten, so wie für die Lehren mit ihren Pastoren. Die freie Erhaltung der Lehrer durch die Gaben der Gemeine ward ebenfalls beachtet, so daß sie nicht Staatsdiener werden konnten. Es war später nur noch genaurer Verband durch vollkommen apostolische Verfassung, wahrhaft apostolische Synoden, an denen also die Gemeinen auch Antheil nähmen, und apostolischer Briefwechsel und Reisen nöthig. Für den Gottesdienst entwarf Luther 1523 und besonders 26 in zwei Schriften das Nöthige. Er ließ die Ordnung im Gesange wie früher in der römischen Kirche, weil ja auch diese viel Alt-Christliches äußerlich beibehalten. Gerade dieses wußte er genau von allem später hinzugekommenen Römischen auch hierbei zu scheiden. Also in den größern Kirchen blieben Früh-Amts und Nachmittags-Predigten jeden Sonntag; nur statt der latein. Chor-Gesänge der Geistlichen vor der Predigt, so wie nach der Predigt wurden deutsche Gesänge der Gemeine nach apostol. Vorschrift eingeführt. Auch das Kyrie, Allein Gott in der Höh sei Ehr, jetzt aber als Gesang; dann ein Lied (in den schles. Kirchen sonst Musik, jetzt in den verfolgten Gemeinen, wie in Sachsen, ein Lied) Collecte und Lesen der Epistel und des Evangelii ließ er

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Johann Gottfried Scheibel: Ein Wort brüderlicher Belehrung über die lutherische Kirche und die unternommene Vereinigung derselben mit der reformirten Kirche zu einer einigen evangelischen Kirche. Für die lutherischen Gemeinen Breslaus 1830 abgefaßt. Joh. Phil Raw, Nürnberg 1837, Seite 23. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Johann_Gottfried_Scheibel_-_Ein_Wort_br%C3%BCderlicher_Belehrung_%C3%BCber_die_lutherische_Kirche.pdf/25&oldid=- (Version vom 9.10.2016)